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<u>''[[Wiki-Artikel-Typ]]: 1 (Regel-Artikel)''</u>
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<u>''[[Wiki-Artikel-Typ]]: 3 (AG- und Event-Artikel)''</u>
  
<b><font size = 3>[[foodsharing-Grundlagen|foodsharing-Grundlagen]] 2</font></b>
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<font size = 3>'''''Erläuterungen zu [[Verhaltensregeln]]''''' (foodsharing-Grundlagen 2)</font><br>
 
 
Gültig ab 02.01.2020<br>
 
''[https://drive.google.com/file/d/1w8ycwByRSrUWBeURRBfvtofHiw4dXXWC Änderungen] gegenüber der [https://drive.google.com/file/d/1DwEiKz1cZcFRH3w6aLHJfv90416prQDV vorigen Fassung] (pdf)
 
 
 
 
 
Die Verhaltensregeln werden weiterentwickelt von der ''AG Verhaltensregeln''. Verbesserungsvorschläge und Ideen können jederzeit an die AG Verhaltensregeln geschickt werden (möglichst per Email an [mailto:verhaltensregeln@foodsharing.network verhaltensregeln@foodsharing.network]).<br>
 
Die AG sichtet alle eingegangenen Ideen und Vorschläge und passt ggf. die Regeln an. Bei diesen Besprechungen sind alle Interessierten herzlich zur Mitarbeit eingeladen. Die Termine werden rechtzeitig vorher bekannt gegeben.
 
 
 
 
 
'''Erläuterungen und Begründungen'''<br>
 
Zu den neuen Verhaltensregeln gibt es eine [[Verhaltensregeln_-_Erläuterungen|Seite mit Erläuterungen]], auf der für jede einzelne Regel erklärt wird, warum sie wichtig für foodsharing ist.
 
 
 
Die [https://drive.google.com/file/d/1yIAMzl5cVNElc5bi-nJTwkPp-mVmtOJC Verhaltensregeln als pdf-Datei zum Download].
 
  
  
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<font size=4>'''Präambel'''</font>
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==Teil A) Allgemeines Verhalten bei foodsharing==
  
foodsharing braucht einheitliche Verhaltensregeln für alle Foodsaver, um als große, inzwischen sogar internationale Bewegung gemeinschaftlich zusammenarbeiten zu können und in der Öffentlichkeit – bei Kooperationsbetrieben, Privatleuten und in der Politik – ein positives Bild und Vertrauen in uns zu schaffen und zu erhalten.
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====Regel A1) – Freundlicher Umgang untereinander====
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Foodsaver arbeiten vor allem aus der Distanz zusammen: online auf der Plattform, per PN, per Telefon. Da auch sehr viele Abholungen alleine durchgeführt werden, treffen sie sich selten in der physischen Welt.
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Deswegen ist es bei foodsharing ganz besonders wichtig, möglichst wenig Streit, Aggressionen und persönliche Unstimmigkeiten entstehen zu lassen. Diese lassen sich selten online oder aus der Ferne lösen; und da sich Foodsaver so selten treffen, gibt es wenig Gelegenheiten, solche Unstimmigkeiten aus der Welt zu schaffen.
  
Diese Regeln sind daher Grundlage für alle Foodsaver und alle foodsharing-Bezirke. Angesichts der vielen verschiedenen Ansätze in der Praxis ist es aber nicht möglich, allgemeine Regeln für jede Situation für alle Bezirke festzulegen. Daher gibt es ein paar Regeln (B7, C3 teilweise, C4) , die von den Bezirken den lokalen Gegebenheiten und Vorstellungen angepasst werden können und sollen; sie sind kursiv gesetzt.
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====Regel A2) – Duzen als Standard====
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Eine rein pragmatische Vereinbarung, die aber auch mit Datenschutz zu tun hat. Von den meisten anderen Foodsavern lernt man nur den Vornamen kennen, der Nachname bleibt unbekannt. Da ist es naheliegend, sich auch zu duzen. Indem das Duzen als Standard empfohlen wird, ersparen wir uns schwierige Situationen, in denen man vielleicht nicht wüsste, ob jetzt gerade Duzen oder Siezen angemessen ist. Alle duzen alle – das ist einfach. Aber eine streng gültige Vorschrift soll es natürlich nicht sein.
  
Außerdem steht es jedem Bezirk frei, in Maßen Regeln zu ergänzen, wenn die Ergänzungen nicht den anderen Regeln widersprechen.
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====Regeln A3)-A4) – Diskussionen im Forum====
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*Die Foren sind ein wichtiger Ort für Diskussionen über foodsharing, auch für Meinungsverschiedenheiten.
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*Andererseits sollen ironische, unsachliche, polemische Beiträge vermieden werden – sie können schnell zu aggressiven oder emotional aufgeladenen Diskussionen führen, die der foodsharing-Community sehr schaden können.
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*Aus demselben Grund haben persönliche Streitigkeiten in den Foren nichts zu suchen. Zudem ist es sehr schädlich und gegenüber den Betroffenen sehr unfair, wenn sie öffentlich an den Pranger gestellt werden. Persönliche Streitigkeiten gehören in ein persönliches Gespräch.
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====Regel A5) – Veröffentlichung von privaten Nachrichten====
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Private Nachrichten sind privat. Die Weitergabe von Nachrichten, Teilen daraus oder Informationen aus der Nachricht ist aus Datenschutzgründen völlig – und in jeder Situation! – ausgeschlossen, wenn der Absender oder die Absenderin der Nachricht nicht ausdrücklich zustimmt.
  
''In diesem Text werden folgende Abkürzungen verwendet'':<br>
+
====Regeln A6) und A7) – Erlaubte Forumsbeiträge, Löschen von Beiträgen====
FS = Foodsaver, BV = Betriebsverantwortliche(r), BOT = Botschafter*in
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Grundsätzlich soll jeder Bezirk selbst entscheiden, welche Themen er in seinem Forum zulassen will. Daher werden erst einmal keine Themen aus den Foren ausgeschlossen. Eine Möglichkeit zum Löschen von Themen und Beiträgen sollte es aber geben.
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*Wenn die Entscheidung darüber einfach bei den BOTs liegt, dann stellt das die Meinungsfreiheit in den Foren in Frage; ein BOT könnte dann z.B. unerwünschte Kritik einfach löschen.
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*Dasselbe Problem ergibt sich bei den Foren, die moderiert werden (d.h. ein*e Moderator*in, üblicherweise ein*e BOT, entscheidet, ob ein Beitrag überhaupt erscheint).
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Deswegen
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*wird die Moderation von Bezirksforen (auch für Bundeslandbezirke usw.) vollständig abgeschafft
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*wird die Entscheidung über die Löschung von Beiträgen an das [[Mediationsteam bzw. Schiedsstelle|Mediationsteam]] des Bezirks gegeben
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Derzeit muss das Mediationsteam noch die zentrale Meldungsgruppe um Löschung bitten, da die Zugriffsrechte noch geändert werden müssen (das erfordert einige Zeit zum Programmieren, weil das Mediationsteam auf der Plattform als Einrichtung noch gar nicht existiert; darum bitte etwas Geduld).
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*Der/die Autor*in eines Beitrags sollte aber das Recht haben, gegen eine Löschung zu protestieren. Dafür muss er/sie seinen Text selbst besitzen (meist schreibt man den Text ja direkt ins Forum, wo er nach einer Löschung eben weg ist). Deswegen soll der Text vor Löschung per PN an den/die Autor*in geschickt werden. Wieder: derzeit manuell, in Zukunft automatisch.
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*Für Arbeitsgruppen, Termine und Betriebspinnwände wird die Verantwortung für das Löschen den dort verantwortlichen Personen übertragen. Alles andere wäre sehr kompliziert (z.B. müsste sonst das Mediationteam Einblick in jede Arbeitsgruppe und jeden Betrieb haben, was schon aus Datenschutzgründen gar nicht geht) und ist eher nebensächlich: im Betrieb gibt es ja auch noch den Team-Chat; Kritik in meist eher kleinen Arbeitsgruppen kann genauso gut auch direkt kommuniziert werden, falls ein Admin diese blockt.
  
==A) Allgemeines Verhalten bei foodsharing==
+
====Regel A8) – Verpflichtung zur Angabe korrekter persönlicher Daten====
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*Die FS sind in Zusammenarbeit mit oder sogar im Auftrag der Bezirke unterwegs, was eine Art Vertragsverhältnis begründet. Dafür müssen die FS eindeutig identifizierbar sein, was über Name und Geburtsdatum funktioniert.
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*Die BOTs benötigen die Postadresse, um erkennen zu können, ob ein FS wirklich noch im eigenen Bezirk wohnt oder ganz woanders. Die Zusammenarbeit ohne eine Telefonnummer und ohne ein aussagekräftiges Foto ist in mehreren Zusammenhängen sehr erschwert.
 +
*Anmerkung: Viele FS möchten ihre Postadresse nicht eintragen, da sie dann über die Karte leicht zu finden sind. Deswegen ist geplant, dass man in Zukunft nur noch FS über die Karte finden kann, die zum eigenen Bezirk gehören oder für die man “Kenne ich” bestätigt hat.
  
{|
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====Regel A9) – Vertraulichkeit von Foodsaver-Daten und foodsharing-internen Informationen====
 
+
Alle Foodsaver erfahren z.B. die Telefonnummer anderer Foodsaver im selben Betriebsteam. Sie darf natürlich auf keinen Fall einfach an andere Menschen weitergegeben werden.<br>
|- style="vertical-align:top;"
+
Außerdem kennen Foodsaver die Abholzeiten und Details zu Betrieben u.a. Diese Infos dürfen in der Regel nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Sonst könnten zum Beispiel foodsharing-fremde Personen im Namen von foodsharing bei den Betrieben oder gar bei den Abholterminen auftauchen. Außerdem wollen viele Betriebe nicht in der Öffentlichkeit als Kooperationspartner von foodsharing genannt werden.
|A1)
 
|Der Umgang mit anderen FS erfolgt stets freundlich, respektvoll und friedlich. [[Verhaltensregeln_-_Erläuterungen#Regel_A1.29_.E2.80.93_Freundlicher_Umgang_untereinander|Erläuterung]]
 
 
 
|- style="vertical-align:top;"
 
|A2)&nbsp;&nbsp;
 
|FS untereinander verwenden als Anrede das “Du”. [[Verhaltensregeln_-_Erläuterungen#Regel_A2.29_.E2.80.93_Duzen_als_Standard|Erläuterung]]
 
 
 
|- style="vertical-align:top;"
 
|A3)&nbsp;&nbsp;
 
|Meinungsverschiedenheiten in einem Betriebsteam sollen teamintern, innerhalb eines Bezirks bezirksintern diskutiert werden. Persönliche Streitigkeiten werden nicht in Foren, auf Pinnwänden oder im Teamchat ausgetragen. Sie sind per privater Nachricht oder persönlich zu klären oder mit Unterstützung der für den Bezirk vorgesehenen Gruppen. [[Verhaltensregeln_-_Erläuterungen#Regeln_A3.29-A4.29_.E2.80.93_Diskussionen_im_Forum|Erläuterung]]
 
 
 
|- style="vertical-align:top;"
 
|A4)&nbsp;&nbsp;
 
|Bei Streitigkeiten und Konflikten gilt es, immer sachlich und höflich zu bleiben, Ironie und Sarkasmus zu vermeiden, einen kühlen Kopf zu bewahren und überlegt zu antworten, insbesondere bei politischen Diskussionen oder anderen ernsten Themen. [[Verhaltensregeln_-_Erläuterungen#Regeln_A3.29-A4.29_.E2.80.93_Diskussionen_im_Forum|Erläuterung]]
 
 
 
|- style="vertical-align:top;"
 
|A5)
 
|Private Nachrichten und darin enthaltene Informationen dürfen nur mit Erlaubnis des Absenders/der Absenderin veröffentlicht oder weitergegeben werden. [[Verhaltensregeln_-_Erläuterungen#Regel_A5.29_.E2.80.93_Ver.C3.B6ffentlichung_von_privaten_Nachrichten|Erläuterung]]
 
 
 
|- style="vertical-align:top;"
 
|A6)
 
|Auf der Online-Plattform sind urheberrechtlich geschützte Werke und Materialien, Werbung und Spam nicht gestattet.<br /> Beiträge, durch welche eine dieser Regeln verletzt wird, und foodsharing-fremde Themen können gelöscht werden. Über die Löschung entscheiden in Arbeitsgruppen deren Admins, bei Veranstaltungen der/die Termin-Erstellende, bei Betriebs-Pinnwänden die Betriebsverantwortlichen. In Foren entscheidet das [[Mediationsteam bzw. Schiedsstelle|Mediationsteam]] auf Antrag eines Forumsmitglieds, die Löschung wird von der ZMG durchgeführt. [[Verhaltensregeln_-_Erläuterungen#Regeln_A6.29_und_A7.29_.E2.80.93_Erlaubte_Forumsbeitr.C3.A4ge.2C_L.C3.B6schen_von_Beitr.C3.A4gen|Erläuterung]]
 
 
 
|- style="vertical-align:top;"
 
|A7)
 
|In Foren wird vor der Löschung eines Beitrags eine PN mit dem Text und Begründung für das Löschen an den/die Autor*in geschickt.<br /> Transparenz ist wichtig. Deswegen wird jeder gelöschte Beitrag markiert in Form von: "Dieser Beitrag/Dieses Thema von [...] wurde gelöscht, weil durch ihn/es eine Verhaltensregel von foodsharing verletzt wurde oder das Thema nicht zum Aufgabenbereich von foodsharing gehört." [[Verhaltensregeln_-_Erläuterungen#Regeln_A6.29_und_A7.29_.E2.80.93_Erlaubte_Forumsbeitr.C3.A4ge.2C_L.C3.B6schen_von_Beitr.C3.A4gen|Erläuterung]]
 
 
 
|- style="vertical-align:top;"
 
|A8)&nbsp;&nbsp;
 
|FS sind verpflichtet, in ihrem Profil auf der foodsharing-Plattform Name, Postadresse, Geburtsdatum, ein Profilfoto, auf dem sie erkennbar sind, und, falls vorhanden, eine Telefonnummer (empfohlen) korrekt einzutragen, aktuell zu halten und sie auf Anfrage mit einem Ausweisdokument nachzuweisen. [[Verhaltensregeln_-_Erläuterungen#Regel_A8.29_.E2.80.93_Verpflichtung_zur_Angabe_korrekter_pers.C3.B6nlicher_Daten|Erläuterung]]
 
 
 
|- style="vertical-align:top;"
 
|A9)&nbsp;&nbsp;
 
|Informationen zu den internen Abläufen bei foodsharing (z.B. persönliche Daten anderer Foodsaver, Details zu Kooperationen, Abholzeiten) dürfen nur innerhalb von foodsharing und nur an die Foodsaver kommuniziert werden, die sie für die Arbeit bei foodsharing benötigen. [[https://wiki.foodsharing.de/Verhaltensregeln_-_Erl%C3%A4uterungen#Regel_A9.29_.E2.80.93_Vertraulichkeit_von_Foodsaver-Daten_und_foodsharing-internen_Informationen|Erläuterung]]
 
 
 
|}
 
  
 
==B) Verhalten bei Abholungen==
 
==B) Verhalten bei Abholungen==
  
{|
+
====Regel B1), Satz 1 – Pünktlichkeit und Auftreten====
 
+
Die Betriebe arbeiten mit uns zusammen, falls sie uns als professionelle, angenehme Partner erleben. Deswegen sind Dinge wie angemessene Kleidung, Sauberkeit, guter Umgang mit den Lebensmitteln usw. und natürlich Pünktlichkeit wichtig, damit uns eine Kooperation erhalten bleibt.
|- style="vertical-align:top;"
 
|B1)
 
|Bei Abholterminen ist pünktliches Erscheinen und angemessenes Auftreten wichtig. Das Mitbringen von Tieren in den Betrieb ist verboten.<br /> Die Mitnahme von Kindern ist nicht erlaubt. BV können in Absprache mit dem Betrieb Ausnahmen für einzelne FS und einzelne Kinder zulassen.<br /> Der FS-Ausweis ist bei Abholungen grundsätzlich mitzuführen. [[Verhaltensregeln_-_Erläuterungen#Regel_B1.29.2C_Satz_1_.E2.80.93_P.C3.BCnktlichkeit_und_Auftreten|Erläuterung]]
 
  
|- style="vertical-align:top;"
+
====Regel B1), Satz 2-3 – Mitnahme von Kindern bei Abholungen====
|B2)
+
Ob bei einem Betrieb Kinder zu einer Abholung mitgenommen werden können, ist sehr stark abhängig von dem einzelnen Betrieb, dem einzelnen Kind und dem einzelnen Foodsaver. Deswegen sollte das nur in einem wichtigen Einzelfall unter sorgfältiger Beachtung aller Bedingungen vor Ort geschehen.
|Abholungen außerhalb der festgelegten Termine sind nur nach Absprache mit einem BV erlaubt. [[Verhaltensregeln_-_Erläuterungen#Regel_B2.29_.E2.80.93_Abholungen_au.C3.9Ferhalb_der_vereinbarten_Termine|Erläuterung]]
+
*Bei Abholungen betreten die FS oft nicht nur den Kundenbereich (in dem Kinder natürlich normal sind), sondern den Lagerbereich oder den Arbeitsbereich der Beschäftigten. Außerdem ist es wichtig, dass FS sich auf ihre Abholung konzentrieren können. Die Mitnahme von Kindern sollte daher in der Regel nicht stattfinden.
 +
*FS, die keine Möglichkeit haben, Abholungen ohne (z.B. ihre) Kinder durchzuführen, sollten aber dadurch nicht von Abholungen ausgeschlossen werden. Deswegen sollen Ausnahmen möglich sein, falls der Ablauf der Abholung dies zulässt.
 +
*Dabei reicht es nicht, dass ein Betrieb sein Einverständnis gibt. Vielmehr müssen die Betriebsräume, die bei der Abholung betreten werden, für den Zutritt von Kindern geeignet sein (keine Gefährdung von Kindern, keine Gefahr von Sachschaden durch Kinder).
 +
*Außerdem hängt die Entscheidung stark vom einzelnen Kind ab. Manche Kinder kann man vielleicht problemlos in einen Betrieb mitnehmen, andere besser nicht. Dazu gehört auch, dass FS nur Kinder mitnehmen, bei denen sie ihre Aufsichtspflicht sicher ausüben können.
 +
*Eine Ausnahme gilt also für einen bestimmten FS, ein bestimmtes Kind und einen bestimmten Betrieb.
 +
*Wir empfehlen die Dokumentation der Ausnahme (und ggf. der späteren Rücknahme) durch eine PN einer/s BV an den/die FS.
  
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+
====Regel B2) – Abholungen außerhalb der vereinbarten Termine====
|B3)
+
*In der Regel sollten alle Abholungen nur zu den vereinbarten Terminen stattfinden; damit sich der Betrieb darauf verlassen kann.
|Holen mehrere FS gemeinsam ab, dann betreten und verlassen sie den Betrieb gemeinsam und führen die Abholung ohne Streit oder Diskussion durch. [[Verhaltensregeln_-_Erläuterungen#Regel_B3.29_.E2.80.93_mehrere_Abholer.2Ainnen|Erläuterung]]
+
*Gelegentlich sind aber Abholungen zu anderen Zeiten nötig: z.B. wenn der Betrieb selbst eine Abholung außer der Reihe wünscht.
 +
*Wichtig ist dabei nur, dass ein BV Bescheid weiß, da er/sie mehr Überblick über die Abholungen in dem Betrieb hat und ggf. noch Hinweise für die spezielle Situation geben kann.
  
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+
====Regel B3) – mehrere Abholer*innen====
|B4)
+
Hier wird jetzt vor allem “gemeinsam” betont, damit die Beschäftigten im Betrieb möglichst wenig gestört werden. Alle weiteren Details können (und müssen) für jeden Betrieb vor Ort abgesprochen werden.
|Die abholenden FS nehmen immer alle vom Betrieb übergebenen Lebensmittel mit, die noch genießbar sind. Ausnahmen können mit dem Betrieb vereinbart werden.<br/> Alle FS übernehmen gleich viele Lebensmittel, außer wenn alle mit einer anderen Aufteilung einverstanden sind. [[Verhaltensregeln_-_Erläuterungen#Regel_B4.29_.E2.80.93_alle_LM_mitnehmen_.28.3F.29|Erläuterung]]
 
  
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+
====Regel B4) – alle LM mitnehmen (?)====
|B5)
+
*Wir nehmen nur Lebensmittel mit, die noch genießbar sind, aber ungenießbare LM lassen wir beim Betrieb. Wir sind keine Müllabfuhr (außer steuerrechtlich).
|Bei einer Abholung dürfen den Betrieb nur betreten:<br/> –  für den Termin eingetragene oder als Ersatz einspringende FS mit Ausweis;<br/> – angehende FS nach Akzeptierung der Rechtsvereinbarung im Rahmen einer Einführungsabholung gemeinsam mit einem FS<br /> Weitere Personen müssen als "Tragehilfe" abseits des Betriebs warten. [[Verhaltensregeln_-_Erläuterungen#Regel_B5.29_.E2.80.93_Wer_darf_abholen_gehen|Erläuterung]]
+
*Die genießbaren Lebensmittel nehmen wir aber komplett mit, also alle!
 +
**Das garantieren wir den Betrieben. Davon darf es möglichst bei keiner Abholung eine Ausnahme geben, wenn wir vertrauenswürdige Partner des Betriebs bleiben wollen.
 +
**Es darf nicht davon abhängen, ob FS z.B. genug Taschen dabei haben oder zu wenige Abhol-Slots eingerichtet sind. Wenn man nicht alles tragen kann, dann muss man sich um Hilfe bemühen, und wenn das öfter passiert, ggf. die Zahl der Slots anpassen oder auf der Betriebsseite vorwarnen.
 +
**Man kann z.B. auf einem Neulingstreffen, der Betriebspinnwand oder im Forum darauf hinweisen, dass FS bei Abholungen gut vorbereitet und mit genügend Taschen ausgestattet sein sollten; auch dass sie jemand als Tragehilfe mitnehmen können oder ggf. vor Ort jemanden zu Hilfe rufen können (per Telefon, ...).
 +
**Eine Ausnahmeregelung, die generell mit dem Betrieb vereinbart ist, kann dagegen im Einzelfall durchaus Sinn machen: z.B. dass nicht-verderbliche Ware bis zur nächsten Abholung stehen bleibt, falls die Abholenden sie nicht transportieren können.
 +
*Es wird betont, dass LM vor Ort immer gleichmäßig unter allen Abholenden aufgeteilt werden.
 +
**Das vermeidet unangenehme Diskussionen darüber, ob z.B. Familien mit mehr Kindern auch mehr LM mitnehmen dürfen usw.
 +
**Umgekehrt sollen nicht einzelne FS sich nur ein paar LM herausgreifen und die anderen mit dem Rest stehen lassen; alle sollen sich um die Verteilung eines gleich großen Teils kümmern.
  
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====Regel B5) – Wer darf abholen gehen====
|B6)
+
*Bei Abholungen garantieren wir den Betrieben, dass nur Leute abholen gehen, die das Prozedere und den Umgang mit Lebensmitteln beherrschen; außerdem stellen wir den Betrieb von jeder Haftung frei.
|Während der Abholung ist Rücksicht auf die Kundschaft und Beschäftigten des Betriebs zu nehmen. Diskussionen werden nicht geführt.<br/> Die Abholenden richten sich nach den Wünschen der Beschäftigten und hinterlassen den Abholort ordentlich. [[Verhaltensregeln_-_Erläuterungen#Regel_B6.29_.E2.80.93_Verhalten_im_Betrieb|Erläuterung]]
+
*Deswegen müssen alle Abholenden die Rechtsvereinbarung akzeptiert haben. Außerdem sind nur Foodsaver (d.h. mit Ausweis) erlaubt und natürlich Leute, die – begleitet – eine Einführungsabholung machen.
 +
*Alle anderen (z.B. Tragehilfen) müssen deutlich erkennbar von den Abholenden getrennt warten, damit für den Betrieb klar ist, wer gerade zum Abholen da ist, ins Lager oder hinter die Theke darf usw.
 +
*Voriges Eintragen für den Termin ist für alle Foodsaver Pflicht, da wir oft nur mit einer begrenzten Personenzahl den Betrieb betreten dürfen. Außerdem ist es unfair, wenn man abholen geht und auf einmal die Lebensmittel zwischen 5 Leuten statt zwischen 2 aufgeteilt werden sollen. Nur wenn FS kurzfristig als Ersatz einspringen, dann kann es vorkommen, dass sie nicht für die Abholung eingetragen sind.
 +
*Wenn Leute genug Einführungsabholungen haben, aber noch keinen Ausweis, dann können sie durchaus Abholungen mitmachen: diese werden dann als weitere Einführungsabholungen gewertet – das heißt ja nichts anderes, als dass sie noch nicht alleine eine Abholung machen können.
  
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+
====Regel B6) – Verhalten im Betrieb====
|B7)
+
*Rücksicht und Höflichkeit auf die Mitarbeitenden im Betrieb sollten selbstverständlich sein.
|''Eine vom Betrieb gewünschte Wartezeit (Abweichung von der vereinbarten Uhrzeit) bis 15 Minuten muss akzeptiert werden, danach kann die Abholung höflich abgesagt werden.'' [[Verhaltensregeln_-_Erläuterungen#Regel_B7.29_.E2.80.93_Wartezeit|Erläuterung]]
+
*Betont wird, dass die Mitarbeitenden im Zweifelsfall immer Recht haben und wir uns nach dem richten, was sie sagen – es ist schließlich ihr Betrieb, und es sind auch ihre Lebensmittel!
 +
*Diskussionen und Streit zwischen den Foodsavern vor den Augen der Kunden oder der Beschäftigten werfen ein schlechtes Licht auf foodsharing. Man kann sie nach der Abholung, ausreichend weit weg vom Betrieb, führen.
 +
*Wir hinterlassen den Abholort ordentlich (“sauber” nur dann, wenn es nicht schon schmutzig ist, bevor wir dorthin kommen … wir sind ja keine Putztruppe).
  
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====Regel B7) – Wartezeit====
|B8)
+
*Etwas Wartezeit sollte man immer mitbringen.
|Wenn sich die Beschäftigten eines Betriebs unfreundlich verhalten, bleiben die Abholenden trotzdem höflich; sie können anschließend einen der BV informieren. [[Verhaltensregeln_-_Erläuterungen#Regel_B8.29_.E2.80.93_Keine_Diskussionen_mit_Mitarbeitenden|Erläuterung]]
+
*Es sollte aber auch nicht einreißen, dass der Betrieb die Foodsaver willkürlich warten lässt. Deswegen sollte man ein längeres Warten von Anfang an nicht akzeptieren (auch wenn man an diesem Tag zufällig genug Zeit hätte).
 +
*Diese Regel ist so betriebsspezifisch, dass sie nur als Vorschlag gedacht ist und in den Bezirken beliebig angepasst werden soll.
  
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====Regel B8) – Keine Diskussionen mit Mitarbeitenden====
|B9)
+
Jegliche Diskussionen mit Mitarbeitenden sollte man bei der Abholung unterlassen. Auch wenn man sich im Recht fühlt – ein Streit vor den Kunden oder den anderen Beschäftigten wirft nur ein schlechtes Licht auf foodsharing und bringt nichts.<br>
|Kommentare zu Menge, Art und Verwendung der von den FS geretteten LM sind zu unterlassen. [[Verhaltensregeln_-_Erläuterungen#Regel_B9.29_.E2.80.93_Wenn_nichts_zu_retten_ist|Erläuterung]]
+
Solche Situationen sollte ein BV in Ruhe ansprechen, aber nicht die Foodsaver während der Abholung.
  
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+
====Regel B9) – Wenn nichts zu retten ist ...====
|B10)
+
... dann sollte man sich Kommentare wie “Oh, schade!” oder “Ich hab so fest mit den Tomaten gerechnet.” dringend verkneifen! Wenn keine Lebensmittel weggeworfen werden, ist das ja genau, was foodsharing erreichen will.<br>
|Es dürfen keine Lebensmittel verkauft oder als Tauschware genutzt werden, auch nicht solche, für die gerettete Lebensmittel verarbeitet wurden. Pfand für Kisten, Flaschen oder dergleichen darf angenommen oder verlangt werden, falls er bei der Abholung bezahlt wurde. [[Verhaltensregeln_-_Erläuterungen#Regel_B10.29_.E2.80.93_kein_Verkauf.2C_kein_Tauschen|Erläuterung]]
+
Wenig aussortierte LM sind natürlich ein Grund zur Freude, und es wäre schön, das dem Betrieb auch mal zu sagen. Während der Abholung sollten wir das aber nicht machen (das kann ein*e BV in einem Gespräch außerhalb der Abholung mal lobend erwähnen). Denn es ist nicht leicht, ein solches Lob angemessen zu formulieren und nicht als versteckte Kritik wirken zu lassen ("aber sonst ist es ja immer ganz schön viel"). Das kann oft zu unglücklichen Situationen führen. Es ist daher besser, Kommentare grundsätzlich zu unterlassen, auch wenn sie vielleicht gut gemacht und gut gemeint sind.
  
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====Regel B10) – kein Verkauf, kein Tauschen====
|B11)
+
*Gerettete Lebensmittel haben offiziell den Wert 0. Das ist vor allem wichtig aus steuerlichen Gründen, aber auch um zu vermeiden, dass wir bei der Weitergabe eventuell als Lebensmittelbetrieb angesehen werden könnten.
|Für die Abholungen sollen möglichst ökologisch schonende Mittel eingesetzt werden. Weite Autofahrten und die unnötige Verwendung von Einwegartikeln sollen nach Möglichkeit vermieden werden. Wenn die Abholung ohne PKW möglich ist, sollen die BV durch ausreichende Slot-Anzahl dafür sorgen, dass diese Art der Abholung möglich gemacht und gefördert wird. [[Verhaltensregeln_-_Erläuterungen#Regel_B11.29_.E2.80.93_.C3.B6kologische_Mittel|Erläuterung]]
+
*Das gilt auch für Produkte, bei denen gerettete Lebensmittel verarbeitet wurden (z.B. selbstgekochte Marmelade oder Salate). Denn da ist es schwer, eine Grenze zu ziehen zwischen den dafür gekauften und den geretteten Zutaten.
 +
*Mindestens genauso wichtig ist aber, wie wir dastehen wollen und wie wir die Lebensmittel bewerten wollen – nämlich nicht-kapitalistisch.
 +
**Bei foodsharing geht es um die Rettung von LM, nicht um persönliche Vorteile oder den Gewinn von Werten. Der Wert der LM spielt keine Rolle, entscheidend ist nur, dass sie zu jemandem kommen, wo sie genutzt werden.
 +
**Beim Verkaufen oder Tauschen dagegen werden Güter gegen Geld oder andere Güter (subjektiv) gleichen Wertes getauscht, d.h. sie werden tatsächlich bewertet. Dies soll bei foodsharing gerade nicht so sein.
 +
**Wir betreiben Poolwirtschaft: alle geben in den Pool, was sie nicht brauchen, und nehmen sich aus dem Pool, was sie gebrauchen können.
 +
*Gerettete Lebensmittel zu verkaufen, geht daher auf keinen Fall; auch das direkte Tauschen gegen etwas anderes geht nicht. Wenn also jemand das Gefühl hat, dir etwas für die Lebensmittel geben zu müssen, dann solltest du das ablehnen und erklären, dass die geretteten Lebensmittel einfach zum Verschenken sind.
 +
*Natürlich kannst du mal etwas annehmen, wenn dir eine*r deiner Abnehmer*innen eine Freude machen oder ein kleines Dankeschön geben will.
 +
*Falls du bei der Abholung Pfand bezahlt hast, kannst du dir den natürlich bei der Weitergabe geben lassen.
  
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+
====Regel B11) – ökologische Mittel====
|B12)
+
*foodsharing ist eine Umweltorganisation und sollte sich auch entsprechend präsentieren. Das heißt: möglichst ökologisch schonende / nachhaltige Mittel einsetzen.
|Das Ziel bei foodsharing ist, Lebensmittel vor der Tonne zu retten. Die Abholenden entscheiden eigenständig, an wen die Lebensmittel weitergegeben werden. Bedürftigkeit ist nicht entscheidend. [[Verhaltensregeln_-_Erläuterungen#Regel_B12.29_.E2.80.93_nicht_nur_an_Bed.C3.BCrftige|Erläuterung]]
+
*Für viele Abholungen ist ein Pkw sinnvoll, z.B. wegen sehr großer Mengen oder wegen etwas weiteren Fahrten, gerade in ländlichen Gegenden; oder weil ein Foodsaver in der Nähe des Betriebs arbeitet, aber nach der Abholung per Auto nach Hause fährt.
 +
*Bei anderen Abholungen dagegen ist die Verwendung eines Pkws eher überflüssig: kleine Abholmengen oder viele potentielle Abholende, gute Lage und Verkehrsanbindung, ... Da wäre es wenig nachhaltig, den positiven Umweltaspekt aus der Rettung der Lebensmittel durch die Verwendung eines Pkw wieder zu schmälern.
 +
*Die Überlegung setzt sich natürlich fort bei der Verwendung von Verpackungen: viele Plastiktüten sind nicht sinnvoll, aber matschige Tomaten in einer Jutetasche führen dazu, dass man anschließend viel Energie, Wasser und Chemikalien für die Reinigung der Taschen, der eigenen Kleidung und des Teppichs im Hausflur aufwenden muss.
 +
*Es gibt in jedem Einzelfall viele Einflussfaktoren:
 +
**z.B. ob jemand ein Fahrrad hat, körperliche Möglichkeiten von FS, Kinder die man nicht alleine lassen kann, Sicherheit des ÖPNV vor allem abends, Erreichbarkeit des Wohnortes.
 +
**Entscheidungen darüber werden daher nicht betriebsspezifisch zu treffen sein, sondern nur für einzelne FS bezüglich einzelner Betriebe.
 +
**Auch muss zum Beispiel die Beurteilung eines fahrrad-trainierten BV nicht unbedingt für alle FS des Teams anwendbar sein.
 +
*Als Ziel sollte aber nicht aus den Augen verloren werden, immer dann möglichst ökologische Mittel einzusetzen, wenn sie möglich sind.
 +
**Wenn man zum Beispiel bei Betrieben mit großen Abholmengen die Möglichkeit offen hält, dass viele Leute gemeinsam zu Fuß oder per ÖPNV abholen, dann schafft man sogar mehr Entscheidungsfreiheit für die Foodsaver. Denn damit schafft man unter Umständen überhaupt erst die Voraussetzung dafür, dass einzelne FS, die ohne Auto kommen, eine Abholung (mit) machen können..
 +
**Es kann also ein guter Weg sein, wenn die BV viele Abholslots einrichten, falls es genügend potentielle Abholende gibt usw.
  
|- style="vertical-align:top;"
+
====Regel B12) – nicht nur an Bedürftige====
|B13)&nbsp;&nbsp;
+
Da foodsharing eine Umweltorganisation ist, geben wir Lebensmittel nicht nur an Bedürftige, sondern an alle Menschen ab, die sie verbrauchen können. Es geht nur darum, dass die Lebensmittel verwendet werden.
|Alle Abholenden sollen sich bemühen, die geretteten Lebensmittel vollständig zu verbrauchen oder zu fair-teilen (an Menschen, notfalls auch an Tiere). [[Verhaltensregeln_-_Erläuterungen#Regel_B13.29_.E2.80.93_gerettete_Lebensmittel_wegwerfen.3F|Erläuterung]]
+
Diskussionen darüber, warum du die Lebensmittel dieser Person gibst und nicht jener, die es doch angeblich viel nötiger habe, kannst du also mit dem Hinweis auf unsere Ziele einfach ablehnen.
  
|}
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====Regel B13) – gerettete Lebensmittel wegwerfen?====
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*Wir retten Lebensmittel, damit sie nicht verschwendet werden. Da wäre es nicht sinnvoll – und würde auch kein gutes Licht auf foodsharing werfen, wenn die Foodsaver sie hinterher doch wegwerfen.
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*Foodsaver sollten sich also größte Mühe geben, die geretteten Lebensmittel selbst zu verbrauchen, zu verarbeiten oder weiterzugeben; dabei ist auch die Weitergabe als Tierfutter immer noch besser als das Wegwerfen, denn auch die Tierfutterproduktion verschlingt sehr viele Ressourcen.
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*Welche Lebensmittel noch verzehrfähig sind, muss natürlich jeder Foodsaver selbst entscheiden. Es kann keine Kontrolle und keine Vorschriften darüber geben, das wäre organisatorisch gar nicht umsetzbar. Statt dessen brauchen wir gut ausgebildete Foodsaver, die sich ggf. auch gegenseitig bei der Beurteilung um Rat fragen oder unterstützen.
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*Trotz allem kann es vorkommen, dass man auch einmal nicht alle Lebensmittel aus einer Abholung weiterverteilen oder verwenden kann, gerade bei großen Abholmengen. Wenn man am Ende – nach intensivem Bemühen – einen Rest doch wegwerfen muss, dann ist das auch akzeptabel und sollte keine Regelverletzung sein.
  
 
==C) Betriebe, Betriebsteam, Planung von Abholungen==
 
==C) Betriebe, Betriebsteam, Planung von Abholungen==
  
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====Regel C1) aktuelle Informationen lesen vor Abholungen====
 
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Bei den Abholungen bei Betrieben kann es oft passieren, dass sich irgendetwas ändert oder an einem bestimmten Termin etwas anders ist als üblich (wenn sich zum Beispiel Abholzeiten wegen Feiertagen ändern).
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Wer eine Abholung übernimmt, sollte daher möglichst immer die letzten Informationen und Änderungen mitbekommen, sowohl im Teamchat als auch auf der Pinnwand und in den “Besonderheiten”.
|C1)
 
|Vor einer Abholung müssen FS die aktuelle Fassung der Betriebs-Besonderheiten sowie aktuelle Pinnwandeinträge und Beiträge im Teamchat kennen. [[Verhaltensregeln_-_Erläuterungen#Regel_C1.29_.E2.80.93_aktuelle_Informationen_lesen_vor_Abholungen|Erläuterung]]
 
 
 
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|C2)
 
|Alle Abholungen bei Betrieben werden über die jeweilige Betriebsseite auf der Online-Plattform von foodsharing koordiniert. Für einzelne Betriebe können in Absprache mit den BOTs ergänzend auch andere Kommunikationswege genutzt werden, sofern dadurch kein Teammitglied ausgeschlossen wird. [[Verhaltensregeln_-_Erläuterungen#Regel_C2.29_.E2.80.93_Organisation_nur_.C3.BCber_die_foodsharing-Plattform|Erläuterung]]
 
  
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====Regel C2) – Organisation nur über die foodsharing-Plattform====
|C3)
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Alle Nachrichten und Informationen zu Abholungen sollten ausschließlich über die Plattform oder per Telefongespräch laufen. Andere Kommunikationswege sind prinzipiell ausgeschlossen.
|Wer sich für einen Abholtermin einträgt, ist für die Abholung verantwortlich. Wer in Ausnahmefällen einen Abholtermin nicht wahrnehmen kann, muss sich unverzüglich aus dem Termin austragen ''und per Nachricht an das Team nach Ersatz suchen.<br/> Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin muss der/die FS per Nachricht an das Team und telefonisch Ersatz suchen und im Notfall eine*n BV telefonisch informieren.'' [[Verhaltensregeln_-_Erläuterungen#Regel_C3.29_.E2.80.93_Austragen_aus_Abholterminen|Erläuterung]]
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Interne Informationen von foodsharing haben auf den Servern anderer Anbieter nichts zu suchen – viele davon sind vertraulich und gehören nicht in die breite Öffentlichkeit. Außerdem ist nur auf der foodsharing-Plattform garantiert, dass alle Foodsaver die Informationen mitbekommen – nicht jeder hat einen Instagramm- oder Facebook-Account.<br>
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In manchen Fällen (spontane Abholungen, dringende Suche nach Ersatz) kann es sinnvoll sein, auch noch einen anderen Kommunikationsweg zu nutzen, aber nur ergänzend: die Organisation sollte immer noch, soweit es geht, über die foodsharing-Plattform laufen. Außerdem sollte dabei niemand ausgeschlossen werden (z.B. Leute ohne WhatsApp).
  
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====Regel C3) – Austragen aus Abholterminen====
|C4)
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Bei kurzfristigem Austragen muss ein Foodsaver mehr tun als bei frühzeitigen. Denn kurz vor der Abholung erreicht die Nachricht evtl. nicht mehr so viele FS, deswegen muss der Foodsaver per Telefon nach Ersatz suchen.
|''Mitteilungen von Beschäftigten eines Betriebs an die Abholenden müssen direkt an mindestens eine*n BV weitergegeben werden (Empfehlung).'' [[Verhaltensregeln_-_Erläuterungen#Regel_C4_.E2.80.93_Mitteilungen_des_Betriebs|Erläuterung]]
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Die genaue Ausgestaltung der Regel sollen die Bezirke selbst übernehmen, das in den Bezirken ganz unterschiedliche Fristen und Vorgehensweisen Sinn machen können. BOTs und BV des Bezirks sollten hier wohlüberlegte Entscheidungen treffen.
  
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====Regel C4 – Mitteilungen des Betriebs====
|C5)
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Foodsaver erhalten gelegentlich bei Abholungen Mitteilungen des Betriebs für die anderen Abholenden. Der beste Weg für die Weitergabe der Mitteilung ist meist nicht die Pinnwand, sondern eine Nachricht an die BV; sie können am besten beurteilen, ob die Nachricht auf die Pinnwand gehört oder nicht und wie sie dort formuliert werden sollte.
|Spezielle Regelungen für einen Betrieb werden stets von den BV mit dem Betrieb vereinbart und in den Besonderheiten auf der Betriebsseite festgelegt. [[Verhaltensregeln_-_Erläuterungen#Regel_C5.29_.E2.80.93_Festlegungen_f.C3.BCr_Abholungen_in_einem_Betrieb|Erläuterung]]
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Diese Regel soll aber jeder Bezirk an seine eigenen Vorstellungen anpassen.
  
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====Regel C5) – Festlegungen für Abholungen in einem Betrieb====
|C6)
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Es gibt etliche Entscheidungen, die betriebsspezifisch getroffen werden können und sollen. Wichtig ist, dass die BV diese Regeln mit dem Betrieb absprechen und treffen (ggf. gemeinsam mit ihrem Team).
|Neue Betriebe dürfen initiativ nur von Leuten mit bestandenem BV-Quiz in Absprache mit einem BOT und bei Betriebsketten dem/der zuständigen KAM oder der Gruppe Betriebsketten angesprochen werden. [[Verhaltensregeln_-_Erläuterungen#Regel_C6.29_.E2.80.93_Ansprechen_von_Betrieben|Erläuterung]]
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Die FS können nur den Überblick behalten, wenn alle Regeln zu einem Betrieb in dessen “Besonderheiten” stehen und nicht verteilt über Foren, Pinnwände, Teamchat etc.
  
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====Regel C6) – Ansprechen von Betrieben====
|C7)&nbsp;&nbsp;
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Nur BOTs haben wirklich Überblick über ihren Bezirk. Sie können z.B. bemerken, wenn mehrere BV denselben Betrieb ansprechen wollen oder wenn ein Betrieb nicht gut vom Bezirk zu schaffen ist. Bei Ketten ist sowieso Rücksprache mit dem Betriebskettenteam nötig.
|Vor dem Ansprechen eines Betriebs muss geprüft werden, ob der Betrieb auf der Online-Plattform schon eingetragen wurde; falls nicht, dann muss er eingetragen werden. [[Verhaltensregeln_-_Erläuterungen#Regel_C7.29_.E2.80.93_neue_Betriebe_eintragen_auf_Plattform|Erläuterung]]
 
  
|}
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====Regel C7) – neue Betriebe eintragen auf Plattform====
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Jede Kontaktaufnahme zu einem Betrieb muss in der Datenbank dokumentiert sein, damit zum Beispiel nicht Betriebe doppelt angesprochen werden. Der Hinweis auf die vorige Überprüfung soll (häufig vorkommende) Doppeleintragungen vermeiden. Auch wenn ein Betrieb nicht kooperieren will, anderweitig spendet o.ä., sollte man dies dort sehen können.
  
  

Version vom 31. Januar 2020, 20:04 Uhr

Wiki-Artikel-Typ: 3 (AG- und Event-Artikel)

Erläuterungen zu Verhaltensregeln (foodsharing-Grundlagen 2)



Teil A) Allgemeines Verhalten bei foodsharing

Regel A1) – Freundlicher Umgang untereinander

Foodsaver arbeiten vor allem aus der Distanz zusammen: online auf der Plattform, per PN, per Telefon. Da auch sehr viele Abholungen alleine durchgeführt werden, treffen sie sich selten in der physischen Welt. Deswegen ist es bei foodsharing ganz besonders wichtig, möglichst wenig Streit, Aggressionen und persönliche Unstimmigkeiten entstehen zu lassen. Diese lassen sich selten online oder aus der Ferne lösen; und da sich Foodsaver so selten treffen, gibt es wenig Gelegenheiten, solche Unstimmigkeiten aus der Welt zu schaffen.

Regel A2) – Duzen als Standard

Eine rein pragmatische Vereinbarung, die aber auch mit Datenschutz zu tun hat. Von den meisten anderen Foodsavern lernt man nur den Vornamen kennen, der Nachname bleibt unbekannt. Da ist es naheliegend, sich auch zu duzen. Indem das Duzen als Standard empfohlen wird, ersparen wir uns schwierige Situationen, in denen man vielleicht nicht wüsste, ob jetzt gerade Duzen oder Siezen angemessen ist. Alle duzen alle – das ist einfach. Aber eine streng gültige Vorschrift soll es natürlich nicht sein.

Regeln A3)-A4) – Diskussionen im Forum

  • Die Foren sind ein wichtiger Ort für Diskussionen über foodsharing, auch für Meinungsverschiedenheiten.
  • Andererseits sollen ironische, unsachliche, polemische Beiträge vermieden werden – sie können schnell zu aggressiven oder emotional aufgeladenen Diskussionen führen, die der foodsharing-Community sehr schaden können.
  • Aus demselben Grund haben persönliche Streitigkeiten in den Foren nichts zu suchen. Zudem ist es sehr schädlich und gegenüber den Betroffenen sehr unfair, wenn sie öffentlich an den Pranger gestellt werden. Persönliche Streitigkeiten gehören in ein persönliches Gespräch.

Regel A5) – Veröffentlichung von privaten Nachrichten

Private Nachrichten sind privat. Die Weitergabe von Nachrichten, Teilen daraus oder Informationen aus der Nachricht ist aus Datenschutzgründen völlig – und in jeder Situation! – ausgeschlossen, wenn der Absender oder die Absenderin der Nachricht nicht ausdrücklich zustimmt.

Regeln A6) und A7) – Erlaubte Forumsbeiträge, Löschen von Beiträgen

Grundsätzlich soll jeder Bezirk selbst entscheiden, welche Themen er in seinem Forum zulassen will. Daher werden erst einmal keine Themen aus den Foren ausgeschlossen. Eine Möglichkeit zum Löschen von Themen und Beiträgen sollte es aber geben.

  • Wenn die Entscheidung darüber einfach bei den BOTs liegt, dann stellt das die Meinungsfreiheit in den Foren in Frage; ein BOT könnte dann z.B. unerwünschte Kritik einfach löschen.
  • Dasselbe Problem ergibt sich bei den Foren, die moderiert werden (d.h. ein*e Moderator*in, üblicherweise ein*e BOT, entscheidet, ob ein Beitrag überhaupt erscheint).

Deswegen

  • wird die Moderation von Bezirksforen (auch für Bundeslandbezirke usw.) vollständig abgeschafft
  • wird die Entscheidung über die Löschung von Beiträgen an das Mediationsteam des Bezirks gegeben

Derzeit muss das Mediationsteam noch die zentrale Meldungsgruppe um Löschung bitten, da die Zugriffsrechte noch geändert werden müssen (das erfordert einige Zeit zum Programmieren, weil das Mediationsteam auf der Plattform als Einrichtung noch gar nicht existiert; darum bitte etwas Geduld).

  • Der/die Autor*in eines Beitrags sollte aber das Recht haben, gegen eine Löschung zu protestieren. Dafür muss er/sie seinen Text selbst besitzen (meist schreibt man den Text ja direkt ins Forum, wo er nach einer Löschung eben weg ist). Deswegen soll der Text vor Löschung per PN an den/die Autor*in geschickt werden. Wieder: derzeit manuell, in Zukunft automatisch.
  • Für Arbeitsgruppen, Termine und Betriebspinnwände wird die Verantwortung für das Löschen den dort verantwortlichen Personen übertragen. Alles andere wäre sehr kompliziert (z.B. müsste sonst das Mediationteam Einblick in jede Arbeitsgruppe und jeden Betrieb haben, was schon aus Datenschutzgründen gar nicht geht) und ist eher nebensächlich: im Betrieb gibt es ja auch noch den Team-Chat; Kritik in meist eher kleinen Arbeitsgruppen kann genauso gut auch direkt kommuniziert werden, falls ein Admin diese blockt.

Regel A8) – Verpflichtung zur Angabe korrekter persönlicher Daten

  • Die FS sind in Zusammenarbeit mit oder sogar im Auftrag der Bezirke unterwegs, was eine Art Vertragsverhältnis begründet. Dafür müssen die FS eindeutig identifizierbar sein, was über Name und Geburtsdatum funktioniert.
  • Die BOTs benötigen die Postadresse, um erkennen zu können, ob ein FS wirklich noch im eigenen Bezirk wohnt oder ganz woanders. Die Zusammenarbeit ohne eine Telefonnummer und ohne ein aussagekräftiges Foto ist in mehreren Zusammenhängen sehr erschwert.
  • Anmerkung: Viele FS möchten ihre Postadresse nicht eintragen, da sie dann über die Karte leicht zu finden sind. Deswegen ist geplant, dass man in Zukunft nur noch FS über die Karte finden kann, die zum eigenen Bezirk gehören oder für die man “Kenne ich” bestätigt hat.

Regel A9) – Vertraulichkeit von Foodsaver-Daten und foodsharing-internen Informationen

Alle Foodsaver erfahren z.B. die Telefonnummer anderer Foodsaver im selben Betriebsteam. Sie darf natürlich auf keinen Fall einfach an andere Menschen weitergegeben werden.
Außerdem kennen Foodsaver die Abholzeiten und Details zu Betrieben u.a. Diese Infos dürfen in der Regel nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Sonst könnten zum Beispiel foodsharing-fremde Personen im Namen von foodsharing bei den Betrieben oder gar bei den Abholterminen auftauchen. Außerdem wollen viele Betriebe nicht in der Öffentlichkeit als Kooperationspartner von foodsharing genannt werden.

B) Verhalten bei Abholungen

Regel B1), Satz 1 – Pünktlichkeit und Auftreten

Die Betriebe arbeiten mit uns zusammen, falls sie uns als professionelle, angenehme Partner erleben. Deswegen sind Dinge wie angemessene Kleidung, Sauberkeit, guter Umgang mit den Lebensmitteln usw. und natürlich Pünktlichkeit wichtig, damit uns eine Kooperation erhalten bleibt.

Regel B1), Satz 2-3 – Mitnahme von Kindern bei Abholungen

Ob bei einem Betrieb Kinder zu einer Abholung mitgenommen werden können, ist sehr stark abhängig von dem einzelnen Betrieb, dem einzelnen Kind und dem einzelnen Foodsaver. Deswegen sollte das nur in einem wichtigen Einzelfall unter sorgfältiger Beachtung aller Bedingungen vor Ort geschehen.

  • Bei Abholungen betreten die FS oft nicht nur den Kundenbereich (in dem Kinder natürlich normal sind), sondern den Lagerbereich oder den Arbeitsbereich der Beschäftigten. Außerdem ist es wichtig, dass FS sich auf ihre Abholung konzentrieren können. Die Mitnahme von Kindern sollte daher in der Regel nicht stattfinden.
  • FS, die keine Möglichkeit haben, Abholungen ohne (z.B. ihre) Kinder durchzuführen, sollten aber dadurch nicht von Abholungen ausgeschlossen werden. Deswegen sollen Ausnahmen möglich sein, falls der Ablauf der Abholung dies zulässt.
  • Dabei reicht es nicht, dass ein Betrieb sein Einverständnis gibt. Vielmehr müssen die Betriebsräume, die bei der Abholung betreten werden, für den Zutritt von Kindern geeignet sein (keine Gefährdung von Kindern, keine Gefahr von Sachschaden durch Kinder).
  • Außerdem hängt die Entscheidung stark vom einzelnen Kind ab. Manche Kinder kann man vielleicht problemlos in einen Betrieb mitnehmen, andere besser nicht. Dazu gehört auch, dass FS nur Kinder mitnehmen, bei denen sie ihre Aufsichtspflicht sicher ausüben können.
  • Eine Ausnahme gilt also für einen bestimmten FS, ein bestimmtes Kind und einen bestimmten Betrieb.
  • Wir empfehlen die Dokumentation der Ausnahme (und ggf. der späteren Rücknahme) durch eine PN einer/s BV an den/die FS.

Regel B2) – Abholungen außerhalb der vereinbarten Termine

  • In der Regel sollten alle Abholungen nur zu den vereinbarten Terminen stattfinden; damit sich der Betrieb darauf verlassen kann.
  • Gelegentlich sind aber Abholungen zu anderen Zeiten nötig: z.B. wenn der Betrieb selbst eine Abholung außer der Reihe wünscht.
  • Wichtig ist dabei nur, dass ein BV Bescheid weiß, da er/sie mehr Überblick über die Abholungen in dem Betrieb hat und ggf. noch Hinweise für die spezielle Situation geben kann.

Regel B3) – mehrere Abholer*innen

Hier wird jetzt vor allem “gemeinsam” betont, damit die Beschäftigten im Betrieb möglichst wenig gestört werden. Alle weiteren Details können (und müssen) für jeden Betrieb vor Ort abgesprochen werden.

Regel B4) – alle LM mitnehmen (?)

  • Wir nehmen nur Lebensmittel mit, die noch genießbar sind, aber ungenießbare LM lassen wir beim Betrieb. Wir sind keine Müllabfuhr (außer steuerrechtlich).
  • Die genießbaren Lebensmittel nehmen wir aber komplett mit, also alle!
    • Das garantieren wir den Betrieben. Davon darf es möglichst bei keiner Abholung eine Ausnahme geben, wenn wir vertrauenswürdige Partner des Betriebs bleiben wollen.
    • Es darf nicht davon abhängen, ob FS z.B. genug Taschen dabei haben oder zu wenige Abhol-Slots eingerichtet sind. Wenn man nicht alles tragen kann, dann muss man sich um Hilfe bemühen, und wenn das öfter passiert, ggf. die Zahl der Slots anpassen oder auf der Betriebsseite vorwarnen.
    • Man kann z.B. auf einem Neulingstreffen, der Betriebspinnwand oder im Forum darauf hinweisen, dass FS bei Abholungen gut vorbereitet und mit genügend Taschen ausgestattet sein sollten; auch dass sie jemand als Tragehilfe mitnehmen können oder ggf. vor Ort jemanden zu Hilfe rufen können (per Telefon, ...).
    • Eine Ausnahmeregelung, die generell mit dem Betrieb vereinbart ist, kann dagegen im Einzelfall durchaus Sinn machen: z.B. dass nicht-verderbliche Ware bis zur nächsten Abholung stehen bleibt, falls die Abholenden sie nicht transportieren können.
  • Es wird betont, dass LM vor Ort immer gleichmäßig unter allen Abholenden aufgeteilt werden.
    • Das vermeidet unangenehme Diskussionen darüber, ob z.B. Familien mit mehr Kindern auch mehr LM mitnehmen dürfen usw.
    • Umgekehrt sollen nicht einzelne FS sich nur ein paar LM herausgreifen und die anderen mit dem Rest stehen lassen; alle sollen sich um die Verteilung eines gleich großen Teils kümmern.

Regel B5) – Wer darf abholen gehen

  • Bei Abholungen garantieren wir den Betrieben, dass nur Leute abholen gehen, die das Prozedere und den Umgang mit Lebensmitteln beherrschen; außerdem stellen wir den Betrieb von jeder Haftung frei.
  • Deswegen müssen alle Abholenden die Rechtsvereinbarung akzeptiert haben. Außerdem sind nur Foodsaver (d.h. mit Ausweis) erlaubt und natürlich Leute, die – begleitet – eine Einführungsabholung machen.
  • Alle anderen (z.B. Tragehilfen) müssen deutlich erkennbar von den Abholenden getrennt warten, damit für den Betrieb klar ist, wer gerade zum Abholen da ist, ins Lager oder hinter die Theke darf usw.
  • Voriges Eintragen für den Termin ist für alle Foodsaver Pflicht, da wir oft nur mit einer begrenzten Personenzahl den Betrieb betreten dürfen. Außerdem ist es unfair, wenn man abholen geht und auf einmal die Lebensmittel zwischen 5 Leuten statt zwischen 2 aufgeteilt werden sollen. Nur wenn FS kurzfristig als Ersatz einspringen, dann kann es vorkommen, dass sie nicht für die Abholung eingetragen sind.
  • Wenn Leute genug Einführungsabholungen haben, aber noch keinen Ausweis, dann können sie durchaus Abholungen mitmachen: diese werden dann als weitere Einführungsabholungen gewertet – das heißt ja nichts anderes, als dass sie noch nicht alleine eine Abholung machen können.

Regel B6) – Verhalten im Betrieb

  • Rücksicht und Höflichkeit auf die Mitarbeitenden im Betrieb sollten selbstverständlich sein.
  • Betont wird, dass die Mitarbeitenden im Zweifelsfall immer Recht haben und wir uns nach dem richten, was sie sagen – es ist schließlich ihr Betrieb, und es sind auch ihre Lebensmittel!
  • Diskussionen und Streit zwischen den Foodsavern vor den Augen der Kunden oder der Beschäftigten werfen ein schlechtes Licht auf foodsharing. Man kann sie nach der Abholung, ausreichend weit weg vom Betrieb, führen.
  • Wir hinterlassen den Abholort ordentlich (“sauber” nur dann, wenn es nicht schon schmutzig ist, bevor wir dorthin kommen … wir sind ja keine Putztruppe).

Regel B7) – Wartezeit

  • Etwas Wartezeit sollte man immer mitbringen.
  • Es sollte aber auch nicht einreißen, dass der Betrieb die Foodsaver willkürlich warten lässt. Deswegen sollte man ein längeres Warten von Anfang an nicht akzeptieren (auch wenn man an diesem Tag zufällig genug Zeit hätte).
  • Diese Regel ist so betriebsspezifisch, dass sie nur als Vorschlag gedacht ist und in den Bezirken beliebig angepasst werden soll.

Regel B8) – Keine Diskussionen mit Mitarbeitenden

Jegliche Diskussionen mit Mitarbeitenden sollte man bei der Abholung unterlassen. Auch wenn man sich im Recht fühlt – ein Streit vor den Kunden oder den anderen Beschäftigten wirft nur ein schlechtes Licht auf foodsharing und bringt nichts.
Solche Situationen sollte ein BV in Ruhe ansprechen, aber nicht die Foodsaver während der Abholung.

Regel B9) – Wenn nichts zu retten ist ...

... dann sollte man sich Kommentare wie “Oh, schade!” oder “Ich hab so fest mit den Tomaten gerechnet.” dringend verkneifen! Wenn keine Lebensmittel weggeworfen werden, ist das ja genau, was foodsharing erreichen will.
Wenig aussortierte LM sind natürlich ein Grund zur Freude, und es wäre schön, das dem Betrieb auch mal zu sagen. Während der Abholung sollten wir das aber nicht machen (das kann ein*e BV in einem Gespräch außerhalb der Abholung mal lobend erwähnen). Denn es ist nicht leicht, ein solches Lob angemessen zu formulieren und nicht als versteckte Kritik wirken zu lassen ("aber sonst ist es ja immer ganz schön viel"). Das kann oft zu unglücklichen Situationen führen. Es ist daher besser, Kommentare grundsätzlich zu unterlassen, auch wenn sie vielleicht gut gemacht und gut gemeint sind.

Regel B10) – kein Verkauf, kein Tauschen

  • Gerettete Lebensmittel haben offiziell den Wert 0. Das ist vor allem wichtig aus steuerlichen Gründen, aber auch um zu vermeiden, dass wir bei der Weitergabe eventuell als Lebensmittelbetrieb angesehen werden könnten.
  • Das gilt auch für Produkte, bei denen gerettete Lebensmittel verarbeitet wurden (z.B. selbstgekochte Marmelade oder Salate). Denn da ist es schwer, eine Grenze zu ziehen zwischen den dafür gekauften und den geretteten Zutaten.
  • Mindestens genauso wichtig ist aber, wie wir dastehen wollen und wie wir die Lebensmittel bewerten wollen – nämlich nicht-kapitalistisch.
    • Bei foodsharing geht es um die Rettung von LM, nicht um persönliche Vorteile oder den Gewinn von Werten. Der Wert der LM spielt keine Rolle, entscheidend ist nur, dass sie zu jemandem kommen, wo sie genutzt werden.
    • Beim Verkaufen oder Tauschen dagegen werden Güter gegen Geld oder andere Güter (subjektiv) gleichen Wertes getauscht, d.h. sie werden tatsächlich bewertet. Dies soll bei foodsharing gerade nicht so sein.
    • Wir betreiben Poolwirtschaft: alle geben in den Pool, was sie nicht brauchen, und nehmen sich aus dem Pool, was sie gebrauchen können.
  • Gerettete Lebensmittel zu verkaufen, geht daher auf keinen Fall; auch das direkte Tauschen gegen etwas anderes geht nicht. Wenn also jemand das Gefühl hat, dir etwas für die Lebensmittel geben zu müssen, dann solltest du das ablehnen und erklären, dass die geretteten Lebensmittel einfach zum Verschenken sind.
  • Natürlich kannst du mal etwas annehmen, wenn dir eine*r deiner Abnehmer*innen eine Freude machen oder ein kleines Dankeschön geben will.
  • Falls du bei der Abholung Pfand bezahlt hast, kannst du dir den natürlich bei der Weitergabe geben lassen.

Regel B11) – ökologische Mittel

  • foodsharing ist eine Umweltorganisation und sollte sich auch entsprechend präsentieren. Das heißt: möglichst ökologisch schonende / nachhaltige Mittel einsetzen.
  • Für viele Abholungen ist ein Pkw sinnvoll, z.B. wegen sehr großer Mengen oder wegen etwas weiteren Fahrten, gerade in ländlichen Gegenden; oder weil ein Foodsaver in der Nähe des Betriebs arbeitet, aber nach der Abholung per Auto nach Hause fährt.
  • Bei anderen Abholungen dagegen ist die Verwendung eines Pkws eher überflüssig: kleine Abholmengen oder viele potentielle Abholende, gute Lage und Verkehrsanbindung, ... Da wäre es wenig nachhaltig, den positiven Umweltaspekt aus der Rettung der Lebensmittel durch die Verwendung eines Pkw wieder zu schmälern.
  • Die Überlegung setzt sich natürlich fort bei der Verwendung von Verpackungen: viele Plastiktüten sind nicht sinnvoll, aber matschige Tomaten in einer Jutetasche führen dazu, dass man anschließend viel Energie, Wasser und Chemikalien für die Reinigung der Taschen, der eigenen Kleidung und des Teppichs im Hausflur aufwenden muss.
  • Es gibt in jedem Einzelfall viele Einflussfaktoren:
    • z.B. ob jemand ein Fahrrad hat, körperliche Möglichkeiten von FS, Kinder die man nicht alleine lassen kann, Sicherheit des ÖPNV vor allem abends, Erreichbarkeit des Wohnortes.
    • Entscheidungen darüber werden daher nicht betriebsspezifisch zu treffen sein, sondern nur für einzelne FS bezüglich einzelner Betriebe.
    • Auch muss zum Beispiel die Beurteilung eines fahrrad-trainierten BV nicht unbedingt für alle FS des Teams anwendbar sein.
  • Als Ziel sollte aber nicht aus den Augen verloren werden, immer dann möglichst ökologische Mittel einzusetzen, wenn sie möglich sind.
    • Wenn man zum Beispiel bei Betrieben mit großen Abholmengen die Möglichkeit offen hält, dass viele Leute gemeinsam zu Fuß oder per ÖPNV abholen, dann schafft man sogar mehr Entscheidungsfreiheit für die Foodsaver. Denn damit schafft man unter Umständen überhaupt erst die Voraussetzung dafür, dass einzelne FS, die ohne Auto kommen, eine Abholung (mit) machen können..
    • Es kann also ein guter Weg sein, wenn die BV viele Abholslots einrichten, falls es genügend potentielle Abholende gibt usw.

Regel B12) – nicht nur an Bedürftige

Da foodsharing eine Umweltorganisation ist, geben wir Lebensmittel nicht nur an Bedürftige, sondern an alle Menschen ab, die sie verbrauchen können. Es geht nur darum, dass die Lebensmittel verwendet werden. Diskussionen darüber, warum du die Lebensmittel dieser Person gibst und nicht jener, die es doch angeblich viel nötiger habe, kannst du also mit dem Hinweis auf unsere Ziele einfach ablehnen.

Regel B13) – gerettete Lebensmittel wegwerfen?

  • Wir retten Lebensmittel, damit sie nicht verschwendet werden. Da wäre es nicht sinnvoll – und würde auch kein gutes Licht auf foodsharing werfen, wenn die Foodsaver sie hinterher doch wegwerfen.
  • Foodsaver sollten sich also größte Mühe geben, die geretteten Lebensmittel selbst zu verbrauchen, zu verarbeiten oder weiterzugeben; dabei ist auch die Weitergabe als Tierfutter immer noch besser als das Wegwerfen, denn auch die Tierfutterproduktion verschlingt sehr viele Ressourcen.
  • Welche Lebensmittel noch verzehrfähig sind, muss natürlich jeder Foodsaver selbst entscheiden. Es kann keine Kontrolle und keine Vorschriften darüber geben, das wäre organisatorisch gar nicht umsetzbar. Statt dessen brauchen wir gut ausgebildete Foodsaver, die sich ggf. auch gegenseitig bei der Beurteilung um Rat fragen oder unterstützen.
  • Trotz allem kann es vorkommen, dass man auch einmal nicht alle Lebensmittel aus einer Abholung weiterverteilen oder verwenden kann, gerade bei großen Abholmengen. Wenn man am Ende – nach intensivem Bemühen – einen Rest doch wegwerfen muss, dann ist das auch akzeptabel und sollte keine Regelverletzung sein.

C) Betriebe, Betriebsteam, Planung von Abholungen

Regel C1) – aktuelle Informationen lesen vor Abholungen

Bei den Abholungen bei Betrieben kann es oft passieren, dass sich irgendetwas ändert oder an einem bestimmten Termin etwas anders ist als üblich (wenn sich zum Beispiel Abholzeiten wegen Feiertagen ändern). Wer eine Abholung übernimmt, sollte daher möglichst immer die letzten Informationen und Änderungen mitbekommen, sowohl im Teamchat als auch auf der Pinnwand und in den “Besonderheiten”.

Regel C2) – Organisation nur über die foodsharing-Plattform

Alle Nachrichten und Informationen zu Abholungen sollten ausschließlich über die Plattform oder per Telefongespräch laufen. Andere Kommunikationswege sind prinzipiell ausgeschlossen. Interne Informationen von foodsharing haben auf den Servern anderer Anbieter nichts zu suchen – viele davon sind vertraulich und gehören nicht in die breite Öffentlichkeit. Außerdem ist nur auf der foodsharing-Plattform garantiert, dass alle Foodsaver die Informationen mitbekommen – nicht jeder hat einen Instagramm- oder Facebook-Account.
In manchen Fällen (spontane Abholungen, dringende Suche nach Ersatz) kann es sinnvoll sein, auch noch einen anderen Kommunikationsweg zu nutzen, aber nur ergänzend: die Organisation sollte immer noch, soweit es geht, über die foodsharing-Plattform laufen. Außerdem sollte dabei niemand ausgeschlossen werden (z.B. Leute ohne WhatsApp).

Regel C3) – Austragen aus Abholterminen

Bei kurzfristigem Austragen muss ein Foodsaver mehr tun als bei frühzeitigen. Denn kurz vor der Abholung erreicht die Nachricht evtl. nicht mehr so viele FS, deswegen muss der Foodsaver per Telefon nach Ersatz suchen. Die genaue Ausgestaltung der Regel sollen die Bezirke selbst übernehmen, das in den Bezirken ganz unterschiedliche Fristen und Vorgehensweisen Sinn machen können. BOTs und BV des Bezirks sollten hier wohlüberlegte Entscheidungen treffen.

Regel C4 – Mitteilungen des Betriebs

Foodsaver erhalten gelegentlich bei Abholungen Mitteilungen des Betriebs für die anderen Abholenden. Der beste Weg für die Weitergabe der Mitteilung ist meist nicht die Pinnwand, sondern eine Nachricht an die BV; sie können am besten beurteilen, ob die Nachricht auf die Pinnwand gehört oder nicht und wie sie dort formuliert werden sollte. Diese Regel soll aber jeder Bezirk an seine eigenen Vorstellungen anpassen.

Regel C5) – Festlegungen für Abholungen in einem Betrieb

Es gibt etliche Entscheidungen, die betriebsspezifisch getroffen werden können und sollen. Wichtig ist, dass die BV diese Regeln mit dem Betrieb absprechen und treffen (ggf. gemeinsam mit ihrem Team). Die FS können nur den Überblick behalten, wenn alle Regeln zu einem Betrieb in dessen “Besonderheiten” stehen und nicht verteilt über Foren, Pinnwände, Teamchat etc.

Regel C6) – Ansprechen von Betrieben

Nur BOTs haben wirklich Überblick über ihren Bezirk. Sie können z.B. bemerken, wenn mehrere BV denselben Betrieb ansprechen wollen oder wenn ein Betrieb nicht gut vom Bezirk zu schaffen ist. Bei Ketten ist sowieso Rücksprache mit dem Betriebskettenteam nötig.

Regel C7) – neue Betriebe eintragen auf Plattform

Jede Kontaktaufnahme zu einem Betrieb muss in der Datenbank dokumentiert sein, damit zum Beispiel nicht Betriebe doppelt angesprochen werden. Der Hinweis auf die vorige Überprüfung soll (häufig vorkommende) Doppeleintragungen vermeiden. Auch wenn ein Betrieb nicht kooperieren will, anderweitig spendet o.ä., sollte man dies dort sehen können.



Artikel von:   AG Verhaltensregeln   (Kontakt)
Letzte Überarbeitung am 01.02.2020