Verhaltensregeln: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. Juli 2018, 02:18 Uhr
Verhaltensregeln für foodsharing
foodsharing-Grundlagen 2
Gültig ab 16.07.2018
Die Verhaltensregeln als pdf-Datei zum Download.
Die Verhaltensregeln werden weiterentwickelt von der AG Verhaltensregeln. Verbesserungsvorschläge und Ideen können jederzeit an die AG Verhaltensregeln geschickt werden (möglichst per Email an verhaltensregeln@lebensmittelretten.de).
Die AG wird zweimal im Jahr (Oktober/November und März/April) alle eingegangenen Ideen und Vorschläge sichten und ggf. die Regeln angepasst. Bei diesen Besprechungen sind alle Interessierten herzlich zur Mitarbeit eingeladen. Die Termine werden rechtzeitig vorher bekannt gegeben.
Erläuterungen und Begründungen
Zu den neuen Verhaltensregeln gibt es eine Seite mit Erläuterungen, auf der für jede einzelne Regel erklärt wird, warum sie wichtig für foodsharing ist.
Außerdem gibt es eine Seite, auf der alle im Frühjahr 2018 eingegangenen Anregungen (insgesamt ca. 400, davon aber viele doppelte) besprochen werden; zu jeder Entscheidung, ob eine Anregung aufgegriffen wurde oder nicht, ist dort eine ausführliche Begründung angegeben.
Präambel
foodsharing braucht einheitliche Verhaltensregeln für alle Foodsaver, um als große, inzwischen sogar internationale Bewegung gemeinschaftlich zusammenarbeiten zu können und in der Öffentlichkeit – bei Kooperationsbetrieben, Privatleuten und in der Politik – ein positives Bild und Vertrauen in uns zu schaffen und zu erhalten.
Diese Regeln sind daher Grundlage für alle Foodsaver und alle foodsharing-Bezirke. Angesichts der vielen verschiedenen Ansätze in der Praxis ist es aber nicht möglich, allgemeine Regeln für jede Situation für alle Bezirke festzulegen. Daher gibt es ein paar Regeln (B7, C3 teilweise, C4) , die von den Bezirken den lokalen Gegebenheiten und Vorstellungen angepasst werden können und sollen; sie sind kursiv gesetzt.
Außerdem steht es jedem Bezirk frei, in Maßen Regeln zu ergänzen, wenn die Ergänzungen nicht den anderen Regeln widersprechen.
In diesem Text werden folgende Abkürzungen verwendet:
FS = Foodsaver, BV = Betriebsverantwortliche(r), BOT = Botschafter*in
A) Allgemeines Verhalten bei foodsharing
Erläuterung ausführliche Begründungen
A1) | Der Umgang mit anderen FS erfolgt stets freundlich, respektvoll und friedlich. Erläuterung |
A2) | FS untereinander verwenden als Anrede das “Du”. Erläuterung |
A3) | Meinungsverschiedenheiten in einem Betriebsteam sollen teamintern, innerhalb eines Bezirks bezirksintern diskutiert werden. Persönliche Streitigkeiten werden nicht in Foren, auf Pinnwänden oder im Teamchat ausgetragen. Sie sind per privater Nachricht oder persönlich zu klären oder mit Unterstützung der für den Bezirk vorgesehenen Gruppen. Erläuterung |
A4) | Bei Streitigkeiten und Konflikten gilt es, immer sachlich und höflich zu bleiben, Ironie und Sarkasmus zu vermeiden, einen kühlen Kopf zu bewahren und überlegt zu antworten, insbesondere bei politischen Diskussionen oder anderen ernsten Themen. Erläuterung |
A5) | Private Nachrichten dürfen nur mit Erlaubnis des Absenders/der Absenderin veröffentlicht oder weitergegeben werden. Erläuterung |
A6) | Auf der Online-Plattform sind urheberrechtlich geschützte Werke und Materialien, Werbung und Spam nicht gestattet. Beiträge, durch welche eine dieser Regeln verletzt wird, und foodsharing-fremde Themen können gelöscht werden. Über die Löschung entscheiden in Arbeitsgruppen deren Admins, bei Veranstaltungen der/die Termin-Erstellende, bei Betriebs-Pinnwänden die Betriebsverantwortlichen. In Foren entscheidet das Mediationsteam auf Antrag eines Forumsmitglieds, die Löschung wird von der ZMG durchgeführt. Erläuterung |
A7) | In Foren wird vor der Löschung eines Beitrags eine PN mit dem Text und Begründung für das Löschen an den/die Autor*in geschickt. Transparenz ist wichtig. Deswegen wird jeder gelöschte Beitrag markiert in Form von: "Dieser Beitrag/Dieses Thema von [...] wurde gelöscht, weil durch ihn/es eine Verhaltensregel von foodsharing verletzt wurde oder das Thema nicht zum Aufgabenbereich von foodsharing gehört." Erläuterung |
A8) | FS sind verpflichtet, in ihrem Profil auf der foodsharing-Plattform Name, Postadresse, Geburtsdatum, ein Profilfoto, auf dem sie erkennbar sind, und, falls vorhanden, eine Telefonnummer (empfohlen) korrekt einzutragen, aktuell zu halten und sie auf Anfrage mit einem Ausweisdokument nachzuweisen. Erläuterung |
B) Verhalten bei Abholungen
Erläuterung ausführliche Begründungen
B1) | Bei Abholterminen ist pünktliches Erscheinen und angemessenes Auftreten wichtig. Das Mitbringen von Tieren in den Betrieb ist verboten. Die Mitnahme von Kindern ist nicht erlaubt. BV können in Absprache mit dem Betrieb Ausnahmen für einzelne FS und einzelne Kinder zulassen. Der FS-Ausweis ist bei Abholungen grundsätzlich mitzuführen. Erläuterung |
B2) | Abholungen außerhalb der festgelegten Termine sind nur nach Absprache mit einem BV erlaubt. Erläuterung |
B3) | Holen mehrere FS gemeinsam ab, dann betreten und verlassen sie den Betrieb gemeinsam und führen die Abholung ohne Streit oder Diskussion durch. Erläuterung |
B4) | Die abholenden FS nehmen immer alle vom Betrieb übergebenen Lebensmittel mit, die noch genießbar sind. Ausnahmen können mit dem Betrieb vereinbart werden. Alle FS übernehmen gleich viele Lebensmittel, außer wenn alle mit einer anderen Aufteilung einverstanden sind. Erläuterung |
B5) | Bei einer Abholung dürfen den Betrieb nur betreten: – für den Termin eingetragene FS mit Ausweis; – angehende FS nach Akzeptierung der Rechtsvereinbarung im Rahmen einer Einführungsabholung gemeinsam mit einem FS Weitere Personen müssen als "Tragehilfe" abseits des Betriebs warten. Erläuterung |
B6) | Während der Abholung ist Rücksicht auf die Kundschaft und Beschäftigten des Betriebs zu nehmen. Diskussionen werden nicht geführt. Die Abholenden richten sich nach den Wünschen der Beschäftigten und hinterlassen den Abholort ordentlich. Erläuterung |
B7) | Eine vom Betrieb gewünschte Wartezeit (Abweichung von der vereinbarten Uhrzeit) bis 15 Minuten muss akzeptiert werden, danach kann die Abholung höflich abgesagt werden. Erläuterung |
B8) | Wenn sich die Beschäftigten eines Betriebs unfreundlich verhalten, bleiben die Abholenden trotzdem höflich; sie können anschließend einen der BV informieren. Erläuterung |
B9) | Kommentare zu Menge, Art und Verwendung der LM sind zu unterlassen. Wenn der Betrieb nur wenige LM aussortiert hat, ist das in unserem Sinn und darf lobend erwähnt werden. Erläuterung |
B10) | Es dürfen keine Lebensmittel verkauft oder als Tauschware genutzt werden, auch nicht solche, für die gerettete Lebensmittel verarbeitet wurden. Pfand für Kisten, Flaschen oder dergleichen darf angenommen oder verlangt werden, falls er bei der Abholung bezahlt wurde. Erläuterung |
B11) | Für die Abholungen sollen möglichst ökologisch schonende Mittel eingesetzt werden. Weite Autofahrten und die unnötige Verwendung von Einwegartikeln sollen nach Möglichkeit vermieden werden. Wenn die Abholung ohne PKW möglich ist, sollen die BV durch ausreichende Slot-Anzahl dafür sorgen, dass diese Art der Abholung möglich gemacht und gefördert wird. Erläuterung |
B12) | Das Ziel bei foodsharing ist, Lebensmittel vor der Tonne zu retten. Die Abholenden entscheiden eigenständig, an wen die Lebensmittel weitergegeben werden. Bedürftigkeit ist nicht entscheidend. Erläuterung |
B13) | Alle Abholenden sollen sich bemühen, die geretteten Lebensmittel vollständig zu verbrauchen oder zu fair-teilen (an Menschen, notfalls auch an Tiere). Erläuterung |
C) Betriebe, Betriebsteam, Planung von Abholungen
Erläuterung ausführliche Begründungen
C1) | Vor einer Abholung müssen FS die aktuelle Fassung der Betriebs-Besonderheiten sowie aktuelle Pinnwandeinträge und Beiträge im Teamchat kennen. Erläuterung |
C2) | Alle Abholungen bei Betrieben werden über die jeweilige Betriebsseite auf der Online-Plattform von foodsharing koordiniert. Für einzelne Betriebe können in Absprache mit den BOTs auch andere Kommunikationswege genutzt werden, sofern dadurch kein Teammitglied ausgeschlossen wird. Erläuterung |
C3) | Wer sich für einen Abholtermin einträgt, ist für die Abholung verantwortlich. Wer in Ausnahmefällen einen Abholtermin nicht wahrnehmen kann, muss sich unverzüglich aus dem Termin austragen und per Nachricht an das Team nach Ersatz suchen. Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin muss der/die FS per Nachricht an das Team und telefonisch Ersatz suchen und im Notfall eine*n BV telefonisch informieren. Erläuterung |
C4) | Mitteilungen von Beschäftigten eines Betriebs an die Abholenden müssen direkt an mindestens eine*n BV weitergegeben werden (Empfehlung). Erläuterung |
C5) | Spezielle Regelungen für einen Betrieb werden stets von den BV mit dem Betrieb vereinbart und in den Besonderheiten auf der Betriebsseite festgelegt. Erläuterung |
C6) | Neue Betriebe dürfen initiativ nur von Leuten mit bestandenem BV-Quiz in Absprache mit einem BOT und bei Betriebsketten dem/der zuständigen KAM oder der Gruppe Betriebsketten angesprochen werden. Erläuterung |
C7) | Vor dem Ansprechen eines Betriebs muss der Betrieb auf der Online-Plattform von foodsharing eingetragen werden. Erläuterung |