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Version vom 10. Juli 2018, 04:35 Uhr

Grundsätzliches zur Bearbeitung

Begriffe und Abkürzungen:

  • Meldung einer Regelverletzung (MR)
  • Mediationsteam / Schiedsstelle im Bezirk (MT/S)
  • überbezirkliches (regionales oder bundeslandweites) Mediationsteam (ÜMT)
  • lokale Meldungsgruppe (LMG)
  • zentrale Meldungsgruppe (ZMG)
  • Personen mit BOT-Rechten in einem Bezirk, egal unter welcher Bezeichnung (BOT)

A) Umgang mit Regelverletzungen

  • Die Meldung einer Regelverletzung hat nicht den Zweck einer restriktiven Verfolgung von unangemessenem Verhalten.
  • Ziel ist vielmehr die aktive Beschäftigung mit bestimmten Situationen, um Verständnis für die Regeln zu schaffen und eine Lösung zu finden, die alle Beteiligten akzeptieren können.
  • Eine Konsequenz auszusprechen, sollte nur die letzte Möglichkeit sein.

B) Behandlung der Meldung einer Regelverletzung

(1) Die Meldung soll in einem möglichst kleinen Kreis von Leuten bearbeitet werden, da es sich um ein sehr vertrauliches Thema handelt.
(2) Betroffene Parteien dürfen MR nicht bearbeiten. Im ÜMT gelten BOTs aus dem Stammbezirk der gemeldeten Person als betroffen.
(3) Bei jeder MR soll der einzelne Fall berücksichtigt und nicht eine pauschale Beurteilung vorgenommen werden.
(4) Allen Beteiligten muss die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Die Gespräche und Gesprächsversuche werden zusammen mit der Meldung dokumentiert. Erst danach darf eine Konsequenz ausgesprochen werden.
(5) Die Entscheidung inklusive Begründung wird der gemeldeten Person per PN mitgeteilt.

Bearbeitung von Meldungen

C) Zuständigkeiten

(1) Zuständig für die Bearbeitung einer MR ist grundsätzlich der Stammbezirk der gemeldeten Person und dort die lokale Meldungsgruppe (LMG).

Die LMG hat den Namen “Meldungen Bezirksname” und die Emailadresse “meldungen.bezirksname@lebensmittelretten.de”.

(2) Die Einrichtung eines zusätzlichen MT/S wird empfohlen, das meldende und gemeldete Person sowie die BOTs des Stammbezirks der gemeldeten Person zur Vermittlung anrufen können. Die Entscheidung von MT/S ist endgültig.

Der/die gemeldete FS kann einzelne Mitglieder des MT/S ablehnen, falls er/sie sie für befangen hält.

(3) Für Meldungen gegen BOTs kann der/die Meldende abweichend festlegen, dass die Meldung durch MT/S bearbeitet und das ÜMT als Vermittlungsinstanz angerufen werden kann. Falls kein MT/S existiert, geht die Meldung in diesem Fall ebenfalls an die LMG.
(4) Meldungen von Foodsavern gegen Foodsharer werden vom Stammbezirk der meldenden Person bearbeitet. Meldungen von Foodsharern gegen Foodsharer werden von der ZMG an den Bezirk weitergegeben, der für den Wohnort des gemeldeten Foodsharers zuständig ist.
(5) Eine rote Karte als Konsequenz darf nur gemeinsam mit ZMG ausgesprochen werden.
(6) Die Mitglieder von LMG und MT/S werden von den FS des Bezirks durch demokratische Abstimmung festgelegt. Wenn möglich, soll niemand Mitglied in beiden Gruppen sein.

D) Übermittlung, Speicherung und Dokumentation

(1) Die MR geht zuerst an die ZMG; diese gibt sie per Email an die LMG bzw. bei Meldungen gegen BOTs auf Wunsch der meldenden Person an das MT/S des Stammbezirks weiter.
(2) Dafür werden für jeden Bezirk in der Datenbank die Emailadressen von LMG und MT/S hinterlegt.
(3) Die MR wird in der Liste der ZMG abgelegt und im Profil der gemeldeten Person im Feld “Meldungen” verlinkt; Zugriff darauf haben nur Leute mit Orgarechten.
(4) Die Meldung und alle weiteren Beiträge (Nachrichten, Gesprächsvermerke und –protokolle, die Entscheidung) werden im Forum der LMG dokumentiert.
(5) Falls eine Konsequenz ausgesprochen wird, dann wird im Profil der gemeldeten Person im Feld “Notizen und Entscheidungen” eingetragen: Nummer, Datum und Grund der Meldung sowie die Konsequenz mit dem Datum der Entscheidung. Dafür teilt der Bezirk die Konsequenz der ZMG mit, die sie dort einträgt.
(6) Die Entscheidung wird dem/der gemeldeten FS per PN mitgeteilt.
(7) Falls
● für eine Konsequenz die Tilgungsfrist abläuft
● entschieden wird, keine Konsequenz auszusprechen
● für eine Konsequenz die Tilgungsfrist abläuft
dann wird die entsprechende MR getilgt:
a) im Forum der LMG die Meldung, Stellungnahmen, Entscheidung und alle weiteren Beiträge und Kommentare gelöscht
b) alle Emails und ggf. angelegte Dateien bei allen Beteiligten gelöscht, auch aus dem Papierkorb
c) der Eintrag im Profil sowie in der Liste der ZMG gelöscht (auf Mitteilung der LMG an die ZMG hin)
(8) Die LMG des Bezirks überprüft mindestens einmal pro Halbjahr alle Meldungen in ihrem Forum darauf, ob sie getilgt werden müssen.
(9) Bei einem Wechsel des Stammbezirks kann der neue vom vorigen Stammbezirk eine Aufstellung der vorliegenden Meldungen und Konsequenzen verlangen. Die Auflistung enthält zu jeder Meldung nur Nummer, Datum und Grund der Meldung sowie die Konsequenz mit dem Datum der Entscheidung.

Datenschutz

E) Datenschutz / Vertraulichkeit / Selbstauskunft

(1) Die gemeldete Person erfährt den Namen der/des Meldenden nicht, außer wenn sie Mitglied der zuständigen Meldungsgruppe des Stammbezirks ist.

Der/die Meldende kann dies im Meldungsformular oder später auf Anfrage des zuständigen Gremiums aufheben.

(2) Vertraulichkeit: Alles, was MR betrifft, muss streng vertraulich behandelt werden. Alle Beteiligten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet!
(3) Weitergabe: Die Weitergabe ist nur zulässig an Personen und Gremien, die für die Bearbeitung des jeweiligen, einzelnen Falles zuständig sind (LMG oder MT/S des Stammbezirks, ÜMT, VMG).
(4) Selbstauskunft: Jede*r FS kann bei der LMG seines/ihres Stammbezirks die aktuell gegen ihn/sie vorliegenden, nicht-getilgten MR (nur Nummer, Datum und Grund, Konsequenz mit Datum der Entscheidung) anfordern. Die Namen der Meldenden oder eindeutige Hinweise auf diese dürfen nicht herausgegeben werden und sind ggf. vor der Herausgabe zu streichen.