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|Meldende und gemeldete Person sowie die BOTs des Stammbezirks der gemeldeten Person können innerhalb einer Frist von 2 Wochen die nächste zuständige Gruppe um Vermittlung bitten, falls es sie gibt. Diese Gruppe ist
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  Die Vermittlungsgruppe kann die Vermittlung ohne Begründung ablehnen. Ihre Entscheidung ist endgültig. [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_D)_(8)|Erläuterung]]
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   |(iii) Bei Bearbeitung durch BL-M&M gibt es keine weitere Gruppe. Die Vermittlungsgruppe kann die Vermittlung ohne Begründung ablehnen. Ihre Entscheidung ist endgültig. [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_D)_(8)|Erläuterung]]
  
 
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Version vom 31. Januar 2020, 20:39 Uhr

Wiki-Artikel-Typ: 1 (Regel-Artikel)

foodsharing-Grundlagen 3

Gültig ab 01.02.2020
Änderungen gegenüber der vorigen Fassung (pdf)


Erläuterungen und Begründungen
Die Bearbeitung von Regelverletzungen wird im Wiki-Artikel Regelverletzungen ausführlich erläutert. Der Artikel Regelverletzungen - Erläuterungen bietet Begründungen und Erklärungen zu jeder einzelnen Festlegung.
Die Festlegungen für Regelverletzungen als pdf-Datei zum Download.

Diese Festlegungen werden weiterentwickelt von der AG Verhaltensregeln. Verbesserungsvorschläge und Ideen können jederzeit an die AG Verhaltensregeln geschickt werden (möglichst per Email an verhaltensregeln@foodsharing.network).
Die AG sichtet alle eingegangenen Ideen und Vorschläge; eine Änderung der gültigen Regeln ist zweimal pro Jahr – in der Regel im Mai und im November - vorgesehen.
Zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe sind alle Interessierten herzlich eingeladen.


Konsequenzen für Regelverletzungen

"Regeln" im Sinne dieses Abschnitts sind alle Festlegungen in den foodsharing-Grundlagen 2 ("Verhaltensregeln") und 3 ("Regelverletzungen - Konsequenzen und Bearbeitung").

a) Eine Verwarnung kann bei allen Regelverletzungen ausgesprochen werden. Erläuterung
b) Eine vorübergehende Suspendierung von Abholungen durch Entzug der Verifizierung und ggf. Sperrung für weitere Aktivitäten innerhalb von foodsharing für bis zu 3 Monate (gelbe Karte) kann ausgesprochen werden
i) bei Verletzungen der Regeln A)-C), durch welche die Kooperation mit einem Betrieb gefährdet wird
ii) bei Verletzung der Regel C6)
iii) bei Verletzungen der Hygieneregeln, durch die die Gesundheit von Dritten gefährdet wird
iv) bei Schädigung des Ansehens von foodsharing bei Betrieben oder in der Öffentlichkeit
v) bei Regelverletzungen, die den Grundsätzen von foodsharing widersprechen
vi) wenn (nach korrekter Tilgung) 3 nicht-getilgte Verwarnungen vorliegen
Erläuterung
c) Eine Herabstufung zum Foodsharer (gelb-rote Karte) kann ausgesprochen werden, wenn 2 gelbe Karten vorliegen.

Gleichzeitig wird für die Dauer von 3-6 Monaten ein Verbot für die erneute Absolvierung des FS-Quiz festgelegt, eventuell auch eine Sperrung für weitere Aktivitäten innerhalb von foodsharing für dieselbe Dauer.
Der aussprechende Bezirk kann das Verbot und die Sperre jederzeit aufheben. Erläuterung

d) Eine dauerhafte Sperrung des Accounts mit Verbot der Wiederanmeldung (rote Karte) kann ausgesprochen werden bei
i) Verurteilung wegen einer Straftat während der Aktivität für foodsharing
ii) Verurteilung wegen einer Straftat gegen Mitglieder oder Eigentum von foodsharing
iii) einer Verletzung der Grundsätze, die trotz vorheriger Verwarnung zum 3. Mal geschieht
iv) wenn 2 gelb-rote Karten vorliegen.

Erläuterung

Begriffe und Abkürzungen

(inclusive Bundesland-Bezirke, Staat-Bezirke, Kontinent-Bezirke u.a.)

A) Umgang mit Regelverletzungen

     (1) Die Meldung einer Regelverletzung hat nicht den Zweck einer restriktiven Verfolgung von unangemessenem Verhalten. Erläuterung
(2) Ziel ist vielmehr die aktive Beschäftigung mit bestimmten Situationen, um Verständnis für die Regeln zu schaffen und eine Lösung zu finden, die alle Beteiligten akzeptieren können. Erläuterung
(3) Eine Konsequenz auszusprechen, sollte nur die letzte Möglichkeit sein. Erläuterung
(4) Die Meldung soll in einem möglichst kleinen Kreis von Leuten bearbeitet werden, da es sich um ein sehr vertrauliches Thema handelt. Erläuterung
(5) Bei jeder MRV soll der einzelne Fall berücksichtigt und nicht eine pauschale Beurteilung vorgenommen werden. Erläuterung

B) Gruppen für die Meldungsbearbeitung

     (1) Für die Bearbeitung von MRV richtet jeder Bezirk eine Lokale Meldungsgruppe (LMG) ein. Sie hat den Namen "Meldungen Bezirksname" und die E-Mailadresse "meldungen.bezirksname@foodsharing.network". Erläuterung
(2) Die Einrichtung eines zusätzlichen LMT/S wird empfohlen, das in den Fällen gemäß [[C) (3) und D) (9) angerufen werden kann. Erläuterung
(3) Die Mitglieder von LMG, LMT/S und BL-M&M werden von den FS des Bezirks bzw. des Bundesland-Bezirks demokratisch gewählt. Niemand darf Mitglied in beiden Gruppen (LMG, LMT/S) oder zusätzlich im übergeordneten BL-M&M oder der ZMG sein. Erläuterung
(4) Foodsaver mit nicht-getilgten gelben, gelb-roten oder roten Karten dürfen nicht Mitglied in LMG, LMT/S, BL-M&M oder ZMG sein. Erläuterung

C) Zuständigkeiten

     (1) Zuständig für die Bearbeitung einer MRV ist grundsätzlich der Stammbezirk der gemeldeten Person.

Bei einem Stammbezirkswechsel werden vorliegende, nicht abschließend bearbeitete Meldungen vom vorigen Stammbezirk abschließend bearbeitet, wenn nicht beide Bezirke gemeinsam etwas anderes vereinbaren. Erläuterung

(2) Meldungen werden grundsätzlich von der LMG des Bezirks bearbeitet. Erläuterung
(3) Für Meldungen gegen Mitglieder der LMG oder BOTs seines/ihres Stammbezirks kann der/die Meldende abweichend festlegen, dass die Meldung durch LMT/S bearbeitet werden soll. Falls kein LMT/S existiert, wird die Meldung von der BL-M&M bearbeitet. Erläuterung
(4) Meldungen gegen Foodsharer werden von der ZMG an den Bezirk weitergegeben, der für den Wohnort des gemeldeten Foodsharers zuständig ist, falls der Wohnort bekannt ist, ansonsten an den Wohnort des/der Meldenden, falls der Wohnort bekannt ist. Erläuterung
(5) Eine rote Karte als Konsequenz darf nur gemeinsam mit der ZMG und dem Vorstand des foodsharing e.V. ausgesprochen werden. Erläuterung
(6) Der/die gemeldete FS kann einzelne Mitglieder einer bearbeitenden Gruppe ablehnen, falls er/sie sie für befangen hält. Erläuterung
(7) Betroffene Parteien dürfen MRV nicht bearbeiten. Als betroffen gelten meldende und gemeldete Person sowie alle bei der gemeldeten Situation Anwesenden, im BL-M&M außerdem BOTs aus dem Stammbezirk der gemeldeten Person. Erläuterung

D) Bearbeitung einer Meldung

     (1) Die MRV wird in der Liste der ZMG abgelegt und im Profil der gemeldeten Person im Feld "Alle Meldungen" verlinkt; Zugriff darauf haben Leute mit Orgarechten.

Die ZMG gibt sie per Email je nach Zuständigkeit für die Bearbeitung an die LMG oder das MT/S des Stammbezirks oder die entsprechende BL-M&M weiter. Erläuterung

(2) Die Meldung und alle weiteren Beiträge (Nachrichten, E-Mails, Gesprächsvermerke und –protokolle, Stellungnahmen, Entscheidung, Anrufung einer anderen Gruppe) werden im Forum der Gruppe dokumentiert, die zu diesem Zeitpunkt die Meldung bearbeitet. Erläuterung
(3) Die Meldung wird nicht bearbeitet, falls sie mehr als 2 Monate nach dem gemeldeten Ereignis abgegeben wird. Erläuterung
(4) Vor der Bearbeitung einer Meldung muss die LMG für die gemeldete Person die Tilgung von Meldungen und Konsequenzen gemäß Abschnitt F) vornehmen. Erläuterung
(5) Die gemeldete Person muss über die Meldung und den Grund der Meldung - in anonymisierter Form gemäß E)(3) - informiert werden und zu einer Stellungnahme innerhalb von 2 Wochen nach dieser Mitteilung aufgefordert werden.

Der meldenden Person muss ebenfalls die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden.
Eine Konsequenz darf erst ausgesprochen werden, wenn beide Mitteilungen sowie alle eingegangenen Stellungnahmen schriftlich vorliegen. Erläuterung

(6) Der/die Meldende kann im Meldungsformular oder später auf Anfrage der bearbeitenden Gruppe auf die anonymisierte Form gemäß E)(3) verzichten.

Wenn der Nichtverzicht die Bearbeitung der Meldung verhindert, dann endet die Bearbeitung durch diese Gruppe mit der Entscheidung "keine Konsequenz". Erläuterung

(7) Die Entscheidung incl. der Begründung wird der meldenden und der gemeldeten Person per E-Mail oder in Papierform mitgeteilt, zusammen mit der Frist für die Anrufung von LMT/S oder BL-M&M gemäß D)(8). Erläuterung
(8) Meldende und gemeldete Person sowie die BOTs des Stammbezirks der gemeldeten Person können innerhalb einer Frist von 2 Wochen die nächste zuständige Gruppe um Vermittlung bitten, falls es sie gibt. Diese Gruppe ist
(i) bei Bearbeitung durch die LMG das LMT/S, falls es existiert, ansonsten BL-M&M
(ii) bei Bearbeitung durch das LMT/S die BL-M&M.
(iii) Bei Bearbeitung durch BL-M&M gibt es keine weitere Gruppe. Die Vermittlungsgruppe kann die Vermittlung ohne Begründung ablehnen. Ihre Entscheidung ist endgültig. Erläuterung
(9) Falls eine Konsequenz ausgesprochen wird, dann wird im Profil der gemeldeten Person im Feld “Notizen und Entscheidungen” eingetragen: Nummer, Datum und Grund der Meldung sowie die Konsequenz mit dem Datum der Entscheidung. Dafür teilt der Bezirk die Konsequenz der ZMG mit, die sie dort einträgt. Erläuterung

E-Mail-Muster zu D)(5, 8, 9) (docx)

E) Datenschutz / Vertraulichkeit / Selbstauskunft

     (1) Vertraulichkeit: Alles, was MRV betrifft, muss streng vertraulich behandelt werden. Alle Beteiligten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, außer wenn meldende Person, gemeldete Person und alle in der Meldung genannten Personen der Herausgabe schriftlich zugestimmt haben. Erläuterung
(2) Weitergabe: Die Weitergabe ist nur zulässig an Personen und Gremien, die für die Bearbeitung des jeweiligen, einzelnen Falles zuständig sind (LMG oder LMT/S des Stammbezirks, BL-M&M, ZMG). Erläuterung
(3) Anonymisierte Form: Die Mitteilung der Meldung an die gemeldete Person ist nur in anonymisierter Form erlaubt, d.h. der Name des/der Meldenden darf nicht herausgegeben werden.

Wenn die gemeldete Person Mitglied der bearbeitende Gruppe (LMG, LMT/S, BL-M&M, ZMG) ist, dann ist die anonymisierte Form nicht möglich. Erläuterung

(4) Selbstauskunft: Jeder FS kann bei der LMG seines Stammbezirks die aktuell gegen ihn vorliegenden Konsequenzen sowie die zugehörigen Meldungen in anonymisierter Form gemäß E)_(3) anfordern. Erläuterung
(5) Auskunft für Bezirke: Jeder Bezirk kann für seine Foodsaver von deren Stammbezirk eine Aufstellung der vorliegenden Konsequenzen verlangen, beim Wechsel des Stammbezirks auch der neue Stammbezirk vom vorigen.

Die Auflistung enthält zu jeder Meldung nur Nummer, Datum und Grund der Meldung sowie die Konsequenz mit dem Datum der Entscheidung. Erläuterung


F) Tilgung von Meldungen und Konsequenzen

     (1) Die gemeldete Person kann bei der LMG die Tilgung von Meldungen und Konsequenzen gegen sich beantragen. Erläuterung
(2) Die LMG ist dann verpflichtet, alle Meldungen zu tilgen, bei denen keine Konsequenz ausgesprochen wurde und bei denen eine weitere Gruppe zur Vermittlung nicht angerufen wurde, die Vermittlung abgelehnt oder abgeschlossen wurde. Erläuterung
(3) Die LMG ist dann außerdem verpflichtet, alle Konsequenzen zu tilgen, bei denen die Entscheidung bei einer
 i) Ermahnung oder Verwarnung 6 Monate
ii) gelben Karte nach 2 Jahre
iii) gelb-roten Karte 3 Jahre
iv) roten Karte 5 Jahre
zurückliegt und innerhalb dieser Frist keine weitere Konsequenz vorliegt. Erläuterung
(4) Wenn eine Konsequenz getilgt wird, dann kann das dazu führen, dass die nächst-frühere Konsequenz ebenfalls getilgt werden muss. Erläuterung
(5) Die Tilgung einer Konsequenz bedeutet, dass bei allen an der Bearbeitung beteiligten Gruppen gelöscht bzw. vernichtet werden, soweit technisch möglich:
 ● die Meldung, Stellungnahmen, Entscheidung und alle weiteren Forumsbeiträge und Kommentare
● alle E-Mails, sonstigen Nachrichten und Dateien, auch aus dem Papierkorb
● alle Papierdokumente
Die ZMG löscht die Meldung in ihrer Liste auf Mitteilung der LMG. Erläuterung



Artikel von:   AG Verhaltensregeln   (Kontakt)
Letzte Überarbeitung am 01.02.2020