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Entscheidungen und Erläuterungen

zur Neufassung der Verhaltensregeln und des Umgangs mit Regelverletzungen vom 16.07.2018


Zwischen dem 16.03.2018 und dem 22.06.2018 hat die Arbeitsgruppe Verhaltensregeln alle eingegangenen Anregungen, Ideen und Vorschläge kritisch und ausführlich diskutiert, bis jeweils ein Konsens erzielt werden konnte.

Wir möchten hier zu jedem eingegangenen Vorschlag Stellung nehmen (zu mehrfach geäußerten Vorschlägen nur einmal ...) und die Hintergründe der Entscheidungen erläutern, um verständlich zu machen, warum die künftigen Verhaltensregeln und das Verfahren für den Umgang mit Regelverletzungen so und nicht anders ausgefallen sind.

Die Reihenfolge der Teile B) und C) und damit auch deren Namen wurden getauscht.

Nicht geänderte Regeln sind nicht kommentiert.



Verhaltensregeln für Foodsaver

A) Allgemeines Verhalten bei foodsharing

Regeln A1), A2) unverändert

Regel A3) [alt: A2)]

alte Fassung: Streitigkeiten und interne Meinungsverschiedenheiten werden nicht in Foren oder auf Pinnwänden ausgetragen. Unstimmigkeiten sind per privater Nachricht oder persönlich zu klären oder mit Unterstützung der für den Bezirk vorgesehenen Gruppen.

Vorschlag: "Streitigkeiten und interne Meinungsverschiedenheiten" streichen

Entscheidung: wird ersetzt durch "Persönliche Streitigkeiten"
Begründung: Für Meinungsverschiedenheiten, die ein ganzes Betriebsteam oder einen ganzen Bezirk angehen, ist das Forum der einzige Ort, an dem alle betroffenen Foodsaver beteiligt werden können. Außerdem soll es kein Diskussionsverbot geben, die Diskussionen sind wichtig für Transparenz und Mitwirkung aller Foodsaver. Persönliche Konflikte allerdings gehören nicht dorthin.

Vorschlag: "Meinungsverschiedenheiten in einem Betriebsteam sollen teamintern, innerhalb eines Bezirks bezirksintern diskutiert werden."

Entscheidung: Regel wird eingefügt.
Begründung: Es ist wichtig, Diskussionen in dem Rahmen zu führen, den sie betreffen, da die Diskussionen andere Foodsaver erst einmal nichts angehen. Hier spielen auch Datenschutzaspekte hinein.

Vorschlag: "Probleme mit einem BV sollen öffentlich diskutiert werden, wenn ein Abholer gegen einen BV nicht alleine ankommt."

Entscheidung: Dies wird nicht zugelassen.
Begründung: Auch persönliche Konflikte zwischen FS und BV gehören nicht in die Öffentlichkeit. Für diese Situation gibt es andere, bessere Möglichkeiten, z.B. das Gespräch mit anderen FS des Betriebsteams, ein Teamtreffen, ein Gespräch mit einem BOT oder dem Mediationsteam.

Vorschlag: Einzelfallentscheidung durch BOTs

Entscheidung: Dazu wird keine Regel eingefügt.
Begründung: Das wird in der Praxis sicherlich so sein, muss aber nicht als Regel formuliert werden, weil die BOTs sowieso für ihre Bezirke verantwortlich sind und damit ggf. Entscheidungen treffen müssen.

Anmerkung: In Zukunft soll eine technische Löschmöglichkeit unter bestimmten Restriktionen für alle Beiträge in Foren eingerichtet werden (siehe Regel A6), entsprechendes auch für BV und Betriebsteam-Pinnwände; für Arbeitsgruppen und Termine gibt es diese bereits.

Vorschlag: A2) komplett streichen, weil das Forum der einzige Weg ist, um Missstände anzusprechen.

Entscheidung: A2) bleibt bestehen.
Begründung: Es gibt durchaus andere Wege, um Missstände anzusprechen, z.B. Gespräch mit anderen F, ein Teamtreffen, ein Gespräch mit einem BOT oder dem Mediationsteam.

Regel A4) [alt: A3)]

alte Fassung: Bei Streitigkeiten und Konflikten gilt es, immer sachlich und höflich zu bleiben, Ironie und Sarkasmus zu vermeiden, einen kühlen Kopf zu bewahren und überlegt zu antworten, insbesondere bei politischen Diskussionen oder anderen ernsten Themen.

Vorschläge:

- "Ironie und Sarkasmus zu vermeiden" streichen; Ironie und Sarkasmus können Fehler aufdecken oder die Diskussion auflockern
- Ironie und Sarkasmus sollte ganz außerhalb bleiben bei sachlichen Diskussionen; denn in der Schriftform fehlen Gestik und Tonfall, was oft zu Missverständnissen führt.
Entscheidung: Die Regel bleibt so bestehen.
Begründung: Auch wenn Ironie und Sarkasmus manchmal helfen können, verführen sie oft dazu, dass sich der Fokus auf die (oder den Spaß an den) sarkastischen Diskussionen verlagert und vom eigentlichen Thema wegführt.
Außerdem ist die Gefahr gegeben, dass sich Leute persönlich beleidigt fühlen; schriftlich ohne Gestik, Tonfall, Timing kommt vieles anders an, als es gemeint ist. Die Foren sollten von dieser Gefahr lieber frei bleiben.

Regel A5) [alt: A4)]

alte Fassung: Private Nachrichten dürfen nur mit Erlaubnis des Absenders/der Absenderin oder komplett anonymisiert veröffentlicht werden.

Vorschlag: "oder komplett anonymisiert" streichen

Entscheidung: Ja.
Begründung: Auch durch Schreibstil oder Inhalt kann evtl. ein*e Absender*in identifiziert werden.

Vorschlag: Private Nachrichten sollen veröffentlicht werden können. Denn manche davon betreffen das ganze Team, und Fehlverhalten in PNs sollte bekannt werden. Für privaten Austausch gibt es außerdem andere Möglichkeiten wie Facebook oder Telefon.

Entscheidung: Nein, dies kann nicht zugelassen werden.
Begründung: Private Nachrichten sind privat und unterliegen dem persönlichen Datenschutz.
Wenn ein*e Absender*in Informationen nur an eine andere Person schickt, ist das seine/ihre Entscheidung, die respektiert werden muss, auch wenn die Infos vielleicht für ein Team interessant sein könnten.

Vorschlag: Ausnahmen in Meldungen von Regelverletzungen

Entscheidung: Nein, dies kann nicht zugelassen werden.
Begründung: Problematisch im Hinblick auf Datenschutz.
Statt Regelverletzungen in PNs zu diskutieren, sollte ein direktes Gespräch bevorzugt werden. Das gilt auch, wenn der Inhalt der PN selbst Anlass für die Meldung ist.

Regeln A6) und A7) [alt: A5 und A6)] werden neu aufgeteilt: A6) "Themen zulassen / löschen", A7) "Transparenz beim Löschen"

Regel A6)

alte Fassung: Auf der Online-Plattform sind urheberrechtlich geschützte Werke und Materialien, Werbung und Spam sowie foodsharing-fremde Themen nicht gestattet.

Vorschläge:

- Off-Topic-Themen nicht grundsätzlich ausschließen.
- Nur Themen zulassen, die einen Bezug zu Nachhaltigkeit und Sharing haben.
Entscheidung: Alle Themen werden erst einmal zugelassen. Schiedsstelle/Mediationsteam entscheiden bei foodsharing-fremden oder regelverletzenden Beiträgen/Themen über Anträge auf Löschung. In Arbeitsgruppen und bei Terminen liegt die Verantwortlichkeit bei den AG-Admins bzw. dem/der Termin-Erstellenden.
Begründung: Gegen eine Löschmöglichkeit spricht: Das Recht auf freie Meinungsäußerung kann willkürlich eingeschränkt werden, wenn Themen gelöscht gelöscht werden können.
Für eine Löschmöglichkeit spricht: Zu viele Off-Topic-Themen können ein Forum unübersichtlich machen. Beleidigungen oder unwahre Unterstellungen können schnell eine Diskussion aufheizen und Feindseligkeiten provozieren. Menschenverachtende Beiträge sollten ebenfalls in der Regel schnell gelöscht werden (außer wenn sie zu konstruktiven Reaktionen führen).
Kompromiss: Die Möglichkeit zur Löschung wird erhalten, aber nicht den BOTs eingeräumt, sondern dem Mediationsteam / Schiedsstelle.

Bemerkung 1: Für Arbeitsgruppen, Termine und Betriebspinnwände wird die Verantwortung für das Löschen den dort verantwortlichen Personen übertragen. Alles andere wäre sehr kompliziert (z.B. müsste sonst das Mediationteam Einblick in jede Arbeitsgruppe haben, was schon aus Datenschutzgründen gar nicht geht) und ist eher nebensächlich: im Betrieb gibt es ja auch noch den Team-Chat; Streitigkeiten in Arbeitsgruppen können genauso gut auch direkt kommuniziert werden, falls ein Admin diese blockt.

Bemerkung 2: Die technische Umsetzung der Löschmöglichkeiten wird noch etwas dauern. Derzeit können Löschungen meist nur von Leuten mit Orgarechten durchgeführt werden: Bei einem Löschwunsch muss daher die zentrale Meldungsgruppe informiert werden.
Mittelfristig soll es auf der Plattform eine neue Rolle "Mediationsmensch" geben (wie bisher z.B. "Botschafter*in" usw.), und Leute mit dieser Rolle erhalten dann die Löschmöglichkeit für das Forum ihres Bezirks.

Regel A7)

alte Fassung: Moderator*innen können Beiträge in Foren löschen, welche eine dieser Regeln verletzen. Dabei ist Transparenz sehr wichtig. Deswegen wird jeder gelöschte Beitrag in Form von: „Dieser Beitrag von [...] verletzt die Verhaltensregeln von foodsharing und wurde deshalb gelöscht." markiert.

Vorschlag: "durch welche eine dieser Regeln verletzt wird." (stilistisch besser)

Entscheidung: Wird geändert.
Begründung: Stimmt. Stilistisch besser.

Vorschlag:

- Variante 1: Frist für den Autor zur Löschung, damit er seinen Text speichern kann
- Variante 2: Vor der Löschung PN an Autor mit dem zu löschenden Text.
Entscheidung: Variante 2
Begründung: Die Löschung sollte evtl. nicht aufgeschoben werden. Den Text an den Autor zu schicken, ist aber sinnvoll: als Absicherung für den/die löschende*n BOT und als Möglichkeit für den/die Autor*in, die Löschung in Frage zu stellen.

Bemerkung 1: Wir regen an, einen Lösch-Button für einzelne Beiträge und für ganze Themen einzurichten, der für das Mediationsteam / die Schiedsstelle eines Bezirks sichtbar ist. Dieser Button soll ein Formular öffnen; das Formular soll automatisch (so dass man dies nicht absichtlich oder versehentlich unterlassen kann) die Begründung abfragen, die PN erzeugen und den Beitrag durch einen Löschvermerk ersetzen.

Bemerkung 2: Moderierte Foren (Beitrag erscheint erst nach Freigabe) wird es nicht mehr geben, da dann Beiträge von Moderator*innen verhindert werden könnten, ohne dass jemand davon erfährt.

Bemerkung 3: Die technische Umsetzung wird noch etwas dauern.

neue Regel A8)

Vorschlag: Verpflichtung zur Angabe korrekter persönlicher Daten

Entscheidung: Regel wird eingefügt.
Begründung: Die FS sind in Zusammenarbeit mit oder sogar im Auftrag der Bezirke unterwegs, was eine Art Vertragsverhältnis begründet. Dafür müssen die FS eindeutig identifizierbar sein, was über Name und Geburtsdatum funktioniert.
Die BOTs benötigen die Postadresse, um erkennen zu können, ob ein FS wirklich noch im eigenen Bezirk wohnt oder ganz woanders. Die Zusammenarbeit ohne eine Telefonnummer und ohne ein aussagekräftiges Foto ist in mehreren Zusammenhängen sehr erschwert.

Anmerkung: Derzeit ergibt sich ein Datenschutz-Problem. Viele FS möchten ihre Postadresse nicht eintragen, da sie dann über die Karte leicht zu finden sind. Die korrekten Daten sind aber sehr viel wichtiger als die Suche nach FS über die Karte. Wir regen daher an, dass die Möglichkeit, FS über die Karte zu finden, beschränkt wird auf FS des eigenen Bezirks und diejenigen, für die man "Kenne ich" bestätigt hat.


B) Planung und Verhalten bei Abholungen [alt: Teil C]

Regel B1) [alt: C1, 1. und 2. Satz] (alte C1 aufgeteilt in 2 Regeln, da die neue Fassung mehr Aspekte berücksichtigt)

alte Fassung: Bei Abholterminen ist pünktliches Erscheinen und gepflegtes Auftreten wichtig. Das Mitbringen von Tieren in den Betrieb ist verboten.

Vorschlag: "gepflegtes Aussehen" ist unklar und klingt dünkelhaft

Entscheidung: umformuliert zu "angemessenes Auftreten"
Begründung: Einerseits umfasst diese Formulierung alle Aspekte. Andererseits muss die Anforderung offen formuliert werden. Denn was genau angemessen ist, das hängt sehr stark von dem jeweiligen Betrieb und den dort Beschäftigten ab. Über Details muss folglich vor Ort entschieden werden.

Vorschlag: Ergänzung "Der FS-Ausweis ist bei Abholungen grundsätzlich mitzuführen."

Entscheidung: Ja.
Begründung: Foodsaver sollten als solche klar erkennbar sein, um sich gegenüber anderen Leuten abzugrenzen, die im Namen von foodsharing versuchen, an Lebensmittel zu kommen.

noch Regel B1): Mitnahme von Kindern Vorschläge:

1. nur als Ausnahme für einzelne Kinder und FS
2. nur in einzelnen Betrieben, die geeignet und mit denen das abgesprochen ist
3. auf eigene Verantwortung des/der FS
4. maximal 2 Kinder pro Abholung
Entscheidung: Vorschlag 1 – Ausnahmen für einzelne Kinder und FS
Begründung: Bei Abholungen betreten die FS oft nicht nur den Kundenbereich (in dem Kinder natürlich normal sind), sondern den Lagerbereich oder den Arbeitsbereich der Beschäftigten. Außerdem ist es wichtig, dass FS sich auf ihre Abholung konzentrieren können. Die Mitnahme von Kindern sollte daher in der Regel nicht stattfinden.
FS, die keine Möglichkeit haben, Abholungen ohne (z.B. ihre) Kinder durchzuführen, sollten aber dadurch nicht von Abholungen ausgeschlossen werden. Deswegen sollen Ausnahmen möglich sein, falls der Ablauf der Abholung dies zulässt.
Eine pauschale Beurteilung der Möglichkeit zur Mitnahme oder der sinnvollen Höchstzahl ist nicht möglich, weil dies stark von der Situation vor Ort abhängt.
Dabei reicht es nicht, dass ein Betrieb sein Einverständnis gibt. Vielmehr müssen die Betriebsräume, die bei der Abholung betreten werden, für den Zutritt von Kindern geeignet sein (keine Gefährdung von Kindern, keine Gefahr von Sachschaden durch Kinder).
Außerdem hängt die Entscheidung stark vom einzelnen Kind ab. Manche Kinder kann man vielleicht problemlos in einen Betrieb mitnehmen, andere besser nicht. Dazu gehört auch, dass FS nur Kinder mitnehmen, bei denen sie ihre Aufsichtspflicht sicher ausüben können.
Eine Ausnahme gilt also für eine*n bestimmte*n FS, ein bestimmtes Kind und einen bestimmten Betrieb.
Wir empfehlen die Dokumentation der Ausnahme (und ggf. der späteren Rücknahme) durch eine PN einer/s BV an den/die FS.

Regel B2) [alt: C1), 3. Satz) ]

alte Fassung: Abholungen außerhalb der vereinbarten Termine sind nicht erlaubt.

Vorschlag: "Abholungen außerhalb der vereinbarten Termine sind nicht erlaubt außer auf Anfrage des Betriebs."

Entscheidung: Noch stärker: nur in Absprache mit einem BV.
Begründung: Eine Absprache über eine zusätzliche Abholung sollte immer über die BV laufen, da diese eventuell mehr Infos haben, die dabei bedacht werden müssen. Genau dafür sind die BV die Ansprechpersonen für den Betrieb.

Regel B3) [alt: C2)]

alte Fassung: Holen mehrere Foodsaver*innen gemeinsam ab, dann treffen sich alle an dem in den "Besonderheiten" beschriebenen Platz.

Vorschläge:

1. "... und führen die Abholung gemeinsam vollständig durch."
2. "... und ohne Streits oder Diskussionen ..."
3. "... treffen sich alle außerhalb des Betriebs" (um nicht auf die ‘Besonderheiten’ angewiesen zu sein)
Entscheidung: Eine Formulierung, die inhaltlich 1) und 2) sowie beide Möglichkeiten der Alternative "draußen" oder "lt. Besonderheiten" umfasst.
Begründung: Der gesamte Prozess der Abholung sollte gemeinsam durchgeführt werden. In den meisten Fällen ergeben sich ein sinnvoller Treffpunkt und weitere Details von selbst, ansonsten können sie in den Besonderheiten beschrieben werden.

Vorschlag: Ergänzung "Wenn notwendig, sprechen die FS den genauen Zeitpunkt der Abholung ab."

Entscheidung: Nein.
Begründung: Dies ist durch die Formulierung "betreten gemeinsam" bereits klar.

Regel B4) [alt: C8] hierher verschoben, da sie inhaltlich zur neuen B3) passt

alte Fassung: Die Abholenden nehmen immer alle vom Betrieb übergebenen Lebensmittel mit, die noch genießbar sind.

Vorschlag: "..., auch solche, die sie nicht selbst verbrauchen können oder wollen."

Entscheidung: wird nicht ergänzt.
Begründung: Würde die Regel unnötig länger machen. Die Formulierung "alle Lebensmittel" ist schon eindeutig und muss nur konsequent ernst genommen werden.

Vorschlag: "Wenn der Betrieb mehr Lebensmittel abgibt, als die Abholenden transportieren können, dann können sie einen BV, andere FS oder alle anderen Menschen als Tragehilfe hinzurufen."

Entscheidung: wird nicht ergänzt.
Begründung: Würde die Regel unnötig länger machen. Darauf sollten FS auch ohne Regel kommen; schließlich sind wir ein Team. Die Idee kann natürlich mündlich z.B. an Neulinge kommuniziert werden.
Die Tragehilfen werden weiter unten noch explizit erwähnt.

Vorschlag: "... nehmen, wenn möglich, ..." bzw. "nehmen so viele, wie sie transportieren können"

Entscheidung: Die Relativierung wird nicht eingeführt.
Begründung: Wir garantieren den Betrieben, dass wir alles mitnehmen, was noch genießbar ist. Davon darf es keine Ausnahmen geben, wenn wir vertrauenswürdige Partner des Betriebs bleiben wollen.
Es darf nicht davon abhängen, ob FS z.B. genug Taschen dabei haben oder zu wenige Abhol-Slots eingerichtet sind. Wenn man nicht alles tragen kann, dann muss man sich um Hilfe bemühen, und wenn das öfter passiert, ggf. die Zahl der Slots anpassen oder auf der Betriebsseite vorwarnen.

Vorschlag: "Die Eingetragenen müssen sicherstellen, dass sie die voraussichtliche Menge transportieren können, oder rechtzeitig für Unterstützung sorgen."

Entscheidung: Wird nicht explizit erwähnt.
Begründung: Dies ist in der vorhandenen Fassung enthalten. Dass FS mitdenken und gut vorbereitet sind, sollte (u.a. während der Einführungsabholungen) ein Kriterium dafür sein, dass sie überhaupt FS werden.

Vorschlag: "die noch genießbar sind" streichen

Entscheidung: Nein.
Begründung: Wir retten LM, die noch verzehrbar sind. Wir sind (außer steuerrechtlich) keine Müllabfuhr.

Vorschlag: "... die nach Beurteilung durch die Abholenden noch genießbar sind."

Entscheidung: Ergänzung überflüssig.
Begründung: Niemand sonst ist vor Ort, und eine Beurteilung im Nachhinein durch z.B. BV oder BOTs ist vollkommen unmöglich.

Vorschlag: "Ausnahmen können mit dem Betrieb vereinbart werden."

Entscheidung: Ja.
Begründung: Solche Regelungen gibt es, und sie können im Einzelfall durchaus Sinn machen (z.B. dass nicht-verderbliche Ware bis zur nächsten Abholung stehen bleibt, falls die Abholenden sie nicht transportieren können). Deswegen sollen Betriebsteams mit den Betrieben zusätzliche Vereinbarungen treffen können.

Vorschlag: "Alle FS übernehmen gleich viele Lebensmittel, außer wenn alle mit einer anderen Aufteilung einverstanden sind."

Entscheidung: Wird ergänzt.
Begründung: Das ist wichtig, um Diskussionen darüber zu vermeiden, ob z.B. Familien mit mehr Kindern auch mehr LM mitnehmen dürfen usw. Umgekehrt sollen nicht einzelne FS sich nur ein paar LM herausgreifen und die anderen mit dem Rest stehen lassen; alle sollen sich um die Verteilung eines gleich großen Teils kümmern.

Regel B5) [alt: C3] Die drei Sätze wurden durch Umformulierung zu einem kürzeren Satz zusammengefasst.

Satz 1, alte Fassung: Menschen ohne bestandenes Foodsaver*innen-Quiz dürfen grundsätzlich den Betrieb im Rahmen einer Abholung nicht betreten; sie müssen als „Tragehilfe" draußen warten.

Vorschlag: "bestandenes Quiz" ersetzen durch "Akzeptierung der Rechtsvereinbarung".

Entscheidung: Wird geändert.
Begründung: Die Rechtsvereinbarung sichert den Betrieb gegenüber dem/der Abholenden ab, und wir garantieren dem Betrieb, dass alle abholenden FS sie akzeptiert haben.
Das Quiz dagegen wird in manchen Bezirken erst nach den Einführungsabholungen gemacht, damit die Leute sich unsere Arbeit erst anschauen können, bevor sie sich entscheiden, FS zu werden. Es kann durchaus die Motivation fördern, wenn man erst die Praxis sieht und sich danach mit der Theorie beschäftigt.
Diese Vorgehensweise soll weiter möglich sein.

Vorschlag: Menschen ohne Quiz sollen außer Sichtweite warten.

Entscheidung: Nein.
Begründung: Dies kann bei manchen Betrieben sinnvoll sein, keinesfalls aber bei allen. Eine solche Ergänzung kann bei Bedarf besser vom Bezirk vor Ort (oder für einzelne Betriebe in den ‘Besonderheiten’) festgelegt werden.

Vorschlag: Menschen ohne Quiz dürfen bei Zustimmung des BV die Abholung mitmachen.

Entscheidung: Wird nicht zugelassen.
Begründung: Die Zustimmung des BV würde das Haftungsrisiko mindestens auf den BV (mit- ?) abwälzen, eventuell noch größere juristische Probleme verursachen.

Vorschlag: Menschen ohne Quiz dürfen bei Zustimmung des Betriebs die Abholung mitmachen.

Entscheidung: Wird nicht zugelassen.
Begründung: Das würde eine unklare Rechtssituation schaffen, die dem Betrieb evtl. gar nicht bewusst ist. Damit gefährden wir den Betrieb und damit die Kooperation.

Vorschlag: "grundsätzlich" streichen

Entscheidung: Ja.
Begründung: Es gibt keine sinnvollen Ausnahmen, und jede Ausnahme stellt ein Risiko dar.

Vorschlag: Tragehilfen dürfen bei Abholungen den Betrieb betreten.

Entscheidung: Wird nicht zugelassen.
Begründung: Das würde eine unklare Rechtssituation schaffen, die dem Betrieb evtl. gar nicht bewusst ist. Damit gefährden wir den Betrieb und damit die Kooperation.

Satz 2, alte Fassung: Menschen mit bestandenem Quiz, aber ohne Ausweis, dürfen den Betrieb nur im Rahmen einer Einführungsabholung betreten.

Vorschlag: "... nur gemeinsam mit einem FS ...", damit jemand nach den Einführungsabholungen zeitnah mit Abholungen beginnen kann, falls die Ausweisausgabe länger dauert.

Entscheidung: Nein.
Begründung: Abholungen nach den 3 EA können als weitere EA angesehen werden; es gibt ja keine Beschränkung für die Anzahl der EA, nur eine Mindestzahl.
Falls in einem Bezirk nur bestimmte Personen EA betreuen können, dann ist es auch durchaus sinnvoll, dass ein FS ohne Ausweis nur mit diesen Personen weitere gemeinsame Abholungen macht (und nicht mit beliebigen FS des Bezirks).

Vorschlag: "im Rahmen einer Einführungsabholung oder Kennenlern-Abholung des Betriebs (Betriebs-Einweisung)"

Entscheidung: Die zusätzliche Form "Kennenlern-Abholung des Betriebs (Betriebs-Einweisung)" wird nicht extra aufgenommen.
Begründung: Einen weiteren Begriff zu schaffen, macht das ganze System nur komplizierter und ist nicht nötig: die "Kennenler-Abholung" kann intern so genannt werden und offiziell als weitere Einführungsabholung laufen. Weitere Erläuterung siehe vorigen Vorschlag.

Vorschlag: "... nur betreten ..." → "... im Rahmen einer Abholung nur betreten ..."

Entscheidung: Ja.
Begründung: Privat dürfen sie den Betrieb natürlich betreten, z.B. zum Einkaufen.

Satz 3, alte Fassung: Foodsaver*innen, die nicht für einen Termin eingetragen sind, dürfen den Betrieb im Rahmen der Abholung nicht betreten.

Vorschlag: "... nur betreten, wenn sie von den eingetragenen FS oder BV ausdrücklich um Unterstützung gebeten wurden." (Sonst könnte man niemand zu Hilfe holen, wenn man die LM alleine nicht transportieren kann.)

Entscheidung: Nicht sinnvoll und überflüssig.
Begründung: Zusätzliche FS im Betrieb sind oft keine gute Idee. Außerdem genügt es völlig, wenn die zusätzlichen Leute als Tragehilfe bereitstehen.

Regel B6) [alt: C4)]

alte Fassung: Während der Abholung ist Rücksicht auf die Kundschaft und Beschäftigten des Betriebs zu nehmen. Diskussionen werden nicht geführt. Die Mitarbeiter im Betrieb entscheiden alleine über das Vorgehen und was wir mitnehmen, ob wir noch warten sollen, wo genau wir einpacken usw.

Vorschlag: "Die Mitarbeiter entscheiden alleine ..." --> "Die Abholenden richten sich, soweit möglich, nach den Wünschen der Beschäftigten." (weil kürzer)

Entscheidung: Ja.
Begründung: Die Wünsche der Beschäftigten gelten natürlich. Aber nur "soweit möglich": wenn sie durch die FS nicht erfüllbar sind oder Vereinbarungen mit der Geschäftsleitung widersprechen (z.B. ob die FS hinter die Theke dürfen oder nicht), dann können die Wünsche eben nicht erfüllt werden.

Vorschlag: "... und hinterlassen den Abholort sauber und ordentlich."

Entscheidung: Wird ergänzt, aber ohne "sauber".
Begründung: Der Abholort ist oft schon vorher schmutzig. Was "ordentlich" ist, kann man dagegen vor Ort im Einzelfall beurteilen.

Regel B7) [alt: C5]

alte Fassung: Eine vom Betrieb gewünschte Wartezeit (Abweichung von der vereinbarten Uhrzeit) bis 15 Minuten muss akzeptiert werden, eine deutlich längere Wartezeit nicht; ggf. wird die Abholung nicht durchgeführt.

Vorschlag: "... akzeptiert werden, danach kann die Abholung höflich abgesagt werden."

Entscheidung: Wird geändert.
Begründung: Stilistisch besser.

Bemerkung: Diese Regel ist von den Bezirken änderbar. Generell ist es sinnvoll, eine Regelung über die Wartezeit zu treffen, sinnvolle Regelungen für die Details können aber in jedem Bezirk (oder sogar in einzelnen Betrieben) anders ausfallen.

Regel B8) [alt: C6]

keine Änderungswünsche, keine Änderungen

Regel B9 [alt: C7]

alte Fassung: Sollte ein Betrieb zu einem vereinbarten Termin keine oder deutlich weniger Waren als üblich, abzugeben haben, ist ungehaltenes Verhalten zu unterlassen und Höflichkeit zu wahren.

Vorschlag: "Kleinstmengen" statt "weniger als" (klingt positiver)

Entscheidung: Wird neutral als "Menge" übernommen.
Begründung: Klingt tatsächlich besser; und ist kürzer und weniger umständlich formuliert.

Vorschlag: "Jegliche Kommentare (Meinungen, Vorlieben, Freude) sind zu unterlassen."

Entscheidung: Wird nur teilweise übernommen, "Freude" über wenig LM darf durchaus gezeigt werden.
Begründung: Wenig aussortierte LM sind ein Grund zur Freude, und das darf man dem Betrieb auch sagen.

Regel B10 [alt: C9]

alte Fassung: Es dürfen keine Lebensmittel verkauft werden oder als Tauschware genutzt werden. Pfand für Kisten, Flaschen oder dergleichen darf angenommen oder verlangt werden.

Vorschlag: kein Verkauf ... "auch nicht solche, für die gerettete Lebensmittel verarbeitet wurden."

Entscheidung: Ja.
Begründung: Eine offensichtlich sinnvolle Ergänzung.

Vorschlag: Pfand ..."falls er bei der Abholung bezahlt wurde."

Entscheidung: Ja.
Begründung: Eine offensichtlich sinnvolle Ergänzung.

Vorschlag: "... als Tauschware genutzt werden (außer gegen andere gerettete Lebensmittel)."

Entscheidung: Nein.
Begründung: Bei foodsharing geht es um die Rettung von LM, nicht um persönliche Vorteile oder den Gewinn von Werten. Der Wert der LM spielt keine Rolle, entscheidend ist nur, dass sie zu jemandem kommen, wo sie genutzt werden.
Beim Tauschen dagegen werden Güter (subjektiv) gleichen Wertes getauscht, d.h. sie werden tatsächlich bewertet. Dies soll bei foodsharing gerade nicht so sein. Wir betreiben Poolwirtschaft: alle geben in den Pool, was sie nicht brauchen, und nehmen sich aus dem Pool, was sie gebrauchen können.

Regel B11 [alt: C10]

alte Fassung: Für die Abholungen sollen möglichst ökologisch schonende Mittel eingesetzt werden. Weite Autofahrten und die unnötige Verwendung von Einwegartikeln sollen nach Möglichkeit vermieden werden.

Vorschlag: Ergänzung "FS sollen vorwiegend Abholungen bei Betrieben in der Nähe der eigenen Wohnung oder des Arbeitsweges priorisieren."

Entscheidung: Nein.
Begründung: Der Gedanke hinter diesem Vorschlag ist sinnvoll – FS sollen aus ökologischen Gründen keine weiten Wege zu Abholorten zurücklegen. Der Gedanke ist aber etwas zu eng. Abholorte könnten ja auch auf dem Weg zu einem regelmäßigen Hobby, dem Wohnort von Freunden usw. liegen.
Außerdem sind weite Wege nicht unbedingt unökologisch, vielleicht nutzt ja jemand die wöchentliche Fahrradfahrt als Training für das Ironman-Debut ...
Es kann beliebig viele unterschiedliche Situationen geben, die man kaum in einer Regel fassen kann.

Vorschlag: Ergänzung "Überall dort, wo ein kleinteiliger Transport geretteter Lebensmittel zu Fuß, per Fahrrad oder mit dem ÖPNV möglich ist, verzichten wir nach Möglichkeit auf den Einsatz von PKW."

Entscheidung: Nein.
Begründung: Die Frage, ob ein kleinteiliger Transport "möglich ist", hat im Einzelfall viele Einflussfaktoren: z.B. ob jemand ein Fahrrad hat, körperliche Möglichkeiten von FS, Kinder die man nicht alleine lassen kann, Sicherheit des ÖPNV vor allem abends, Erreichbarkeit des Wohnortes.
Entscheidungen darüber werden daher nicht betriebsspezifisch zu treffen sein, sondern nur für einzelne FS bezüglich einzelner Betriebe. Das kann nur vor Ort nach Betrachtung der Situation geschehen. Auch muss zum Beispiel die Beurteilung eines fahrrad-trainierten BV nicht unbedingt für alle FS des Teams anwendbar sein.
Übrig für die Regel bleibt dann nur ein Hinweis auf wünschenswertes Verhalten; der ist aber bereits in der vorigen Fassung der Regel enthalten.

Vorschlag: Ergänzung "Wenn die Abholung ohne PKW möglich ist, sollen die BV durch ausreichende Slot-Anzahl dafür sorgen, dass diese Art der Abholung möglich gemacht und gefördert wird."

Entscheidung: Ja.
Begründung: Im Gegensatz zur vorigen Ergänzung wird hier nicht eine schwierige Entscheidung gefordert, sondern im Gegenteil Entscheidungsfreiheit für die Foodsaver geschaffen.
In der beschriebenen Situation die Slot-Anzahl zu erhöhen, ist gerade eine Voraussetzung dafür, dass überhaupt einzelne FS nach ihren Möglichkeiten entscheiden können, wie sie eine Abholung durchführen. Für Leute, die ohne Auto kommen, entsteht dadurch oft erst die Möglichkeit, eine Abholung (mit) zu machen.

Vorschlag: "weite", "unnötige" und "nach Möglichkeit" streichen, da "sollen" bereits eine Relativierung darstellt.

Entscheidung: Wird nicht gestrichen.
Begründung: Die Differenzierung soll als Kompromiss durchaus betont werden

Regel B12 [alt: C11]

alte Fassung: Das Ziel bei foodsharing ist, Lebensmittel vor der Tonne zu retten. Die Abholenden entscheiden eigenständig, an wen die Lebensmittel weitergegeben werden. Es gibt keine Bedürftigkeitspräferenz.

Vorschlag: Was heißt "Bedürftigkeitspräferenz"?

Entscheidung: Andere Formulierung.
Begründung: Damit wird vermieden, einen neuen, unklaren Begriff zu schaffen.

Regel B13 [alt: C12]

alte Fassung: Gerettete Lebensmittel müssen gegessen oder verteilt werden, soweit sie noch genießbar sind. Sie weg zu werfen, ist nicht erlaubt.

Vorschlag: "... verteilt werden (zum Verzehr durch Menschen oder Tiere) ..." für den Fall, dass man sehr viele LM hat und einen Rest nicht verteilen kann

Entscheidung: Ja, wird sinngemäß aufgenommen.
Begründung: Die Verwendung als Tierfutter ist im Zweifelsfall besser als das Wegwerfen.

Vorschlag: Weitergabe als Tierfutter nur, wenn nahe an der Nichtverzehrbarkeit, etwa "... verteilt werden (möglichst zum Verzehr für Menschen, ansonsten für Tiere) ..."

Entscheidung: Nein, wird nicht ergänzt.
Begründung: Was heißt "nahe"? Was heißt "Nichtverzehrbarkeit"? Diese Entscheidung ist so stark einzelfallabhängig, dass eine Regel dafür keinen Sinn macht. Das muss daher dem gesunden Menschenverstand der FS überlassen bleiben.
Die Verfütterung an Tiere ist oft auch ökologisch sinnvoll. Besser als Wegwerfen ist sie in jedem Fall. Die Tierfutterproduktion verschlingt außerdem auch sehr viele Ressourcen, teilweise sind die Anforderungen an Tierfutter sogar höher als an Nahrung für Menschen.

Vorschlag: "... nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn die gerettete Menge deutlich größer ist als erwartet und die Verteilmöglichkeiten nicht ausreichen."

Entscheidung: Ja, wird etwas weniger detailliert aufgenommen.
Begründung: Die Situation, dass man einen Rest der geretteten LM trotz großer Mühe nicht weiterverteilen oder verwenden kann, sollte nicht als Regelverletzung gewertet werden. Sie sollte aber möglichst seltene Ausnahme bleiben.

Vorschlag: "... verteilt werden, soweit es möglich ist. Sie wegzuwerfen, ist bis auf kleine Reste (ca 5%) nicht erlaubt."

Entscheidung: Nein.
Begründung: Eine Prozentzahl ist voraussichtlich zu starr und unflexibel; manchmal kann man sie nicht einhalten, ein anderes Mal verführt sie vielleicht dazu, sich um einen Rest nicht mehr zu kümmern.

Vorschlag: "gegessen" -> "konsumiert", um weitere Konsumarten (trinken, inhalieren, auf die Haut streichen, ...) zuzulassen

Entscheidung: Wird sinngemäß aufgenommen mit dem Wort "verbraucht".
Begründung: steht im Vorschlag.

Vorschlag: "Nur ungenießbare Lebensmittel dürfen weggeworfen werden."

Entscheidung: Als explizite Ergänzung überflüssig.
Begründung: Ist in den anderen Formulierungen weitgehend enthalten; "nur" wurde als zu weitgehend verworfen.


C) Betriebe, Betriebsteam, Planung von Abholungen [alt: Teil B]

Die Reihenfolge der Regeln in diesem Teil wurde geändert.

Regel C1) [alt: B3)]

alte Fassung: Vor einer Abholung muss der/die Foodsaver*in sich auf foodsharing.de auf der Betriebsseite über die „Besonderheiten" und die letzten Pinnwandeinträge informieren.

Vorschlag: Team-Chat sollte erwähnt sein; außerdem sollen sich FS auch noch kurz vor der Abholung informieren, um letzte Änderungen mitzubekommen.

Entscheidung: Beides ist sinnvoll. Da "kurz vor" schwer festzulegen ist, wird das Wort "aktuell" gewählt.
Begründung: Der Team-Chat fehlte in der Aufzählung. Letzte Änderungen mitzubekommen ist wichtig, wenn sich zum Beispiel Abholzeiten wegen Feiertagen ändern.

Vorschlag: verschieben in Teil C, weil es besser dorthin passt.

Entscheidung: Nein.
Begründung: Teil C) beschäftigt sich mit dem Verhalten unmittelbar bei der Abholung, Teil B) dagegen mit dem Verhalten in einem Betriebsteam.

Regel C2 [alt: B4)]

alte Fassung: Alle Abholungen bei Betrieben werden in der Regel über die jeweilige Betriebsseite auf der Online-Plattform von foodsharing koordiniert, nicht über handschriftliche Listen, Exceltabellen, Telefonlisten, E-Mail-Verkehr etc.

Vorschlag: "in der Regel" streichen

Entscheidung: Ja, wird gestrichen, aber um einen Satz über Ausnahmen im Einzelfall ergänzt.
Begründung: Andere Kommunikationswege sollten prinzipiell ausgeschlossen sein, damit alle Infos über die foodsharing-Plattform laufen. In manchen Fällen (spontane Abholungen, dringende Suche nach Ersatz) kann ein anderer Kommunikationsweg erfolgversprechender sein; dabei sollte aber niemand ausgeschlossen werden (z.B. Leute ohne Facebook oder WhatsApp).

Vorschlag: verschieben in Teil C, weil es besser dorthin passt.

Entscheidung: Nein.
Begründung: Teil C) beschäftigt sich mit dem Verhalten unmittelbar bei der Abholung, Teil B) dagegen mit dem Verhalten in einem Betriebsteam.

Regel C3) [alt: B6)]

alte Fassung: Wer sich für einen Abholtermin einträgt, ist für die Abholung verantwortlich. Wer in Ausnahmefällen einen Abholtermin nicht wahrnehmen kann, muss per Nachricht an das Team und/oder Telefon nach Ersatz suchen und darf sich nur austragen, falls Ersatz gefunden ist. Kann kein Ersatz gefunden werden, dann sind umgehend die Betriebsverantwortlichen des Abholteams telefonisch zu informieren.

Vorschlag: "darf sich nur austragen, falls Ersatz gefunden ist" ersetzen durch eine 2-Phasen-Regel mit Frist (vorher nur Nachricht im Teamchat, danach Ersatz-Suche per Telefon)

Entscheidung: Die 2-Phasen-Regel wird umgesetzt: in Phase 1 bis zu einer Frist vor der Abholung genügt die Nachricht ans Team, danach in Phase 2 muss der/die FS per Telefon Ersatz suchen. Die Dauer und Modalitäten für Phase 2 kann von den Bezirken geändert werden.
Begründung: Bei Austragen rechtzeitig vor der Abholung lesen genügend FS die Nachricht im Teamchat, damit sich fast immer jemand findet, der einspringen kann.
Kurz vor der Abholung erreicht die Nachricht evtl. nicht mehr so viele FS. Hier muss per Telefon jemand gefunden werden.
Da die Situationen in den Bezirken aber stark unterschiedlich sind (durch Umfrage festgestellt), soll es den Bezirken freigestellt werden, die Regel anzupassen. Zum Beispiel:
  • Die Dauer der Frist (24 Stunden) kann verändert werden. (Wunschdauern waren von 2 Stunden bis 3 Tagen!)
  • Der Bezirk könnte festlegen, dass man sich in dieser Zeit nicht mehr austragen darf, bis man Ersatz gefunden hat.
  • Der Bezirk könnte festlegen, dass die Dauer der Frist für jeden Betrieb einzeln in den Besonderheiten geregelt wird.
BOTs und BV des Bezirks sollten hier wohlüberlegte Entscheidungen treffen.
Weitere Begründung: Die Ersatz-Suche per automatischer Nachricht funktioniert erst, wenn man sich austrägt. Vorherige Ersatz-Suche müsste also manuell geschehen; die Gefahr besteht, dass FS dies öfters vergessen oder auf die lange Bank schieben.

Vorschlag: Ausnahme bei Notfällen / Krankheit

Entscheidung: Dazu wird keine Regel aufgestellt.
Begründung: Dies sind seltene Extremfälle. Wenn FS so krank sind, dass sie nicht mehr Bescheid geben können, wird wohl kaum ein BOT eine Regelverletzung sehen. Falls doch, kann z.B. das Mediationsteam zu Hilfe gerufen werden.

Vorschlag: Häufige, kurzfristige Absagen sollen nicht vorkommen.

Entscheidung: Wird hier nicht zur Regel, sondern als Teil eines geplanten Regelwerks für Betriebe und BV vorgesehen.
Begründung: Häufige Absagen müssen nicht unbedingt die Schuld eines FS sein; deren Zählung wäre auch relativ kompliziert zu verwalten. Sinnvoller ist es, dies als Grund für den Ausschluss aus einem Betriebsteam zu nehmen, da solche Ereignisse (unabhängig von der Schuld des FS) das Team belasten und eine Mitarbeit im Team vielleicht nicht sinnvoll ist.

Regel C4 [alt: B5)]

alte Fassung: Mitteilungen von Beschäftigten eines Betriebs an die Abholenden sollen so schnell wie möglich an mindestens eine*n Betriebsverantwortliche*n weitergegeben werden.

Vorschlag: "müssen" statt "sollen"

Entscheidung: Ja.
Begründung: Es gibt keinen Grund für eine Einschränkung.

Vorschlag: Mitteilungen auf der Pinnwand eintragen

Entscheidung: Wird nicht zur Regel, sondern sogar untersagt (siehe nächste Änderung).
Begründung: Die Pinnwände sollten vorwiegend von den BV bedient werden, die wichtige Nachrichten mit mehr Überblick und Erfahrung kommunizieren können.

Vorschlag: "direkt" statt "so schnell wie möglich"

Entscheidung: Ja.
Begründung: Immer wieder einmal wurde die Pinnwand als "schnellstes Mittel" gesehen, sie ist aber oft der falsche Ort für die Mitteilung. Nachricht direkt an BV ist der bessere Weg; der BV kann am besten beurteilen, ob die Nachricht auf die Pinnwand gehört oder nicht.

Vorschlag: Die Regel kann von den Bezirken angepasst werden.

Entscheidung: Ja.
Begründung: Sinnvolle Wege und Arten der Kommunikation können stark von einem Bezirk oder einem Betrieb abhängen.

neue Regel C5)

Vorschlag: Spezielle Regeln für Abholungen bei einem Betrieb treffen die BV, und sie stehen in den Besonderheiten.

Entscheidung: Regel wird eingefügt.
Begründung: Es gibt etliche Entscheidungen, die betriebsspezifisch getroffen werden können und sollen. Wichtig ist, dass die BV diese Regeln mit dem Betrieb absprechen und treffen (ggf. gemeinsam mit ihrem Team).
Die FS können nur den Überblick behalten, wenn alle Regeln zu einem Betrieb in dessen "Besonderheiten" stehen und nicht verteilt über Foren, Pinnwände, Teamchat etc.

Regel C6) [alt: B1]

alte Fassung: Neue Betriebe dürfen nur von Leuten mit bestandenem BIEB-Quiz angesprochen werden.

Vorschlag: Betrieb ansprechen nur in Absprache mit BOT und ggf. KAM / Betriebskettengruppe

Entscheidung: wird ergänzt.
Begründung: Nur BOTs haben wirklich Überblick über ihren Bezirk. Sie können z.B. bemerken, wenn mehrere BV denselben Betrieb ansprechen wollen oder wenn ein Betrieb nicht gut vom Bezirk zu schaffen ist. Bei Ketten ist sowieso Rücksprache mit dem Betriebskettenteam nötig.

Vorschlag: Ansprache nur durch Leute mit genügend Erfahrung (BIEB seit x Monaten, y Abholungen)

Entscheidung: Dazu wird keine Regel verfasst.
Begründung: Dies kann in jedem Einzelfall anders sein. Jemand mit Erfahrung im Leiten eines Teams und im Umgang mit Menschen kann vielleicht sofort ein Betriebsteam aufbauen. Auch beim Neuaufbau eines Bezirks müssen direkt Betriebe angesprochen werden.

Regel C7) [alt: B2]

alte Fassung: Vor dem Ansprechen eines Betriebs muss der Betrieb in der Regel auf der Online-Plattform von foodsharing eingetragen werden.

Vorschlag: "in der Regel" streichen

Entscheidung: wird gestrichen
Begründung: Jede Kontaktaufnahme zu einem Betrieb muss in der Datenbank dokumentiert sein, damit zum Beispiel nicht Betriebe doppelt angesprochen werden. Auch wenn ein Betrieb nicht kooperieren will, anderweitig spendet o.ä., sollte man dies dort sehen können.


Regelverletzungen

 

Konsequenzen für Regelverletzungen

(ehemals: Konsequenzen für Verstöße)

Dieser Teil wird mit dem vorhandenen Dokument “Bearbeitung von Meldungen” (ehemals "Bearbeitung von Verstoßmeldungen") zusammengeführt, da viele Anregungen und Vorschläge mehr in richtung des letzteren Dokuments gehen.
Der neue, gemeinsame Titel lautet: "Regelverletzungen von Foodsavern"

Titel

alte Fassung: Konsequenzen für Regelverletzungen

Vorschlag: "Umgang mit Regelverletzungen – Meldung einer Regelverletzung"

Entscheidung: alter Titel bleibt.
Begründung: "Umgang" ist missverständlich; die Methode und die Details der Behandlung ist in den späteren Abschnitten beschrieben. Hier geht es um die reine Auflistung der Konsequenzen.

a) - Ermahnung (neu)

Vorschlag: Ermahnung als zusätzliche Stufe vor der Verwarnung einbauen

Entscheidung: Ja.
Begründung: Kann genutzt werden, um zu verfolgen, ob gewisse Kleinigkeiten öfters passieren. Sie hat keine weiteren Folgen und bedeutet lediglich einen Hinweis an den Foodsaver.

b) - Verwarnung unverändert

c) - Suspendierung (Gelbe Karte), 1. Halbsatz [alt: b) ]

alte Fassung: Eine vorübergehende Suspendierung von Abholungen für 1-3 Monate (gelbe Karte) durch Entzug der Verifizierung kann ausgesprochen werden ...

Vorschläge: Ober- und Untergrenze ändern oder abschaffen

Entscheidung: Ändern ja, abschaffen nein.
Begründung: Dauer der Ober- und Untergrenze per Meinungsumfrage entschieden.

Vorschlag: Die Sperrung kann auf für weitere foodsharing-Aktivitäten ausgedehnt werden wie Fair-Teiler-Putzen, Öffentlichkeitsarbeit usw.

Entscheidung: Ja, wird aufgenommen.
Begründung: Der Bezirk soll das Recht haben, jemanden, der unangenehm aufgefallen ist, auch von weiteren Aktivitäten für den Bezirk fernzuhalten.

c) – Suspendierung (Gelbe Karte) – i) – starke Regelverletzungen [alt: b) i)]

alte Fassung: bei starken Verletzungen der Regeln A, C oder der Hygieneregeln

Vorschlag: "starke" – Hier sollte eine bessere Abgrenzung oder Präzisierung erfolgen.

Entscheidung: Wird umgesetzt und kann dann auch für die B-Regeln gelten.
Begründung: Gefährdung einer Kooperation oder z.B. einer/s Empfängers/in von LM ist die kritische Grenze.

c) – Suspendierung (Gelbe Karte) – ii) – Regel C6 (ehemals B1) ) [alt: b) ii) ]

alte Fassung: "bei Verletzung der Regel B1"

Vorschlag: Regel nicht einzeln erwähnen.

Entscheidung 2: Die Regel C6) (ehemals B1) wird weiterhin explizit erwähnt.
Begründung 2: Das wilde Ansprechen von Betrieben (ohne vorherige Absprache) passiert leider öfters, da vielen sehr motivierten FS die Problematik nicht klar ist.

c) – Suspendierung (Gelbe Karte) – iii) – Schädigung Ansehen unverändert

c) – Suspendierung (Gelbe Karte) – iv) – 3 Verwarnungen

Vorschlag: Mit der dritten Verwarnung (innerhalb eines Jahres) kann eine gelbe Karte ausgesprochen werden.

Entscheidung: Ja, wird aufgenommen.
Begründung: Wenn drei Verwarnungen innerhalb eines recht kurzen Zeitraums auftauchen, dann kann das ein Zeichen sein, dass ein Verhalten des/der FS wirklich nicht gut funktioniert.

c) – Suspendierung (Gelbe Karte) – v) – Grundsätze (neu)

Vorschlag: Verletzung der Grundsätze als Grund für gelbe Karte aufnehmen

Entscheidung: Ja.
Begründung: Die Grundsätze sind wichtig für die Zusammenarbeit mit gemeinsamen Zielen und Motivationen. Verletzung der Grundsätze kann außerdem ein schiefes Bild von foodsharing schaffen.

d) - Herabstufung zum Foodsharer (Gelb-rote Karte) (neu)

Vorschlag: Die Herabstufung vom FS zum FSh wird als gelb-rote Karte von der Sperrung des Accounts (rote Karte) unterschieden.

Entscheidung: Wird umgesetzt.
Begründung: Die Herabstufung ist eine deutliche, aber nicht unumkehrbare Maßnahme. Die endgültige Sperrung des Accounts ist dagegen eher endgültig. Sie entspricht einem Hausverbot auf der Plattform durch den foodsharing e.V. und ist damit auch juristisch anders zu behandeln.

Vorschlag: Die Anlässe, die direkt auf Grund eines einzelnen Verhaltens / Ereignisses zu einer gelb-roten (früher roten) Karte führen, werden gestrichen.

Entscheidung: Ja.
Begründung: Vor dieser Konsequenz sollte stets einmal die Chance zur Besserung stehen.

Vorschlag: Die Sperrung kann auf für weitere foodsharing-Aktivitäten ausgedehnt werden wie Fair-Teiler-Putzen, Öffentlichkeitsarbeit usw.

Entscheidung: Ja, wird aufgenommen.
Begründung: Der Bezirk soll das Recht haben, jemanden, der unangenehm aufgefallen ist, auch von weiteren Aktivitäten für den Bezirk fernzuhalten.

Vorschlag: Mit der zweiten gelben Karte (innerhalb von 2 Jahren) kann eine gelb-rote Karte ausgesprochen werden.

Entscheidung: Ja, wird aufgenommen.
Begründung: Wenn es jemand zweimal innerhalb von 2 Jahren zu einer Sperre schafft, dann stellt sich sehr die Frage, ob er/sie die foodsharing-Regeln und -Vorgehensweisen verstanden hat. Das Quiz noch einmal zu absolvieren, kann dann eine sinnvolle Forderung sein.

e) - Sperrung des Accounts (Rote Karte) [alt: c) ]

alte Fassung: Eine dauerhafte Sperrung für bis zu 3 Jahren (rote Karte) kann ausgesprochen werden ...

Vorschlag: streichen "für bis zu 3 Jahren"

Entscheidung: Wird gestrichen.
Begründung: Eine beschränkte Konsequenz wurde mit der gelb-roten Karte geschaffen. Eine mögliche Einschränkung auch der roten Karte würde noch eine weitere Stufe schaffen. Das ist überflüssig.
Außerdem wird nicht festgelegt, dass die Sperre unaufhebbar ist. Im Einzelfall kann das immer noch geschehen. Lediglich die automatische Beschränkung fällt weg.

Vorschlag: "Sperrung des Accounts mit Verbot der Wiederanmeldung"

Entscheidung: Ja.
Begründung: Erst mit dieser Formulierung wird ein deutliches, klares Hausverbot (bzw. Plattformverbot) daraus, das ggf. auch juristisch haltbar ist.

Vorschlag: Straftaten als FS

Entscheidung: Ja.
Begründung: Jemand, der sich dazu hinreißen lässt, ist in der Community wirklich nicht tragbar.
Beispiele: Diebstahl im Betrieb während einer Abholung, Angriffe auf Beschäftigte eines Betriebs

Vorschlag: Straftaten gegen foodsharing

Entscheidung: Ja.
Begründung: Das würde eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr ermöglichen.
Beispiel: Diebstahl eines Kühlschranks aus dem Fair-Teiler

Vorschlag: mehrfache Verletzung der Grundsätze

Entscheidung: Ja.
Begründung: Wenn jemand immer wieder die Grundsätze verletzt, dann ist keine Zusammenarbeit bei foodsharing mehr möglich.
Beispiele: Jemand verkauft regelmäßig LM. Jemand prangert öffentlich andere FS an.

Vorschlag: 2 gelb-rote Karten (zweimalige Herabstufung) führen zu einer roten Karte.

Entscheidung: Ja.
Begründung: Wenn selbst die Herabstufung und ein neues Quiz nicht dazu führen, dass jemandes Verhalten angemessener wird, dann dann ist keine Zusammenarbeit bei foodsharing mehr möglich.

f) – Rote Karte nur mit ZMG (neu)

alte Fassung: Alle Konsequenzen werden vom Bezirk ausgesprochen.

Vorschlag: Eine rote Karte kann nur mit Beteiligung der zentralen Meldungsgruppe ausgesprochen werden.

Entscheidung: Ja.
Begründung: Eine rote Karte entspricht einem Hausverbot auf der Plattform und kann nur vom Plattformbetreiber, also dem foodsharing e.V., ausgesprochen werden. Außerdem sollte bei einer so weitreichenden Konsequenz vermieden werden, dass die Entscheidung durch lokale Konflikte und Animositäten entsteht.

g) - Tilgungsfristen, Satz 2 [alt: e) ]

alte Fassung: Konsequenzen werden nach gewisser Zeit getilgt (gelöscht).

Vorschlag: Tilgung nach einer gewissen Zahl von Abholungen, damit Vielabholer bevorzugt werden.

Entscheidung: Wird nicht geändert.
Begründung: Das Verfahren kann recht aufwändig werden, da man für den FS dann genau seine Abholungen mitzählen muss. Es erscheint daher nicht so praktikabel, dass es allgemein eingeführt werden sollte. Die Regelung sollte aber aus Fairness-Gründen überall einheitlich sein.
Nicht-getilgte Konsequenzen haben auch gar keine direkte Auswirkung auf die FS, sie können normal aktiv sein. Lediglich bei einer erneuten Regelverletzung sind die früheren Konsequenzen relevant.

g) - Tilgungsfristen, Satz 3 [alt: e) ]

alte Fassung: Der Stammbezirk kann nach eigenem Ermessen Konsequenzen früher tilgen.

Vorschlag: Streichen!

Entscheidung: Ja.
Begründung: Die Tilgungsfristen sollten aus Fairness-Gründen überall einheitlich sein. Das “Ermessen” würde viel Raum für vermeintliche oder tatsächliche Ungleichbehandlung von FS und damit die Gefahr von Unstimmigkeiten bieten.


(ehemals "Konsequenzen für Verstöße" (A und B) sowie "Bearbeitung von Verstoßmeldungen")

Großbuchstaben-Bezeichnung gemäß neuer Fassung

Grundsätzliches zur Bearbeitung

A) Umgang mit Regelverletzungen

Vorschlag: Text wird umformuliert (keine inhaltlichen Änderungen).

Entscheidung: Ja.
Begründung: Leichter lesbar.

B) Behandlung der Meldung einer Regelverletzung

B) (1) [alt: erster Absatz]

alte Fassung: Die Meldungen sollen in einem moglichst kleinen Kreis von Leuten bearbeitet werden, da es sich um ein sehr vertrauliches Thema handelt. Die Verschwiegenheit aller Beteiligten ist wichtig!

Vorschlag: "ist wichtig und Voraussetzung!"

Entscheidung: Dies und der zweite Satz wird inhaltlich in Abschnitt "E) Datenschutz ..." verschoben.

Vorschlag: Ergänzung "Bei klarem Erkennen einer Regelverletzung besteht seitens aller Betroffenen die Verpflichtung zur Meldung."

Entscheidung: Nein.
Begründung: Vor der Meldung kann der Versuch gemacht werden, das Problem ohne Meldung zu besprechen und zu klären (siehe "A) Umgang mit Regelverletzungen").

B) (4) [alt: zweiter Absatz]

alte Fassung: Vor einer Entscheidung soll möglichst mit allen Beteiligten gesprochen werden und ihre Darstellungen der Situation ernst genommen werden ...

Vorschlag: Ergänzung "Die Einzelgespräche sollten bis zur Klärung dokumentiert werden. Im Zuge der Klärung sollten alle Parteien über die Dokumentation informiert werden."

Entscheidung: Wird hier nicht aufgenommen.
Begründung: Dokumentationspflicht ist weiter unten bereits enthalten. Information an Parteien ist überflüssig: alle FS sollten dieses Dokument kennen; daraus sind die Abläufe incl. aller Textspeicherungen klar erkennbar.

Vorschlag: Ergänzung "Ein Gespräch mit allen Beteiligten sollte grundsätzlich stattfinden, um die Situation aufzuklären. Ohne dokumentierten Versuch eines persönlichen Gesprächs darf keine Konsequenz ausgesprochen werden, die eine Herabstufung oder Löschung des Accounts zur Folge hat."

Entscheidung: Wird eingearbeitet.
Begründung: Gespräche mit allen Beteiligten können die Situation aufklären und entschärfen und zu einer guten Entscheidung beitragen.

Vorschlag: streichen "und ihre Darstellungen der Situation ernst genommen werden"

Entscheidung: Ja.
Begründung: Ist durch Dokumentationspflicht auf jeden Fall gegeben.

Vorschlag: Meldungen mitteilen an FS, auch wenn keine Konsequenz ausgesprochen wird

Entscheidung: Ergänzung überflüssig.
Begründung: Dies geschieht durch Verpflichtung zum Gespräch.

Vorschlag: Transparenz – warum und wofür wurde die Regelverletzung gemeldet – vor Meldung Gespräch suchen

Entscheidung: Ergänzung überflüssig.
Begründung: Dies geschieht durch Verpflichtung zum Gespräch.

Vorschlag: Informationspflicht an die Betroffenen bzgl. Meldungen von Regelverletzungen und Bearbeitungsstand, Mitteilung der Entscheidung

Entscheidung: Ergänzung überflüssig.
Begründung: Ist bereits an verschiedenen Stellen enthalten.

Vorschlag: Transparenz – wer hat die Regelverletzung gemeldet

Entscheidung: Nicht generell, sondern nur nach Zustimmung des/der Meldenden.
Begründung: Meldungen sollen nicht durch Angst vor der/dem Gemeldeten verhindert werden. Dies ist weiter unten im Dokument enthalten.

B) (5) (neu)

Vorschlag: Ergänzung "Die Entscheidung wird dem/der gemeldeten FS per PN mitgeteilt."

Entscheidung: Ja.
Begründung: Die Festlegung auf PN hat 2 Vorteile. Die Nachricht bleibt auf der foodsharing-Plattform (nicht z.B. externe Email-Accounts, soziale Netzwerke u.a.). Außerdem können PNs nicht gelöscht werden und werden daher sicher erhalten.

Bearbeitung von Meldungen

C) Zuständigkeiten

C) Überschrift

alte Fassung: Zuständigkeit für die Meldung einer Regelverletzung

Vorschlag: "Zuständigkeiten"

Entscheidung: Ja.
Begründung: Kürzer und verständlicher.

C) (1)

alte Fassung: Die Meldung einer Regelverletzung wird immer vom Stammbezirk der gemeldeten Person bearbeitet, meist von den Botschafter*innen oder entsprechenden Funktionsträger*innen. Über Details des Umgangs mit Regelverletzungen entscheidet jeder Bezirk eigenständig.

Vorschlag: Bearbeitung durch lokale Meldungsgruppe (LMG), deren Zusammensetzung der Bezirk festlegt (wählt)

Entscheidung: Ja.
Begründung: Wer genau die Bearbeitung übernehmen soll, dass soll nach lokalen Gegebenheiten festgelegt werden. Dies schafft insbesondere die Möglichkeit, dass in der LMG nicht nur oder gar keine BOTs sind.

C) (2), Satz 1-2 [alt: Konsequenzen f) Mediation, Satz 1-2 ]''

C) (2) gehörte ursprünglich zu “Konsequenzen” und wird hierher verschoben.

alte Fassung: Bei einer gelben oder roten Karte kann der/die betroffene Foodsaver*in die Schiedsstelle oder das zuständige Mediationsteam anrufen. Deren Entscheidung ist endgültig.

Vorschlag: Die Möglichkeit soll bei allen Konsequenzen bestehen (auch bei Verwarnungen).

Entscheidung: Ja.
Begründung: Diese Möglichkeit sollte betroffenen FS immer offen stehen. Das Mediationsteam kann dann selbst entscheiden, welche Fälle es wie ausführlich behandeln kann und will.

Vorschlag: Die endgültige Entscheidung kann ein überregionales Mediationsteam treffen, aber nicht das bezirksweite.

Entscheidung: Nein.
Begründung: Die Angelegenheiten sollen, wann immer möglich, innerhalb der Bezirke behandelt werden, um nicht überregionale Mediationsteams mit lokalen Konflikten zu überlasten.

Vorschlag: Ergänzung "Die abschließende Stellungnahme von Schiedsstelle / Mediationsteam soll bei der Entscheidung berücksichtigt werden."

Entscheidung: Wird nicht übernommen.
Begründung: Das sollte erstens sowieso klar sein. Zweitens wird in manchen Bezirken die Schiedsstelle / das Mediationsteam direkt an der Entscheidung beteiligt sein. Details wie dieses können daher den Bezirken überlassen werden.

C) (2), Satz 3 [alt: Konsequenzen f) Mediation, Satz 3 ] alte Fassung: Ablehnung von Mediationsteam-Mitgliedern bei Befangenheit möglich.

Vorschlag: nur Antrag auf Ablehnung, übriges Mediationsteam entscheidet über Antrag

Entscheidung: Wird nicht übernommen.
Begründung: Es liegt im Interesse der gemeldeten Person, Mediatoren zu haben. Sie wird daher einzelne nur ablehnen, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Das Verfahren mit Antrag ist daher überflüssig.

C) (3) (neu)

Vorschlag: Meldungen gegen BOTs auf Wunsch des Meldenden an Mediationsteam, nicht an BOTs oder lokale Meldungsgruppe

Entscheidung: Wird übernommen.
Begründung: Wenn ein BOT gemeldet wird, dann kann es sein, dass er/sie Mitglieder der lokalen Meldungsgruppe ist und daher die Meldung inclusive des/der Meldenden zu sehen bekommt. In dem Fall soll eine Möglichkeit geschaffen werden, dass die Meldung (auf die Entscheidung des/der Meldenden) an Mediationsteam/Schiedsstelle geht, in dem keine BOTs sind und das sich auch in der Regel nicht mit der Meldungsgruppe überschneidet.
Bemerkung 1: Eine zukünftige IT-Lösung könnte dies überflüssig machen, indem die Software verhindert, dass jemand Meldungen gegen sich selbst sieht.
Bemerkung 2: Wenn es kein Mediationsteam/Schiedsstelle gibt, dann muss leider die Meldungsgruppe als Empfänger bleiben.

C) (4) (neu)

Vorschlag: Meldungen von Foodsavern gegen Foodsharer werden vom Stammbezirk des/der meldenden FS bearbeitet.

Entscheidung: Wird umgesetzt.
Begründung: Foodsharer haben keinen Stammbezirk (und überhaupt keinen Bezirk), an den die Meldung gehen könnte. Da die Zuordnung möglichst automatisch (durch die Software) geschehen soll und der Wohnort alleine nicht immer gleich dem Bezirksnamen sein muss, ist eine automatische Bestimmung des zuständigen Bezirks hier nicht möglich. Die Chance ist aber recht groß, dass der/die Meldende aus einem Bezirk am oder in der Nähe des Wohnorts des/der Gemeldeten stammt. Eine pragmatische Lösung.

Vorschlag: Bei Meldungen von Foodsharern gegen Foodsharer bestimmt die zentrale Meldungsgruppe den zuständigen Bezirk.

Entscheidung: Wird umgesetzt.
Begründung: Hier gibt es gar keine Chance, einen zuständigen Bezirk automatisch per Software zu finden. In diesem (nicht häufigen Fall) wird die ZMG den zuständigen Bezirk manuell herausfinden und die meldung dorthin weitergeben.

C) (5) (neu) (stand bisher nur im Wiki-Artikel "Verstoß")

Vorschlag: "Eine rote Karte als Konsequenz darf nur gemeinsam mit ZMG ausgesprochen werden."

Entscheidung: Wird umgesetzt.
Begründung: Dies entspricht einem Hausverbot auf der Plattform, und das kann nur vom Plattformbetreiber ausgesprochen werden, in diesem Fall vertreten durch die ZMG.

C) (6) (neu)

Vorschlag: "Die Mitglieder von LMG und MT/S werden von den FS des Bezirks durch demokratische Abstimmung festgelegt."

Entscheidung: Wird umgesetzt.
Begründung: Dies entspricht der Absicht, foodsharing insgesamt in allen Bereichen demokratischer aufzubauen.

Vorschlag: "Wenn möglich, soll niemand Mitglied in beiden Gruppen sein."

Entscheidung: Wird umgesetzt.
Begründung: Es wäre sehr wünschenswert, dass niemand in beiden Gruppen ist, denn MT/S soll unter anderem eine Art Revisionsinstanz für Entscheidungen von LMG sein. Wenn es aber zu wenige Personen für beide Gruppen gibt, dann ist eine Ausnahme von der Regel immer noch besser, als wenn eine der beiden Gruppen gar nicht besetzt ist.

D) Übermittlung, Speicherung und Dokumentation

D) (1)-(3) [alt: "Bearbeitung von VM" B) 1)-5) und A) II)-III) ]

  • Dies sind technische Beschreibungen, die die Regeln aus Abschnitt C) (1)-(4) umsetzen.

Bemerkungen:

  • Bisher werden Meldungen automatisch bei der zentralen Meldungsgrupe (bisher: Verstoßmeldungsteam) in eine Liste eingetragen. Außerdem erscheinen sie im Profil des Foodsavers, das entsprechende Feld ist aber nur für Leute mit Orga-Rechten sichtbar. Dies bleibt bis auf Weiteres so.
  • Für die Zukunft ist geplant (vgl. C) (3), Bemerkung 1), dass die Mitglieder der lokalen Meldungsgruppe Zugriff auf dieses Feld bekommen (für Foodsaver des eigenen Bezirks), aber niemand sein eigenes Feld sehen kann. Sobald dies programmiertechnisch umgesetzt ist (könnte in ca. 1 Jahr klappen), dann ändert sich der Abschnitt D) und das gesamte Verfahren noch einmal.

D) (4) – (5) [alt: A III) ]

alte Fassung: Die VM werden (wie bisher auch) automatisch ins Profil der gemeldeten Person geschrieben. Alle weiteren Beiträge dazu, auch die Entscheidung, werden dort ergänzt.

Entscheidung 1: Die weiteren Beiträge zu einer Meldung (PNs, Kommentare, Stellungnahmen, Emails, ...) werden im Forum der lokalen Meldungsgruppe dokumentiert.
Entscheidung 2: Im Profil des FS wird nur die Meldung mit Datum und Grund sowie die Konsequenz mit dem Datum der Entscheidung eingetragen.
Begründung: Aus Datenschutzgründen sollten die Details nicht im Profil des/der FS stehen, sondern nur für die LMG zugreifbar sein. Außerdem soll in dem Feld im Profil übersichtlich verfolgt werden, welche Konsequenzen ausgesprochen wurden.

Bemerkung: Derzeit haben die Mitglieder der lokalen Meldungsgruppe noch keinen Zugriff auf das Feld. Daher muss die LMG die ZMG um Eintragung bitten. (Wird programmiertechnisch geändert, dauert aber noch etwas.)

D) (6) [alt: da fehlte der Satz ...]

Vorschlag: FS werden über die Meldung informiert.

Entscheidung: Ja.
Begründung: Ist ja sowieso klar, sonst macht es keinen Sinn.

D) 7) (neu)

Entscheidung 1: Eine Folge aus D) (5) und den Tilgungsregeln ist, dass nach Ablauf der Tilgungsfrist konsequent alles zu einer Meldung und der Konsequenz gelöscht wird.
Begründung: Lange zurückliegende Regelverletzungen sollen für die Gegenwart keine Bedeutung mehr haben. Alle Menschen sollen die Chance bekommen, dass ein Fehler irgendwann vergessen ist.
Entscheidung 2: Wenn keine Konsequenz ausgesprochen wird, dann wird alles sofort gelöscht.
Begründung: Wenn es keine Regelverletzung gegeben hat, dann ist es nur fair, dass auch die Meldung mit allen Beiträgen dazu gelöscht wird. Bliebe sie stehen, dann würde sie trotzdem evtl. einen leichten Schatten auf den/die FS werfen.

Bemerkung: Auch beim Löschen muss bis auf Weiteres (vgl. D) (4)-(5)) die ZMG eingebunden werden, um die Einträge im Profil zu löschen.

D) (8) (neu)

Vorschlag: Bei Stammbezirks-Wechsel eines FS hat der neue Bezirk ein Auskunftsrecht bezüglich der vorliegenden Konsequenzen, aber nur für die Grunddaten (die, welche im Profil stehen, vgl. D) (4)-5), Entscheidung 2).

Entscheidung: Wird umgesetzt.
Begründung: Ein neuer Stammbezirk muss die vorliegenden Konsequenzen kennen. Ansonsten könnte jemand durch Bezirkswechsel alle vorigen Konsequenzen wegfallen lassen.


E) Datenschutz / Vertraulichkeit / Selbstauskunft

E) (1) (alt: A) IV) )

alte Fassung: Der Name des/der Meldenden wird der gemeldeten Person nicht mitgeteilt. Der/die Meldende kann dies aber im VM-Formular durch ein Häkchen aufheben, um eine einfachere Klärung der Situation zu ermöglichen.

Entscheidung: Bleibt erhalten. Allerdings ist dies für eine Übergangszeit technisch nicht möglich bei Meldungen gegen Mitglieder der LMG.
Begründung: Niemand soll davon abgehalten werden, eine Regelverletzung zu melden, weil er/sie Angst vor möglichen Folgen hat.

E) (2) – (4) (alt: C) )

im Wesentlichen unverändert, nur um ein paar Klarstellungen ergänzt