Fairteiler und Abgabestellen
Ein Fair-Teiler ist ein Ort, zu dem alle Menschen Lebensmittel bringen und kostenlos von dort mitnehmen dürfen.
Foodsaver können gerettete Lebensmittel zu einem Fair-Teiler bringen, die noch zur Weitergabe geeignet sind. Alle anderen Menschen können ebenfalls Lebensmittel dorthin bringen, die sie zum Beispiel zu Hause oder bei Veranstaltungen übrig haben und nicht verbrauchen wollen oder können.
Herausnehmen dürfen das dort bereitgestellte Essen alle Menschen, ohne irgendwelche Vorraussetzungen erfüllen zu müssen.
Betrieben wird ein Fair-Teiler von dem foodsharing-Bezirk, in dem er steht. Fair-Teiler können auf der Website eines Bezirks eingetragen werden, damit er nicht nur für Foodsaver, sondern auch für alle anderen Menschen zu finden ist.
Gerettete Lebensmittel können auch an Abgabestellen geliefert werden. Eine Abgabestelle unterscheidet sich von einem Fair-Teiler dadurch, dass sie nicht von foodsharing betrieben wird, sondern von einer anderen Organisation oder einer Privatperson.
Was braucht man für einen Fair-Teiler?
Ein Fair-Teiler besteht im besten Fall aus einem Kühlschrank und einem Regal oder Schrank, manchmal aber auch nur aus einem von beiden.
Falls der Fair-Teiler im Freien steht (also nicht in einem Gebäude), dann muss dafür gesorgt werden, dass die Lebensmittel vor Tieren geschützt sind. Dafür kann man z.B. statt dem Regal einen Schrank aufstellen, der mit Türen o.ä. verschlossen werden kann. Eine Alternative sind ausreichend viele fest schließende Kisten.
Aushänge und Dokumente
Folgende Dokumente müssen ausgedruckt und gut sichtbar am Fair-Teiler angebracht werden:
- Hygieneplan und Kühltemperaturen-Kontrollliste (siehe Abschnitt "Betreuung und Pflege eines Fair-Teilers")
- Regeln für Fair-Teiler (Fair-Teiler-Regeln), hier auch als Plakat (pdf)
- evtl. Stellungnahme zu Politik und Religion (siehe Abschnitt "Standorte")
Wie wird ein Fair-Teiler organisiert und betreut?
Ein Fair-Teiler muss regelmäßig aufgeräumt und gereinigt werden.
- Der Fair-Teiler wird auf der Online-Plattform in der Kategorie "Fair-Teiler" eingetragen (ähnlich wie ein Betrieb). Dort können sich dann Foodsaver eintragen, die bei der Fair-Teiler-Betreuung mithelfen wollen. Darunter muss mindestens ein*e Betriebsverantwortliche*r für das das Fair-Teiler-Team sein.
- Täglich muss die Kühlschranktemperatur abgelesen und in die Kühltemperaturen-Kontrollliste eingetragen werden.
- Alle 2 Tage müssen Regal und Kühlschrank aufgeräumt und gereinigt werden, d.h.
- Lebensmittel herausnehmen, die nicht mehr zur Weitergabe geeignet sind
- bei Bedarf Regal ausfegen oder feucht auswischen
- bei Bedarf Kühlschrank feucht auswischen und trocken wischen
- durchgeführte Maßnahmen im Hygieneplan vermerken (auch wenn nichts gemacht werden musste)
- Genauere Anleitungen und Hinweise finden sich in den Artikeln Kühlschrankhygiene und Lagerung ungekühlter Lebensmittel (bald - in Arbeit).
Wichtige Links
- Die Fair-Teiler-Regeln (siehe unten) sollten allen Fair-Teiler-Betreuenden bekannt sein.
- Wichtig zu kennen ist auch die Rechtsgrundlage für Fair-Teiler.
- Der Wiki-Artikel Fair-Teilung enthält Leitlinien für die Weitergabe von Lebensmitteln.
Der Wiki-Artikel Ratgeber bietet viele Hinweise und Tipps zum Umgang mit Lebensmitteln. Die Artikel Kühlschrankhygiene und Lagerung ungekühlter Lebensmittel (bald - in Arbeit) enthalten Anleitungen und Tipps zur Lagerung der Lebensmittel in einem Fair-Teiler.
Welche Lebensmittel dürfen im Fair-Teiler weitergegeben werden?
- In einen Fair-Teiler gehören nur Lebensmittel, die man selbst noch essen würde.
- Die Lebensmittel sollten noch relativ gut und ansehnlich sein, da sie vielleicht einige Zeit (1-2 Tage) lang im Fair-Teiler liegen werden.
- Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums können weitergegeben werden.
- Lebensmittel nach Ablauf des Verbrauchsdatums dürfen auf keinen Fall weitergegeben werden. Sie stellen eine Gesundheitsgefahr dar.
- Bei Kühlwaren muss die Kühlkette eingehalten werden. Wenn sie nicht ununterbrochen in einer Kühlbox oder Kühltasche mit Kühlelementen transportiert bzw. gelagert wurden, gehören sie nicht in einen Fair-Teiler.
- Risikonahrungsmittel (Hackfleisch, Produkte mit Rohmilch oder rohem Ei, auch Alkohol) dürfen wegen der potenziellen Gesundheitsgefahr, die sie darstellen, nicht über Fair-Teiler geteilt werden!
No-Gos im Zusammenhang mit Fair-Teilern
- Spendenboxen dürfen bei einem Fair-Teiler auf keinen Fall aufgestellt werden. Dies widerspricht erstens unseren Grundsätzen. Zweitens könnten wir von den Behörden als Lebensmittelunternehmen eingestuft werden (Annahme des Verkaufs von Lebensmitteln). Drittens besteht die Gefahr, dass dem foodsharing e.V. oder dem Bezirksverein die Gemeinnützigkeit aberkannt wird.
- Videoüberwachung mag praktisch erscheinen, ist aber wegen der Persönlichkeitsrechte aller Liefernden und Abholenden nicht gestattet!
Anforderungen an einen geeigneten Standort
Ein Fair-Teiler kann bei einer Institution stehen, die auf diese Weise foodsharing unterstützen möchte, z.B. in Räumen der Stadt, der Uni, eines Vereins usw. Genauso ist es möglich, einen Fair-Teiler auf einem Privatgrundstück anzusiedeln, zum Beispiel in einer Hofeinfahrt, einem Vorgarten, einem Hausflur u.a.
Voraussetzungen
- Der Ort sollte (ggf. während der Öffnungszeiten) für alle oder zumindest für möglichst viele Menschen zugänglich sein.
- In Räumlichkeiten, die mit politischen oder religiösen Gesinnungen in Verbindung stehen, muss der Aushang Fair-Teiler mit Stellungnahme zu Politik und Religion] gut sichtbar außen am Fair-Teiler angebracht werden.
- Parteibüros bzw. Räumlichkeiten mit eindeutigem Parteibezug eignen sich nicht als Fair-Teiler-Standorte, da foodsharing sich von jeder Parteipolitik distanziert (siehe foodsharing und Politik).
- Räumlichkeiten von religiösen Gruppen sind nur geeignet, falls der Zugang für Menschen aller Glaubensrichtungen gewährleistet ist.
Standorte
Weitere Erklärungen dazu gibt es im Dokument foodsharing und Politik und im Aushang Fair-Teiler mit Stellungnahme zu Politik und Religion].
Wo? | Ja/Nein | Begründung / Erläuterung |
---|---|---|
In Partei-Räumlichkeiten |
Nein |
Das würde eine parteipolitische Zugehörigkeit vermitteln, und diese wollen wir auf keinen Fall. |
In Räumen mit politischer Gesinnung und parteipolitischem Hintergrund. |
Nein |
Das würde eine parteipolitische Zugehörigkeit vermitteln, und diese wollen wir auf keinen Fall. |
In Räumen mit politischer Gesinnung, aber ohne parteipolitischen Hintergrund (z.B. Kost-Nix-Laden) |
Ja |
In diesen Einrichtungen können gerne Fair-Teiler aufgestellt werden, da diese keinen parteipolitischen Hintergrund haben. |
In Räumen von Kirchen oder anderen Religionsgemeinschaften. |
Ja |
Ja, sofern die Möglichkeit des Zugangs für Menschen jeglicher Glaubensrichtungen besteht. |
In Räumen von staatlich anerkannten Hochschulen in der Trägerschaft von Religionsgemeinschaften. |
Ja |
Ja, sofern die Möglichkeit des Zugangs für Menschen jeglicher Glaubensrichtungen besteht. |
In Schulen von Religionsgemeinschaften |
Ja |
Ja, sofern die Möglichkeit des Zugangs für Menschen jeglicher Glaubensrichtungen besteht. |
In Bildungseinrichtungen (Universitäten, VHS, etc) ohne parteipolitische oder religiöse Trägerschaft |
Ja |
foodsharing kooperiert hier weder mit Parteien noch an Religionsgemeinschaften. |
In Beratungs- und Begegnungseinrichtungen ohne parteipolitische oder religiöse Trägerschaft |
Ja |
foodsharing kooperiert hier weder mit Parteien noch an Religionsgemeinschaften. |
Fair-Teiler-Regeln
Welche Lebensmittel dürfen geteilt werden?
- Bitte teilt nur Lebensmittel, die ihr auch selbst noch essen würdet.
- Es können auch Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums weitergegeben werden, wenn sie noch gut sind, aber nicht nach Ablauf des Verbrauchsdatums. Bei den Lebensmitteln mit Verbrauchsdatum darf die Kühlkette nicht unterbrochen werden. Um dieses zu gewährleisten, muss eine Kühltasche zur Abholung mitgebracht werden.
Diese Lebensmittel dürfen nicht über foodsharing geteilt werden, da sie ein potentielles Gesundheitsrisiko bergen:
- Schweinemett;
- Rindergehacktes;
- Produkte aus nicht erhitzter Rohmilch;
- frisch zubereitete Speisen, die rohes Ei enthalten;
- Cremes und Pudding, Tiramisu und Mayonnaise (wenn mit Ei und Milch selbst hergestellt).
- Alkohol, da die Abgabe an Jugendliche unter 18 Jahren nicht gestattet ist und das bei den Fair-Teilern nicht kontrolliert werden kann.
Diese Lebensmittel bitte nur gekühlt transportieren und lagern:
- Nudel- und Kartoffelsalat;
- Kuchen mit nicht durchgebackener Füllung wie Bienenstich, Creme- und Sahnetorten;
- Lebensmittel, die laut Verpackung bei +2 bis +8°C gelagert werden sollen.
Hinweise zur Lagerung im Fair-Teiler
Ist der Fair-Teiler ein Kühlschrank, dann:
- Achtet darauf, dass der Kühlschrank immer richtig verschlossen ist.
- Trennt rohe Lebensmittel von zubereiteten Speisen.
- Legt erdbehaftete Lebensmittel nach unten, dann rieselt nichts auf darunterliegendes Essen.
- Deckt zubereitete Speisen gut ab, oder legt diese in einen verschlossenen Behälter.
- Nutzt bitte bei der Abholung und für den Transport zum Fair-Teiler eine Kühltasche oder eine Kühlbox, da Lebensmittel Keime enthalten können, die sich bereits bei Temperaturen ab 10 Grad stark vermehren und dann gesundheitsschädlich sind.
- Stellt die Kühlschranktemperatur auf 5°C, legt ein Thermometer/Digitalanzeige im Kühlschrank, um dies überwachen zu können.
- Reinigt den Fair-Teiler 1 mal pro Woche mit Wasser und Spülmittel, wischt ihn dann mit 6%iger Essigwasserlösung aus. Zusätzliche Reinigung des Kühlschranks bei Bedarf.
Ist der Fair-Teiler ein Schrank, dann:
- Achtet darauf, dass der Fair-Teiler immer gut verschlossen ist.
- Lagert erdbehaftete Lebensmittel im unteren Bereich, dann rieselt keine Erde auf andere Lebensmittel.
- Achtet darauf, dass Lebensmittel gut verschlossen oder abgedeckt sind.
- Reinigt den Fair-Teiler 1 mal pro Woche mit Wasser und Spülmittel und wischt ihn danach mit 6%iger Essigwasserlösung aus. Zusätzliche Reinigung des Schranks bei Bedarf.
Rechtsgrundlage für foodsharing-Fair-Teiler
Ein Fair-Teiler ist ein Übergabeort, an dem die Gemeinschaft der Foodsaver untereinander Nahrungsmittel tauscht.
Der Fair-Teiler fällt nicht unter das Lebensmittelrecht, und die Betreiber des Fair-Teilers (die Foodsaver von foodsharing e.V. oder von der foodsharing-Plattform) sind nicht analog zu Lebensmittelunternehmern zu sehen und müssen dementsprechend auch nicht die Einhaltung von Richtlinien eines Lebensmittelunternehmens gewährleisten. Dies ist unter Bezugnahme auf das geltende Lebensmittelrecht (siehe Anlage) folgendermaßen zu begründen:
In einem Fair-Teiler werden Lebensmittel nur zum privaten häuslichen Gebrauch kurzfristig gelagert. Privatpersonen, die den Fair-Teiler nutzen, tauschen dort ihre Lebensmittel, die ausschließlich für den privaten häuslichen Gebrauch gedacht sind, auf eigenes Risiko untereinander. Seine Funktion als Übergabeort und die Bestimmung der Lebensmittel für den privaten Rahmen ist auf dem Fair-Teiler eindeutig gekennzeichnet. ( → Laut VO (EG) Nr.178/2002, Artikel 1, Absatz (3) gilt das Lebensmittelrecht u.a. nicht für Lagerung von Lebensmitteln zum häuslichen privaten Gebrauch. )
Der Leitfaden der EG zur VO (EG) Nr. 852/2004 stellt darüber hinaus klar, dass ein Lebensmittelunternehmen sich durch eine gewisse Kontinuität der Tätigkeit und einen gewissen Organisationsgrad auszeichnet. Dies trifft auf einen Fair-Teiler jedoch nicht zu: Die Kontinuität, mit der die Teilnehmer den Fair-Teiler nutzen, ist ungewiss, nicht nachvollziehbar und unregelmäßig. Es wird keine Aufsicht darüber geführt, wer mit wem wann welche Lebensmittel über den Fair-Teiler tauscht. Auch der Organisationsgrad hält sich im privaten Rahmen von kleinen Mengen: Ein Fair-Teiler hat die Größenordnung eines Kühlschranks oder eines Regals, weshalb schwerlich von der Relevanz eines Lebensmittelunternehmens gesprochen werden kann.
Die Foodsaver, die den Fair-Teiler benutzen und verwalten, sind nicht als Unternehmer anzusehen und fallen demnach nicht unter die Hygienevorschriften der Gemeinschaft, da sie sich als freiwillige unentgeltliche Helfer nur gelegentlich und im kleinen Rahmen an den gemeinnützigen Tauschaktionen beteiligen, die das Ziel haben, die Verschwendung von Lebensmitteln einzudämmen. Wir sehen dies analog zur Erklärung des Leitfadens der EG zur VO (EG) Nr. 852/2004 und auch dem europäischen Leitfaden (SANCO): ( 3.8. Gelegentliche Handhabung, Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln sowie Speisenzubereitung durch Privatpersonen).
Um jedoch trotzdem eine bestmögliche Sicherheit für alle Benutzer des Fair-Teilers zu gewährleisten, werden zum einen deutlich sichtbar auf der Außenwand des Fair-Teilers die Regeln zur Benutzung des Fair-Teilers kommuniziert. Diese beinhalten unter anderem den Hinweis, Lebensmittel NICHT nach Ablauf des Verbrauchsdatums sowie keine Lebensmittel mit potentiellem Gesundheitsrisiko zum Tauschen einzustellen (d.h. explizit Schweinemett, Rindergehacktes, Produkte aus nicht erhitzter Rohmilch, frisch zubereitete Speisen mit rohem Ei sowie Cremes und Pudding, Tiramisu und Mayonnaise (wenn mit Ei und Milch selbst hergestellt). Zum anderen werden die Reinigung (und die Temperaturkontrolle bei Kühlschränken) regelmäßig durchgeführt und gut sichtbar am Fair-Teiler protokolliert.
Fair-Teiler-Probleme in Berlin
Vom 26.2.2016
In den Berliner Bezirken Kreuzberg-Friedrichshain und Pankow möchte die Lebensmittelüberwachung den Fair-Teilern strengere Regeln auferlegen, da sie seitens der Behörden als Lebensmittelbetrieb eingestuft werden. Wir haben das Fair-Teiler-Konzept mit leitenden Lebensmittelkontrolleuren ausgearbeitet und halten die Einstufung als Lebensmittelbetrieb für eine Fehlbewertung. Weitere Infos dazu findest Du hier auf der foodsharing-Plattform.
Was bedeutet das für mich als Fair-Teiler-Betreuung oder als Grundstücksbesiter*in eines Fair-Teiler-Standortes?
Die Verantwortungsfrage ist nicht eindeutig geklärt. Wenn Du Dir unsicher bist, erkundige Dich bei der zuständigen Behörde in Deinem Bezirk, wie die Haftungsfrage dort ausgelegt wird. In ganz Europa gilt ein einheitliches Lebensmittelrecht, was momentan nur in Berlin anders ausgelegt wird - in Wien steht sogar ein Fair-Teiler in einem Bezirksamt, bei dem die Stadt den Kühlschrank bezahlt hat. Wir sind mit leitenden Lebensmittelkontrolleuren in Kontakt und von diesen wird bekräftigt, dass die Rechtsauslegung der Berliner Behörden falsch ist - Fair-Teiler sind private Übergabeorte und keine Lebensmittelbetriebe! Daher dürfen auch keine Lebensmittel direkt von den Abholungen in die Fair-Teiler gebracht werden. Deswegen braucht es keine Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel. Das bedeutet auch, dass niemand von foodsharing für Lebensmittelvergiftungen etc. haftet. In den zwei Berliner Bezirken wird das anders gesehen - dort werden “verantwortliche Personen” gefordert. Durch unsere fundierten Fair-Teiler-Regelungen, die mit Lebensmittelkontrolleuren ausgearbeitet wurden, ist das Risiko jedoch sehr gering, dass in den Berliner Bezirken ein Haftungsanspruch geltend gemacht werden kann. Darüber hinaus werden wir gerichtlich gegen diese Einschätzung vorgehen, sollte sie von den Ämtern tatsächlich durchgesetzt werden, weil wir sie für unbegründet halten. Um also auf der sicheren Seite zu sein, sorge dafür, dass die Regelungen in Deinem Fair-Teiler auch umgesetzt werden! In den Medien wird das Risiko z.T. anders dargestellt - ein Stadtrat behauptet, es habe einen Fall gegeben, bei dem jemand Durchfall bekommen habe durch Essen aus einem Fair-Teiler. Im gleichen Atemzug sagt er jedoch, dass er diese Aussage nicht mal beweisen könne.
Deswegen stehen wir weiterhin absolut hinter Fair-Teilern! In der mittlerweile dreijährigen Geschichte des Fair-Teiler-Konzeptes, das inzwischen an 350 Orten umgesetzt wird, wurde uns kein einziger Fall von Gesundheitsschäden durch Lebensmittel aus einem Fairteiler angetragen. Statt dessen konnten wir vieles erreichen: Wir haben Lebensmittel vor der Verschwendung gerettet, Bewusstsein für die Problematik geschafft und soziale Treffpunkte kreiert - und werden das auch weiterhin tun!
Wenn Du Sorge um Deinen Fair-Teiler hast, dann empfehlen wir Dir, dafür zu sorgen, dass der Fair-Teiler sauber und gepflegt ist und die Fair-Teiler-Regeln eingehalten werden - das ist die beste Grundlage, um evtl. Bedenken seitens der Behörden von vornherein zu entkräften. Berlin scheint eine Extremsituation zu sein, da dort ein Beamter zuständig ist, der u.a. Tagesmütter und -väter als Lebensmittelunternehmen einstufen wollte (wogegen die EU-Kommission eingegriffen hat!). Wenn Du trotz allem verunsichert sein solltest durch die Vorkommnisse in Berlin, wende Dich gerne per E-Mail an das Fair-Teiler-Team.