Foto - Leitfaden für ein repräsentatives Foto: Unterschied zwischen den Versionen

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* Ob ein Foto die Person so zeigt, dass sie ausreichend eindeutig erkennbar ist, entscheiden im Zweifelsfall die Botschafter*innen.  
 
* Ob ein Foto die Person so zeigt, dass sie ausreichend eindeutig erkennbar ist, entscheiden im Zweifelsfall die Botschafter*innen.  
  
* Bildgröße: Das Bild sollte mindestens 500kb groß sein, damit es auf dem Ausweis und auf der Seite nicht zu unscharf wird.
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* Bildgröße: Das Bild sollte maximal 500kb groß sein, damit es auf dem Ausweis und auf der Seite nicht zu unscharf wird.
  
 
* ''Wenn das Bild auf der Seite liegt'' - das kann nach dem Hochladen passieren. Das liegt an den Einstellungen in der Bilddatei, die manche Geräte festlegen. Es hilft, das Foto in einem Grafik-Programm zu öffnen, unter neuem Namen abzuspeichern und dann das neue Bild hochzuladen.
 
* ''Wenn das Bild auf der Seite liegt'' - das kann nach dem Hochladen passieren. Das liegt an den Einstellungen in der Bilddatei, die manche Geräte festlegen. Es hilft, das Foto in einem Grafik-Programm zu öffnen, unter neuem Namen abzuspeichern und dann das neue Bild hochzuladen.
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''Letzte Überarbeitung am 01.02.2020''
 
''Letzte Überarbeitung am 01.02.2020''

Aktuelle Version vom 15. März 2023, 14:41 Uhr

Wiki-Artikel-Typ: 1 (Regel-Artikel)


Das Foto ist ein wichtiger Bestandteil des Profils eines/r jeden Foodsavers. Zum einen ist es sehr schön, wenn man bei der Kommunikation über die Plattform ein Bild des Gegenübers sehen kann, zum anderen wird das Foto für den Ausweis benötigt.

Dieser Leitfaden ist für alle Foodsaver verbindlich. Botschafter*innen sind berechtigt, einem Foodsaver die Verifizierung zu entziehen oder zu verweigern, wenn kein entsprechendes Foto hochgeladen und der Ausweis mit dem neuen Foto ausgestellt wurde. Für die Einhaltung des Leitfadens ist zum einen der Foodsaver selbst, zum anderen der/die Botschafter*in, der/die den Ausweis ausstellt, zuständig.

Folgende Regeln sind dabei einzuhalten.

  • Gesicht, nicht Körper: Auf dem Profilbild soll genau wie auf einem Passbild nicht der ganze Körper, sondern vor allem das Gesicht erkennbar sein, allerdings sollte das Bild den ganzen Kopf zeigen.
  • Keine Sonnenbrille und ähnliches: Gesichtsbedeckungen wie Sonnenbrillen, Masken etc. sind auf dem Profilbild nicht erlaubt, da die Person dann nicht erkennbar wäre. Eine Brille als Sehhilfe ist natürlich erlaubt; wenn sie immer getragen wird, ist sie sogar sinnvoll, dabei müssen aber die Augen erkennbar bleiben.
  • Keine ablenkende Kopfbedeckung: Auf dem Profilbild sollte kein Hut etc. getragen werden, der ablenkend wirken kann. Am besten ist ein Foto völlig ohne Kopfbedeckung, ein einfacher Hut ohne schrille Farben und Motiv ist jedoch erlaubt. Religiöse Kopfbedeckung ist natürlich ebenfalls erlaubt.
  • Gerader Blick: Wichtig ist auch, dass die Person direkt in die Kamera oder höchstens leicht schräg blickt. Bei Fotos von der Seite ist kaum etwas von der Person zu erkennen.
  • Ausrichtung: Das Profilbild ist auszurichten wie ein Passbild. Das Foto darf nicht gedreht (z.B. kopfüber) oder spiegelverkehrt (z.B. wegen Fotografierens über einen Spiegel) sein.
  • Belichtung: Wenn möglich, sollte das Gesicht gleichmäßig belichtet sein, so dass es keine Schatten gibt.
  • Aktualität: Das Profilbild sollte einigermaßen aktuell sein, d.h. die Person muss auf dem Bild zweifelsfrei identifizierbar sein.
  • Farbe: Das Profilbild sollte möglichst ein Farbfoto sein.
  • Grinsen erlaubt: Gerne dürfen Foodsaver durch ein breites Grinsen ihre Freude am Retten von Lebensmitteln zeigen (anders als bei einem biometrischen Passbild). Sonstige Grimassen, ebenso Gesten, sind nicht erlaubt.

Allgemeines

  • Ob ein Foto die Person so zeigt, dass sie ausreichend eindeutig erkennbar ist, entscheiden im Zweifelsfall die Botschafter*innen.
  • Bildgröße: Das Bild sollte maximal 500kb groß sein, damit es auf dem Ausweis und auf der Seite nicht zu unscharf wird.
  • Wenn das Bild auf der Seite liegt - das kann nach dem Hochladen passieren. Das liegt an den Einstellungen in der Bilddatei, die manche Geräte festlegen. Es hilft, das Foto in einem Grafik-Programm zu öffnen, unter neuem Namen abzuspeichern und dann das neue Bild hochzuladen.



Artikel von:   AG Verhaltensregeln und Meldesystem   (Kontakt)
Letzte Überarbeitung am 01.02.2020