Verhaltensregeln - Erläuterungen
Erläuterungen zur Fassung der Verhaltensregeln vom 16.07.2018
AG Verhaltensregeln
Teil A) Allgemeines Verhalten bei foodsharing
Regel A1) – Freundlicher Umgang untereinander
Foodsaver arbeiten vor allem aus der Distanz zusammen: online auf der Plattform, per PN, per Telefon. Da auch sehr viele Abholungen alleine durchgeführt werden, treffen sie sich selten in der physischen Welt. Deswegen ist es bei foodsharing ganz besonders wichtig, möglichst wenig Streit, Aggressionen und persönliche Unstimmigkeiten entstehen zu lassen. Diese lassen sich selten online oder aus der Ferne lösen; und da sich Foodsaver so selten treffen, gibt es wenig Gelegenheiten, solche Unstimmigkeiten aus der Welt zu schaffen.
Regel A2) – Duzen als Standard
Eine rein pragmatische Vereinbarung, die aber auch mit Datenschutz zu tun hat. Von den meisten anderen Foodsavern lernt man nur den Vornamen kennen, der Nachname bleibt unbekannt. Da ist es naheliegend, sich auch zu duzen. Indem das Duzen als Standard empfohlen wird, ersparen wir uns schwierige Situationen, in denen man vielleicht nicht wüsste, ob jetzt gerade Duzen oder Siezen angemessen ist. Alle duzen alle – das ist einfach. Aber eine streng gültige Vorschrift soll es natürlich nicht sein.
Regeln A3)-A4) – Diskussionen im Forum
- Die Foren sind ein wichtiger Ort für Diskussionen über foodsharing, auch für Meinungsverschiedenheiten.
- Andererseits sollen ironische, unsachliche, polemische Beiträge vermieden werden – sie können schnell zu aggressiven oder emotional aufgeladenen Diskussionen führen, die der foodsharing-Community sehr schaden können.
- Aus demselben Grund haben persönliche Streitigkeiten in den Foren nichts zu suchen. Zudem ist es sehr schädlich und gegenüber den Betroffenen sehr unfair, wenn sie öffentlich an den Pranger gestellt werden. Persönliche Streitigkeiten gehören in ein persönliches Gespräch.
Regel A5) – Veröffentlichung von privaten Nachrichten
Dies ist aus Datenschutzgründen völlig – und in jeder Situation! – ausgeschlossen.
Regeln A6) und A7) – Erlaubte Forumsbeiträge, Löschen von Beiträgen
Grundsätzlich soll jeder Bezirk selbst entscheiden, welche Themen er in seinem Forum zulassen will. Daher werden erst einmal keine Themen aus den Foren ausgeschlossen. Eine Möglichkeit zum Löschen von Themen und Beiträgen sollte es aber geben.
- Wenn die Entscheidung darüber einfach bei den BOTs liegt, dann stellt das die Meinungsfreiheit in den Foren in Frage; ein BOT könnte dann z.B. unerwünschte Kritik einfach löschen.
- Dasselbe Problem ergibt sich bei den Foren, die moderiert werden (d.h. ein*e Moderator*in, üblicherweise ein*e BOT, entscheidet, ob ein Beitrag überhaupt erscheint).
Deswegen
- wird die Moderation von Bezirksforen (auch für Bundeslandbezirke usw.) vollständig abgeschafft
- wird die Entscheidung über die Löschung von Beiträgen an das Mediationsteam des Bezirks gegeben
Derzeit muss das Mediationsteam noch die zentrale Meldungsgruppe um Löschung bitten, da die Zugriffsrechte noch geändert werden müssen (das erfordert einige Zeit zum Programmieren, weil das Mediationsteam auf der Plattform als Einrichtung noch gar nicht existiert; darum bitte etwas Geduld).
- Der/die Autor*in eines Beitrags sollte aber das Recht haben, gegen eine Löschung zu protestieren. Dafür muss er/sie seinen Text selbst besitzen (meist schreibt man den Text ja direkt ins Forum, wo er nach einer Löschung eben weg ist). Deswegen soll der Text vor Löschung per PN an den/die Autor*in geschickt werden. Wieder: derzeit manuell, in Zukunft automatisch.
- Für Arbeitsgruppen, Termine und Betriebspinnwände wird die Verantwortung für das Löschen den dort verantwortlichen Personen übertragen. Alles andere wäre sehr kompliziert (z.B. müsste sonst das Mediationteam Einblick in jede Arbeitsgruppe und jeden Betrieb haben, was schon aus Datenschutzgründen gar nicht geht) und ist eher nebensächlich: im Betrieb gibt es ja auch noch den Team-Chat; Kritik in meist eher kleinen Arbeitsgruppen kann genauso gut auch direkt kommuniziert werden, falls ein Admin diese blockt.
Regel A8) – Verpflichtung zur Angabe korrekter persönlicher Daten
- Die FS sind in Zusammenarbeit mit oder sogar im Auftrag der Bezirke unterwegs, was eine Art Vertragsverhältnis begründet. Dafür müssen die FS eindeutig identifizierbar sein, was über Name und Geburtsdatum funktioniert.
- Die BOTs benötigen die Postadresse, um erkennen zu können, ob ein FS wirklich noch im eigenen Bezirk wohnt oder ganz woanders. Die Zusammenarbeit ohne eine Telefonnummer und ohne ein aussagekräftiges Foto ist in mehreren Zusammenhängen sehr erschwert.
- Anmerkung: Viele FS möchten ihre Postadresse nicht eintragen, da sie dann über die Karte leicht zu finden sind. Deswegen ist geplant, dass man in Zukunft nur noch FS über die Karte finden kann, die zum eigenen Bezirk gehören oder für die man “Kenne ich” bestätigt hat.
B) Verhalten bei Abholungen
Regel B1), Satz 1 – Pünktlichkeit und Auftreten
Die Betriebe arbeiten mit uns zusammen, falls sie uns als professionelle, angenehme Partner erleben. Deswegen sind Dinge wie angemessene Kleidung, Sauberkeit, guter Umgang mit den Lebensmitteln usw. und natürlich Pünktlichkeit wichtig, damit uns eine Kooperation erhalten bleibt.
Regel B1), Satz 2-3 – Mitnahme von Kindern bei Abholungen
Ob bei einem Betrieb Kinder zu einer Abholung mitgenommen werden können, ist sehr stark abhängig von dem einzelnen Betrieb, dem einzelnen Kind und dem einzelnen Foodsaver. Deswegen sollte das nur in einem wichtigen Einzelfall unter sorgfältiger Beachtung aller Bedingungen vor Ort geschehen.
- Bei Abholungen betreten die FS oft nicht nur den Kundenbereich (in dem Kinder natürlich normal sind), sondern den Lagerbereich oder den Arbeitsbereich der Beschäftigten. Außerdem ist es wichtig, dass FS sich auf ihre Abholung konzentrieren können. Die Mitnahme von Kindern sollte daher in der Regel nicht stattfinden.
- FS, die keine Möglichkeit haben, Abholungen ohne (z.B. ihre) Kinder durchzuführen, sollten aber dadurch nicht von Abholungen ausgeschlossen werden. Deswegen sollen Ausnahmen möglich sein, falls der Ablauf der Abholung dies zulässt.
- Dabei reicht es nicht, dass ein Betrieb sein Einverständnis gibt. Vielmehr müssen die Betriebsräume, die bei der Abholung betreten werden, für den Zutritt von Kindern geeignet sein (keine Gefährdung von Kindern, keine Gefahr von Sachschaden durch Kinder).
- Außerdem hängt die Entscheidung stark vom einzelnen Kind ab. Manche Kinder kann man vielleicht problemlos in einen Betrieb mitnehmen, andere besser nicht. Dazu gehört auch, dass FS nur Kinder mitnehmen, bei denen sie ihre Aufsichtspflicht sicher ausüben können.
- Eine Ausnahme gilt also für einen bestimmten FS, ein bestimmtes Kind und einen bestimmten Betrieb.
- Wir empfehlen die Dokumentation der Ausnahme (und ggf. der späteren Rücknahme) durch eine PN einer/s BV an den/die FS.
Regel B2) – Abholungen außerhalb der vereinbarten Termine
- In der Regel sollten alle Abholungen nur zu den vereinbarten Terminen stattfinden; damit sich der Betrieb darauf verlassen kann.
- Gelegentlich sind aber Abholungen zu anderen Zeiten nötig: z.B. wenn der Betrieb selbst eine Abholung außer der Reihe wünscht.
- Wichtig ist dabei nur, dass ein BV Bescheid weiß, da er/sie mehr Überblick über die Abholungen in dem Betrieb hat und ggf. noch Hinweise für die spezielle Situation geben kann.
Regel B3) – mehrere Abholer*innen
Hier wird jetzt vor allem “gemeinsam” betont, damit die Beschäftigten im Betrieb möglichst wenig gestört werden. Alle weiteren Details können (und müssen) für jeden Betrieb vor Ort abgesprochen werden.
Regel B4) – alle LM mitnehmen (?)
- Wir nehmen nur Lebensmittel mit, die noch genießbar sind, aber ungenießbare LM lassen wir beim Betrieb. Wir sind keine Müllabfuhr (außer steuerrechtlich).
- Die genießbaren Lebensmittel nehmen wir aber komplett mit, also alle!
- Das garantieren wir den Betrieben. Davon darf es möglichst bei keiner Abholung eine Ausnahme geben, wenn wir vertrauenswürdige Partner des Betriebs bleiben wollen.
- Es darf nicht davon abhängen, ob FS z.B. genug Taschen dabei haben oder zu wenige Abhol-Slots eingerichtet sind. Wenn man nicht alles tragen kann, dann muss man sich um Hilfe bemühen, und wenn das öfter passiert, ggf. die Zahl der Slots anpassen oder auf der Betriebsseite vorwarnen.
- Man kann z.B. auf einem Neulingstreffen, der Betriebspinnwand oder im Forum darauf hinweisen, dass FS bei Abholungen gut vorbereitet und mit genügend Taschen ausgestattet sein sollten; auch dass sie jemand als Tragehilfe mitnehmen können oder ggf. vor Ort jemanden zu Hilfe rufen können (per Telefon, ...).
- Eine Ausnahmeregelung, die generell mit dem Betrieb vereinbart ist, kann dagegen im Einzelfall durchaus Sinn machen: z.B. dass nicht-verderbliche Ware bis zur nächsten Abholung stehen bleibt, falls die Abholenden sie nicht transportieren können.
- Es wird betont, dass LM vor Ort immer gleichmäßig unter allen Abholenden aufgeteilt werden.
- Das vermeidet unangenehme Diskussionen darüber, ob z.B. Familien mit mehr Kindern auch mehr LM mitnehmen dürfen usw.
- Umgekehrt sollen nicht einzelne FS sich nur ein paar LM herausgreifen und die anderen mit dem Rest stehen lassen; alle sollen sich um die Verteilung eines gleich großen Teils kümmern.
Regel B5)– Wer darf abholen gehen
- Bei Abholungen garantieren wir den Betrieben, dass nur Leute abholen gehen, die das Prozedere und den Umgang mit Lebensmitteln beherrschen; außerdem stellen wir den Betrieb von jeder Haftung frei.
- Deswegen müssen alle Abholenden die Rechtsvereinbarung akzeptiert haben. Außerdem sind nur Foodsaver (d.h. mit Ausweis) erlaubt und natürlich Leute, die – begleitet – eine Einführungsabholung machen.
- Alle anderen (z.B. Tragehilfen) müssen deutlich erkennbar von den Abholenden getrennt warten, damit für den Betrieb klar ist, wer gerade zum Abholen da ist, ins Lager oder hinter die Theke darf usw.
- Voriges Eintragen für den Termin ist für alle Foodsaver Pflicht, da wir oft nur mit einer begrenzten Personenzahl den Betrieb betreten dürfen. Außerdem ist es unfair, wenn man abholen geht und auf einmal die Lebensmittel zwischen 5 Leuten statt zwischen 2 aufgeteilt werden sollen.
- Wenn Leute genug Einführungsabholungen haben, aber noch keinen Ausweis, dann können sie durchaus Abholungen mitmachen: diese werden dann als weitere Einführungsabholungen gewertet – das heißt ja nichts anderes, als dass sie noch nicht alleine eine Abholung machen können.
Regel B6) – Verhalten im Betrieb
- Rücksicht und Höflichkeit auf die Mitarbeitenden im Betrieb sollten selbstverständlich sein.
- Betont wird, dass die Mitarbeitenden im Zweifelsfall immer Recht haben und wir uns nach dem richten, was sie sagen – es ist schließlich ihr Betrieb, und es sind auch ihre Lebensmittel!
- Diskussionen und Streit zwischen den Foodsavern vor den Augen der Kunden oder der Beschäftigten werfen ein schlechtes Licht auf foodsharing. Man kann sie nach der Abholung, ausreichend weit weg vom Betrieb, führen.
- Wir hinterlassen den Abholort ordentlich (“sauber” nur dann, wenn es nicht schon schmutzig ist, bevor wir dorthin kommen … wir sind ja keine Putztruppe).
Regel B7) – Wartezeit
- Etwas Wartezeit sollte man immer mitbringen.
- Es sollte aber auch nicht einreißen, dass der Betrieb die Foodsaver willkürlich warten lässt. Deswegen sollte man ein längeres Warten von Anfang an nicht akzeptieren (auch wenn man an diesem Tag zufällig genug Zeit hätte).
- Diese Regel ist so betriebsspezifisch, dass sie nur als Vorschlag gedacht ist und in den Bezirken beliebig angepasst werden soll.
Regel B8) – Keine Diskussionen mit Mitarbeitenden
Jegliche Diskussionen mit Mitarbeitenden sollte man bei der Abholung unterlassen. Auch wenn man sich im Recht fühlt – ein Streit vor den Kunden oder den anderen Beschäftigten wirft nur ein schlechtes Licht auf foodsharing und bringt nichts.
Solche Situationen sollte ein BV in Ruhe ansprechen, aber nicht die Foodsaver während der Abholung.
Regel B9) – Wenn nichts zu Retten ist ...
... dann sollte man sich Kommentare wie “Oh, schade!” oder “Ich hab so fest mit den Tomaten gerechnet.” dringend verkneifen! Wenn keine Lebensmittel weggeworfen werden, ist das ja genau, was foodsharing erreichen will. Wenig aussortierte LM sind ein Grund zur Freude. Das darf man dem Betrieb natürlich auch sagen.
Regel B10) – kein Verkauf, kein Tauschen
- Gerettete Lebensmittel haben offiziell den Wert 0. Das ist vor allem wichtig aus steuerlichen Gründen, aber auch um zu vermeiden, dass wir bei der Weitergabe eventuell als Lebensmittelbetrieb angesehen werden könnten.
- Das gilt auch für Produkte, bei denen gerettete Lebensmittel verarbeitet wurden (z.B. selbstgekochte Marmelade oder Salate). Denn da ist es schwer, eine Grenze zu ziehen zwischen den dafür gekauften und den geretteten Zutaten.
- Mindestens genauso wichtig ist aber, wie wir dastehen wollen und wie wir die Lebensmittel bewerten wollen – nämlich nicht-kapitalistisch.
- Bei foodsharing geht es um die Rettung von LM, nicht um persönliche Vorteile oder den Gewinn von Werten. Der Wert der LM spielt keine Rolle, entscheidend ist nur, dass sie zu jemandem kommen, wo sie genutzt werden.
- Beim Verkaufen oder Tauschen dagegen werden Güter gegen Geld oder andere Güter (subjektiv) gleichen Wertes getauscht, d.h. sie werden tatsächlich bewertet. Dies soll bei foodsharing gerade nicht so sein.
- Wir betreiben Poolwirtschaft: alle geben in den Pool, was sie nicht brauchen, und nehmen sich aus dem Pool, was sie gebrauchen können.
- Gerettete Lebensmittel zu verkaufen, geht daher auf keinen Fall; auch das direkte Tauschen gegen etwas anderes geht nicht. Wenn also jemand das Gefühl hat, dir etwas für die Lebensmittel geben zu müssen, dann solltest du das ablehnen und erklären, dass die geretteten Lebensmittel einfach zum Verschenken sind.
- Natürlich kannst du mal etwas annehmen, wenn dir eine*r deiner Abnehmer*innen eine Freude machen oder ein kleines Dankeschön geben will.
- Falls du bei der Abholung Pfand bezahlt hast, kannst du dir den natürlich bei der Weitergabe geben lassen.
Regel B11) – ökologische Mittel
- foodsharing ist eine Umweltorganisation und sollte sich auch entsprechend präsentieren. Das heißt: möglichst ökologisch schonende / nachhaltige Mittel einsetzen.
- Für viele Abholungen ist ein Pkw sinnvoll, z.B. wegen sehr großer Mengen oder wegen etwas weiteren Fahrten, gerade in ländlichen Gegenden; oder weil ein Foodsaver in der Nähe des Betriebs arbeitet, aber nach der Abholung per Auto nach Hause fährt.
- Bei anderen Abholungen dagegen ist die Verwendung eines Pkws eher überflüssig: kleine Abholmengen oder viele potentielle Abholende, gute Lage und Verkehrsanbindung, ... Da wäre es wenig nachhaltig, den positiven Umweltaspekt aus der Rettung der Lebensmittel durch die Verwendung eines Pkw wieder zu schmälern.
- Die Überlegung setzt sich natürlich fort bei der Verwendung von Verpackungen: viele Plastiktüten sind nicht sinnvoll, aber matschige Tomaten in einer Jutetasche führen dazu, dass man anschließend viel Energie, Wasser und Chemikalien für die Reinigung der Taschen, der eigenen Kleidung und des Teppichs im Hausflur aufwenden muss.
- Es gibt in jedem Einzelfall viele Einflussfaktoren:
- z.B. ob jemand ein Fahrrad hat, körperliche Möglichkeiten von FS, Kinder die man nicht alleine lassen kann, Sicherheit des ÖPNV vor allem abends, Erreichbarkeit des Wohnortes.
- Entscheidungen darüber werden daher nicht betriebsspezifisch zu treffen sein, sondern nur für einzelne FS bezüglich einzelner Betriebe.
- Auch muss zum Beispiel die Beurteilung eines fahrrad-trainierten BV nicht unbedingt für alle FS des Teams anwendbar sein.
- Als Ziel sollte aber nicht aus den Augen verloren werden, immer dann möglichst ökologische Mittel einzusetzen, wenn sie möglich sind.
- Wenn man zum Beispiel bei Betrieben mit großen Abholmengen die Möglichkeit offen hält, dass viele Leute gemeinsam zu Fuß oder per ÖPNV abholen, dann schafft man sogar mehr Entscheidungsfreiheit für die Foodsaver. Denn damit schafft man unter Umständen überhaupt erst die Voraussetzung dafür, dass einzelne FS, die ohne Auto kommen, eine Abholung (mit) machen können..
- Es kann also ein guter Weg sein, wenn die BV viele Abholslots einrichten, falls es genügend potentielle Abholende gibt usw.
Regel B12) – nicht nur an Bedürftige
Da foodsharing eine Umweltorganisation ist, geben wir Lebensmittel nicht nur an Bedürftige, sondern an alle Menschen ab, die sie verbrauchen können. Es geht nur darum, dass die Lebensmittel verwendet werden. Diskussionen darüber, warum du die Lebensmittel dieser Person gibst und nicht jener, die es doch angeblich viel nötiger habe, kannst du also mit dem Hinweis auf unsere Ziele einfach ablehnen.
Regel B13) – gerettete Lebensmittel wegwerfen?
- Wir retten Lebensmittel, damit sie nicht verschwendet werden. Da wäre es nicht sinnvoll – und würde auch kein gutes Licht auf foodsharing werfen, wenn die Foodsaver sie hinterher doch wegwerfen.
- Foodsaver sollten sich also größte Mühe geben, die geretteten Lebensmittel selbst zu verbrauchen, zu verarbeiten oder weiterzugeben; dabei ist auch die Weitergabe als Tierfutter immer noch besser als das Wegwerfen, denn auch die Tierfutterproduktion verschlingt sehr viele Ressourcen.
- Welche Lebensmittel noch verzehrfähig sind, muss natürlich jeder Foodsaver selbst entscheiden. Es kann keine Kontrolle und keine Vorschriften darüber geben, das wäre organisatorisch gar nicht umsetzbar. Statt dessen brauchen wir gut ausgebildete Foodsaver, die sich ggf. auch gegenseitig bei der Beurteilung um Rat fragen oder unterstützen.
- Trotz allem kann es vorkommen, dass man auch einmal nicht alle Lebensmittel aus einer Abholung weiterverteilen oder verwenden kann, gerade bei großen Abholmengen. Wenn man am Ende – nach intensivem Bemühen – einen Rest doch wegwerfen muss, dann ist das auch akzeptabel und sollte keine Regelverletzung sein.
C) Betriebe, Betriebsteam, Planung von Abholungen
Regel C1) – aktuelle Informationen lesen vor Abholungen
Bei den Abholungen bei Betrieben kann es oft passieren, dass sich irgendetwas ändert oder an einem bestimmten Termin etwas anders ist als üblich (wenn sich zum Beispiel Abholzeiten wegen Feiertagen ändern). Wer eine Abholung übernimmt, sollte daher möglichst immer die letzten Informationen und Änderungen mitbekommen, sowohl im Teamchat als auch auf der Pinnwand und in den “Besonderheiten”.
Regel C2) – Organisation nur über die foodsharing-Plattform
Alle Nachrichten und Informationen zum Abholbetrieb sollten ausschließlich über die Plattform oder per Telefongespräch laufen. Andere Kommunikationswege sind prinzipiell ausgeschlossen. Interne Informationen von foodsharing haben auf den Servern anderer Anbieter nichts zu suchen – viele davon sind vertraulich und gehören nicht in die breite Öffentlichkeit. Außerdem ist nur auf der foodsharing-Plattform garantiert, dass alle Foodsaver die Informationen mitbekommen – nicht jeder hat einen Instagramm- oder Facebook-Account. In manchen Fällen (spontane Abholungen, dringende Suche nach Ersatz) kann ein anderer Kommunikationsweg erfolgversprechender sein; dabei sollte aber niemand ausgeschlossen werden (z.B. Leute ohne WhatsApp).
Regel C3) – Austragen aus Abholterminen
Bei kurzfristigem Austragen muss ein Foodsaver mehr tun als bei frühzeitigen. Denn kurz vor der Abholung erreicht die Nachricht evtl. nicht mehr so viele FS, deswegen muss der Foodsaver per Telefon nach Ersatz suchen. Die genaue Ausgestaltung der Regel sollen die Bezirke selbst übernehmen, das in den Bezirken ganz unterschiedliche Fristen und Vorgehensweisen Sinn machen können. BOTs und BV des Bezirks sollten hier wohlüberlegte Entscheidungen treffen.
Regel C4 – Mitteilungen des Betriebs
Foodsaver erhalten gelegentlich bei Abholungen Mitteilungen des Betriebs für die anderen Abholenden. Der beste Weg für die Weitergabe der Mitteilung ist meist nicht die Pinnwand, sondern eine Nachricht an die BV; sie können am besten beurteilen, ob die Nachricht auf die Pinnwand gehört oder nicht und wie sie dort formuliert werden sollte. Diese Regel soll aber jeder Bezirk an seine eigenen Vorstellungen anpassen.
Regel C5) – Festlegungen für Abholungen in einem Betrieb
Es gibt etliche Entscheidungen, die betriebsspezifisch getroffen werden können und sollen. Wichtig ist, dass die BV diese Regeln mit dem Betrieb absprechen und treffen (ggf. gemeinsam mit ihrem Team). Die FS können nur den Überblick behalten, wenn alle Regeln zu einem Betrieb in dessen “Besonderheiten” stehen und nicht verteilt über Foren, Pinnwände, Teamchat etc.
Regel C6) – Ansprechen von Betrieben
Nur BOTs haben wirklich Überblick über ihren Bezirk. Sie können z.B. bemerken, wenn mehrere BV denselben Betrieb ansprechen wollen oder wenn ein Betrieb nicht gut vom Bezirk zu schaffen ist. Bei Ketten ist sowieso Rücksprache mit dem Betriebskettenteam nötig.
Regel C7) – neue Betriebe eintragen auf Plattform
Jede Kontaktaufnahme zu einem Betrieb muss in der Datenbank dokumentiert sein, damit zum Beispiel nicht Betriebe doppelt angesprochen werden. Auch wenn ein Betrieb nicht kooperieren will, anderweitig spendet o.ä., sollte man dies dort sehen können.