Fairteiler und Abgabestellen

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Wiki-Artikel-Typ: 2 (Info-Artikel)

Ein Fair-Teiler ist ein Ort, zu dem alle Menschen Lebensmittel bringen und kostenlos von dort mitnehmen dürfen.

Foodsaver können gerettete Lebensmittel zu einem Fair-Teiler bringen, die noch zur Weitergabe geeignet sind. Alle anderen Menschen können ebenfalls Lebensmittel dorthin bringen, die sie zum Beispiel zu Hause oder nach Veranstaltungen übrig haben und nicht mehr verbrauchen wollen oder können.
Herausnehmen dürfen das dort bereitgestellte Essen alle Menschen, ohne irgendwelche Vorraussetzungen erfüllen zu müssen.

Betrieben wird ein Fair-Teiler von dem foodsharing-Bezirk, in dem er steht. Fair-Teiler können auf der Website eines Bezirks eingetragen werden, damit er nicht nur für Foodsaver, sondern auch für alle anderen Menschen zu finden ist.

Gerettete Lebensmittel können auch an Abgabestellen geliefert werden. Eine Abgabestelle unterscheidet sich von einem Fair-Teiler dadurch, dass sie nicht von foodsharing betrieben wird, sondern von einer anderen Organisation oder einer Privatperson.


Fair-Teiler-Regeln

Für Fair-Teiler gibt es einige wichtige Regeln. Sie sollen einerseits die Einhaltung der gesetzlichen Hygienevorschriften garantieren. Andererseits sollen sie dafür sorgen, dass in den Fair-Teilern nur wirklich unbedenkliche, verzehrfähige Lebensmittel weitergegeben werden.
Sie ergeben sich aus den foodsharing-Hygieneregeln, insbesondere aus den Vorschriften über die nicht-persönliche Weitergabe von Lebensmitteln (Abschnitt C1) ).

Es steht jedem Bezirk frei, für die eigenen Fair-Teiler (einzelne oder alle) die Fairteiler-Regeln zu verschärfen; denn die Gegebenheiten an einem Standort kann das natürlich nötig machen.
Dabei dürfen die Regeln allerdings nicht abgeschwächt, gestrichen oder so geändert werden, dass sie den Fairteiler-Regeln oder den foodsharing-Hygieneregeln widersprechen. Denn das könnte unter Umständen dazu führen, dass wichtige Vorsichtsmaßnahmen oder sogar gesetzliche Vorschriften nicht mehr beachtet werden müssen. Sowohl für die Foodsaver im Bezirk als auch für das Bild von foodsharing in der Öffentlichkeit kann das sehr unangenehme Folgen haben.

Die Fairteiler-Regeln gibt es hier als Plakat (pdf).


Die Quelldatei des Plakats, die dann geändert werden kann, wird den Bezirken in Kürze hier zur Verfügung gestellt (spätestens Ende Mai).

Was braucht man für einen Fair-Teiler?

Ein Fair-Teiler besteht im besten Fall aus einem Kühlschrank und einem Regal oder Schrank, manchmal aber auch nur aus einem von beiden.

Falls der Fair-Teiler im Freien steht (also nicht in einem Gebäude), dann muss dafür gesorgt werden, dass die Lebensmittel vor Tieren geschützt sind. Dafür kann man z.B. statt dem Regal einen Schrank aufstellen, der mit Türen o.ä. verschlossen werden kann. Eine Alternative sind ausreichend viele fest schließende Kisten.

Aushänge und Dokumente

Folgende Dokumente müssen ausgedruckt und gut sichtbar am Fair-Teiler angebracht werden:

Weitere mögliche Aushänge:

Wie wird ein Fair-Teiler organisiert und betreut?

Für Fair-Teiler gibt es auf der Online-Plattform ein eigenes Untermenü. Die Fair-Teiler-Seiten sind öffentlich, d.h. sie sind für alle Menschen im Internet erreichbar und werden von Suchmaschinen gefunden. Dort sind alle Detail-Informationen zu dem Fair-Teiler einsehbar.

  • Man findet es unter dem Bezirk, der den Fair-Teiler betreibt: oben in der Menüleiste: "<Bezirksname> --> Fair-Teiler" oder "Bezirke --> <Bezirksname> --> Fair-Teiler".
  • Dort können sich - wie bei einem Betrieb - Foodsaver ins Team des Fair-Teilers eintragen, die ihn beliefern, nutzen oder betreuen wollen. Es gibt allerdings keine Slots zum Eintragen für feste Liefertermine.
  • Im Team sollte nach Möglichkeit mindestens ein*e Betriebsverantwortliche*r sein, der den Fair-Teiler als "Hauptverantwortliche*r" organisiert und das Fair-Teiler-Team koordiniert.

Reinigung

Ein Fair-Teiler muss regelmäßig aufgeräumt und gereinigt werden.

  • Der Fair-Teiler wird auf der Online-Plattform in der Kategorie "Fair-Teiler" eingetragen (ähnlich wie ein Betrieb). Dort können sich dann Foodsaver eintragen, die bei der Fair-Teiler-Betreuung mithelfen wollen. Darunter muss mindestens ein*e Betriebsverantwortliche*r für das das Fair-Teiler-Team sein.
  • Täglich muss die Kühlschranktemperatur abgelesen und in die Kühltemperaturen-Kontrollliste eingetragen werden.
  • Alle 2 Tage müssen Regal und Kühlschrank aufgeräumt und gereinigt werden, d.h.
  • Lebensmittel herausnehmen, die nicht mehr zur Weitergabe geeignet sind
  • bei Bedarf Regal ausfegen oder feucht auswischen
  • bei Bedarf Kühlschrank feucht auswischen und trocken wischen
  • durchgeführte Maßnahmen im Hygieneplan vermerken (auch wenn nichts gemacht werden musste)

Wichtige Links

  • Die Fairteiler-Regeln sollten allen Fair-Teiler-Betreuenden bekannt sein.
  • Wichtig zu kennen ist auch die Rechtsgrundlage für Fair-Teiler.
  • Der Wiki-Artikel Fairteilung enthält Leitlinien für die Weitergabe von Lebensmitteln.
  • Der Wiki-Artikel Ratgeber bietet viele Hinweise und Tipps zum Umgang mit Lebensmitteln.
  • (bald - in Arbeit): Die Artikel Kühlschrankhygiene und Lagerung ungekühlter Lebensmittel enthalten Anleitungen und Tipps zur Lagerung der Lebensmittel in einem Fair-Teiler.

No-Gos im Zusammenhang mit Fair-Teilern

  • Spendenboxen dürfen bei einem Fair-Teiler auf keinen Fall aufgestellt werden. Dies widerspricht erstens unseren Grundsätzen. Zweitens könnten wir von den Behörden als Lebensmittelunternehmen eingestuft werden (Annahme des Verkaufs von Lebensmitteln). Drittens besteht die Gefahr, dass dem foodsharing e.V. oder dem Bezirksverein die Gemeinnützigkeit aberkannt wird.
  • Videoüberwachung mag praktisch erscheinen, ist aber wegen der Persönlichkeitsrechte aller Liefernden und Abholenden nicht gestattet!

Welche Lebensmittel dürfen im Fair-Teiler weitergegeben werden?

  • In einen Fair-Teiler gehören nur Lebensmittel, die man selbst noch essen würde.
  • Die Lebensmittel sollten noch relativ gut und ansehnlich sein, da sie vielleicht einige Zeit (1-2 Tage) lang im Fair-Teiler liegen werden.
  • Jedes Lebensmittel sollte geprüft werden (d.h. jedes Stück!), bevor es in den Fair-Teiler gelegt wird, d.h. Aussehen, Geruch und, wenn nötig, auch Geschmack überprüft werden (soweit ohne Öffnen der Verpackung möglich) !
  • Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums können weitergegeben werden.

Problematisch und daher verboten sind dagegen die folgenden:

  • Lebensmittel nach Ablauf des Verbrauchsdatums dürfen auf keinen Fall weitergegeben werden. Sie stellen eine Gesundheitsgefahr dar.
  • Lebensmittel mit MHD oder VD, bei denen die (innerste) Verpackung geöffnet ist, gehören ebenfalls nicht in einen Fair-Teiler.
  • Bei Kühlwaren muss die Kühlkette eingehalten werden. Wenn sie nicht ununterbrochen in einer Kühlbox oder Kühltasche mit Kühlelementen transportiert bzw. gelagert wurden, gehören sie nicht in einen Fair-Teiler.
  • Einige Risikonahrungsmittel (Hackfleisch, roher Fisch, Produkte mit Rohmilch oder rohem Ei) dürfen wegen der potenziellen Gesundheitsgefahr, die sie darstellen, nicht über Fair-Teiler geteilt werden!
  • Auch selbstgesammelte Pilze und Alkohol (auch in Form von Pralinen etc.) sowie Energy-Drinks sind nicht erlaubt.

Die Fairteiler-Regeln finden sich hier als Plakat.

Hinweise zur Lagerung im Fair-Teiler

  1. Bitte trennt Backwaren, frische Lebensmittel und zubereiteten Speisen voneinander.
  2. Bitte legt erdbehaftete Lebensmittel nach unten, dann rieselt nichts auf darunterliegendes Essen.
  3. Bitte deckt zubereitete Speisen gut ab, oder legt diese in einen verschlossenen Behälter.
  4. Zubereitete Speisen, Selbst-(Ein)-Gekochtes, Selbst-Konserviertes usw. brauchen eine vollständige Zutatenliste und das Herstellungsdatum.
  5. Lebensmittel dürfen im Fair-Teiler nicht in Mülltüten, Müllsäcken usw. gelagert werden.
  6. Achtet darauf, dass Kühlschrank, Schrank und Kisten mit Deckel immer richtig verschlossen sind.

Kontrolle und Reinigung

  1. Im Kühlschrank muss ein Thermometer liegen (am besten mit Digitalanzeige). Die Temperatur sollte bei etwa 5°C gehalten werden.
  2. Der Fair-Teiler muss alle 2 Tage sowie vor Schließungstagen kontrolliert und bei Bedarf gereinigt werden.
  3. Reinigt den Fair-Teiler mindestens 1 mal pro Woche mit Wasser und Spülmittel, wischt ihn dann mit 6%iger Essigwasserlösung aus.

Anforderungen an einen geeigneten Standort

Ein Fair-Teiler kann bei einer Institution stehen, die auf diese Weise foodsharing unterstützen möchte, z.B. in Räumen der Stadt, der Uni, eines Vereins usw. Genauso ist es möglich, einen Fair-Teiler auf einem Privatgrundstück anzusiedeln, zum Beispiel in einer Hofeinfahrt, einem Vorgarten, einem Hausflur u.a.

Voraussetzungen

  • Der Ort sollte (ggf. während der Öffnungszeiten) für alle oder zumindest für möglichst viele Menschen zugänglich sein.
  • In Räumlichkeiten, die mit politischen oder religiösen Gesinnungen in Verbindung stehen, muss der Aushang 'Stellungnahme zu Politik und Religion' gut sichtbar außen am Fair-Teiler angebracht werden.
  • Parteibüros bzw. Räumlichkeiten mit eindeutigem Parteibezug eignen sich nicht als Fair-Teiler-Standorte, da foodsharing sich von jeder Parteipolitik distanziert (siehe foodsharing und Politik).
  • Räumlichkeiten von religiösen Gruppen sind nur geeignet, falls der Zugang für Menschen aller Glaubensrichtungen gewährleistet ist.

Standorte

Wo? Ja/Nein Begründung / Erläuterung

In Partei-Räumlichkeiten

Nein

Das würde eine parteipolitische Zugehörigkeit vermitteln, und diese wollen wir auf keinen Fall.

In Räumen mit politischer Gesinnung und parteipolitischem Hintergrund.

Nein

Das würde eine parteipolitische Zugehörigkeit vermitteln, und diese wollen wir auf keinen Fall.

In Räumen mit politischer Gesinnung, aber ohne parteipolitischen Hintergrund (z.B. Kost-Nix-Laden)

Ja

Da diese Einrichtungen keinen parteipolitischen Hintergrund haben.

In Räumen von Kirchen oder anderen Religionsgemeinschaften

Ja

Sofern Menschen jeglicher Glaubensrichtungen Zugang haben.

In Räumen von staatlich anerkannten Hochschulen in der Trägerschaft von Religionsgemeinschaften

Ja

Sofern Menschen jeglicher Glaubensrichtungen Zugang haben.

In Schulen von Religionsgemeinschaften

Ja

Sofern Menschen jeglicher Glaubensrichtungen Zugang haben.

In Bildungseinrichtungen (Universitäten, VHS etc) ohne parteipolitische oder religiöse Trägerschaft

Ja

foodsharing kooperiert hier weder mit Parteien noch an Religionsgemeinschaften.

In Beratungs- und Begegnungseinrichtungen ohne parteipolitische oder religiöse Trägerschaft

Ja

foodsharing kooperiert hier weder mit Parteien noch an Religionsgemeinschaften.

Abgabestellen

Eine Abgabestelle ist ein Ort, an dem regelmäßig oder häufig gerettete Lebensmittel abgegeben werden können. Eine Abgabestelle ist unabhängig von foodsharing und wird meist von einer Organisation oder Privatperson betrieben. Bei einer Abgabestelle sind daher die anliefernden Foodsaver vom Moment der Weitergabe an für die gelieferten Lebensmittel nicht mehr verantwortlich. Wer die Abgabestelle betreibt, entscheidet auch, welche Lebensmittel überhaupt angenommen werden. Die Fairteiler-Regeln, welche Lebensmittel dort angeboten werden dürfen, gelten bei einer Abgabestelle nicht. Die Abgabestelle hat lediglich die Verpflichtung, sorgsam mit den Lebensmitteln umzugehen und sie vollständig kostenlos weiterzugeben.

Verwaltung von Abgabestellen

  • Abgabestellen können wie ein Fair-Teiler auf der Online-Plattform im Untermenü "Fair-Teiler" eingetragen werden. Die Seiten dort sind öffentlich, d.h. sie sind für alle Menschen im Internet erreichbar und werden von Suchmaschinen gefunden. Dort sind alle Detail-Informationen zu der Abgabestelle einsehbar.
  • Man findet das Untermenü unter dem Bezirk, der den Fair-Teiler betreibt: oben in der Menüleiste: "<Bezirksname> --> Fair-Teiler" oder "Bezirke --> <Bezirksname> --> Fair-Teiler".
  • Dort können sich - wie bei einem Betrieb - Foodsaver ins Team für die Abgabestelle eintragen, die sie beliefern wollen. Es gibt allerdings keine Slots zum Eintragen für feste Liefertermine.
  • Im Team sollte nach Möglichkeit mindestens ein*e Betriebsverantwortliche*r sein als Ansprechperson für die Abgabestelle (bzw. für die Leute, welche sie betreiben).

Voraussetzungen für Abgabestellen

  • Für Abgabestellen gelten die Regeln und Voraussetzungen über Fair-Teiler-Standorte nicht. Gerettete Lebensmittel können an beliebige Organisationen oder Personen weiterverteilt werden.
  • Die einzige Voraussetzungen ist, dass die Lebensmittel auch dort kostenlos weitergegeben werden.

Rechtsgrundlage für foodsharing-Fair-Teiler

Der Fair-Teiler fällt nicht unter das Lebensmittelrecht. Die Betreiber des Fair-Teilers (die Foodsaver des Bezirks oder andere, private Betreiber) sind nicht als Lebensmittelunternehmen zu sehen und müssen dementsprechend auch nicht die Einhaltung von Richtlinien eines Lebensmittelunternehmens gewährleisten. Dies ist unter Bezugnahme auf das geltende Lebensmittelrecht folgendermaßen zu begründen:

In einem Fair-Teiler werden Lebensmittel nur zum privaten häuslichen Gebrauch kurzfristig gelagert. Privatpersonen, die den Fair-Teiler nutzen, tauschen dort ihre Lebensmittel, die ausschließlich für den privaten häuslichen Gebrauch gedacht sind, auf eigenes Risiko untereinander. Seine Funktion als Übergabeort und die Bestimmung der Lebensmittel für den privaten Rahmen ist auf dem Fair-Teiler eindeutig gekennzeichnet. ( → Laut VO (EG) Nr.178/2002, Artikel 1, Absatz (3) gilt das Lebensmittelrecht u.a. nicht für Lagerung von Lebensmitteln zum häuslichen privaten Gebrauch. )

Der Leitfaden der EG zur VO (EG) Nr. 852/2004 stellt darüber hinaus klar, dass ein Lebensmittelunternehmen sich durch eine gewisse Kontinuität der Tätigkeit und einen gewissen Organisationsgrad auszeichnet. Dies trifft auf einen Fair-Teiler jedoch nicht zu: Die Kontinuität, mit der die Teilnehmer den Fair-Teiler nutzen, ist ungewiss, nicht nachvollziehbar und unregelmäßig. Es wird keine Aufsicht darüber geführt, wer mit wem wann welche Lebensmittel über den Fair-Teiler tauscht. Auch der Organisationsgrad hält sich im privaten Rahmen von kleinen Mengen: Ein Fair-Teiler hat die Größenordnung eines Kühlschranks oder eines Regals, weshalb schwerlich von der Relevanz eines Lebensmittelunternehmens gesprochen werden kann.

Die Foodsaver, die den Fair-Teiler benutzen und verwalten, sind nicht als Unternehmer anzusehen und fallen demnach nicht unter die Hygienevorschriften der Gemeinschaft, da sie sich als freiwillige unentgeltliche Helfer nur gelegentlich und im kleinen Rahmen an den gemeinnützigen Tauschaktionen beteiligen, die das Ziel haben, die Verschwendung von Lebensmitteln einzudämmen. Wir sehen dies analog zur Erklärung des Leitfadens der EG zur VO (EG) Nr. 852/2004 und auch dem europäischen Leitfaden (SANCO): ( 3.8. Gelegentliche Handhabung, Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln sowie Speisenzubereitung durch Privatpersonen).

Um jedoch trotzdem eine bestmögliche Sicherheit für alle Benutzer des Fair-Teilers zu gewährleisten, werden zum einen deutlich sichtbar auf der Außenwand des Fair-Teilers die Regeln zur Benutzung des Fair-Teilers kommuniziert. Diese beinhalten unter anderem den Hinweis, Lebensmittel NICHT nach Ablauf des Verbrauchsdatums sowie keine Lebensmittel mit potentiellem Gesundheitsrisiko zum Tauschen einzustellen (d.h. explizit Schweinemett, Rindergehacktes, Produkte aus nicht erhitzter Rohmilch, frisch zubereitete Speisen mit rohem Ei sowie Cremes und Pudding, Tiramisu und Mayonnaise (wenn mit Ei und Milch selbst hergestellt). Zum anderen werden die Reinigung (und die Temperaturkontrolle bei Kühlschränken) regelmäßig durchgeführt und gut sichtbar am Fair-Teiler protokolliert.

Fair-Teiler-Probleme in Berlin

Vom 26.2.2016

In den Berliner Bezirken Kreuzberg-Friedrichshain und Pankow möchte die Lebensmittelüberwachung den Fair-Teilern strengere Regeln auferlegen, da sie seitens der Behörden als Lebensmittelbetrieb eingestuft werden. Wir haben das Fair-Teiler-Konzept mit leitenden Lebensmittelkontrolleuren ausgearbeitet und halten die Einstufung als Lebensmittelbetrieb für eine Fehlbewertung.

Was bedeutet das für mich als Fair-Teiler-Betreuung oder als Grundstücksbesitzer*in eines Fair-Teiler-Standortes?

Die Verantwortungsfrage ist nicht eindeutig geklärt. Wenn du dir unsicher bist, erkundige dich bei der zuständigen Behörde in Deinem Bezirk, wie die Haftungsfrage dort ausgelegt wird. In ganz Europa gilt ein einheitliches Lebensmittelrecht, was momentan nur in Berlin anders ausgelegt wird. Wir sind mit leitenden Lebensmittelkontrolleuren in Kontakt und von diesen wird bekräftigt, dass die Rechtsauslegung der Berliner Behörden falsch ist - Fair-Teiler sind private Übergabeorte und keine Lebensmittelbetriebe! Daher dürfen auch keine Lebensmittel direkt von den Abholungen in die Fair-Teiler gebracht werden. Deswegen braucht es keine Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel. Das bedeutet auch, dass niemand von foodsharing für Lebensmittelvergiftungen etc. haftet. In den zwei Berliner Bezirken wird das anders gesehen - dort werden “verantwortliche Personen” gefordert. Durch unsere fundierten Fair-Teiler-Regelungen, die mit Lebensmittelkontrolleuren ausgearbeitet wurden, ist das Risiko jedoch sehr gering, dass in den Berliner Bezirken ein Haftungsanspruch geltend gemacht werden kann. Darüber hinaus werden wir gerichtlich gegen diese Einschätzung vorgehen, sollte sie von den Ämtern tatsächlich durchgesetzt werden, weil wir sie für unbegründet halten. Um also auf der sicheren Seite zu sein, sorge dafür, dass die Regelungen in Deinem Fair-Teiler auch umgesetzt werden! In den Medien wird das Risiko z.T. anders dargestellt - ein Stadtrat behauptet, es habe einen Fall gegeben, bei dem jemand Durchfall bekommen habe durch Essen aus einem Fair-Teiler. Im gleichen Atemzug sagt er jedoch, dass er diese Aussage nicht mal beweisen könne.

Deswegen stehen wir weiterhin absolut hinter Fair-Teilern! In der mittlerweile dreijährigen Geschichte des Fair-Teiler-Konzeptes, das inzwischen an 350 Orten umgesetzt wird, wurde uns kein einziger Fall von Gesundheitsschäden durch Lebensmittel aus einem Fair-Teiler angetragen. Statt dessen konnten wir vieles erreichen: Wir haben Lebensmittel vor der Verschwendung gerettet, Bewusstsein für die Problematik geschafft und soziale Treffpunkte kreiert - und werden das auch weiterhin tun!

Wenn du Sorge um Deinen Fair-Teiler hast, dann empfehlen wir dir, dafür zu sorgen, dass der Fair-Teiler sauber und gepflegt ist und die Fairteiler-Regeln eingehalten werden - das ist die beste Grundlage, um evtl. Bedenken seitens der Behörden von vornherein zu entkräften. Berlin scheint eine Extremsituation zu sein, da dort ein Beamter zuständig ist, der u.a. Tagesmütter und -väter als Lebensmittelunternehmen einstufen wollte (wogegen die EU-Kommission eingegriffen hat!). Wenn du trotz allem verunsichert sein solltest durch die Vorkommnisse in Berlin, wende dich gerne per E-Mail an das Fair-Teiler-Team.



Artikel von:   Gruppe Fair-Teiler   (Kontakt)
Letzte Überarbeitung am 02.05.2020