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E) Datenschutz / Vertraulichkeit / Selbstauskunft

E) (1) (alt: A) IV) )

alte Fassung: Der Name des/der Meldenden wird der gemeldeten Person nicht mitgeteilt. Der/die Meldende kann dies aber im VM-Formular durch ein Häkchen aufheben, um eine einfachere Klärung der Situation zu ermöglichen.

Entscheidung: Bleibt erhalten. Allerdings ist dies für eine Übergangszeit technisch nicht möglich bei Meldungen gegen Mitglieder der LMG.
Begründung: Niemand soll davon abgehalten werden, eine Regelverletzung zu melden, weil er/sie Angst vor möglichen Folgen hat.

E) (2) – (4) (alt: C)) )

im Wesentlichen unverändert, nur um ein paar Klarstellungen ergänzt