Fairteiler und Abgabestellen

Aus foodsharing Wiki
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Orte, zu denen Lebensmittel gebracht und/oder kostenlos von dort mitgenommen werden dürfen, werden Fair-Teiler genannt. Ein Fair-Teiler besteht entweder aus einem Regal und einem Kühlschrank oder nur einem von beiden. Er kann z.B. privat oder in Räumen der Stadt, der Uni, eines Vereins usw. untergebracht sein. Bitte beachte hierzu das Dokument Fair-Teiler Regeln und Voraussetzungen.

Fair-Teiler, die geregelte Öffnungszeiten haben und somit durchgängig betreut werden können, unterscheiden sich von solchen, bei denen dies nicht möglich ist, da sie täglich bis zu 24 Stunden zugänglich sind. Letztere müssen täglich überprüft und ggf. gesäubert werden. Auch müssen verdorbene oder kritische Lebensmittel entfernt werden. Um dies im Überblick zu behalten und zu dokumentieren wird der Fair-Teiler als “Betrieb” mit Terminen für Kontrollbesuche bzw. Putzdienste eingetragen. Zusätzlich wird vor Ort am Fair-Teiler der Hygieneplan geführt, in den die jeweils erledigte Arbeit eingetragen wird. Ansonsten geschieht dies jeweils zu den Öffnungszeiten. Ein Kühlschrank muss mindestens einmal pro Woche komplett mit Essigwasser gereinigt werden. Alle BetreuerInnen müssen Foodsaver sein und die Person, welche die Verantwortung für einen Fair-Teiler übernimmt, muss zusätzlich das Quiz für betriebsverantwortliche Foodsaver bestanden haben. Fair-Teiler können auf der Website eingetragen werden, müssen aber vor der Veröffentlichung von einem/r BotschafterIn überprüft und freigeschaltet werden. Dies hat den Vorteil, dass der Fair-Teiler sowohl für Foodsaver als auch für BesucherInnen der Webseite sichtbar ist, um dort Lebensmittel abzugeben oder abzuholen. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig Kontakt zum/zur zuständigen BotschafterIn aufzunehmen. DieseR kann dann prüfen, ob sich die Lage eignet und im Vorfeld ggf. auf Schwierigkeiten aufmerksam machen.


Aushänge für Fair-Teiler

Stellungnahme zu Politik und Religion von foodsharing

Die Stellungnahme als pdf Dokument zum Ausdrucken und Aufhängen am Fair-Teiler

Die Handlungen von foodsharing haben einen politischen Hintergrund, allerdings lässt sich foodsharing keiner politischen Partei zuordnen. foodsharing distanziert sich von jeglichen Vorwürfen einer parteipolitischen Richtung oder einer Parteizugehörigkeit oder dem Vorwurf, eine solche zu unterstützen. Ebenso distanziert foodsharing sich von jeglicher religiöser Zugehörigkeit. Falls diesbezüglich Aussagen getroffen werden, so ist das nicht im Sinne von foodsharing.

foodsharing duldet in keinster Weise menschenverachtende, rassistische, diskriminierende, sexistische oder destruktive Vorgehensweisen. Prinzipiell ist für foodsharing der religiöse oder parteipolitische Hintergrund der einzelnen Freiwilligen nicht relevant, treffen wir uns doch alle beim Thema Lebensmittelverschwendung.

Das bedeutet, foodsharing ist eine freie Aktionsform im Rahmen des Gedankens für die Beendigung der Lebensmittelabfälle, aufbauend auf dem Recht auf Nahrung für jeden Menschen, erlangt durch die Geburt auf dieser Welt.

Weitere wichtige Informationen & Dokumente für Fair-Teiler

Wiki-Dokument zu den Regeln und Voraussetzungen für Fair-Teiler oder Fair-Teiler Regeln als Aushang für Fair-Teiler (.pdf)

Die Rechtsgrundlage für Fair-Teiler


Folgende Wiki Dokumente sind besonders wichtig für Personen, die Fair-Teiler betreiben oder betreuen:


Aktuelles - Probleme in Berlin

Vom 26.2.2016

In den Berliner Bezirken Kreuzberg-Friedrichshain und Pankow möchte die Lebensmittelüberwachung den Fair-Teilern strengere Regeln auferlegen, da sie seitens der Behörden als Lebensmittelbetrieb eingestuft werden. Wir haben das Fair-Teiler-Konzept mit leitenden Lebensmittelkontrolleuren ausgearbeitet und halten die Einstufung als Lebensmittelbetrieb für eine Fehlbewertung. Weitere Infos dazu findest Du hier auf foodsharing.de.

Was bedeutet das für mich als Fair-Teiler-Betreuung oder als GrundstücksbesiterIn eines Fair-Teiler-Standortes? Die Verantwortungsfrage ist nicht eindeutig geklärt. Wenn Du Dir unsicher bist, erkundige Dich bei der zuständigen Behörde in Deinem Bezirk, wie die Haftungsfrage dort ausgelegt wird. In ganz Europa gilt ein einheitliches Lebensmittelrecht, was momentan nur in Berlin anders ausgelegt wird - in Wien steht sogar ein Fair-Teiler in einem Bezirksamt, bei dem die Stadt den Kühlschrank bezahlt hat. Wir sind mit leitenden Lebensmittelkontrolleuren in Kontakt und von diesen wird bekräftigt, dass die Rechtsauslegung der Berliner Behörden falsch ist - Fair-Teiler sind private Übergabeorte und keine Lebensmittelbetriebe! Daher dürfen auch keine Lebensmittel direkt von den Abholungen in die Fair-Teiler gebracht werden. Deswegen braucht es keine Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel. Das bedeutet auch, dass niemand von foodsharing für Lebensmittelvergiftungen etc. haftet. In den zwei Berliner Bezirken wird das anders gesehen - dort werden “verantwortliche Personen” gefordert. Durch unsere fundierten Fair-Teiler-Regelungen, die mit Lebensmittelkontrolleuren ausgearbeitet wurden, ist das Risiko jedoch sehr gering, dass in den Berliner Bezirken ein Haftungsanspruch geltend gemacht werden kann. Darüber hinaus werden wir gerichtlich gegen diese Einschätzung vorgehen, sollte sie von den Ämtern tatsächlich durchgesetzt werden, weil wir sie für unbegründet halten. Um also auf der sicheren Seite zu sein, sorge dafür, dass die Regelungen in Deinem Fair-Teiler auch umgesetzt werden! In den Medien wird das Risiko z.T. anders dargestellt - ein Stadtrat behauptet, es habe einen Fall gegeben, bei dem jemand Durchfall bekommen habe durch Essen aus einem Fair-Teiler. Im gleichen Atemzug sagt er jedoch, dass er diese Aussage nicht mal beweisen könne.

Deswegen stehen wir weiterhin absolut hinter Fair-Teilern! In der mittlerweile dreijährigen Geschichte des Fairteiler-Konzeptes, das inzwischen an 350 Orten umgesetzt wird, wurde uns kein einziger Fall von Gesundheitsschäden durch Lebensmittel aus einem Fairteiler angetragen. Statt dessen konnten wir vieles erreichen: Wir haben Lebensmittel vor der Verschwendung gerettet, Bewusstsein für die Problematik geschafft und soziale Treffpunkte kreiert - und werden das auch weiterhin tun!

Wenn Du Sorge um Deinen Fair-Teiler hast, dann empfehlen wir Dir, dafür zu sorgen, dass der Fair-Teiler sauber und gepflegt ist und die Fair-Teiler-Regeln eingehalten werden - das ist die beste Grundlage, um evtl. Bedenken seitens der Behörden von vornherein zu entkräften. Berlin scheint eine Extremsituation zu sein, da dort ein Beamter zuständig ist, der u.a. Tagesmütter und -väter als Lebensmittelunternehmen einstufen wollte (wogegen die EU-Kommission eingegriffen hat!). Wenn Du trotz allem verunsichert sein solltest durch die Vorkommnisse in Berlin, wende Dich gerne per E-Mail an das Fair-Teiler-Team.