Steuer und Spendenquittungen

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Wiki-Artikel-Typ: 2 (Info-Artikel)


Was gilt es bei „Gewinnen oder finanziellen Zuwendungen (Spenden)“ zu beachten? Eine kleine Steuerkunde.

Liebe Bots/ Foodsaver,

in der Vergangenheit durften wir schon einigen Bezirken unsere Glückwünsche aussprechen, weil sie von unterschiedlichen Stellen für ihr Engagement im Rahmen des Lebensmittel-Rettens gewürdigt wurden. Es freut uns sehr, dass so viele Ortsgruppen ausgezeichnet werden! Diese Zuwendungen sind in den meisten Fällen mit einem Geldwert verbunden, woraus sich bestimmte steuerrechtliche Folgerungen ergeben (1).

Dies soll ein kurzer Exkurs sein, wie man mit Spenden/Zuwendungen umgehen kann und was ihr als Begünstigte tun müsst und könnt.

Preisgelder/Gewinne müssen in den meisten Fällen versteuert werden, so dass für sie dasselbe gilt wie für Spenden! Ausnahmen sind Preise, deren Verleihung in erster Linie dazu bestimmt sind, das Lebenswerk des Empfängers zu würdigen oder die Persönlichkeit des Preisträgers zu ehren (2).

  • Wenn die Spende an eine foodsharing-Gruppe eines Bezirks geht, die kein gemeinnütziger Verein (im juristischen Sinne) ist, dann muss dieser Geldeingang bei der Steuer angegeben werden.
    • Ist die Bezirksgruppe ein nicht-eingetragener Verein, dann muss die Spende entsprechend im Kassenbuch verwaltet und bei der Steuer angegeben werden.
    • Der foodsharing e.V. ist gemeinnützig und daher von Steuerabgaben befreit. Die Spende kann als allgemeine Unterstützung für die überregionale Arbeit an den foodsharing e.v. gehen. Eine Kommissarische Verwaltung für Ortsprojekte ist vom Aufwand her nicht zu bewältigen.
  • Wird ein Gewinn einer Einzelperson zugesprochen, dann muss diese den Gewinn selbst versteuern, also bei der Steuererklärung mit angeben. Das liegt daran, dass der Gewinn sonst als Einnahme für die Einzelperson zählt und genau wie ein Honorar o.ä. versteuert wird. Kommt man dabei über den Steuerfreibetrag, so findet eine Besteuerung statt.
    • Die Einzelperson kann den Betrag an den foodsharing e.V. spenden, der von Steuerabgaben befreit ist.

Aus Erfahrung: sollte sich trotz der steuerrechtlichen Konsequenzen eine Einzelperson aus eurem Bezirk für einen Preis bewerben, dann achtet darauf, dass diese Bewerbung in Absprache mit allen geschieht! Achtet ebenfalls darauf, dass die Person den Gewinn auch tatsächlich für die foodsharing-Gruppe ausgibt! In Einzelfällen ist dies nicht passiert, was enorm negative Auswirkungen für die Außenwirkung von foodsharing hatte und gerade ein großes Hindernis für die Kooperation mit einer großen Kette ist (3).

Bisher wurden die Preisgelder von den Gewinner-Bezirken primär an den Verein gespendet - also an die Bewegung, d.h. an uns alle! Das freut uns natürlich besonders und ist eine wichtige Stütze hinsichtlich der Finanzierung von beispielsweise Öffentlichkeitsarbeit (Printmaterialien) und Rechtsberatungen sowie des alljährlichen foodsharing-Festivals. Einen herzlichen Dank dafür an Euch!

Alles Liebe und weiterhin viel Erfolg beim Retten und Teilen unserer lebenswichtigen Ressourcen!

Euer foodsharing-Vorstand

Was antworte ich einem Betrieb, der nach einer Spendenquittung fragt?

Wir von foodsharing stellen grundsätzlich keine Spendenquittung für Lebensmittelspenden aus.

Einzelnachweise

1) http://www.steuertipps.de/lexikon/p/preisgelder&sa=D&ust=1493379987669000&usg=AFQjCNH0BTgOazUP-DaqEY6Ki8lohpg2tg

2) https://www.dashoefer.de/newsletter/artikel/steuerfreie_gewinne_und_preisgelder_spielt_der_fiskus_mit_.html

3) https://foodsharing.de/?page=bezirk&bid=332&sub=forum&tid=9635&pid=212199



Artikel von:   Vorstand foodsharing e.V.   (Kontakt);   AG Organisationsstruktur - Verein   (Kontakt)
Letzte Überarbeitung am 20.01.2020