Verwendung von öffentlichen Fotos - Guideline: Unterschied zwischen den Versionen

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''Artikel von'':   [[Gruppe_%C3%96ffentlichkeitsarbeit Gruppe Öffentlichkeitsarbeit]]   (''[https://wiki.foodsharing.de/Gruppe_%C3%96ffentlichkeitsarbeit Kontakt]'')

Version vom 19. Januar 2020, 23:04 Uhr

Wiki-Artikel-Typ: 2 (Info-Artikel)

foodsharing sammelt in der Mediendatenbank Fotos, die im Rahmen der foodsharing-Arbeit verwendet werden dürfen.

Wenn du Fotos von foodsharing verwenden willst, dann kannst du dir dort welche aussuchen. Wenn du selbst Fotos hast, die du für andere Foodsaver zur Verfügung stellen willst, dann schicke sie bitte an die Gruppe Materialien - Fotos: materialien.fotos@foodsharing.network. Wir freuen uns, wenn unsere Sammlung von schönen und gelungenen Fotos für unsere gemeinsame Arbeit weiter wächst!

Wichtig

Wenn du Fotos zur Verfügung stellst, müssen ein paar Regeln beachtet werden:

  1. Wenn auf den Fotos Personen zu erkennen sind, dann müssen sie vor dem Upload um Einverständnis gefragt werden (schriftlich oder per Email).
    • Die Einverständniserklärung muss mit dem Foto zusammen eingeschickt werden.
  2. Der Inhalt der Medien und dessen Verwendung muss mit den Verhaltensregeln konform sein!!!
    • Fotos, die eine Verletzung der Verhaltensregeln zeigen, können sich sehr negativ auf das öffentliche Ansehen von foodsharing auswirken.
  3. Bitte kennzeichne im Namen des Fotos immer klar, was auf dem Foto zu sehen ist, wann und (falls relevant) in welchem Zusammenhang das Foto entstanden ist.
    • Das erleichtert die Verwendung, man kann das Foto zum Beispiel besser beschriften oder kommentieren.
    • Es kann wichtig sein, dass man belegen kann, wo und wann ein Foto entstanden ist (zum Beispiel, dass es bei einer öffentlichen Veranstaltung und nicht im privaten Bereich aufgenommen wurde).
  4. Bei Fotos von geretteten Lebensmitteln darf grundsätzlich nie das kooperierende Unternehmen erwähnt werden oder erkennbar sein.
    • Viele Unternehmen wollen nicht öffentlich als Kooperationspartner genannt werden!!!
    • Eine Ausnahme kann gemacht werden, wenn ein Unternehmen schriftlich oder per Email sein Einverständnis erklärt, dass es auf dem Foto erkennbar ist. Die Einverständniserklärung muss mit dem Foto zusammen eingeschickt werden.



Artikel von:   Gruppe_Öffentlichkeitsarbeit Gruppe Öffentlichkeitsarbeit   (Kontakt)