Fairteiler und Abgabestellen

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Wiki-Artikel-Typ: 2 (Info-Artikel)

Ein Fairteiler ist ein Ort, zu dem alle Menschen Lebensmittel bringen und kostenlos von dort mitnehmen dürfen.

Foodsaver können gerettete Lebensmittel zu einem Fairteiler bringen, die noch zur Weitergabe geeignet sind. Alle anderen Menschen können ebenfalls Lebensmittel dorthin bringen, die sie zum Beispiel zu Hause oder nach Veranstaltungen übrig haben und nicht mehr verbrauchen wollen oder können.
Herausnehmen dürfen das dort bereitgestellte Essen alle Menschen, ohne irgendwelche Vorraussetzungen erfüllen zu müssen.

Betrieben wird ein Fairteiler von dem foodsharing-Bezirk, in dem er steht. Fairteiler können auf der Website eines Bezirks eingetragen werden, damit er nicht nur für Foodsaver, sondern auch für alle anderen Menschen zu finden ist.

Gerettete Lebensmittel können auch an Abgabestellen geliefert werden. Eine Abgabestelle unterscheidet sich von einem Fairteiler dadurch, dass sie nicht von foodsharing betrieben wird, sondern von einer anderen Organisation oder einer Privatperson.


Fairteiler-Regeln

Die Fairteiler-Regeln gibt es hier als Plakat.

Für Fairteiler gibt es einige wichtige Regeln. Sie sollen einerseits die Einhaltung der gesetzlichen Hygienevorschriften garantieren. Andererseits sollen sie dafür sorgen, dass in den Fairteilern nur wirklich unbedenkliche, verzehrfähige Lebensmittel weitergegeben werden.
Sie ergeben sich aus den foodsharing-Hygieneregeln, insbesondere aus den Vorschriften über die nicht-persönliche Weitergabe von Lebensmitteln (Abschnitt C1) ).

Eigene Regeln?

Es steht jedem Bezirk frei, für die eigenen Fairteiler (einzelne oder alle) die Fairteiler-Regeln zu verschärfen; denn die Gegebenheiten an einem Standort kann das natürlich nötig machen. Dabei dürfen die Regeln allerdings nicht abgeschwächt, gestrichen oder so geändert werden, dass sie den Fairteiler-Regeln oder den foodsharing-Hygieneregeln widersprechen. Denn das könnte unter Umständen dazu führen, dass wichtige Vorsichtsmaßnahmen oder sogar gesetzliche Vorschriften nicht mehr beachtet werden müssen. Sowohl für die Foodsaver im Bezirk als auch für das Bild von foodsharing in der Öffentlichkeit kann das sehr unangenehme Folgen haben.
Wenn ihr für euren Bezirk geänderte (verschärfte) Fairteiler-Regeln einführen möchtet, dann wendet euch bitte an die AG Fairteiler (fairteiler@foodsharing.network). Die Graphiker der AG erstellen euch gerne eure individuellen Fairteiler-Plakate. Ein paar vorhandene Plakate hier.

Was braucht man für einen Fairteiler?

Ein Fairteiler besteht im besten Fall aus einem Kühlschrank und einem Regal oder Schrank, manchmal aber auch nur aus einem von beiden.

Falls der Fairteiler im Freien steht (also nicht in einem Gebäude), dann muss dafür gesorgt werden, dass die Lebensmittel vor Tieren geschützt sind. Dafür kann man z.B. statt dem Regal einen Schrank aufstellen, der mit Türen o.ä. verschlossen werden kann. Eine Alternative sind ausreichend viele fest schließende Kisten.

Aushänge und Dokumente

Folgende Dokumente müssen ausgedruckt und gut sichtbar am Fairteiler angebracht werden:

  • Hygieneplan und Kühltemperaturen-Kontrollliste (siehe Abschnitt "Wie wird ein Fairteiler organisiert und betreut?")
  • Regeln für Fairteiler als Plakat
  • evtl. [Media:Fairteiler_-_Aushang_'Politik_und_Religion'.pdf|Stellungnahme zu Politik und Religion] (siehe Abschnitt "Standorte")

Weitere mögliche Aushänge:

Wie wird ein Fairteiler organisiert und betreut?

Für Fairteiler gibt es auf der Online-Plattform ein eigenes Untermenü. Die Fairteiler-Seiten sind öffentlich, d.h. sie sind für alle Menschen im Internet erreichbar und werden von Suchmaschinen gefunden. Dort sind alle Detail-Informationen zu dem Fairteiler einsehbar.

  • Man findet es unter dem Bezirk, der den Fairteiler betreibt: oben in der Menüleiste: "<Bezirksname> --> Fairteiler" oder "Bezirke --> <Bezirksname> --> Fairteiler".
  • Dort können sich - wie bei einem Betrieb - Foodsaver ins Team des Fairteilers eintragen, die ihn beliefern, nutzen oder betreuen wollen. Es gibt allerdings keine Slots zum Eintragen für feste Liefertermine.
  • Im Team sollte nach Möglichkeit mindestens ein*e Betriebsverantwortliche*r sein, der den Fairteiler als "Hauptverantwortliche*r" organisiert und das Fairteiler-Team koordiniert.

Reinigung

Ein Fairteiler muss regelmäßig aufgeräumt und gereinigt werden.

  • Der Fairteiler wird auf der Online-Plattform in der Kategorie "Fairteiler" eingetragen (ähnlich wie ein Betrieb). Dort können sich dann Foodsaver eintragen, die bei der Fairteiler-Betreuung mithelfen wollen. Darunter muss mindestens ein*e Betriebsverantwortliche*r für das das Fairteiler-Team sein.
  • Täglich muss die Kühlschranktemperatur abgelesen und in die Kühltemperaturen-Kontrollliste eingetragen werden.
  • Alle 2 Tage müssen Regal und Kühlschrank aufgeräumt und gereinigt werden, d.h.
  • Lebensmittel herausnehmen, die nicht mehr zur Weitergabe geeignet sind
  • bei Bedarf Regal ausfegen oder feucht auswischen
  • bei Bedarf Kühlschrank feucht auswischen und trocken wischen
  • durchgeführte Maßnahmen im Hygieneplan vermerken (auch wenn nichts gemacht werden musste)

Wichtige Links

  • Die Fairteiler-Regeln sollten allen Fairteiler-Betreuenden bekannt sein.
  • Wichtig zu kennen ist auch die Rechtsgrundlage für Fairteiler.
  • Der Wiki-Artikel Fairteilung enthält Leitlinien für die Weitergabe von Lebensmitteln.
  • Der Wiki-Artikel Ratgeber bietet viele Hinweise und Tipps zum Umgang mit Lebensmitteln.
  • (bald - in Arbeit): Die Artikel Kühlschrankhygiene und Lagerung ungekühlter Lebensmittel enthalten Anleitungen und Tipps zur Lagerung der Lebensmittel in einem Fairteiler.

No-Gos im Zusammenhang mit Fairteilern

  • Spendenboxen dürfen bei einem Fairteiler auf keinen Fall aufgestellt werden. Dies widerspricht erstens unseren Grundsätzen. Zweitens könnten wir von den Behörden als Lebensmittelunternehmen eingestuft werden (Annahme des Verkaufs von Lebensmitteln). Drittens besteht die Gefahr, dass dem foodsharing e.V. oder dem Bezirksverein die Gemeinnützigkeit aberkannt wird.
  • Videoüberwachung mag praktisch erscheinen, ist aber wegen der Persönlichkeitsrechte aller Liefernden und Abholenden nicht gestattet!

Welche Lebensmittel dürfen im Fairteiler weitergegeben werden?

  • In einen Fairteiler gehören nur Lebensmittel, die man selbst noch essen würde.
  • Die Lebensmittel sollten noch relativ gut und ansehnlich sein, da sie vielleicht einige Zeit (1-2 Tage) lang im Fairteiler liegen werden.
  • Jedes Lebensmittel sollte geprüft werden (d.h. jedes Stück!), bevor es in den Fairteiler gelegt wird, d.h. Aussehen, Geruch und, wenn nötig, auch Geschmack überprüft werden (soweit ohne Öffnen der Verpackung möglich) !
  • Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums können weitergegeben werden.

Problematisch und daher verboten sind dagegen die folgenden:

  • Lebensmittel nach Ablauf des Verbrauchsdatums dürfen auf keinen Fall weitergegeben werden. Sie stellen eine Gesundheitsgefahr dar.
  • Lebensmittel mit MHD oder VD, bei denen die (innerste) Verpackung geöffnet ist, gehören ebenfalls nicht in einen Fairteiler.
  • Bei Kühlwaren muss die Kühlkette eingehalten werden. Wenn sie nicht ununterbrochen in einer Kühlbox oder Kühltasche mit Kühlelementen transportiert bzw. gelagert wurden, gehören sie nicht in einen Fairteiler.
  • Einige Risikonahrungsmittel (Hackfleisch, roher Fisch, Produkte mit Rohmilch oder rohem Ei) dürfen wegen der potenziellen Gesundheitsgefahr, die sie darstellen, nicht über Fairteiler geteilt werden!
  • Auch selbstgesammelte Pilze und Alkohol (auch in Form von Pralinen etc.) sowie Energy-Drinks sind nicht erlaubt.
  • Sogenannte "Buffet-Lebensmittel" gehören ebenfalls nicht in den Fairteiler: das sind Lebensmittel von einem Buffet, an dem sich Kund*innen selbst bedienen konnten. Solche Lebensmittel stehen meist recht lange da, sind oft nicht gut gekühlt und können durch die Kund*innen verunreinigt worden sein.

Die Fairteiler-Regeln finden sich hier als Plakat.

Hinweise zur Lagerung im Fairteiler

  1. Bitte trennt Backwaren, frische Lebensmittel und zubereiteten Speisen voneinander.
  2. Bitte legt erdbehaftete Lebensmittel nach unten, dann rieselt nichts auf darunterliegendes Essen.
  3. Bitte deckt zubereitete Speisen gut ab, oder legt diese in einen verschlossenen Behälter.
  4. Zubereitete Speisen, Selbst-(Ein)-Gekochtes, Selbst-Konserviertes usw. brauchen eine vollständige Zutatenliste und das Herstellungsdatum.
  5. Lebensmittel dürfen im Fairteiler nicht in Mülltüten, Müllsäcken usw. gelagert werden.
  6. Achtet darauf, dass Kühlschrank, Schrank und Kisten mit Deckel immer richtig verschlossen sind.

Kontrolle und Reinigung

  1. Im Kühlschrank muss ein Thermometer liegen (am besten mit Digitalanzeige). Die Temperatur sollte bei etwa 5°C gehalten werden.
  2. Der Fairteiler muss alle 2 Tage sowie vor Schließungstagen kontrolliert und bei Bedarf gereinigt werden.
  3. Reinigt den Fairteiler mindestens 1 mal pro Woche mit Wasser und Spülmittel, wischt ihn dann mit 6%iger Essigwasserlösung aus.

Anforderungen an einen geeigneten Standort

Ein Fairteiler kann bei einer Institution stehen, die auf diese Weise foodsharing unterstützen möchte, z.B. in Räumen der Stadt, der Uni, eines Vereins usw. Genauso ist es möglich, einen Fairteiler auf einem Privatgrundstück anzusiedeln, zum Beispiel in einer Hofeinfahrt, einem Vorgarten, einem Hausflur u.a.

Voraussetzungen

  • Der Ort sollte (ggf. während der Öffnungszeiten) für alle oder zumindest für möglichst viele Menschen zugänglich sein.
  • In Räumlichkeiten, die mit politischen oder religiösen Gesinnungen in Verbindung stehen, muss der Aushang 'Stellungnahme zu Politik und Religion' gut sichtbar außen am Fairteiler angebracht werden.
  • Parteibüros bzw. Räumlichkeiten mit eindeutigem Parteibezug eignen sich nicht als Fairteiler-Standorte, da foodsharing sich von jeder Parteipolitik distanziert (siehe foodsharing und Politik).
  • Räumlichkeiten von religiösen Gruppen sind nur geeignet, falls der Zugang für Menschen aller Glaubensrichtungen gewährleistet ist.

Standorte

Wo? Ja/Nein Begründung / Erläuterung

In Partei-Räumlichkeiten

Nein

Das würde eine parteipolitische Zugehörigkeit vermitteln, und diese wollen wir auf keinen Fall.

In Räumen mit politischer Gesinnung und parteipolitischem Hintergrund.

Nein

Das würde eine parteipolitische Zugehörigkeit vermitteln, und diese wollen wir auf keinen Fall.

In Räumen mit politischer Gesinnung, aber ohne parteipolitischen Hintergrund (z.B. Kost-Nix-Laden)

Ja

Da diese Einrichtungen keinen parteipolitischen Hintergrund haben.

In Räumen von Kirchen oder anderen Religionsgemeinschaften

Ja

Sofern Menschen jeglicher Glaubensrichtungen Zugang haben.

In Räumen von staatlich anerkannten Hochschulen in der Trägerschaft von Religionsgemeinschaften

Ja

Sofern Menschen jeglicher Glaubensrichtungen Zugang haben.

In Schulen von Religionsgemeinschaften

Ja

Sofern Menschen jeglicher Glaubensrichtungen Zugang haben.

In Bildungseinrichtungen (Universitäten, VHS etc) ohne parteipolitische oder religiöse Trägerschaft

Ja

foodsharing kooperiert hier weder mit Parteien noch an Religionsgemeinschaften.

In Beratungs- und Begegnungseinrichtungen ohne parteipolitische oder religiöse Trägerschaft

Ja

foodsharing kooperiert hier weder mit Parteien noch an Religionsgemeinschaften.

Abgabestellen

Eine Abgabestelle ist ein Ort, an dem regelmäßig oder häufig gerettete Lebensmittel abgegeben werden können. Eine Abgabestelle ist unabhängig von foodsharing und wird meist von einer Organisation oder Privatperson betrieben. Bei einer Abgabestelle sind daher die anliefernden Foodsaver vom Moment der Weitergabe an für die gelieferten Lebensmittel nicht mehr verantwortlich. Wer die Abgabestelle betreibt, entscheidet auch, welche Lebensmittel überhaupt angenommen werden. Die Fairteiler-Regeln, welche Lebensmittel dort angeboten werden dürfen, gelten bei einer Abgabestelle nicht. Die Abgabestelle hat lediglich die Verpflichtung, sorgsam mit den Lebensmitteln umzugehen und sie vollständig kostenlos weiterzugeben.

Verwaltung von Abgabestellen

  • Abgabestellen können wie ein Fairteiler auf der Online-Plattform im Untermenü "Fairteiler" eingetragen werden. Die Seiten dort sind öffentlich, d.h. sie sind für alle Menschen im Internet erreichbar und werden von Suchmaschinen gefunden. Dort sind alle Detail-Informationen zu der Abgabestelle einsehbar.
  • Man findet das Untermenü unter dem Bezirk, der den Fairteiler betreibt: oben in der Menüleiste: "<Bezirksname> --> Fairteiler" oder "Bezirke --> <Bezirksname> --> Fairteiler".
  • Dort können sich - wie bei einem Betrieb - Foodsaver ins Team für die Abgabestelle eintragen, die sie beliefern wollen. Es gibt allerdings keine Slots zum Eintragen für feste Liefertermine.
  • Im Team sollte nach Möglichkeit mindestens ein*e Betriebsverantwortliche*r sein als Ansprechperson für die Abgabestelle (bzw. für die Leute, welche sie betreiben).

Voraussetzungen für Abgabestellen

  • Für Abgabestellen gelten die Regeln und Voraussetzungen über Fairteiler-Standorte nicht. Gerettete Lebensmittel können an beliebige Organisationen oder Personen weiterverteilt werden.
  • Die einzige Voraussetzungen ist, dass die Lebensmittel auch dort kostenlos weitergegeben werden.

Rechtsgrundlage für foodsharing-Fairteiler

Der Fairteiler fällt nicht unter das Lebensmittelrecht. Die Betreiber des Fairteilers (die Foodsaver des Bezirks oder andere, private Betreiber) sind nicht als Lebensmittelunternehmen zu sehen und müssen dementsprechend auch nicht die Einhaltung von Richtlinien eines Lebensmittelunternehmens gewährleisten. Dies ist unter Bezugnahme auf das geltende Lebensmittelrecht folgendermaßen zu begründen:

In einem Fairteiler werden Lebensmittel nur zum privaten häuslichen Gebrauch kurzfristig gelagert. Privatpersonen, die den Fairteiler nutzen, tauschen dort ihre Lebensmittel, die ausschließlich für den privaten häuslichen Gebrauch gedacht sind, auf eigenes Risiko untereinander. Seine Funktion als Übergabeort und die Bestimmung der Lebensmittel für den privaten Rahmen ist auf dem Fairteiler eindeutig gekennzeichnet. ( → Laut VO (EG) Nr.178/2002, Artikel 1, Absatz (3) gilt das Lebensmittelrecht u.a. nicht für Lagerung von Lebensmitteln zum häuslichen privaten Gebrauch. )

Der Leitfaden der EG zur VO (EG) Nr. 852/2004 stellt darüber hinaus klar, dass ein Lebensmittelunternehmen sich durch eine gewisse Kontinuität der Tätigkeit und einen gewissen Organisationsgrad auszeichnet. Dies trifft auf einen Fairteiler jedoch nicht zu: Die Kontinuität, mit der die Teilnehmer den Fairteiler nutzen, ist ungewiss, nicht nachvollziehbar und unregelmäßig. Es wird keine Aufsicht darüber geführt, wer mit wem wann welche Lebensmittel über den Fairteiler tauscht. Auch der Organisationsgrad hält sich im privaten Rahmen von kleinen Mengen: Ein Fairteiler hat die Größenordnung eines Kühlschranks oder eines Regals, weshalb schwerlich von der Relevanz eines Lebensmittelunternehmens gesprochen werden kann.

Die Foodsaver, die den Fairteiler benutzen und verwalten, sind nicht als Unternehmer anzusehen und fallen demnach nicht unter die Hygienevorschriften der Gemeinschaft, da sie sich als freiwillige unentgeltliche Helfer nur gelegentlich und im kleinen Rahmen an den gemeinnützigen Tauschaktionen beteiligen, die das Ziel haben, die Verschwendung von Lebensmitteln einzudämmen. Wir sehen dies analog zur Erklärung des Leitfadens der EG zur VO (EG) Nr. 852/2004 und auch dem europäischen Leitfaden (SANCO): ( 3.8. Gelegentliche Handhabung, Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln sowie Speisenzubereitung durch Privatpersonen).

Um jedoch trotzdem eine bestmögliche Sicherheit für alle Benutzer des Fairteilers zu gewährleisten, werden zum einen deutlich sichtbar auf der Außenwand des Fairteilers die Regeln zur Benutzung des Fairteilers kommuniziert. Diese beinhalten unter anderem den Hinweis, Lebensmittel NICHT nach Ablauf des Verbrauchsdatums sowie keine Lebensmittel mit potentiellem Gesundheitsrisiko zum Tauschen einzustellen (d.h. explizit Schweinemett, Rindergehacktes, Produkte aus nicht erhitzter Rohmilch, frisch zubereitete Speisen mit rohem Ei sowie Cremes und Pudding, Tiramisu und Mayonnaise (wenn mit Ei und Milch selbst hergestellt). Zum anderen werden die Reinigung (und die Temperaturkontrolle bei Kühlschränken) regelmäßig durchgeführt und gut sichtbar am Fairteiler protokolliert.

Fairteiler-Probleme in Berlin

Vom 26.2.2016

In den Berliner Bezirken Kreuzberg-Friedrichshain und Pankow möchte die Lebensmittelüberwachung den Fairteilern strengere Regeln auferlegen, da sie seitens der Behörden als Lebensmittelbetrieb eingestuft werden. Wir haben das Fairteiler-Konzept mit leitenden Lebensmittelkontrolleuren ausgearbeitet und halten die Einstufung als Lebensmittelbetrieb für eine Fehlbewertung.

Was bedeutet das für mich als Fairteiler-Betreuung oder als Grundstücksbesitzer*in eines Fairteiler-Standortes?

Die Verantwortungsfrage ist nicht eindeutig geklärt. Wenn du dir unsicher bist, erkundige dich bei der zuständigen Behörde in Deinem Bezirk, wie die Haftungsfrage dort ausgelegt wird. In ganz Europa gilt ein einheitliches Lebensmittelrecht, was momentan nur in Berlin anders ausgelegt wird. Wir sind mit leitenden Lebensmittelkontrolleuren in Kontakt und von diesen wird bekräftigt, dass die Rechtsauslegung der Berliner Behörden falsch ist - Fairteiler sind private Übergabeorte und keine Lebensmittelbetriebe! Daher dürfen auch keine Lebensmittel direkt von den Abholungen in die Fairteiler gebracht werden. Deswegen braucht es keine Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel. Das bedeutet auch, dass niemand von foodsharing für Lebensmittelvergiftungen etc. haftet. In den zwei Berliner Bezirken wird das anders gesehen - dort werden “verantwortliche Personen” gefordert. Durch unsere fundierten Fairteiler-Regelungen, die mit Lebensmittelkontrolleuren ausgearbeitet wurden, ist das Risiko jedoch sehr gering, dass in den Berliner Bezirken ein Haftungsanspruch geltend gemacht werden kann. Darüber hinaus werden wir gerichtlich gegen diese Einschätzung vorgehen, sollte sie von den Ämtern tatsächlich durchgesetzt werden, weil wir sie für unbegründet halten. Um also auf der sicheren Seite zu sein, sorge dafür, dass die Regelungen in Deinem Fairteiler auch umgesetzt werden! In den Medien wird das Risiko z.T. anders dargestellt - ein Stadtrat behauptet, es habe einen Fall gegeben, bei dem jemand Durchfall bekommen habe durch Essen aus einem Fairteiler. Im gleichen Atemzug sagt er jedoch, dass er diese Aussage nicht mal beweisen könne.

Deswegen stehen wir weiterhin absolut hinter Fairteilern! In der mittlerweile dreijährigen Geschichte des Fairteiler-Konzeptes, das inzwischen an 350 Orten umgesetzt wird, wurde uns kein einziger Fall von Gesundheitsschäden durch Lebensmittel aus einem Fairteiler angetragen. Statt dessen konnten wir vieles erreichen: Wir haben Lebensmittel vor der Verschwendung gerettet, Bewusstsein für die Problematik geschafft und soziale Treffpunkte kreiert - und werden das auch weiterhin tun!

Wenn du Sorge um Deinen Fairteiler hast, dann empfehlen wir dir, dafür zu sorgen, dass der Fairteiler sauber und gepflegt ist und die Fairteiler-Regeln eingehalten werden - das ist die beste Grundlage, um evtl. Bedenken seitens der Behörden von vornherein zu entkräften. Berlin scheint eine Extremsituation zu sein, da dort ein Beamter zuständig ist, der u.a. Tagesmütter und -väter als Lebensmittelunternehmen einstufen wollte (wogegen die EU-Kommission eingegriffen hat!). Wenn du trotz allem verunsichert sein solltest durch die Vorkommnisse in Berlin, wende dich gerne per E-Mail an das Fairteiler-Team.



Artikel von:   Gruppe Fairteiler   (Kontakt)
Letzte Überarbeitung am 02.05.2020