FAQ zu Corona und foodsharing

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Wiki-Artikel-Typ: 2 (Info-Artikel)

Hinweise im Umgang mit der Corona-Pandemie – was ist für die foodsharing-Arbeit wichtig und sinnvoll?

Liebe Community,
wir müssen leider ziemlich sicher davon ausgehen, dass das Problem der Corona-Ansteckungsgefahr im Kontakt mit anderen Menschen nicht innerhalb von kurzer Zeit aufhören wird.

Zwar werden vermutlich irgendwann – vielleicht schon in einigen Monaten – die gesetzlichen Verbote und Einschränkungen zu Kontakten aufgehoben werden. Dies wird aber eher geschehen, um die Gesellschaft, die Wirtschaft und uns alle nicht völlig aus der Bahn zu werfen. Eine Pandemie dagegen ist erst dann wirklich unter Kontrolle, wenn für einen Großteil der Bevölkerung ein Impfschutz vorliegt (oder eine Immunität gegeben ist), und das dauert bei Pandemien erfahrungsgemäß selten weniger als 1–2 Jahre.
foodsharing muss sich deswegen langsam darauf einstellen, dass wir Ideen brauchen, wie wir in der bestehenden Situation weiterarbeiten können.
Deswegen sollen in diesem Artikel Konzepte, Ideen, Best Practices gesammelt werden (und natürlich auch Wissen, Empfehlungen und Hinweise), wie foodsharing in der Corona-Krise funktionieren kann.

Wenn ihr noch andere Fragen oder sonstige Anliegen habt, dann wendet euch gerne an das Infozentrum der AG Hygiene: corona@foodsharing.network.
Wir entwickeln diesen Artikel aus euren Fragen, Anregungen (und aus neuen Erkenntnissen) laufend weiter.

Hier findet ihr auch noch die erste FAQ-Version vom Anfang der Corona-Pandemie.


Q: Was sind die wichtigsten Verhaltensregeln?

A: Was bei Influenza und anderen Atemwegserkrankungen stimmt, gilt auch für das Corona-Virus, um die Ausbreitung und direkte Ansteckungen durch oder von anderen Personen zu vermeiden: Die wichtigsten und wirksamsten Schutzmaßnahmen bestehen darin, dass man sich in bestimmten Situationen vorsichtig verhält und einen vorsichtigen Umgang mit anderen Menschen und z.B. mit Lebensmitteln pflegt.
Entscheidende Maßnahmen sind:

  • Gruppengröße bei allen foodsharing-Aktivitäten so gering wie möglich halten
  • mindestens 1,5 m Abstand untereinander sowie zu anderen Menschen halten
  • beim Husten, Niesen und Sprechen nicht in Richtung anderer Menschen oder Lebensmittel richten
  • wenn möglich geeignete Mund-Nasen-Bedeckung tragen (s.u.)
  • gute Handhygiene mit häufigem Händewaschen, insbesondere vor dem Umgang mit Lebensmitteln, nach Husten, Niesen, Schneuzen u.ä.
  • beim Auftreten von Symptomen (Atemprobleme, starker Husten, starkes Niesen, Fieber u. a.) https://covapp.charite.de ausführen und ggf. Kontakt zu einer ärztlichen Stelle/Gesundheitsamt aufnehmen ...

... und bis nach deren fachlichem Urteil nicht in die Nähe anderer Menschen oder von Lebensmitteln gehen.

Q: Wie viel Abstand sollte ich einhalten?

A: Als Faustregel sind ideal mindestens 1,5 Meter (Länge der ausgestreckten Arme). In geschlossenen Räumen ist es zu empfehlen, nur einen Foodsaver sortieren zu lassen. Eine spätere Aufteilung kann gegebenenfalls danach unter freiem Himmel – mit mehr Abstand zueinander – stattfinden.

Q: Soll bei Abholungen eine Maske getragen werden?

A: Ja, definitiv! Überall da, wo inzwischen eine generelle Maskenpflicht im Einzelhandel (also in Geschäften) und im öffentlichen Nahverkehr gilt, sollten wir uns auch daran halten. foodsharing-Abholungen finden ja meistens auch in Geschäften oder in unmittelbarem Kontakt mit Beschäftigten der Betriebe statt.
Es könnte Ausnahmen geben, bei denen während der Abholung das Tragen einer Maske nicht erforderlich ist. Im Allgemeinen sollten wir durch das Tragen von Masken oder ähnlichem Schutz aber dafür sorgen, dass andere und wir bei unseren Rettungen geschützt sind.
Und es geht dabei nicht nur darum, dass wir uns an die gesetzlichen Vorgaben halten und dadurch keine Strafen riskieren. Wir bieten auch in der aktuellen Situation ein viel besseres Bild von foodsharing, wenn wir auf diese Weise unseren kompetenten und verantwortungsvollen Umgang mit Lebensmitteln zeigen.

Q: Können Foodsaver mit Attest ohne Maske zu Abholungen gehen ?

A: Wenn man ohne Schutzmaske in die Nähe von anderen Menschen kommt, dann besteht immer die Gefahr, dass man den Covid-19-Virus an sie weitergibt. Schutzmaßnahmen, die der Gesundheit von Menschen dienen, haben (meistens) einen Sinn und können nicht einfach ausgehebelt werden. Der Schutz der Gesundheit rechtfertigt deshalb angemessene Einschränkungen der persönlichen Freiheit (vgl. etwa IfSG § 42(1) zu ansteckenden Krankheiten).

Foodsaver ohne Schutzmaske sollten daher nur an Abholungen teilnehmen, wenn

  • dabei ein Mindestabstand von 2m zu allen anderen Foodsavern möglich ist und konsequent eingehalten wird
  • die anderen beteiligten Foodsaver vorher informiert sind und einverstanden sind
  • bei Abholungen in Gebäuden auch der Inhaber der Räumlichkeiten (d.h. der Betrieb) einverstanden ist

Wenn das nicht möglich ist, dann kann jemand ohne Maske an dieser Abholung nicht teilnehmen.

Es gibt aber sehr einfache Möglichkeiten, das Problem von vorneherein zu vermeiden, und das wäre natürlich viel besser, vor allem auch für das Gemeinschaftsgefühl im Bezirk. 1. Foodsaver ohne Maske können zu Abholungen gehen, bei denen die räumliche Situation (und der Betrieb) dies gestatten. 2. Ein Teil der Foodsaver kann mit Maske den Betrieb betreten, die Lebensmittel werden dann aber im Freien mit Mindestabstand sortiert und aufgeteilt.

Die Entscheidungen zur Umsetzung in einzelnen Betrieben sollten die Betriebsteam treffen - oder der Bezirk gemeinsam. Es ist vor allem wichtig, dass die Foodsaver im Betriebsteam oder Bezirk als Team denken und gemeinsam Wege finden, mit denen sich niemand unwohl fühlt oder Angst hat.

Q: Da ja gerade Hygiene eine ganz wichtige Rolle spielt, muss doch sicherlich jeder jetzt Handschuhe in jeder Situation tragen, oder?

A: Handschuhe sind nicht generell sinnvoll. Man kann kaum vermeiden, dass die Handschuhe beim Transport oder während der Abholung mit anderen Oberflächen kontaminiert werden. Außerdem kann sich gerade unter den Handschuhen ein sehr ungesundes (für Krankheitserreger gesundes) Mikroklima bilden. Und nicht zuletzt produzieren wir damit viel Müll, was nicht besonders ökologisch ist.
Solltet ihr Handschuhe nutzen wollen, beachtet folgendes:

  • die Handschuhe beim An- und Ablegen möglichst nicht mit den Händen an der Außenseite berühren
  • nicht mit den Handschuhen ins Gesicht fassen
  • nichts außer den Lebensmitteln mit den Handschuhen anfassen
  • keine anderen Personen anfassen
  • trotzdem natürlich noch mindestens 1,5 m Abstand halten zu anderen Personen
  • nicht auf die Lebensmittel oder die Handschuhe husten und niesen

Eine Anleitung zum korrekten Anlegen und Benutzen von Handschuhen findet sich in diesem und in diesem Artikel.
Ausführliche Erklärungen dazu gibt hier im Wiki der Artikel Handhygiene.

Unabhängig von den aktuellen Vorsichtsmaßnahmen mit Bezug auf die Übertragung infektiöser Krankheiten ist auf jeden Fall das Tragen von Handschuhen weiterhin sinnvoll, wenn Foodsaver mit Backwaren umgehen - so wie es von den Hygieneregeln (Regel B1a) ) festgelegt wird.

Q: Können wir die Abholungen irgendwie sicherer machen?

A: Es hilft sehr viel, wenn ihr die allgemeinen Empfehlungen bei euch vor Ort ernst nehmt und wenn ihr euch jede Situation genau anschaut.

  • Beachtet die bei euch lokal geltenden Höchstgrenzen bezüglich Ansammlungen von Personen in eurer Kommune/in eurem Landkreis.
  • Wägt für jeden Betrieb ab, ob am vorgegebenen Ablauf der Abholungen etwas geändert werden sollte, um die obigen Empfehlungen, insbesondere hinsichtlich des Abstands untereinander, einhalten zu können.
  • Wägt ebenfalls für jeden Betrieb ab, ob es möglich und sinnvoll ist, ggf. die Slotzahlen zu reduzieren, so dass weniger Menschen zu einer Abholung kommen.
  • Überlegt euch, wie ihr mit möglichst wenig Kontakt zu anderen Menschen zu den Abholungen kommt. Verwendet z.B. eher Fahrräder und vermeidet öffentliche Verkehrsmittel.
  • Um nachvollziehen zu können, wer wo war, sollen nur Personen zu Abholungen gehen, die auch eingetragen sind.

Als Bezirk liegt es in eurer gemeinsamen Verantwortung darüber zu entscheiden, wie Abholungen weiter durchgeführt werden können und ob im Extremfall Abholungen teilweise oder komplett eingestellt werden müssen.

Q: Sind Abholungen mit mehr als 2 Foodsavern noch möglich?

A: Nach unserem Verständnis gilt das Kontaktverbot für mehr als 2 Personen in der Öffentlichkeit für foodsharing-Abholungen nicht. In den meisten Städten und Gemeinden reicht es außerdem, wenn wir konsequent den Mindestabstand einhalten.
Aber wichtig: Jeder Bezirk sollte die lokalen Regelungen (Bundesland - und eure Kommune! ) genau anschauen und im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden nachfragen.

  • Nach unserem Verständnis sind foodsharing-Abholungen keine privaten Treffen, sondern ein (ehrenamtlicher) Dienst, ähnlich der Situation von Beschäftigten am Arbeitsplatz. Das können wir damit begründen, dass wir uns gegenüber den Betrieben (Grundsatz 7, Rechtsvereinbarung) und gegenüber foodsharing (Verhaltensregeln C3) ) verpflichtet haben. Außerdem gehören sie zum Bereich der Abgabe von Lebensmitteln.
  • Jeder Bezirk kann natürlich entscheiden, zum Schutz der Gesundheit seiner Foodsaver diese Verpflichtung aufzuheben oder zu reduzieren und die Abholungen ganz oder teilweise einzustellen.
  • Ein Hygienekonzept muss erstellt werden, das allen Foodsavern bekannt gemacht wird. Dafür reicht nicht die Veröffentlichung im Bezirksforum, sondern es muss (nach Absprache mit den Betriebsverantwortlichen!) auch auf die Betriebspinnwände kommen, weil sich die Foodsaver über Pinnwandeinträge stets aktuell informieren müssen (Rechtsvereinbarung). - Manche Kommunen schreiben eine Genehmigung des Hygienekonzepts vor.
  • Hier liegt ein - nicht vollständiges ! - Muster für ein Hygienekonzept (Zum Herunterladen!). Ihr müsst es auf jeden Fall für den eigenen Bezirk prüfen und ergänzen.

Q: Was mache ich, wenn ich im foodsharing-Einsatz kontrolliert werde?

A: Wenn Foodsaver während Abholungen oder anderer Aktivitäten für foodsharing kontrolliert oder auf das Kontaktverbot hingewiesen werden, dann können sie darauf hinweisen, dass die foodsharing-Arbeit nicht privat ist, sondern verpflichtende Termine enthält (siehe Frage "Sind Abholungen mit mehr als 2 Foodsavern noch möglich?"). Dabei ist wichtig:

  • Nicht verunsichern lassen, sondern sichere und klare Antworten geben.
  • Immer den Foodsaver-Ausweis vorzeigen.
  • Erklären: "Wir retten Lebensmittel und verteilen sie. Damit tragen wir zur Lebensmittelversorgung der Bevölkerung bei."
  • Erklären: "Wir haben unsere festen, verpflichtenden Termine."
  • Erklären: "Wir tragen konsequent Mund-Nase-Bedeckung und halten ununterbrochen Abstände von mindestens 1,5m ein."
  • Im Zweifelsfall an die Botschafter*innen des Bezirks verweisen.

Q: Wie sieht es denn mit der Benutzung des ÖPNV aus?

A: Das Reisen mit dem öffentlichen Personennahverkehr birgt durchaus Gefahren. Deshalb ist es gut, für den Weg zur Abholung Alternativen zu suchen wie z.B. Fahrrad oder Zu-Fuß-Gehen. Auch in Corona-Zeiten sollten wir immer noch möglichst ökologische Transportmittel anstreben.

Einige Bezirke haben die Benutzung des ÖPNV für Abholungen bereits verboten. Dies ist aber schwierig zu argumentieren: die ÖPNV-Nutzung betrifft hauptsächlich die persönliche Sicherheit und liegt daher in der persönlichen Verantwortung.
In Österreich, wo Fahrten mit dem ÖPNV außer zum nächsten Lebensmittelgeschäft sogar verboten waren, sind sie inzwischen wieder erlaubt.

Q: Ist das Auto in der derzeitigen Situation etwa das bessere Fortbewegungsmittel?

A: Nein, das sollten wir so nicht sagen. Wenn es andere Möglichkeiten gibt, die mehr unserer ökologischen Ausrichtung und unserem Nachhaltigkeitsgrundsatz entsprechen, dann sollten wir diese Möglichkeiten auch nutzen.
Bei manchen Abholungen – vor allem mit großen Mengen – wird aber natürlich mit der Reduzierung auf 1–2 Abholende ein Auto als Transportmöglichkeit nötig sein.

Q: Ist es sinnvoll Menschen, die zur Risikogruppe gehören, von Abholungen auszuschließen?

A: Dies sollte generell nicht verboten werden. Menschen aus der Risikogruppe gefährden hauptsächlich sich selbst, was dann in ihrer eigenen Verantwortung liegt. Schön wäre es aber, Foodsavern ggf. Lebensmittel zu bringen, wenn sie nicht selbst abholen können oder möchten – auch, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können.

Übrigens: Wenn es in einem Betrieb oder Bezirk eine Regel gibt, wie oft man abholen muss, um in einem Betriebsteam zu bleiben, dann wäre es möglicherweise fairer und kollegialer, diese Regeln jetzt nicht strikt anzuwenden.

Q: Können wir weiter öffentliche Fairteilungen machen oder Essenskörbe anbieten?

A: Bitte beurteilt das in jedem Einzelfall vor Ort selbst. Vorsicht kann aber derzeit nicht schaden.

  • Wenn ihr euch bei öffentlichen Fairteilungen unsicher seid, dass ihr vorgegebene Mindestabstände und Hygieneregeln einhalten könnt, dann sagt diese ab, bevor ihr euch und Mitmenschen unnötig in Gefahr bringt.
  • Wenn ihr Essenskörbe anbietet, versucht auch hier die sozialen Kontakte möglichst einzuschränken. Lebensmittel könnt ihr in Tüten packen und diese für die Abholenden vor die Tür / in den Flur stellen.

Q: Wie mache ich jetzt in meinem Bezirk mit Ausweisen, EinAbs und Verifizierungen weiter?

A: Es spricht überhaupt nichts dagegen, EinAbs durchzuführen. Wenn die Corona-Pandemie länger dauert, dann wird uns gar nichts anderes übrig bleiben, als dafür eine Lösung zu finden. Und eigentlich sind EinAbs nicht gefährlicher als normale Abholungen, wenn man sich auch dabei an die grundsätzlichen Empfehlungen (s.o.) hält.
Ausweisübergaben können kontaktlos geschehen: z.B. Einwurf in den Briefkasten, Ausweis zuschicken als pdf-Datei oder Treffen irgendwo draußen, zu dem die Menschen mit genauer Zeitangabe hin bestellt werden können. (Die Daten prüfen für die Verifizierung kann man z.B. auch per Videokonferenz, wenn die Leute einverstanden sind.)
Eine Idee zur Reduzierung der EA-Termine wäre auch, z.B. die dritte EA als "virtuelle" EA in Form einer Videokonferenz anzubieten, bei der dann vor allem einiges erklärt wird.

Q: Sollte ich jetzt vielleicht nur noch Teammitglieder in einem Betrieb zulassen, die im selben Bezirk in dem der Betrieb liegt, auch ihren Stammbezirk haben?

A: Das ist kaum umsetzbar und macht auch meistens keinen Sinn. Der Stammbezirk sagt oft wenig darüber aus, wo sich Foodsaver wirklich aufhalten: z.B. wo sie arbeiten, ob sie gerade zu Besuch oder Studiumsaufenthalt woanders sind und wo sie in ihrem Alltag regelmäßig vorbeikommen.
Deswegen ist es unmöglich, eine solche Regelung so einzuführen, dass sie den vielfältigen Situationen der Foodsaver gerecht wird.

Q: Macht es derzeit überhaupt Sinn, neue Kooperationen zu starten?

A: Ja, ganz besonders derzeit! Das zeigt sich zum Beispiel an Szenarien wie Tafel-Ersatz-Abholungen, Restaurants mit derzeit wenig Kundschaft, Läden mit schwer kalkulierbarer Kundenzahl und vielen anderen. Gerade jetzt ist foodsharing-Aktivität wichtig.

Q: Kann man irgendwie auch persönliche Treffen möglich machen, wenn sie nötig sind?

A: Generell können persönliche Treffen von vielen Menschen zu einem erhöhten Ansteckungsrisiko führen. Sie sollten daher nur durchgeführt werden, wenn es keine Alternative gibt.

  • Versucht vielleicht Treffen per Telefon-, Audio- oder Videokonferenz durchzuführen.
foodsharing hat einen eigenen Mumble-Server, der euch für Audiokonferenzen zur Verfügung steht. (Wenn ihr Hilfe benötigt, fragt eure Botschafter*innen! Sie sollten ihn bereits kennen.)
Für Videokonferenzen gibt es kostenlose Online-Tools wie Skype, Zoom, Jitsi, WebEx und viele andere (siehe auch hier).
  • Vermeidet möglichst auch andere persönliche Treffen (außerhalb von foodsharing). Denn auch dort erhöht ihr eure Ansteckungsgefahr und könnt damit wieder die Foodsaver gefährden, mit denen ihr zusammenarbeitet.
  • Wenn ihr euch dennoch entscheidet, ein persönliches Treffen' durchzuführen, dann achtet auf die Vorsichtsmaßnahmen (Abstand, ggf. Mundschutz); trefft euch idealerweise irgendwo draußen statt in einem Gebäude.
Eventuell kann eine Anwesenheitsliste sinnvoll sein. Falls sich im Nachhinein herausstellt, dass Teilnehmer*innen des Treffens erkrankt sind, dann können die übrigen Beteiligten ermittelt, gewarnt und ggf. auf eine mögliche Corona-Erkrankung getestet werden.

Q: Was mache ich als Foodsaver, wenn ich positiv getestet wurde oder bei mir Anzeichen einer Corona-Erkrankung auftreten ?

A: Bitte handele in diesem Fall schnell, damit du möglichst niemand anderen in Gefahr bringst!

  • Nimm sofort telefonisch Kontakt mit den entsprechenden Ämtern oder einem Arzt auf (am besten beides).
  • An welchen Abholungen und Essenskörben, Verteilungen und weiteren foodsharing-Aktivitäten warst du in den letzten 14 Tagen beteiligt? Schreibe eine Liste, möglichst mit allen, die du dort getroffen hast; die BOTs und BVs können dir mit der Abholhistorie helfen.** Informiere alle Leute!
  • An wen hast du in den letzten 14 Tagen Essen verteilt? Informiere alle Leute!
  • Hast du in den letzten 14 Tagen einen Fairteiler beliefert? Dann sollte er sicherheitshalber gründlich gereinigt, desinfiziert und bis dahin vorübergehend geschlossen werden.
  • Sag alle deine Abholungen sofort ab. Trage dich frühestens nach 21 Tagen wieder in Termine ein und erst, wenn du bei dir die Symptome für eine Corona-Erkrankung nicht mehr feststellst.

(** Es ist geplant, auf der Plattform die Selbst-Nachverfolgung zu ermöglichen. Danach kannst du das natürlich ohne deine BV und BOTs heraussuchen.)

Q: Was können oder sollten BOTs und BV tun, wenn ein Foodsaver positiv getestet wurde oder bei ihm (fachlich beurteilte!) Anzeichen einer Corona-Erkrankung auftreten ?

A: In diesem Fall steht der Schutz der Gesundheit an erster Stelle, und der Schutz persönlicher Daten muss dem - im angemessenen Rahmen - untergeordnet werden. Zu den Datenschutz-Aspekten siehe z.B. diesen Artikel).

  • BOTs sollten die BV aller Betriebe informieren, in denen der FS im Team ist.
  • Die BV sollten alle Foodsaver bestimmen, mit denen der betroffene FS in den letzten 14 Tagen abgeholt hat, und diese Foodsaver informieren.
  • Die BV und BOTs sollten darauf achten und ggf. klar durchsetzen, dass der betroffene Foodsaver nicht an Abholungen, Verteilungen oder anderen foodsharing-Veranstaltungen teilnimmt. - Dabei kann auch der Hinweis gegeben werden, dass in dieser Situation jeder Kontakt zu anderen strafbar ist und zur Anzeige führen kann
  • BOTs und BV haben in dieser Situation eine Sorgfaltspflicht gegenüber den anderen Foodsavern und sind daher in der Pflicht, entsprechende Schutzmaßnahmen vorzunehmen.
  • Wenn man bei einem Foodsaver Symptome feststellt oder zu erkennen glaubt, dann sollte man ihn nicht sofort sperren, sondern ggf. mit ihm darüber reden; die Symptome könnten auch andere Gründe haben.



Artikel von:   AG Hygiene - Austausch und (Fach)Wissen   (Kontakt)
Letzte Überarbeitung am 01.11.2020