Rechtsvereinbarung
Rechtsvereinbarung Teil I für Foodsaver
Stand: 07. Januar 2015
Ich erkläre das Folgende:
Ich werde im Rahmen von foodsharing als Foodsaver tätig werden. Das heißt, ich hole bei LebensmittelspenderInnen Lebensmittel ab und verpflichte mich, diese entweder selbst zu verbrauchen oder ausschließlich unentgeltlich an Dritte weiterzugeben (privat, Suppenküchen, Tafeln, Bahnhofsmissionen, gemeinnützige Vereine, Fair-Teiler, online als Essenskorb etc.).
Das oberste Ziel ist es, alle noch genießbaren Lebensmittel vor der Vernichtung zu bewahren und sie dem menschlichen Verzehr zuzuführen. Als Foodsaver handle ich ehrenamtlich aus sozialen, ethischen und ökologischen Gründen, um die Lebensmittelverschwendung und damit den Hunger, die Ressourcenverschwendung und den Klimawandel uvm. zu minimieren.
Die Foodsaver sind eine effiziente, lokale und zeitnahe Ergänzung zu anderen gemeinnützigen Organisationen wie z.B. den Tafeln. Zielsetzung ist es, neben großen LebensmittelhänderInnen, möglichst allen kleinen LebensmittelspenderInnen wie Bäckereien, Bioläden, Restaurants etc. die Kooperation mit den Foodsavern zu ermöglichen, sodass unabhängig von der Größe des Lebensmittelbetriebes keine noch genießbaren Lebensmittel weggeworfen werden müssen.
Die umfassende Zufriedenheit unserer Kooperationsbetriebe ist ein elementarer Teil des Lebensmittelrettens. Ich verpflichte mich, mich dafür mit zuverlässigem, freundlichem und aufgeschlossenem Verhalten gegenüber den Menschen und Betrieben auf allen Ebenen einzusetzen.
Ich verpflichte mich, keine Betriebe anzusprechen bzw. Kooperationen aufzubauen, so lange ich nicht das Quiz zum Betriebsverantwortlichen bestanden habe. Generell ist es nur in Absprache mit dem Betriebskettenteam gestattet, Betriebe mit mehr als 2 Filialen anzusprechen.
Ziel ist es, eine Abholquote von 100% zu erreichen. Um diese zu gewährleisten, bin ich als Foodsaver dazu angehalten, alle Abholtermine auf der Website einzutragen und gut mit anderen Foodsavern vernetzt zu sein. Bei unerwartetem Ausfall wie z.B. durch Krankheit etc. bin ich dazu verpflichtet, mich schnellstmöglich aus dem Kalender auszutragen und mich um einen Ersatzfoodsaver zu kümmern, der schon mal bei dem Lebensmittelspendebetrieb abgeholt hat und nur im Notfall einen Foodsaver zu wählen, der bei dem Betrieb noch nie abgeholt hat. Sollte sich bis 24 Stunden vor dem Abholtermin kein Ersatz gefunden haben, muss das Suchen nach einem Ersatz via Telefon und E-Mail fortgeführt werden, bis jemand gefunden wird. Ist die Suche auch bis zu einer Stunde vor Abholtermin nicht erfolgreich, muss die Filiale umgehend telefonisch informiert werden, dass an dem betreffenden Tag keine Abholung vorgenommen werden kann. In den Ausnahmesituationen, in denen trotz aller Bemühungen keine Abholung stattfinden konnte, muss das Team des Betriebes per Pinnwandeintrag über das Nichterscheinen informiert werden sowie das Nichtabholen als eigener Verstoß gemeldet werden.
Als Foodsaver sichere ich zu, Kühlware und leicht verderbliche Lebensmittel bis zur Übergabe an Dritte sachgerecht zu lagern bzw. zu kühlen und andernfalls solche Lebensmittel nicht an Dritte weiterzugeben.
Als Foodsaver garantiere ich, während der Abholungen oder danach keine noch essbaren Lebensmittel zu entsorgen und mich verantwortlich und fachgerecht um die Entsorgung der nicht mehr genießbaren Lebensmittel, aber auch Verpackungen, Kartons etc. zu kümmern.
Desweiteren verpflichte ich mich, den Ort, an dem die Ware entgegengenommen bzw. getrennt wird, mindestens so sauber zu hinterlassen, wie ich ihn vorgefunden habe. Die Lebensmittel werden zu den Zeiten abgeholt, zu welchen es die Lebensmittelspenderbetriebe wünschen. Normalerweise sind dies feste Zeiten, allerdings stehen die Foodsaver auch bereit, um außerterminlich Lebensmittel abzuholen.
Ich bestätige, die Verhaltensregeln und andere foodsharing-Wiki-Dokumente gelesen und verstanden zu haben und verpflichte mich, mich nach diesen zu verhalten. Wenn ich Kenntnis davon erlange, dass diese Verhaltensregeln von anderen Foodsavern, Betriebsverantwortlichen oder BotschafterInnen nicht eingehalten werden, melde ich diese Verstöße über das Formular "Verstoß melden" im Profil des jeweiligen Users.
Als Foodsaver erkläre ich, die in dieser Vereinbarung festgehaltenen Werte zu achten und foodsharing nicht zu schädigen. Dies beinhaltet insbesondere die Pflicht, jegliche diskreditierenden Aussagen gegen foodsharing, ihren BotschafterInnen, Foodsavern und anderen UnterstützerInnen, auch nach Beendigung meiner Teilnahme als Foodsaver, zu unterlassen. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich bei Verstoß gegen diese Erklärung, insbesondere wenn ich foodsharing durch meine Handlungen oder Aussagen vorsätzlich oder grob fahrlässig schädige, von einer Teilnahme als Foodsaver ausgeschlossen werde bzw. mir die Teilnahme als Foodsaver untersagt wird.
Ich verpflichte mich auch, mich über aktuelle Informationen und Neuigkeiten auf dem Laufenden zu halten (Regelmäßige foodsharing-Treffen aufsuchen, Newsletter lesen, Foren auf der Homepage besuchen, Mails lesen).
foodsharing ist in erster Linie parteipolitisch neutral. Ich verpflichte mich, mich diesbezüglich an die Regeln und Vorgaben im Dokument „foodsharing und Politik“ zu halten.
Rechtsvereinbarung Teil II für Foodsaver
Rechtsvereinbarung II: Haftungsausschluss
Stand: Januar 2015
Ich erkläre das Folgende:
Ich werde im Rahmen von foodsharing als Foodsaver tätig, hole bei Lebensmittelspenderbetrieben Lebensmittel ab und verpflichte mich, diese entweder selbst zu genießen oder ausschließlich unentgeltlich an Dritte weiterzugeben.
Als Foodsaver übernehme ich die Verantwortung für die Lebensmittel. Das heißt, dass alle Lebensmittelspenderbetriebe, Vereine, Bauernhöfe etc., die Lebensmittel abgeben, von jeglicher Haftung für die Genießbarkeit bzw. gesundheitliche Unbedenklichkeit der Ware entbunden werden. Eine Haftung der Lebensmittelspendenden, auch für Fahrlässigkeit jeden Grades, ist ausgeschlossen. Mir ist bekannt, dass der foodsharing e.V. selbst nicht Vertragspartner der Lebensmittelspendenden wird und keine Haftung übernimmt. Somit hafte ich für die abgeholten und verteilten Lebensmittel und bin selber dafür verantwortlich, mich ggf. um eine Haftplficht- und Unfallversicherung zu kümmern.
Ich verpflichte mich, die Lebensmittelspenden vor der Weitergabe nach bestem Wissen und Gewissen auf ihre Unbedenklichkeit zu überprüfen. Die Verhaltensanweisungen im Ratgeber des foodsharing e.V., insbesondere zu verderblichen Lebensmitteln, habe ich zur Kenntnis genommen und werde sie befolgen. Ich trage damit als Foodsaver die volle Verantwortung für die Lebensmittel, die ich abhole und muss selbst entscheiden, ob diese für den Verzehr bzw. die Weitergabe noch geeignet sind.
Ich verzichte gegenüber dem foodsharing e.V., den Betreibenden von foodsharing.de sowie gegenüber den jeweiligen Lebensmittelspendenden auf die Geltendmachung jeglichen Schadenersatzes, auch deren LieferantInnen gegenüber.
Rechtsvereinbarung für Betriebsverantwortliche
Zusatzrechtsvereinbarung für Betriebsverantwortliche bei foodsharing:
Zusätzlich bin ich als BetriebsverantwortlicheR dafür verantwortlich, nur Betriebe anzusprechen, bei denen ich auch garantieren kann, dass genügend Foodsaver bereit stehen, die notfalls auch 7 Tage die Woche ab Erstkontakt Lebensmittel abholen können.
Bevor ich als BetriebsverantwortlicheR aktiv werde, verpflichte ich mich, mit den BotschafterInnen meiner Region in Kontakt zu treten und erst nach Absprache mit ihnen neue KooperationspartnerInnen zu suchen. Dabei versichere ich, nur inhaberInnengeführte Betriebe anzusprechen und für alle Betriebe mit mehr als 2 Filialen das Betriebskettenteam zu kontaktieren.
Noch bevor ich einen Betrieb anspreche, überprüfe ich, ob der Betrieb nicht bereits eingetragen wurde. Nach jedem Kontakt zum Betrieb trage ich alle relevanten Informationen noch am selben Tag bei lebensmittelretten.de ein bzw. aktualisiere alle in Erfahrung gebrachten Informationen, die bei der Betriebseintragung abgefragt werden.
Alle Betriebe, die von mir im Rahmen von foodsharing angelegt und angesprochen werden, sind Teil des foodsharing-Netzwerkes. Wird mir aufgrund von Verstößen gegen die foodsharing-Regeln die Betriebsverantwortlichkeit entzogen, übernimmt bis zur Ernennung eines neuen Betriebsverantwortlichen der/die zuständige BotschafterIn die Betriebsverantwortlichkeit. Das Gleiche gilt nach freiwilligem Rückzug als BetriebsverantwortlicheR. Es ist nicht gestattet, nach freiwilligem oder unfreiwilligem Verlassen des Betriebes weiterhin Lebensmittel in diesem Betrieb abzuholen. Des Weiteren ist es untersagt, die Kooperation zwischen foodsharing und einem Betrieb ohne Einverständnis und Absprache mit den BundeslandbotschafterInnen bzw. des Orgateams zu beenden.
Ich habe dafür Sorge zu tragen, dass es bei allen Betrieben, bei denen ich die Betriebsverantwortlichkeit innehabe, eine gute Stimmung gibt und sich alle Beteiligten - Foodsaver sowie Angestellten - wohlfühlen. Damit Problemen vorgebeugt wird bzw. entstandene Probleme schnell gelöst werden, werde ich ausreichend Kommunikation betreiben.
Ich verplichte mich, jeden Verstoß gegen die Verhaltensregeln zu überprüfen und ggf. Konsequenzen zu ziehen, zu schlichten und einzelne Foodsaver, nach Absprache mit den zugehörigen BotschafterInnen, aus dem Team zu nehmen.
Außerdem werde ich alle wichtigen Informationen zum Status der Kooperation sowie Änderungen umgehend auf die Pinnwand schreiben bzw. unter “Betrieb” einarbeiten.
Zusätzlich erkläre ich mich als BetriebsverantwortlicheR bereit, lebensmittelretten.de/foodsharing immer verantwortungsbewusst und motiviert zu repräsentieren. Ich bin mir bewusst, dass ich im Hinblick auf die Foodsaver, Betriebsverantwortlichen und BotschafterInnenkollegInnen eine Vorbildfunktion innehabe, die mir Freude bereitet und die ich ernstnehme. Das Wiki-Dokument bezüglich meiner Aufgaben und anderen Verpflichtungen als BetriebsverantwortlicheR habe ich gelesen, verinnerlicht und stehe dahinter.
Rechtsvereinbarung für BotschafterInnen
Zusatzvereinbarung in Arbeit