Steuer und Spendenquittungen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Was gilt es bei „Gewinnen/ finanziellen Zuwendungen“ zu beachten? –eine kleine Steuerkunde ==
 
== Was gilt es bei „Gewinnen/ finanziellen Zuwendungen“ zu beachten? –eine kleine Steuerkunde ==
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Liebe Bots/ Foodsaver,
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in der Vergangenheit durften wir schon einigen Bezirken unsere Glückwünsche aussprechen, weil sie von unterschiedlichen Stellen für ihr Engagement im Rahmen des Lebensmittel-Rettens gewürdigt wurden. Es freut uns sehr, dass so viele Ortsgruppen ausgezeichnet werden! Diese Zuwendungen sind in den meisten Fällen mit einem Geldwert verbunden, woraus sich bestimmte steuerrechtliche Maßnahmen ergeben (1). An dieser Stelle ein kurzer Exkurs, wie bei finanziellen Gewinnen/Zuwendungen verfahren werden kann und was ihr als Begünstigte tun könnt:
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* Wenn die Gewinne einer foodsharing-Gruppe eines Bezirks zugesprochen wird, die kein gemeinnütziger Verein (im juristischen Sinne) ist, dann muss dieser Gewinn bei der Steuer angegeben werden. Ist die Bezirksgruppe ein Nicht eingetragener Verein, dann muss das entsprechend im Kassenbuch verwaltet und bei der Steuer angegeben werden.
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** Der Foodsharing e.v ist gemeinnützig und ist von Steuerabgaben befreit. Hier würde in Absprache mit dem Verein die Möglichkeit bestehen, die Spende zweckgebunden für ein genau definiertes Projekt oder für den Bezirk anzugeben.
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** Wird der Gewinn einer Einzelperson zugesprochen, muss diese den Gewinn selbst versteuern, also bei der Steuererklärung mit angeben. Das liegt daran, dass der Gewinn sonst als Einnahme für die Einzelperson zählt und genau wie ein Honorar o.ä. versteuert wird. Kommt man dabei über den Steuerfreibetrag, so findet eine Besteuerung statt.
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**Die Einzelperson kann den Betrag an den Foodsharing e.v. spenden. Der Foodsharing e.v ist gemeinnützig und ist von Steuerabgaben befreit.
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'''Fazit''' : Preisgelder müssen in den meisten Fällen versteuert werden! (Ausnahmen bei Preisen, deren Verleihung in erster Linie dazu bestimmt sind, das Lebenswerk des Empfängers zu würdigen oder die Persönlichkeit des Preisträgers zu ehren)(2).
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Und aus Erfahrung: Sollte sich trotz der steuerrechtlichen Konsequenzen eine Einzelperson aus deinem/eurem Bezirk für einen Preis bewerben, dann achte/t darauf, dass diese Bewerbung in Absprache mit allen geschieht! Und darauf, dass die Person den Gewinn auch tatsächlich für die foodsharing-Gruppe ausgibt! In Einzelfällen ist dies nicht passiert, was enorm negative Auswirkungen für die Außenwirkung von foodsharing hat und gerade ein großes Hindernis für die Kooperation mit einer großen Kette ist (3).
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Bisher wurden die Preisgelder von den Gewinner-Bezirken primär an den Verein gespendet-also an die Bewegung-uns Alle! Das freut uns natürlich besonders und ist eine wichtige Stütze hinsichtlich der Finanzierung von beispielsweise Öffentlichkeitsarbeit (Printmaterialien) und Rechtsberatungen sowie des alljährlichen foodsharing-Festivals. Einen herzlichen Dank dafür an Euch!
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Alles Liebe und weiterhin viel Erfolg beim Retten und Teilen unserer lebenswichtigen Ressourcen!
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Euer foodsharing-Vorstand
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== Einzelnachweise ==
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1) www.steuertipps.de/lexikon/p/preisgelder&sa=D&ust=1493379987669000&usg=AFQjCNH0BTgOazUP-DaqEY6Ki8lohpg2tg
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2) www.steuerberaterkammer-muenchen.de/pressedetails/items/steuerfreie-gewinne-und-preisgelder-spielt-der-fiskus-mit.html&sa=D&ust=1493379987676000&usg=AFQjCNGI2h2LZz3HCH3AnG1fV84FhZMjGg
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3) www.lebensmittelretten.de/?page%3Dbezirk%26bid%3D332%26sub%3Dforum%26tid%3D9635%26pid%3D212199%23post212199&sa=D&ust=1493379987674000&usg=AFQjCNGJqta3Qk34AwsxskR1ma0BkDIYiw

Version vom 1. Mai 2017, 13:58 Uhr

Was gilt es bei „Gewinnen/ finanziellen Zuwendungen“ zu beachten? –eine kleine Steuerkunde

Liebe Bots/ Foodsaver,

in der Vergangenheit durften wir schon einigen Bezirken unsere Glückwünsche aussprechen, weil sie von unterschiedlichen Stellen für ihr Engagement im Rahmen des Lebensmittel-Rettens gewürdigt wurden. Es freut uns sehr, dass so viele Ortsgruppen ausgezeichnet werden! Diese Zuwendungen sind in den meisten Fällen mit einem Geldwert verbunden, woraus sich bestimmte steuerrechtliche Maßnahmen ergeben (1). An dieser Stelle ein kurzer Exkurs, wie bei finanziellen Gewinnen/Zuwendungen verfahren werden kann und was ihr als Begünstigte tun könnt:

  • Wenn die Gewinne einer foodsharing-Gruppe eines Bezirks zugesprochen wird, die kein gemeinnütziger Verein (im juristischen Sinne) ist, dann muss dieser Gewinn bei der Steuer angegeben werden. Ist die Bezirksgruppe ein Nicht eingetragener Verein, dann muss das entsprechend im Kassenbuch verwaltet und bei der Steuer angegeben werden.
    • Der Foodsharing e.v ist gemeinnützig und ist von Steuerabgaben befreit. Hier würde in Absprache mit dem Verein die Möglichkeit bestehen, die Spende zweckgebunden für ein genau definiertes Projekt oder für den Bezirk anzugeben.
    • Wird der Gewinn einer Einzelperson zugesprochen, muss diese den Gewinn selbst versteuern, also bei der Steuererklärung mit angeben. Das liegt daran, dass der Gewinn sonst als Einnahme für die Einzelperson zählt und genau wie ein Honorar o.ä. versteuert wird. Kommt man dabei über den Steuerfreibetrag, so findet eine Besteuerung statt.
    • Die Einzelperson kann den Betrag an den Foodsharing e.v. spenden. Der Foodsharing e.v ist gemeinnützig und ist von Steuerabgaben befreit.

Fazit : Preisgelder müssen in den meisten Fällen versteuert werden! (Ausnahmen bei Preisen, deren Verleihung in erster Linie dazu bestimmt sind, das Lebenswerk des Empfängers zu würdigen oder die Persönlichkeit des Preisträgers zu ehren)(2).

Und aus Erfahrung: Sollte sich trotz der steuerrechtlichen Konsequenzen eine Einzelperson aus deinem/eurem Bezirk für einen Preis bewerben, dann achte/t darauf, dass diese Bewerbung in Absprache mit allen geschieht! Und darauf, dass die Person den Gewinn auch tatsächlich für die foodsharing-Gruppe ausgibt! In Einzelfällen ist dies nicht passiert, was enorm negative Auswirkungen für die Außenwirkung von foodsharing hat und gerade ein großes Hindernis für die Kooperation mit einer großen Kette ist (3).

Bisher wurden die Preisgelder von den Gewinner-Bezirken primär an den Verein gespendet-also an die Bewegung-uns Alle! Das freut uns natürlich besonders und ist eine wichtige Stütze hinsichtlich der Finanzierung von beispielsweise Öffentlichkeitsarbeit (Printmaterialien) und Rechtsberatungen sowie des alljährlichen foodsharing-Festivals. Einen herzlichen Dank dafür an Euch!

Alles Liebe und weiterhin viel Erfolg beim Retten und Teilen unserer lebenswichtigen Ressourcen!

Euer foodsharing-Vorstand

Einzelnachweise

1) www.steuertipps.de/lexikon/p/preisgelder&sa=D&ust=1493379987669000&usg=AFQjCNH0BTgOazUP-DaqEY6Ki8lohpg2tg 2) www.steuerberaterkammer-muenchen.de/pressedetails/items/steuerfreie-gewinne-und-preisgelder-spielt-der-fiskus-mit.html&sa=D&ust=1493379987676000&usg=AFQjCNGI2h2LZz3HCH3AnG1fV84FhZMjGg 3) www.lebensmittelretten.de/?page%3Dbezirk%26bid%3D332%26sub%3Dforum%26tid%3D9635%26pid%3D212199%23post212199&sa=D&ust=1493379987674000&usg=AFQjCNGJqta3Qk34AwsxskR1ma0BkDIYiw