Fairteiler und Abgabestellen

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Orte, zu denen Lebensmittel gebracht und/oder kostenlos von dort mitgenommen werden dürfen, werden Fair-Teiler genannt. Ein Fair-Teiler besteht entweder aus einem Regal und einem Kühlschrank oder nur einem von beiden. Er kann z.B. privat oder in Räumen der Stadt, der Uni, eines Vereins usw. untergebracht sein. Bitte beachte hierzu das Dokument Fair-Teiler Regeln und Voraussetzungen.

Bei Fair-Teilern gibt es zwei Fälle:

  1. Fair-Teiler, die geregelte Öffnungszeiten haben und somit durchgängig betreut werden können
  2. Fair-Teiler, bei denen dies nicht möglich ist, da sie täglich bis zu 24 Stunden zugänglich sind

Im zweiten Fall muss der Fair-Teiler täglich überprüft und ggf. gesäubert werden. Auch müssen verdorbene oder kritische Lebensmittel entfernt werden.

Um den Überblick zu behalten und und die tägliche Überprüfung zu dokumentieren, wird der Fair-Teiler als “Betrieb” mit Terminen für Kontrollbesuche bzw. Putzdienste eingetragen. Zusätzlich wird vor Ort am Fair-Teiler der Hygieneplan geführt, in den die jeweils erledigte Arbeit eingetragen wird.

Ansonsten geschieht dies jeweils zu den Öffnungszeiten.

Ein Kühlschrank muss mindestens einmal pro Woche komplett mit Essigwasser gereinigt werden. Alle Betreuer*nnen müssen Foodsaver sein, und die Person, welche die Verantwortung für einen Fair-Teiler übernimmt, muss zusätzlich das Quiz für Betriebsverantwortliche bestanden haben.

Ein Fair-Teiler kann auf der Website eingetragen werden, damit er sowohl für Foodsaver als auch für Besucher*innen der Webseite sichtbar ist, um dort Lebensmittel abzugeben oder abzuholen. Der Eintrag muss aber vor der Veröffentlichung von einem/r Botschafter*in überprüft und freigegeben werden.

Deshalb ist es wichtig, frühzeitig Kontakt zum/zur zuständigen Botschafter*in aufzunehmen. Diese*r kann dann prüfen, ob sich die Lage eignet und im Vorfeld ggf. auf Schwierigkeiten aufmerksam machen.


Folgende Dokumente müssen ausgedruckt und gut sichtbar am Fair-Teiler angebracht werden

Wenn es sich um eine Räumlichkeit einer religiösen oder politischen Einrichtung handelt, muss auch dieses Dokument gut sichtbar angebracht werden:

Wichtige Informationen für Fair-Teiler-Betreuende

Zur Beachtung

  • Spendenboxen dürfen auf keinen Fall bei einem Fair-Teiler aufgestellt werden, da wir von den Behörden als Lebensmittelunternehmen eingestuft werden könnten (Annahme des Verkaufs von Lebensmitteln) und das Finanzamt dem foodsharing e.V. die Gemeinnützigkeit aberkennen könnte.
  • Eine Videoüberwachung bzw. -aufzeichnung der Fair-Teiler ist aus Gründen des Datenschutzes sowie der Persönlichkeitsrechte der Foodsaver und Abholer (Recht am eigenen Bild) nicht gestattet.

Fair-Teiler-Regeln

Welche Lebensmittel dürfen geteilt werden?

  • Bitte teilt nur Lebensmittel, die ihr auch selbst noch essen würdet.
  • Es können auch Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums weitergegeben werden, wenn sie noch gut sind, aber nicht nach Ablauf des Verbrauchsdatums. Bei den Lebensmitteln mit Verbrauchsdatum darf die Kühlkette nicht unterbrochen werden. Um dieses zu gewährleisten, muss eine Kühltasche zur Abholung mitgebracht werden.

Diese Lebensmittel dürfen nicht über foodsharing geteilt werden, da sie ein potentielles Gesundheitsrisiko bergen:

  • Schweinemett;
  • Rindergehacktes;
  • Produkte aus nicht erhitzter Rohmilch;
  • frisch zubereitete Speisen, die rohes Ei enthalten;
  • Cremes und Pudding, Tiramisu und Mayonnaise (wenn mit Ei und Milch selbst hergestellt).
  • Alkohol, da die Abgabe an Jugendliche unter 18 Jahren nicht gestattet ist und das bei den Fair-Teilern nicht kontrolliert werden kann.

Diese Lebensmittel bitte nur gekühlt transportieren und lagern:

  • Nudel- und Kartoffelsalat;
  • Kuchen mit nicht durchgebackener Füllung wie Bienenstich, Creme- und Sahnetorten;
  • Lebensmittel, die laut Verpackung bei +2 bis +8°C gelagert werden sollen.

Hinweise zur Lagerung im Fair-Teiler

Ist der Fair-Teiler ein Kühlschrank, dann:

  • Achtet darauf, dass der Kühlschrank immer richtig verschlossen ist.
  • Trennt rohe Lebensmittel von zubereiteten Speisen.
  • Legt erdbehaftete Lebensmittel nach unten, dann rieselt nichts auf darunterliegendes Essen.
  • Deckt zubereitete Speisen gut ab, oder legt diese in einen verschlossenen Behälter.
  • Nutzt bitte bei der Abholung und für den Transport zum Fair-Teiler eine Kühltasche oder eine Kühlbox, da Lebensmittel Keime enthalten können, die sich bereits bei Temperaturen ab 10 Grad stark vermehren und dann gesundheitsschädlich sind.
  • Stellt die Kühlschranktemperatur auf 5°C, legt ein Thermometer/Digitalanzeige im Kühlschrank, um dies überwachen zu können.
  • Reinigt den Fair-Teiler 1 mal pro Woche mit Wasser und Spülmittel, wischt ihn dann mit 6%iger Essigwasserlösung aus. Zusätzliche Reinigung des Kühlschranks bei Bedarf.

Ist der Fair-Teiler ein Schrank, dann:

  • Achtet darauf, dass der Fair-Teiler immer gut verschlossen ist.
  • Lagert erdbehaftete Lebensmittel im unteren Bereich, dann rieselt keine Erde auf andere Lebensmittel.
  • Achtet darauf, dass Lebensmittel gut verschlossen oder abgedeckt sind.
  • Reinigt den Fair-Teiler 1 mal pro Woche mit Wasser und Spülmittel und wischt ihn danach mit 6%iger Essigwasserlösung aus. Zusätzliche Reinigung des Schranks bei Bedarf.

Standorte

Weitere Erklärungen dazu gibt es im Dokument foodsharing und Politik und im Aushang mit einer Stellungnahme zu Politik und Religion.

Wo? Ja/Nein Begründung

In Partei-Räumlichkeiten

Nein

Das würde eine parteipolitische Zugehörigkeit vermitteln, und diese wollen wir auf keinen Fall.

In Räumen mit politischer Gesinnung und parteipolitischem Hintergrund.

Nein

Das würde eine parteipolitische Zugehörigkeit vermitteln, und diese wollen wir auf keinen Fall.

In Räumen mit politischer Gesinnung, aber ohne parteipolitischen Hintergrund (z.B. Kost-Nix-Laden)

Ja

In diesen Einrichtungen können gerne Fair-Teiler aufgestellt werden, da diese keinen parteipolitischen Hintergrund haben.

In Räumen der Kirchen oder Gemeindezentren

Ja

Ja, sofern die Möglichkeit des Zugangs für Menschen jeglicher Glaubensrichtungen besteht und sofern am Fair-Teiler beschrieben wird, dass foodsharing selbst eine nicht-kirchliche Organisation ist.

In Räumen von staatlich anerkannten Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft (Kirchliche Hochschulen)

Ja

Ja, sofern die Möglichkeit des Zugangs für Menschen jeglicher Glaubensrichtungen besteht und sofern am Fair-Teiler beschrieben wird, dass foodsharing selbst eine nicht-kirchliche Organisation ist.

Kirchlichen Schulen

Ja

Ja, sofern die Möglichkeit des Zugangs für Menschen jeglicher Glaubensrichtungen besteht und sofern am Fair-Teiler beschrieben wird, dass foodsharing selbst eine nicht-kirchliche Organisation ist.

In Bildungseinrichtungen (Universitäten, VHS, etc)

Ja

In diesen Einrichtungen können gerne Fair-Teiler aufgestellt werden, da diese keinen parteipolitischen Hintergrund haben.

In Beratungs- und Begegnungseinrichtungen

Ja

In diesen Einrichtungen können gerne Fair-Teiler aufgestellt werden, da diese keinen parteipolitischen Hintergrund haben.


Fair-Teiler-Probleme in Berlin

Vom 26.2.2016

In den Berliner Bezirken Kreuzberg-Friedrichshain und Pankow möchte die Lebensmittelüberwachung den Fair-Teilern strengere Regeln auferlegen, da sie seitens der Behörden als Lebensmittelbetrieb eingestuft werden. Wir haben das Fair-Teiler-Konzept mit leitenden Lebensmittelkontrolleuren ausgearbeitet und halten die Einstufung als Lebensmittelbetrieb für eine Fehlbewertung. Weitere Infos dazu findest Du hier auf der foodsharing-Plattform.

Was bedeutet das für mich als Fair-Teiler-Betreuung oder als Grundstücksbesiter*in eines Fair-Teiler-Standortes?

Die Verantwortungsfrage ist nicht eindeutig geklärt. Wenn Du Dir unsicher bist, erkundige Dich bei der zuständigen Behörde in Deinem Bezirk, wie die Haftungsfrage dort ausgelegt wird. In ganz Europa gilt ein einheitliches Lebensmittelrecht, was momentan nur in Berlin anders ausgelegt wird - in Wien steht sogar ein Fair-Teiler in einem Bezirksamt, bei dem die Stadt den Kühlschrank bezahlt hat. Wir sind mit leitenden Lebensmittelkontrolleuren in Kontakt und von diesen wird bekräftigt, dass die Rechtsauslegung der Berliner Behörden falsch ist - Fair-Teiler sind private Übergabeorte und keine Lebensmittelbetriebe! Daher dürfen auch keine Lebensmittel direkt von den Abholungen in die Fair-Teiler gebracht werden. Deswegen braucht es keine Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel. Das bedeutet auch, dass niemand von foodsharing für Lebensmittelvergiftungen etc. haftet. In den zwei Berliner Bezirken wird das anders gesehen - dort werden “verantwortliche Personen” gefordert. Durch unsere fundierten Fair-Teiler-Regelungen, die mit Lebensmittelkontrolleuren ausgearbeitet wurden, ist das Risiko jedoch sehr gering, dass in den Berliner Bezirken ein Haftungsanspruch geltend gemacht werden kann. Darüber hinaus werden wir gerichtlich gegen diese Einschätzung vorgehen, sollte sie von den Ämtern tatsächlich durchgesetzt werden, weil wir sie für unbegründet halten. Um also auf der sicheren Seite zu sein, sorge dafür, dass die Regelungen in Deinem Fair-Teiler auch umgesetzt werden! In den Medien wird das Risiko z.T. anders dargestellt - ein Stadtrat behauptet, es habe einen Fall gegeben, bei dem jemand Durchfall bekommen habe durch Essen aus einem Fair-Teiler. Im gleichen Atemzug sagt er jedoch, dass er diese Aussage nicht mal beweisen könne.

Deswegen stehen wir weiterhin absolut hinter Fair-Teilern! In der mittlerweile dreijährigen Geschichte des Fair-Teiler-Konzeptes, das inzwischen an 350 Orten umgesetzt wird, wurde uns kein einziger Fall von Gesundheitsschäden durch Lebensmittel aus einem Fairteiler angetragen. Statt dessen konnten wir vieles erreichen: Wir haben Lebensmittel vor der Verschwendung gerettet, Bewusstsein für die Problematik geschafft und soziale Treffpunkte kreiert - und werden das auch weiterhin tun!

Wenn Du Sorge um Deinen Fair-Teiler hast, dann empfehlen wir Dir, dafür zu sorgen, dass der Fair-Teiler sauber und gepflegt ist und die Fair-Teiler-Regeln eingehalten werden - das ist die beste Grundlage, um evtl. Bedenken seitens der Behörden von vornherein zu entkräften. Berlin scheint eine Extremsituation zu sein, da dort ein Beamter zuständig ist, der u.a. Tagesmütter und -väter als Lebensmittelunternehmen einstufen wollte (wogegen die EU-Kommission eingegriffen hat!). Wenn Du trotz allem verunsichert sein solltest durch die Vorkommnisse in Berlin, wende Dich gerne per E-Mail an das Fair-Teiler-Team.