Fairteiler und Abgabestellen
Orte, zu denen Lebensmittel gebracht und/oder kostenlos von dort mitgenommen werden dürfen, werden Fair-Teiler genannt. Ein Fair-Teiler besteht entweder aus einem Regal und einem Kühlschrank oder nur einem von beiden. Er kann z.B. privat oder in Räumen der Stadt, der Uni, eines Vereins usw. untergebracht sein. Bitte beachte hierzu das Dokument Fair-Teiler Regeln und Voraussetzungen.
Bei Fair-Teilern gibt es zwei Fälle:
- Fair-Teiler, die geregelte Öffnungszeiten haben und somit durchgängig betreut werden können
- Fair-Teiler, bei denen dies nicht möglich ist, da sie täglich bis zu 24 Stunden zugänglich sind
Im zweiten Fall muss der Fair-Teiler täglich überprüft und ggf. gesäubert werden. Auch müssen verdorbene oder kritische Lebensmittel entfernt werden.
Um den Überblick zu behalten und und die tägliche Überprüfung zu dokumentieren, wird der Fair-Teiler als “Betrieb” mit Terminen für Kontrollbesuche bzw. Putzdienste eingetragen. Zusätzlich wird vor Ort am Fair-Teiler der Hygieneplan geführt, in den die jeweils erledigte Arbeit eingetragen wird.
Ansonsten geschieht dies jeweils zu den Öffnungszeiten.
Ein Kühlschrank muss mindestens einmal pro Woche komplett mit Essigwasser gereinigt werden. Alle Betreuer*nnen müssen Foodsaver sein, und die Person, welche die Verantwortung für einen Fair-Teiler übernimmt, muss zusätzlich das Quiz für Betriebsverantwortliche bestanden haben.
Ein Fair-Teiler kann auf der Website eingetragen werden, damit er sowohl für Foodsaver als auch für Besucher*innen der Webseite sichtbar ist, um dort Lebensmittel abzugeben oder abzuholen. Der Eintrag muss aber vor der Veröffentlichung von einem/r Botschafter*in überprüft und freigegeben werden.
Deshalb ist es wichtig, frühzeitig Kontakt zum/zur zuständigen Botschafter*in aufzunehmen. Diese*r kann dann prüfen, ob sich die Lage eignet und im Vorfeld ggf. auf Schwierigkeiten aufmerksam machen.
Aushänge und wichtige Informationen für Fair-Teiler
Fair-Teiler-Regeln und -Voraussetzungen, Rechtsgrundlage
Die Regeln und Voraussetzungen für Fair-Teiler (siehe unten), auch als Aushang für Fair-Teiler (.pdf), sollten allen Fair-Teiler-Betreuenden bekannt sein und an jedem Fair-Teiler aushängen. Wichtig zu kennen ist auch die Rechtsgrundlage für Fair-Teiler.
Mehr Informationen
- Wiki-Artikel Fair-Teilung
- Wiki-Artikel Ratgeber mit vielen Hinweisen und Tipps zum Umgang mit Lebensmitteln
Stellungnahme zu Politik und Religion von foodsharing
Die Handlungen von foodsharing haben einen politischen Hintergrund, allerdings lässt sich foodsharing keiner politischen Partei zuordnen. foodsharing distanziert sich von jeglichen Vorwürfen einer parteipolitischen Richtung oder einer Parteizugehörigkeit oder dem Vorwurf, eine solche zu unterstützen. Ebenso distanziert foodsharing sich von jeglicher religiöser Zugehörigkeit. Falls diesbezüglich Aussagen getroffen werden, so ist das nicht im Sinne von foodsharing. foodsharing duldet in keinster Weise menschenverachtende, rassistische, diskriminierende, sexistische oder destruktive Vorgehensweisen. Prinzipiell ist für foodsharing der religiöse oder parteipolitische Hintergrund der einzelnen Freiwilligen nicht relevant, treffen wir uns doch alle beim Thema Lebensmittelverschwendung. Das bedeutet, foodsharing ist eine freie Aktionsform im Rahmen des Gedankens für die Beendigung des Lebensmittelwegwerfens, aufbauend auf dem Recht auf Nahrung für jeden Menschen, erlangt durch die Geburt auf dieser Welt.
Die Stellungnahme als pdf Dokument zum Ausdrucken und Aufhängen am Fair-Teiler.
Fair-Teiler-Probleme in Berlin
Vom 26.2.2016
In den Berliner Bezirken Kreuzberg-Friedrichshain und Pankow möchte die Lebensmittelüberwachung den Fair-Teilern strengere Regeln auferlegen, da sie seitens der Behörden als Lebensmittelbetrieb eingestuft werden. Wir haben das Fair-Teiler-Konzept mit leitenden Lebensmittelkontrolleuren ausgearbeitet und halten die Einstufung als Lebensmittelbetrieb für eine Fehlbewertung. Weitere Infos dazu findest Du hier auf der foodsharing-Plattform.
Was bedeutet das für mich als Fair-Teiler-Betreuung oder als Grundstücksbesiter*in eines Fair-Teiler-Standortes?
Die Verantwortungsfrage ist nicht eindeutig geklärt. Wenn Du Dir unsicher bist, erkundige Dich bei der zuständigen Behörde in Deinem Bezirk, wie die Haftungsfrage dort ausgelegt wird. In ganz Europa gilt ein einheitliches Lebensmittelrecht, was momentan nur in Berlin anders ausgelegt wird - in Wien steht sogar ein Fair-Teiler in einem Bezirksamt, bei dem die Stadt den Kühlschrank bezahlt hat. Wir sind mit leitenden Lebensmittelkontrolleuren in Kontakt und von diesen wird bekräftigt, dass die Rechtsauslegung der Berliner Behörden falsch ist - Fair-Teiler sind private Übergabeorte und keine Lebensmittelbetriebe! Daher dürfen auch keine Lebensmittel direkt von den Abholungen in die Fair-Teiler gebracht werden. Deswegen braucht es keine Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel. Das bedeutet auch, dass niemand von foodsharing für Lebensmittelvergiftungen etc. haftet. In den zwei Berliner Bezirken wird das anders gesehen - dort werden “verantwortliche Personen” gefordert. Durch unsere fundierten Fair-Teiler-Regelungen, die mit Lebensmittelkontrolleuren ausgearbeitet wurden, ist das Risiko jedoch sehr gering, dass in den Berliner Bezirken ein Haftungsanspruch geltend gemacht werden kann. Darüber hinaus werden wir gerichtlich gegen diese Einschätzung vorgehen, sollte sie von den Ämtern tatsächlich durchgesetzt werden, weil wir sie für unbegründet halten. Um also auf der sicheren Seite zu sein, sorge dafür, dass die Regelungen in Deinem Fair-Teiler auch umgesetzt werden! In den Medien wird das Risiko z.T. anders dargestellt - ein Stadtrat behauptet, es habe einen Fall gegeben, bei dem jemand Durchfall bekommen habe durch Essen aus einem Fair-Teiler. Im gleichen Atemzug sagt er jedoch, dass er diese Aussage nicht mal beweisen könne.
Deswegen stehen wir weiterhin absolut hinter Fair-Teilern! In der mittlerweile dreijährigen Geschichte des Fair-Teiler-Konzeptes, das inzwischen an 350 Orten umgesetzt wird, wurde uns kein einziger Fall von Gesundheitsschäden durch Lebensmittel aus einem Fairteiler angetragen. Statt dessen konnten wir vieles erreichen: Wir haben Lebensmittel vor der Verschwendung gerettet, Bewusstsein für die Problematik geschafft und soziale Treffpunkte kreiert - und werden das auch weiterhin tun!
Wenn Du Sorge um Deinen Fair-Teiler hast, dann empfehlen wir Dir, dafür zu sorgen, dass der Fair-Teiler sauber und gepflegt ist und die Fair-Teiler-Regeln eingehalten werden - das ist die beste Grundlage, um evtl. Bedenken seitens der Behörden von vornherein zu entkräften. Berlin scheint eine Extremsituation zu sein, da dort ein Beamter zuständig ist, der u.a. Tagesmütter und -väter als Lebensmittelunternehmen einstufen wollte (wogegen die EU-Kommission eingegriffen hat!). Wenn Du trotz allem verunsichert sein solltest durch die Vorkommnisse in Berlin, wende Dich gerne per E-Mail an das Fair-Teiler-Team.