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Version vom 8. Juli 2018, 19:51 Uhr von NicoH (Diskussion | Beiträge)
B) Planung und Verhalten bei Abholungen
B1) | Bei Abholterminen ist pünktliches Erscheinen und angemessenes Auftreten wichtig. Das Mitbringen von Tieren in den Betrieb ist verboten. Die Mitnahme von Kindern ist nicht erlaubt. BV können in Absprache mit dem Betrieb Ausnahmen für einzelne FS und einzelne Kinder zulassen. Der FS-Ausweis ist bei Abholungen grundsätzlich mitzuführen. |
B2) | Abholungen außerhalb der festgelegten Termine sind nur nach Absprache mit einem BV erlaubt. |
B3) | Holen mehrere FS gemeinsam ab, dann betreten und verlassen sie den Betrieb gemeinsam und führen die Abholung ohne Streit oder Diskussion durch. |
B4) | Die abholenden FS nehmen immer alle vom Betrieb übergebenen Lebensmittel mit, die noch genießbar sind. Ausnahmen können mit dem Betrieb vereinbart werden. Alle FS übernehmen gleich viele Lebensmittel, außer wenn alle mit einer anderen Aufteilung einverstanden sind. |
B5) | Bei einer Abholung dürfen den Betrieb nur betreten: – für den Termin eingetragene FS mit Ausweis; – angehende FS nach Akzeptierung der Rechtsvereinbarung im Rahmen einer Einführungsabholung gemeinsam mit einem FS Weitere Personen müssen als "Tragehilfe" abseits des Betriebs warten. |
B6) | Während der Abholung ist Rücksicht auf die Kundschaft und Beschäftigten des Betriebs zu nehmen. Diskussionen werden nicht geführt. Die Abholenden richten sich nach den Wünschen der Beschäftigten und hinterlassen den Abholort ordentlich. |
B7) | Eine vom Betrieb gewünschte Wartezeit (Abweichung von der vereinbarten Uhrzeit) bis 15 Minuten muss akzeptiert werden, danach kann die Abholung höflich abgesagt werden. |
B8) | Wenn sich die Beschäftigten eines Betriebs unfreundlich verhalten, bleiben die Abholenden trotzdem höflich; sie können anschließend einen der BV informieren. |
B9) | Kommentare zu Menge, Art und Verwendung der LM sind zu unterlassen. Wenn der Betrieb nur wenige LM aussortiert hat, ist das in unserem Sinn und darf lobend erwähnt werden. |
B10) | Es dürfen keine Lebensmittel verkauft oder als Tauschware genutzt werden, auch nicht solche, für die gerettete Lebensmittel verarbeitet wurden. Pfand für Kisten, Flaschen oder dergleichen darf angenommen oder verlangt werden, falls er bei der Abholung bezahlt wurde. |
B11) | Für die Abholungen sollen möglichst ökologisch schonende Mittel eingesetzt werden. Weite Autofahrten und die unnötige Verwendung von Einwegartikeln sollen nach Möglichkeit vermieden werden. Wenn die Abholung ohne PKW möglich ist, sollen die BV durch ausreichende Slot-Anzahl dafür sorgen, dass diese Art der Abholung möglich gemacht und gefördert wird. |
B12) | Das Ziel bei foodsharing ist, Lebensmittel vor der Tonne zu retten. Die Abholenden entscheiden eigenständig, an wen die Lebensmittel weitergegeben werden. Bedürftigkeit ist nicht entscheidend. |
B13) | Alle Abholenden sollen sich bemühen, die geretteten Lebensmittel vollständig zu verbrauchen oder zu fair-teilen (an Menschen, notfalls auch an Tiere). |