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foodsharing-Regelverletzungen

foodsharing-Grundlagen 3

Gültig ab 16.07.2018

Die Festlegungen für Regelverletzungen als pdf-Datei zum Download.

Die Festlegungen werden weiterentwickelt von der AG Verhaltensregeln. Verbesserungsvorschläge und Ideen können jederzeit an die AG Verhaltensregeln geschickt werden (möglichst per Email an verhaltensregeln@lebensmittelretten.de).
Die AG wird zweimal im Jahr (Oktober/November und März/April) alle eingegangenen Ideen und Vorschläge sichten und ggf. die Regeln angepasst. Bei diesen Besprechungen sind alle Interessierten herzlich zur Mitarbeit eingeladen. Die Termine werden rechtzeitig vorher bekannt gegeben.

Erläuterungen und Begründungen

Die neuen Festlegungen für Regelverletzungen werden im Wiki-Artikel Regelverletzungen erläutert.

Außerdem gibt es eine Seite, auf der alle im Frühjahr 2018 eingegangenen Anregungen besprochen werden; zu jeder Entscheidung, ob eine Anregung aufgegriffen wurde oder nicht, ist dort eine ausführliche Begründung angegeben.

Konsequenzen für Regelverletzungen

a) Eine Ermahnung kann bei allen Regelverletzungen ausgesprochen werden.
b) Eine Verwarnung kann bei allen Regelverletzungen ausgesprochen werden, insbesondere als Folge vorhergehender Ermahnungen.
c) Eine vorübergehende Suspendierung von Abholungen durch Entzug der Verifizierung und ggf. Sperrung für weitere Aktivitäten innerhalb von foodsharing für bis zu 3 Monate (gelbe Karte) kann ausgesprochen werden
i) bei Verletzungen der Regeln A)-C), durch welche die Kooperation mit einem Betrieb gefährdet wird
ii) bei Verletzung der Regel [[Verhaltensregeln#C.29_Betriebe.2C_Betriebsteam.2C_Planung_von_Abholungen C6)]]
iii) bei Verletzungen der Hygieneregeln, durch die die Gesundheit von Dritten gefährdet wird
iv) bei Schädigung des Ansehens von foodsharing bei Betrieben oder in der Öffentlichkeit
v) bei Regelverletzungen, die den Grundsätzen von foodsharing widersprechen
vi) wenn (nach korrekter Tilgung) 3 nicht-getilgte Verwarnungen vorliegen
d) Eine Herabstufung zum Foodsharer (gelb-rote Karte) kann ausgesprochen werden, wenn (nach korrekter Tilgung) 2 nicht-getilgte gelbe Karten vorliegen.

Gleichzeitig wird für die Dauer von 3-6 Monaten ein Verbot für die erneute Absolvierung des FS-Quiz festgelegt, eventuell auch eine Sperrung für weitere Aktivitäten innerhalb von foodsharing für dieselbe Dauer.
Der aussprechende Bezirk kann das Verbot und die Sperre jederzeit aufheben.

e) Eine dauerhafte Sperrung des Accounts mit Verbot der Wiederanmeldung (rote Karte) kann ausgesprochen werden bei
i) Verurteilung wegen einer Straftat während der Aktivität für foodsharing
ii) Verurteilung wegen einer Straftat gegen Mitglieder oder Eigentum von foodsharing
iii) einer Verletzung der Grundsätze, die trotz vorheriger Verwarnung zum 3. Mal geschieht
iv) wenn (nach korrekter Tilgung) 2 nicht-getilgte gelb-rote Karten vorliegen.
f) Alle Konsequenzen können vom Stammbezirk des/der gemeldeten FS ausgesprochen werden, die rote Karte nur mit Zustimmung der ZMG.
g) Konsequenzen werden getilgt (d.h. Meldung, Stellungnahmen, Entscheidung, alle Emails und sonstigen Beiträge dazu gelöscht, auch aus Dateien und dem Papierkorb), wenn innerhalb der Tilgungsfrist keine weitere, nicht-getilgte Konsequenz vorliegt. Die Tilgungsfrist beträgt für eine
i) Ermahnung und Verwarnung 6 Monate
ii) gelbe Karte 2 Jahre
iii) gelb-rote Karte 3 Jahre
iv) rote Karte 5 Jahre
Die Tilgung einer Konsequenz kann dazu führen, dass frühere Konsequenzen auch getilgt werden müssen.


Grundsätzliches zur Bearbeitung

Begriffe und Abkürzungen:

  • Meldung einer Regelverletzung (MR)
  • Mediationsteam / Schiedsstelle im Bezirk (MT/S)
  • überbezirkliches (regionales oder bundeslandweites) Mediationsteam (ÜMT)
  • lokale Meldungsgruppe (LMG)
  • zentrale Meldungsgruppe (ZMG)
  • Personen mit BOT-Rechten in einem Bezirk, egal unter welcher Bezeichnung (BOT)

A) Umgang mit Regelverletzungen

  • Die Meldung einer Regelverletzung hat nicht den Zweck einer restriktiven Verfolgung von unangemessenem Verhalten.
  • Ziel ist vielmehr die aktive Beschäftigung mit bestimmten Situationen, um Verständnis für die Regeln zu schaffen und eine Lösung zu finden, die alle Beteiligten akzeptieren können.
  • Eine Konsequenz auszusprechen, sollte nur die letzte Möglichkeit sein.

B) Behandlung der Meldung einer Regelverletzung

(1) Die Meldung soll in einem möglichst kleinen Kreis von Leuten bearbeitet werden, da es sich um ein sehr vertrauliches Thema handelt.
(2) Betroffene Parteien dürfen MR nicht bearbeiten. Im ÜMT gelten BOTs aus dem Stammbezirk der gemeldeten Person als betroffen.
(3) Bei jeder MR soll der einzelne Fall berücksichtigt und nicht eine pauschale Beurteilung vorgenommen werden.
(4) Allen Beteiligten muss die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Die Gespräche und Gesprächsversuche werden zusammen mit der Meldung dokumentiert. Erst danach darf eine Konsequenz ausgesprochen werden.
(5) Die Entscheidung inklusive Begründung wird der gemeldeten Person per PN mitgeteilt.

Bearbeitung von Meldungen

C) Zuständigkeiten

(1) Zuständig für die Bearbeitung einer MR ist grundsätzlich der Stammbezirk der gemeldeten Person und dort die lokale Meldungsgruppe (LMG).

Die LMG hat den Namen “Meldungen Bezirksname” und die Emailadresse “meldungen.bezirksname@lebensmittelretten.de”.

(2) Die Einrichtung eines zusätzlichen MT/S wird empfohlen, das meldende und gemeldete Person sowie die BOTs des Stammbezirks der gemeldeten Person zur Vermittlung anrufen können. Die Entscheidung von MT/S ist endgültig.

Der/die gemeldete FS kann einzelne Mitglieder des MT/S ablehnen, falls er/sie sie für befangen hält.

(3) Für Meldungen gegen BOTs kann der/die Meldende abweichend festlegen, dass die Meldung durch MT/S bearbeitet und das ÜMT als Vermittlungsinstanz angerufen werden kann. Falls kein MT/S existiert, geht die Meldung in diesem Fall ebenfalls an die LMG.
(4) Meldungen von Foodsavern gegen Foodsharer werden vom Stammbezirk der meldenden Person bearbeitet. Meldungen von Foodsharern gegen Foodsharer werden von der ZMG an den Bezirk weitergegeben, der für den Wohnort des gemeldeten Foodsharers zuständig ist.
(5) Eine rote Karte als Konsequenz darf nur gemeinsam mit ZMG ausgesprochen werden.
(6) Die Mitglieder von LMG und MT/S werden von den FS des Bezirks durch demokratische Abstimmung festgelegt. Wenn möglich, soll niemand Mitglied in beiden Gruppen sein.

D) Übermittlung, Speicherung und Dokumentation

(1) Die MR geht zuerst an die ZMG; diese gibt sie per Email an die LMG bzw. bei Meldungen gegen BOTs auf Wunsch der meldenden Person an das MT/S des Stammbezirks weiter.
(2) Dafür werden für jeden Bezirk in der Datenbank die Emailadressen von LMG und MT/S hinterlegt.
(3) Die MR wird in der Liste der ZMG abgelegt und im Profil der gemeldeten Person im Feld “Meldungen” verlinkt; Zugriff darauf haben nur Leute mit Orgarechten.
(4) Die Meldung und alle weiteren Beiträge (Nachrichten, Gesprächsvermerke und –protokolle, die Entscheidung) werden im Forum der LMG dokumentiert.
(5) Falls eine Konsequenz ausgesprochen wird, dann wird im Profil der gemeldeten Person im Feld “Notizen und Entscheidungen” eingetragen: Nummer, Datum und Grund der Meldung sowie die Konsequenz mit dem Datum der Entscheidung. Dafür teilt der Bezirk die Konsequenz der ZMG mit, die sie dort einträgt.
(6) Die Entscheidung wird dem/der gemeldeten FS per PN mitgeteilt.
(7) Falls
● für eine Konsequenz die Tilgungsfrist abläuft
● entschieden wird, keine Konsequenz auszusprechen
● für eine Konsequenz die Tilgungsfrist abläuft
dann wird die entsprechende MR getilgt:
a) im Forum der LMG die Meldung, Stellungnahmen, Entscheidung und alle weiteren Beiträge und Kommentare gelöscht
b) alle Emails und ggf. angelegte Dateien bei allen Beteiligten gelöscht, auch aus dem Papierkorb
c) der Eintrag im Profil sowie in der Liste der ZMG gelöscht (auf Mitteilung der LMG an die ZMG hin)
(8) Die LMG des Bezirks überprüft mindestens einmal pro Halbjahr alle Meldungen in ihrem Forum darauf, ob sie getilgt werden müssen.
(9) Bei einem Wechsel des Stammbezirks kann der neue vom vorigen Stammbezirk eine Aufstellung der vorliegenden Meldungen und Konsequenzen verlangen. Die Auflistung enthält zu jeder Meldung nur Nummer, Datum und Grund der Meldung sowie die Konsequenz mit dem Datum der Entscheidung.

Datenschutz

E) Datenschutz / Vertraulichkeit / Selbstauskunft

(1) Die gemeldete Person erfährt den Namen der/des Meldenden nicht, außer wenn sie Mitglied der zuständigen Meldungsgruppe des Stammbezirks ist.

Der/die Meldende kann dies im Meldungsformular oder später auf Anfrage des zuständigen Gremiums aufheben.

(2) Vertraulichkeit: Alles, was MR betrifft, muss streng vertraulich behandelt werden. Alle Beteiligten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet!
(3) Weitergabe: Die Weitergabe ist nur zulässig an Personen und Gremien, die für die Bearbeitung des jeweiligen, einzelnen Falles zuständig sind (LMG oder MT/S des Stammbezirks, ÜMT, VMG).
(4) Selbstauskunft: Jede*r FS kann bei der LMG seines/ihres Stammbezirks die aktuell gegen ihn/sie vorliegenden, nicht-getilgten MR (nur Nummer, Datum und Grund, Konsequenz mit Datum der Entscheidung) anfordern. Die Namen der Meldenden oder eindeutige Hinweise auf diese dürfen nicht herausgegeben werden und sind ggf. vor der Herausgabe zu streichen.