Fairteiler und Abgabestellen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 31. Januar 2019, 03:02 Uhr
Fair-Teiler sind von einem foodsharing-Bezirk betriebene Orte, an denen (ggf. innerhalb bestimmter Öffnungszeiten) gerettete Lebensmittel angeliefert und von allen mitgenommen werden können, die die Lebensmittel verbrauchen können. Ein Fair-Teiler besteht entweder aus einem Regal und einem Kühlschrank oder nur einem von beiden. Er kann z.B. privat oder in Räumen der Stadt, der Uni, eines Vereins usw. untergebracht sein. Bitte beachte hierzu das Dokument Fair-Teiler Regeln und Voraussetzungen.
Bei Fair-Teilern gibt es zwei Fälle:
- Fair-Teiler, die geregelte Öffnungszeiten haben und somit durchgängig betreut werden können
- Fair-Teiler, bei denen dies nicht möglich ist, da sie täglich bis zu 24 Stunden zugänglich sind
Im zweiten Fall muss der Fair-Teiler täglich überprüft und ggf. gesäubert werden. Auch müssen verdorbene oder kritische Lebensmittel entfernt werden.
Um den Überblick zu behalten und und die tägliche Überprüfung zu dokumentieren, wird der Fair-Teiler als “Betrieb” mit Terminen für Kontrollbesuche bzw. Putzdienste eingetragen. Zusätzlich wird vor Ort am Fair-Teiler der Hygieneplan geführt, in den die jeweils erledigte Arbeit eingetragen wird.
Ansonsten geschieht dies jeweils zu den Öffnungszeiten.
Ein Kühlschrank muss mindestens einmal pro Woche komplett mit Essigwasser gereinigt werden. Alle Betreuer*nnen müssen Foodsaver sein, und die Person, welche die Verantwortung für einen Fair-Teiler übernimmt, muss zusätzlich das Quiz für Betriebsverantwortliche bestanden haben.
Ein Fair-Teiler kann auf der Website eingetragen werden, damit er sowohl für Foodsaver als auch für Besucher*innen der Webseite sichtbar ist, um dort Lebensmittel abzugeben oder abzuholen. Der Eintrag muss aber vor der Veröffentlichung von einem/r Botschafter*in überprüft und freigegeben werden.
Deshalb ist es wichtig, frühzeitig Kontakt zum/zur zuständigen Botschafter*in aufzunehmen. Diese*r kann dann prüfen, ob sich die Lage eignet und im Vorfeld ggf. auf Schwierigkeiten aufmerksam machen.
Folgende Dokumente müssen ausgedruckt und gut sichtbar am Fair-Teiler angebracht werden
- Regeln für Fair-Teiler (siehe unten), hier als Plakat (.pdf)
- Hygieneplan (Reinigungsprotokoll)
Wenn es sich um eine Räumlichkeit einer religiösen oder politischen Einrichtung handelt, muss auch dieses Dokument gut sichtbar angebracht werden:
Wichtige Informationen für Fair-Teiler-Betreuende
- Die Fair-Teiler-Regeln (siehe unten) sollten allen Fair-Teiler-Betreuenden bekannt sein.
- Wichtig zu kennen ist auch die Rechtsgrundlage für Fair-Teiler.
- Der Wiki-Artikel Fair-Teilung enthält Leitlinien für die Weitergabe von Lebensmitteln.
- Der Wiki-Artikel Ratgeber bietet viele Hinweisen und Tipps zum Umgang mit Lebensmitteln.
Zur Beachtung
- Spendenboxen dürfen auf keinen Fall bei einem Fair-Teiler aufgestellt werden, da wir von den Behörden als Lebensmittelunternehmen eingestuft werden könnten (Annahme des Verkaufs von Lebensmitteln) und das Finanzamt dem foodsharing e.V. die Gemeinnützigkeit aberkennen könnte.
- Eine Videoüberwachung bzw. -aufzeichnung der Fair-Teiler ist aus Gründen des Datenschutzes sowie der Persönlichkeitsrechte der Foodsaver und Abholer (Recht am eigenen Bild) nicht gestattet.
- Für einen Fair-Teiler sind nur Orte geeignet, die keinen parteipolitischen Bezug haben und die für alle Menschen zugänglich sind, siehe Standorte.
Fair-Teiler-Regeln
Welche Lebensmittel dürfen geteilt werden?
- Bitte teilt nur Lebensmittel, die ihr auch selbst noch essen würdet.
- Es können auch Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums weitergegeben werden, wenn sie noch gut sind, aber nicht nach Ablauf des Verbrauchsdatums. Bei den Lebensmitteln mit Verbrauchsdatum darf die Kühlkette nicht unterbrochen werden. Um dieses zu gewährleisten, muss eine Kühltasche zur Abholung mitgebracht werden.
Diese Lebensmittel dürfen nicht über foodsharing geteilt werden, da sie ein potentielles Gesundheitsrisiko bergen:
- Schweinemett;
- Rindergehacktes;
- Produkte aus nicht erhitzter Rohmilch;
- frisch zubereitete Speisen, die rohes Ei enthalten;
- Cremes und Pudding, Tiramisu und Mayonnaise (wenn mit Ei und Milch selbst hergestellt).
- Alkohol, da die Abgabe an Jugendliche unter 18 Jahren nicht gestattet ist und das bei den Fair-Teilern nicht kontrolliert werden kann.
Diese Lebensmittel bitte nur gekühlt transportieren und lagern:
- Nudel- und Kartoffelsalat;
- Kuchen mit nicht durchgebackener Füllung wie Bienenstich, Creme- und Sahnetorten;
- Lebensmittel, die laut Verpackung bei +2 bis +8°C gelagert werden sollen.
Hinweise zur Lagerung im Fair-Teiler
Ist der Fair-Teiler ein Kühlschrank, dann:
- Achtet darauf, dass der Kühlschrank immer richtig verschlossen ist.
- Trennt rohe Lebensmittel von zubereiteten Speisen.
- Legt erdbehaftete Lebensmittel nach unten, dann rieselt nichts auf darunterliegendes Essen.
- Deckt zubereitete Speisen gut ab, oder legt diese in einen verschlossenen Behälter.
- Nutzt bitte bei der Abholung und für den Transport zum Fair-Teiler eine Kühltasche oder eine Kühlbox, da Lebensmittel Keime enthalten können, die sich bereits bei Temperaturen ab 10 Grad stark vermehren und dann gesundheitsschädlich sind.
- Stellt die Kühlschranktemperatur auf 5°C, legt ein Thermometer/Digitalanzeige im Kühlschrank, um dies überwachen zu können.
- Reinigt den Fair-Teiler 1 mal pro Woche mit Wasser und Spülmittel, wischt ihn dann mit 6%iger Essigwasserlösung aus. Zusätzliche Reinigung des Kühlschranks bei Bedarf.
Ist der Fair-Teiler ein Schrank, dann:
- Achtet darauf, dass der Fair-Teiler immer gut verschlossen ist.
- Lagert erdbehaftete Lebensmittel im unteren Bereich, dann rieselt keine Erde auf andere Lebensmittel.
- Achtet darauf, dass Lebensmittel gut verschlossen oder abgedeckt sind.
- Reinigt den Fair-Teiler 1 mal pro Woche mit Wasser und Spülmittel und wischt ihn danach mit 6%iger Essigwasserlösung aus. Zusätzliche Reinigung des Schranks bei Bedarf.
Standorte
Weitere Erklärungen dazu gibt es im Dokument foodsharing und Politik und im Aushang mit einer Stellungnahme zu Politik und Religion.
Wo? | Ja/Nein | Begründung |
---|---|---|
In Partei-Räumlichkeiten |
Nein |
Das würde eine parteipolitische Zugehörigkeit vermitteln, und diese wollen wir auf keinen Fall. |
In Räumen mit politischer Gesinnung und parteipolitischem Hintergrund. |
Nein |
Das würde eine parteipolitische Zugehörigkeit vermitteln, und diese wollen wir auf keinen Fall. |
In Räumen mit politischer Gesinnung, aber ohne parteipolitischen Hintergrund (z.B. Kost-Nix-Laden) |
Ja |
In diesen Einrichtungen können gerne Fair-Teiler aufgestellt werden, da diese keinen parteipolitischen Hintergrund haben. |
In Räumen der Kirchen oder Gemeindezentren |
Ja |
Ja, sofern die Möglichkeit des Zugangs für Menschen jeglicher Glaubensrichtungen besteht und sofern am Fair-Teiler beschrieben wird, dass foodsharing selbst eine nicht-kirchliche Organisation ist. |
In Räumen von staatlich anerkannten Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft (Kirchliche Hochschulen) |
Ja |
Ja, sofern die Möglichkeit des Zugangs für Menschen jeglicher Glaubensrichtungen besteht und sofern am Fair-Teiler beschrieben wird, dass foodsharing selbst eine nicht-kirchliche Organisation ist. |
Kirchlichen Schulen |
Ja |
Ja, sofern die Möglichkeit des Zugangs für Menschen jeglicher Glaubensrichtungen besteht und sofern am Fair-Teiler beschrieben wird, dass foodsharing selbst eine nicht-kirchliche Organisation ist. |
In Bildungseinrichtungen (Universitäten, VHS, etc) |
Ja |
In diesen Einrichtungen können gerne Fair-Teiler aufgestellt werden, da diese keinen parteipolitischen Hintergrund haben. |
In Beratungs- und Begegnungseinrichtungen |
Ja |
In diesen Einrichtungen können gerne Fair-Teiler aufgestellt werden, da diese keinen parteipolitischen Hintergrund haben. |
Rechtsgrundlage für foodsharing-Fair-Teiler
Ein Fair-Teiler ist ein Übergabeort, an dem die Gemeinschaft der Foodsaver untereinander Nahrungsmittel tauscht.
Der Fair-Teiler fällt nicht unter das Lebensmittelrecht, und die Betreiber des Fair-Teilers (die Foodsaver von foodsharing e.V. oder von der foodsharing-Plattform) sind nicht analog zu Lebensmittelunternehmern zu sehen und müssen dementsprechend auch nicht die Einhaltung von Richtlinien eines Lebensmittelunternehmens gewährleisten. Dies ist unter Bezugnahme auf das geltende Lebensmittelrecht (siehe Anlage) folgendermaßen zu begründen:
In einem Fair-Teiler werden Lebensmittel nur zum privaten häuslichen Gebrauch kurzfristig gelagert. Privatpersonen, die den Fair-Teiler nutzen, tauschen dort ihre Lebensmittel, die ausschließlich für den privaten häuslichen Gebrauch gedacht sind, auf eigenes Risiko untereinander. Seine Funktion als Übergabeort und die Bestimmung der Lebensmittel für den privaten Rahmen ist auf dem Fair-Teiler eindeutig gekennzeichnet. ( → Laut VO (EG) Nr.178/2002, Artikel 1, Absatz (3) gilt das Lebensmittelrecht u.a. nicht für Lagerung von Lebensmitteln zum häuslichen privaten Gebrauch. )
Der Leitfaden der EG zur VO (EG) Nr. 852/2004 stellt darüber hinaus klar, dass ein Lebensmittelunternehmen sich durch eine gewisse Kontinuität der Tätigkeit und einen gewissen Organisationsgrad auszeichnet. Dies trifft auf einen Fair-Teiler jedoch nicht zu: Die Kontinuität, mit der die Teilnehmer den Fair-Teiler nutzen, ist ungewiss, nicht nachvollziehbar und unregelmäßig. Es wird keine Aufsicht darüber geführt, wer mit wem wann welche Lebensmittel über den Fair-Teiler tauscht. Auch der Organisationsgrad hält sich im privaten Rahmen von kleinen Mengen: Ein Fair-Teiler hat die Größenordnung eines Kühlschranks oder eines Regals, weshalb schwerlich von der Relevanz eines Lebensmittelunternehmens gesprochen werden kann.
Die Foodsaver, die den Fair-Teiler benutzen und verwalten, sind nicht als Unternehmer anzusehen und fallen demnach nicht unter die Hygienevorschriften der Gemeinschaft, da sie sich als freiwillige unentgeltliche Helfer nur gelegentlich und im kleinen Rahmen an den gemeinnützigen Tauschaktionen beteiligen, die das Ziel haben, die Verschwendung von Lebensmitteln einzudämmen. Wir sehen dies analog zur Erklärung des Leitfadens der EG zur VO (EG) Nr. 852/2004 und auch dem europäischen Leitfaden (SANCO): ( 3.8. Gelegentliche Handhabung, Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln sowie Speisenzubereitung durch Privatpersonen).
Um jedoch trotzdem eine bestmögliche Sicherheit für alle Benutzer des Fair-Teilers zu gewährleisten, werden zum einen deutlich sichtbar auf der Außenwand des Fair-Teilers die Regeln zur Benutzung des Fair-Teilers kommuniziert. Diese beinhalten unter anderem den Hinweis, Lebensmittel NICHT nach Ablauf des Verbrauchsdatums sowie keine Lebensmittel mit potentiellem Gesundheitsrisiko zum Tauschen einzustellen (d.h. explizit Schweinemett, Rindergehacktes, Produkte aus nicht erhitzter Rohmilch, frisch zubereitete Speisen mit rohem Ei sowie Cremes und Pudding, Tiramisu und Mayonnaise (wenn mit Ei und Milch selbst hergestellt). Zum anderen werden die Reinigung (und die Temperaturkontrolle bei Kühlschränken) regelmäßig durchgeführt und gut sichtbar am Fair-Teiler protokolliert.
Fair-Teiler-Probleme in Berlin
Vom 26.2.2016
In den Berliner Bezirken Kreuzberg-Friedrichshain und Pankow möchte die Lebensmittelüberwachung den Fair-Teilern strengere Regeln auferlegen, da sie seitens der Behörden als Lebensmittelbetrieb eingestuft werden. Wir haben das Fair-Teiler-Konzept mit leitenden Lebensmittelkontrolleuren ausgearbeitet und halten die Einstufung als Lebensmittelbetrieb für eine Fehlbewertung. Weitere Infos dazu findest Du hier auf der foodsharing-Plattform.
Was bedeutet das für mich als Fair-Teiler-Betreuung oder als Grundstücksbesiter*in eines Fair-Teiler-Standortes?
Die Verantwortungsfrage ist nicht eindeutig geklärt. Wenn Du Dir unsicher bist, erkundige Dich bei der zuständigen Behörde in Deinem Bezirk, wie die Haftungsfrage dort ausgelegt wird. In ganz Europa gilt ein einheitliches Lebensmittelrecht, was momentan nur in Berlin anders ausgelegt wird - in Wien steht sogar ein Fair-Teiler in einem Bezirksamt, bei dem die Stadt den Kühlschrank bezahlt hat. Wir sind mit leitenden Lebensmittelkontrolleuren in Kontakt und von diesen wird bekräftigt, dass die Rechtsauslegung der Berliner Behörden falsch ist - Fair-Teiler sind private Übergabeorte und keine Lebensmittelbetriebe! Daher dürfen auch keine Lebensmittel direkt von den Abholungen in die Fair-Teiler gebracht werden. Deswegen braucht es keine Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel. Das bedeutet auch, dass niemand von foodsharing für Lebensmittelvergiftungen etc. haftet. In den zwei Berliner Bezirken wird das anders gesehen - dort werden “verantwortliche Personen” gefordert. Durch unsere fundierten Fair-Teiler-Regelungen, die mit Lebensmittelkontrolleuren ausgearbeitet wurden, ist das Risiko jedoch sehr gering, dass in den Berliner Bezirken ein Haftungsanspruch geltend gemacht werden kann. Darüber hinaus werden wir gerichtlich gegen diese Einschätzung vorgehen, sollte sie von den Ämtern tatsächlich durchgesetzt werden, weil wir sie für unbegründet halten. Um also auf der sicheren Seite zu sein, sorge dafür, dass die Regelungen in Deinem Fair-Teiler auch umgesetzt werden! In den Medien wird das Risiko z.T. anders dargestellt - ein Stadtrat behauptet, es habe einen Fall gegeben, bei dem jemand Durchfall bekommen habe durch Essen aus einem Fair-Teiler. Im gleichen Atemzug sagt er jedoch, dass er diese Aussage nicht mal beweisen könne.
Deswegen stehen wir weiterhin absolut hinter Fair-Teilern! In der mittlerweile dreijährigen Geschichte des Fair-Teiler-Konzeptes, das inzwischen an 350 Orten umgesetzt wird, wurde uns kein einziger Fall von Gesundheitsschäden durch Lebensmittel aus einem Fairteiler angetragen. Statt dessen konnten wir vieles erreichen: Wir haben Lebensmittel vor der Verschwendung gerettet, Bewusstsein für die Problematik geschafft und soziale Treffpunkte kreiert - und werden das auch weiterhin tun!
Wenn Du Sorge um Deinen Fair-Teiler hast, dann empfehlen wir Dir, dafür zu sorgen, dass der Fair-Teiler sauber und gepflegt ist und die Fair-Teiler-Regeln eingehalten werden - das ist die beste Grundlage, um evtl. Bedenken seitens der Behörden von vornherein zu entkräften. Berlin scheint eine Extremsituation zu sein, da dort ein Beamter zuständig ist, der u.a. Tagesmütter und -väter als Lebensmittelunternehmen einstufen wollte (wogegen die EU-Kommission eingegriffen hat!). Wenn Du trotz allem verunsichert sein solltest durch die Vorkommnisse in Berlin, wende Dich gerne per E-Mail an das Fair-Teiler-Team.