Steuer und Spendenquittungen: Unterschied zwischen den Versionen

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===Was gilt es bei „Gewinnen oder finanziellen Zuwendungen (Spenden)“ zu beachten? Eine kleine Steuerkunde.===
== Preisgelder und Spenden in foodsharing-Bezirken ==
Preisgelder, Spenden und Gewinne können zur Steuerpflicht führen. Spenden und Spendenquittungen sind nur möglich, wenn Gemeinnützigkeit vorliegt. Bei Preisgeldern hängt die Steuerpflicht von der empfangenden Person ab. Der foodsharing e.V. ist zur Ausstellung von Spendenquittungen berechtigt und kann deshalb Spenden empfangen. Ein Rückfluss dieser Gelder an die Bezirke ist nicht möglich. Sollte sich trotzdem eine Einzelperson aus eurem Bezirk für einen Preis bewerben, muss diese Bewerbung vorher im Bezirk und dem foodsharing e.V. abgesprochen werden und im Vorfeld festgelegt werden, wie das Geld verwendet werden soll.


Liebe Bots/ Foodsaver,
== Spendenquittungen ==
Bei den Lebensmitteln von Kooperationsbetrieben handelt es sich um Lebensmittelabgaben und nicht um Lebensmittelspenden. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Kooperationsbetriebe nach einer Spendenquittung fragen, was in jedem Fall abgelehnt werden muss. Die meisten foodsharing-Bezirke haben keine anerkannte Gemeinnützigkeit und dürfen deshalb keine Spendenquittungen ausstellen. Kooperationsbetriebe geben uns Lebensmittel, die sie als nicht mehr verkaufsfähig einstufen. Die Lebensmittel werden deshalb vor der Abgabe an uns abgeschrieben und ihr Geldwert mit 0 € angesetzt. Es besteht somit die Möglichkeit, dass dem Betrieb über unseren [[Lieferschein]] bescheinigt wird, dass er die Lebensmittel nicht verkauft hat. Auf unseren Lieferscheinen müssen deshalb immer Mengen oder Massen und niemals Geldwerte stehen.


in der Vergangenheit durften wir schon einigen Bezirken unsere Glückwünsche aussprechen, weil sie von unterschiedlichen Stellen für ihr Engagement im Rahmen des Lebensmittel-Rettens gewürdigt wurden. Es freut uns sehr, dass so viele Ortsgruppen ausgezeichnet werden! Diese Zuwendungen sind in den meisten Fällen mit einem Geldwert verbunden, woraus sich bestimmte steuerrechtliche Folgerungen ergeben (1).


Dies soll ein kurzer Exkurs sein, wie man mit Spenden/Zuwendungen umgehen kann und was ihr als Begünstigte tun müsst und könnt.


Preisgelder/Gewinne müssen in den meisten Fällen versteuert werden, so dass für sie dasselbe gilt wie für Spenden! Ausnahmen sind Preise, deren Verleihung in erster Linie dazu bestimmt sind, das Lebenswerk des Empfängers zu würdigen oder die Persönlichkeit des Preisträgers zu ehren (2).
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*Wenn die Spende an eine foodsharing-Gruppe eines Bezirks geht, die ''kein gemeinnütziger Verein'' (im juristischen Sinne) ist, dann muss dieser Geldeingang bei der Steuer angegeben werden.
''Artikel von'': &nbsp; [[Foodsharing_e.V._und_dessen_Vorstand|Vorstand foodsharing e.V.]] &nbsp; (''[mailto:vorstand@foodsharing.network Kontakt]''); &nbsp; [[Gruppe_Organisationsstruktur_-_Verein|AG Organisationsstruktur - Verein]] &nbsp; (''[mailto:verein@foodsharing.network Kontakt]'')<br>
**Ist die Bezirksgruppe ein ''nicht-eingetragener Verein'', dann muss die Spende entsprechend im Kassenbuch verwaltet und bei der Steuer angegeben werden.
''Letzte Überarbeitung am 29.06.2025''
**Der foodsharing e.V. ''ist gemeinnützig'' und daher von Steuerabgaben befreit. Wenn die Spende formal an den foodsharing e.V. geht, dann besteht in Absprache zwischen Verein und Bezirk die Möglichkeit, die Spende zweckgebunden für ein genau definiertes Projekt oder für den Bezirk auszugeben.
* Wird ein Gewinn ''einer Einzelperson'' zugesprochen, dann muss diese den Gewinn selbst versteuern, also bei der Steuererklärung mit angeben. Das liegt daran, dass der Gewinn sonst als Einnahme für die Einzelperson zählt und genau wie ein Honorar o.ä. versteuert wird. Kommt man dabei über den Steuerfreibetrag, so findet eine Besteuerung statt.
**Die Einzelperson kann den Betrag an den foodsharing e.V. spenden, der von Steuerabgaben befreit ist.
 
'''Aus Erfahrung''': sollte sich trotz der steuerrechtlichen Konsequenzen eine Einzelperson aus eurem Bezirk für einen Preis bewerben, dann achtet darauf, dass diese Bewerbung in Absprache mit allen geschieht! Achtet ebenfalls darauf, dass die Person den Gewinn auch tatsächlich für die foodsharing-Gruppe ausgibt! In Einzelfällen ist dies nicht passiert, was enorm negative Auswirkungen für die Außenwirkung von foodsharing hatte und gerade ein großes Hindernis für die Kooperation mit einer großen Kette ist (3).
 
Bisher wurden die Preisgelder von den Gewinner-Bezirken primär an den Verein gespendet - also an die Bewegung, d.h. an uns alle! Das freut uns natürlich besonders und ist eine wichtige Stütze hinsichtlich der Finanzierung von beispielsweise Öffentlichkeitsarbeit (Printmaterialien) und Rechtsberatungen sowie des alljährlichen foodsharing-Festivals. Einen herzlichen Dank dafür an Euch!
 
Alles Liebe und weiterhin viel Erfolg beim Retten und Teilen unserer lebenswichtigen Ressourcen!
 
Euer foodsharing-Vorstand
 
== Einzelnachweise ==
1) http://www.steuertipps.de/lexikon/p/preisgelder&sa=D&ust=1493379987669000&usg=AFQjCNH0BTgOazUP-DaqEY6Ki8lohpg2tg
 
2) http://www.steuerberaterkammer-muenchen.de/pressedetails/items/steuerfreie-gewinne-und-preisgelder-spielt-der-fiskus-mit.html&sa=D&ust=1493379987676000&usg=AFQjCNGI2h2LZz3HCH3AnG1fV84FhZMjGg
 
3) http://www.lebensmittelretten.de/?page%3Dbezirk%26bid%3D332%26sub%3Dforum%26tid%3D9635%26pid%3D212199%23post212199&sa=D&ust=1493379987674000&usg=AFQjCNGJqta3Qk34AwsxskR1ma0BkDIYiw

Aktuelle Version vom 29. Juni 2025, 20:40 Uhr

Wiki-Artikel-Typ: 2 (Info-Artikel)

Preisgelder und Spenden in foodsharing-Bezirken

Preisgelder, Spenden und Gewinne können zur Steuerpflicht führen. Spenden und Spendenquittungen sind nur möglich, wenn Gemeinnützigkeit vorliegt. Bei Preisgeldern hängt die Steuerpflicht von der empfangenden Person ab. Der foodsharing e.V. ist zur Ausstellung von Spendenquittungen berechtigt und kann deshalb Spenden empfangen. Ein Rückfluss dieser Gelder an die Bezirke ist nicht möglich. Sollte sich trotzdem eine Einzelperson aus eurem Bezirk für einen Preis bewerben, muss diese Bewerbung vorher im Bezirk und dem foodsharing e.V. abgesprochen werden und im Vorfeld festgelegt werden, wie das Geld verwendet werden soll.

Spendenquittungen

Bei den Lebensmitteln von Kooperationsbetrieben handelt es sich um Lebensmittelabgaben und nicht um Lebensmittelspenden. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Kooperationsbetriebe nach einer Spendenquittung fragen, was in jedem Fall abgelehnt werden muss. Die meisten foodsharing-Bezirke haben keine anerkannte Gemeinnützigkeit und dürfen deshalb keine Spendenquittungen ausstellen. Kooperationsbetriebe geben uns Lebensmittel, die sie als nicht mehr verkaufsfähig einstufen. Die Lebensmittel werden deshalb vor der Abgabe an uns abgeschrieben und ihr Geldwert mit 0 € angesetzt. Es besteht somit die Möglichkeit, dass dem Betrieb über unseren Lieferschein bescheinigt wird, dass er die Lebensmittel nicht verkauft hat. Auf unseren Lieferscheinen müssen deshalb immer Mengen oder Massen und niemals Geldwerte stehen.



Artikel von:   Vorstand foodsharing e.V.   (Kontakt);   AG Organisationsstruktur - Verein   (Kontakt)
Letzte Überarbeitung am 29.06.2025