Weitergabe-Ampel für Lebensmittel
Version vom 28. Januar 2021, 11:54 Uhr von Kristijan (Diskussion | Beiträge) (Text von der AG Hygiene 1:1 übernommen. Es wurden keine Details über Änderungen mitgeteilt.)
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Bei welchen geretteten Lebensmitteln muss ich sehr vorsichtig sein und vieles beachten? Welche Lebensmittel kann ich unbedenklich weitergeben? Eine möglichst einfache Hilfestellung dazu soll durch die Weitergabe-Ampel ausgedrückt werden, mit der das gerettete Essen in drei Farben eingeteilt und entsprechend markiert wird.
Grün: 🥒 (Unbedenklich)
- verpackt ohne qualitäts-relevante Bruch- oder Schadstellen (innerste Verpackung)
- VD und MHD nicht überschritten
- bei Kühlwaren die Kühlkette eingehalten ([1], C1b))
Das betrifft:
- Trockenware (Mehl, Zucker, Stärke, Puddingpulver etc.)
- nahezu einwandfreies Obst, Gemüse und Salat
- haltbare Milchprodukte, Käse,
- verpackte Backwaren
Das heißt:
- kann noch gelagert werden (je nach LM sehr individuell lang)
- kann unbedenklich und ohne weitere Hinweise weitergegeben werden
- kann nicht-persönlich weitergegeben werden - an Fairteiler, andere Organisationen u.ä.
- Auge-Nase-Mund-Test vor der Weitergabe trotzdem !
Übergang zu Orange
- bei Überschreitung des MHD
- bei Veränderungen - sichtbar, spürbar, riechbar - wie Fäulnis, Schimmel etc.
- bei Unterbrechung der Kühlkette von zu kühlender MHD-Ware
- Buffet ohne Kund*innen-Kontakt
Direkter Übergang zu Rot
- bei Überschreitung des VD
- bei Unterbrechung der Kühlkette von VD-Ware
- Buffet mit Kund*innen-Kontakt
Orange: 🍊 (Kritisch zu prüfen)
- innerste Verpackung mit kleinen Bruch- oder Schadstellen, die verschließbar sind
- MHD überschritten
- LM mit abgelaufenen VD nicht mehr weitergeben
- bei Kühlwaren mit MHD die Kühlkette nicht eingehalten ([1], C1b) )
Das betrifft:
- MHD überschritten um angemessenen Zeitraum - alle Lebensmittel !
- MHD gering überschritten - Aufschnitt gegart / geräuchert
- Backwaren lose / unverpackt
- zubereitete, kalt angebotene Speisen ohne Kund*innen-Kontakt (belegte Brötchen, gefüllte Backwaren, Fertigsalate, kalte Pizza)
- gegarter oder geräucherter Aufschnitt, geräuchertes Fleisch oder Fisch - aber nicht Fleisch, Fisch, Ei, Milchprodukte roh
Das heißt:
- nicht unkritisch weitergeben
- genaue Sensorikprüfung (Auge-Nase-Mund-Test) - immer wieder bis zum Verzehr
- Backwaren gegen Kontamination schützen (verschlossene Kiste, Handschuhe, einzeln verpackt) - bei Transport, Lagerung und Weitergabe
- Milchprodukte, Aufschnitt, zubereitete Speisen: Lagerung höchstens 24 Stunden und produktgerecht (gekühlt, trocken, verschlossen etc.) → Weitergabe mit Empfehlung zum baldigen Verbrauch
- kann nicht-persönlich weitergegeben werden - an Fairteiler, andere Organisationen u.ä. - falls auf Grund der sensorischen Prüfung noch einige Zeit der Haltbarkeit (1-2 Tage) erwartet werden kann
Übergang zu Rot
- zubereitete Speisen, die bei der Sensorikprüfung Zweifel wecken
- Unterbrechung der Kühlkette bei Kühlwaren mit VD
Rot: 🌶 (Sehr kritisch, ggf. nicht verzehrbar)
- besonders leicht verderbliche Lebensmittel
- Zweifel bei der Sensorikprüfung
- Zweifel an den Lagerbedingungen
Das betrifft:
- Fleisch, Ei, Milch roh
- Fisch, Meeresfrüchte
- Eis, hausgemachte Süßspeisen
- gegarte Eierspeisen
- Sprossen
- warm angebotene Buffet-Speisen
Das heißt:
- LM mit abgelaufenen VD nicht mehr weitergeben
- sehr sorgfältige sensorische Prüfung (Auge-Nase-Mund-Test) - immer wieder bis zum Verzehr
- schon bei leichten Zweifel nicht mitnehmen und weitergeben
- Transport/Lagerung konsequent mit besonderen Maßnahmen (Kühl- bzw. Warmhaltung, verschlossen, abgedeckt)
- sehr genaue Sensorikprüfung; bis zum Verzehr! Weitergabe ausschließlich persönlich, mit deutlicher Anmerkung)
- Weitergabe nur mit deutlichem Hinweis - angemessen lagern und sehr schnell verbrauchen
Quellen
[1] foodsharing-Hygieneregeln in der jeweils geltenden Fassung
Artikel von: AG Hygiene - Austausch und (Fach)Wissen (Kontakt)
Letzte Überarbeitung am 06.09.2020