Rechtsvereinbarung Österreich: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 23. Dezember 2020, 01:05 Uhr
Wiki-Artikel-Typ: 1 (Regel-Artikel)
foodsharing-Grundlagen 6
Stand: 16.01.2014
Datei:Rechtsvereinbarung au.pdf
Eigenerklärung für Foodsaver Foodsharing Österreich Verhaltenskodex, Sorgfaltspflichten und Haftungsausschluss Stand Februar 2014
Die Foodsaver erklären gegenüber dem Foodsharing e.V. sowie der in Österreich tätigen Initiative und ihren Botschaftern/innen das Folgende: Ich,________________________________________, werde im Rahmen von Foodsharing als Foodsaver tätig. Ich werde bei Lebensmittelspendern Lebensmittel abholen und diese an Dritte weiterverschenken. Ich verzichte gegenüber Foodsharing und gegenüber dem Lebensmittelspender auf die Geltendmachung jeglichen Schadensersatzes, auch deren Lieferanten gegenüber. Jede Haftung des Lebensmittelspenders, auch für Fahrlässigkeit jeden Grades, ist ausgeschlossen.
Ich verpflichte mich, die Lebensmittelspenden ausschließlich unentgeltlich weiterzugeben und vor der Weitergabe nach bestem Wissen und Gewissen auf ihre Unbedenklichkeit zu überprüfen. Die Verhaltensanweisungen im Ratgeber von Foodsharing, insbesondere zu verderblichen Lebensmitteln, habe ich zur Kenntnis genommen und werde sie befolgen. Mir ist bekannt, dass Foodsharing selbst nicht Vertragspartner der Lebensmittelspenden wird und keine Haftung dafür übernimmt.
Alles was abgeholt wird, darf ausschließlich nicht kommerziell weitergegeben werden.
Die Foodsaver behalten, wenn sie wollen, so viele Lebensmittel für sich wie sie essen bzw. an private Kontakte verteilen können. Alles andere wird auf myfoodsharing.at eingestellt bzw. an Suppenküchen, Tafeln, Bahnhofsmissionen, gemeinnützige Vereine etc. verteilt. Das oberste Ziel ist es alle noch genießbaren abgeholten Lebensmittel vor der Vernichtung zu bewahren und sie dem menschlichen Verzehr zuzuführen. Alle Lebensmittelspenderbetriebe, Vereine, Bauernhöfe etc., die Essen abgeben, werden von jeglicher Haftung für die Genießbarkeit bzw. gesundheitliche Unbedenklichkeit der Ware entbunden, die Foodsaver tragen damit die volle Verantwortung für die Lebensmittel die sie abholen und müssen selbst entscheiden, ob diese für den Verzehr bzw. die Weitergabe noch geeignet sind. Die Lebensmittelspender erklären sich bereit, Kühlware und leicht verderbliche Lebensmittel soweit nach eigenem Ermessen möglich bis zur Abholung durch die Foodsaver weiter sachgerecht zu lagern und andernfalls die Foodsaver auf Ausnahmen, z.B. nicht ausreichende Kühlung infolge von Platzmangel, aufmerksam zu machen. Als Foodsaver garantiere ich, mich verantwortlich und fachgerecht um die Entsorgung der nicht mehr genießbaren Lebensmittel, aber auch Verpackungen, Kartons etc. zu kümmern. Außerdem verpflichten sich die Foodsaver den Ort, an dem die Ware entgegengenommen bzw. getrennt wird, mindestens so sauber zu hinterlassen, wie er vorgefunden wurde.
Die Lebensmittel werden zu den Zeiten abgeholt, zu denen es der Lebensmittelspender wünscht. Normalerweise sind dies feste Zeiten, allerdings stehen die Foodsaver auch bereit um außerterminlich Lebensmittel abzuholen. Jede Person, Verein oder Gruppe kann Lebensmittel abholen, solange sie die in dieser Vereinbarung festgelegten Regeln beachten. Die Foodsaver handeln ehrenamtlich aus sozialen, ethischen und ökologischen Gründen, um die Lebensmittelverschwendung und damit den Hunger, die Ressourcenverschwendung den Klimawandel usw. zu minimieren. Die Foodsaver sind eine effiziente, lokale und zeitnahe Ergänzung zu anderen gemeinnützigen Organisationen wie den Tafeln. Das Ziel ist es auch kleinen Lebensmittelspendern wie Bäckereien, Bioläden, Restaurants etc. durch die Kooperation mit den Foodsavern zu ermöglichen, dass überhaupt keine Lebensmittel, die noch genießbar sind, weggeworfen werden müssen. Ziel ist es, eine Abholquote von 100% zu erreichen. Um diese zu gewährleisten, sind alle Foodsaver immer gut vernetzt und bei unerwartetem Ausfall wie z.B. durch Krankheit etc. dazu verpflichtet, sich um eine(n) Ersatzfoodsaver der/die am besten schon mal bei dem Lebensmittelspenderbetrieb abgeholt hat, zu kümmern. Das Suchen nach einem Ersatz sollte spätestens 24 Stunden vor dem Abholtermin via Telefon und Email beginnen.
Jeder Lebensmittelspenderbetrieb, der keine Lebensmittel mehr wegwirft, bekommt einen 14cm radiusgroßen Sticker mit der Aufschrift: “Wir machen mit myfoodsharing.at bei uns kommen keine Lebensmittel in die Tonne”; außerdem wird angeboten, in dem Betrieb Flyer und Plakate aufzuhängen/auszuhändigen und den Betrieb auch öffentlich auf myfoodsharing.at oder facebook.com/wienfoodsharing zu erwähnen.
Als Foodsaver erkläre ich, die in dieser Erklärung festgehaltenen Werte zu achten und Foodsharing nicht zu schädigen. Dies beinhaltet insbesondere die Pflicht, jegliche diskreditierenden Aussagen gegen Foodsharing, ihren Botschafter(innen), Foodsavern und anderen Unterstützern, auch nach Beendigung meiner Teilnahme als Foodsaver zu unterlassen. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich bei Verstoß gegen diese Erklärung, insbesondere wenn ich Foodsharing durch meine Handlungen oder Aussagen vorsätzlich oder grob fahrlässig schädige, von einer Teilnahme als Foodsaver ausgeschlossen werde bzw mir die Teilnahme als Foodsaver untersagt wird. ____________________________________ _______________________________ Foodsaver, Datum und Ort BotschafterIn von foodsharing
Artikel von: AG Recht (Kontakt)
Letzte Überarbeitung am 16.01.2014