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Wiki-Artikel-Typ: 2 (Info-Artikel)
Verbrauchsdatum
Auf einigen Lebensmitteln steht ein Verbrauchsdatum (VD). Es sollte auf keinen Fall mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) verwechselt werden, das im Allgemeinen eher unwichtig ist. Denn im Gegensatz dazu ist das Verbrauchsdatum eine wichtige Information zur Verzehrfähigkeit eines Produkts. Sie zu ignorieren, kann sehr gefährlich sein.
Was ist das Verbrauchsdatum ?
Das Verbrauchsdatum muss angegeben werden mit der Bezeichnung "Zu verbrauchen bis: <Datum>" (oder einem Hinweis darauf, wo das Datum steht). Außerdem müssen die erforderlichen Lagerbedingungen für das Produkt angegeben werden. Das ist meistens vor allem die Lagertemperatur. Wenn diese Bedingungen nicht eingehalten werden, dann kann das Lebensmittel schon vor dem Verbrauchsdatum schlecht werden.
Übrigens: Für das Verbrauchsdatum wird oft auch der Begriff Verfallsdatum verwendet. Er ist zwar von der Wortbedeutung her durchaus zutreffend, bezeichnet aber eigentlich etwas anderes, nämlich die Verwendbarkeit von Arzneimitteln.
Das Verbrauchsdatum - ein Mindesthaltbarkeitsdatum Stufe 2 ?
Das Verbrauchsdatum wird - ebenso wie das Mindesthaltbarkeitsdatum - durch die Lebensmittel-Informationsverordnung der EU vorgeschrieben, und alle Festlegungen dazu stehen gemeinsam mit denen für das Mindesthaltbarkeitsdatum, und es muss auch in derselben Form angegeben werden wie das Mindesthaltbarkeitsdatum.
In Art. 24 (1) steht:
- "Bei in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, die folglich nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen können, wird das Mindesthaltbarkeitsdatum durch das Verbrauchsdatum ersetzt." ([1])
Das erweckt den Eindruck, dass beide Datumsangaben eng verwandt sind und nur verschiedene Fälle oder Stufen von Haltbarkeit darstellen. Dieser Eindruck ist jedoch völlig falsch. Die beiden Datumsangaben haben in Wirklichkeit fast nichts miteinander zu tun.
Das Verbrauchsdatum ist wichtig! Das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht.
Der wichtigste - und auffälligste - Unterschied zwischen den beiden Angaben ist: die eine davon weist auf eine reale Gefahr durch eventuell verdorbene Lebensmittel hin - die andere dagegen nicht.
Wenn es darum geht, ob ein Lebensmittel noch verzehrbar ist, dann ist das Verbrauchsdatum sehr wichtig, das Mindesthaltbarkeitsdatum dagegen nahezu nutzlos (oder etwas freundlicher ausgedrückt: weitgehend überflüssig).
Wer genau liest, sieht das schon in der bereits zitierten EU-Verordnung. Dort steht nämlich:
- "Nach Ablauf des Verbrauchsdatums gilt ein Lebensmittel als nicht sicher im Sinne von Artikel 14 Absätze 2 bis 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002." ([1], Anh. X. 2a-c))
In der VO Nr. 178 steht dann unter anderem:
- "Lebensmittel, die nicht sicher sind, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden."([7], Art. 14 (1))
Dabei wird auf die Verordnung Nr. 178 nur im Zusammenhang mit dem Verbrauchsdatum verwiesen, aber nicht beim MHD. Es wird also deutlich, dass das MHD mit der "Sicherheit von Lebensmitteln" (d.h. der sicheren Verzehrbarkeit) nichts zu tun hat. (Vgl. auch z.B. [10] und [11].)
Das MHD ist eine Angabe darüber, ob ein Lebensmittel seine "spezifischen Eigenschaften behält" ([1], Art. 2 (2) r)). Es bezieht sich also auf Qualitätsstandards und gibt an, wie lange ein Lebensmittel bestimmte Anforderungen an Geschmack, gutes Aussehen, guten Duft und andere erfüllt, letztendlich also festgelegten Ansprüchen genügt; oder anders herum ausgedrückt: wann es es diesen Schönheitsidealen nicht mehr entspricht.
Bei dem VD dagegen geht es um die Verzehrbarkeit - oder anders herum ausgedrückt: um Gesundheitsgefährdung. Während man das MHD also getrost ignorieren kann (von Ausnahmen abgesehen, siehe oben), ist die Beachtung des VD quasi lebenswichtig.
Welche Lebensmittel haben ein Verbrauchsdatum, und warum ?
Für fast alle Lebensmittel ist die Angabe eines Verbrauchsdatums nicht vorgeschrieben. Die Hersteller können sich für jedes ihrer Produkte zwischen einem VD und einem MHD entscheiden.
Verpflichtend ist die Angabe eines Verbrauchsdatums nur für Vorzugsmilch (Rohmilch) und für Geflügelfleisch ([13], §17 (2) 4; [14], Art. 5 (3)). Üblicherweise steht ein Verbrauchsdatum auch auf (Liste von [15]):
- Hackfleisch oder anderem zerkleinerten Fleisch, frischer Bratwurst
- anderen frischen Fleischprodukten
- geräuchertem Fisch
- Feinkostsalaten, bereits geschnittenen Salaten
Warum gibt es keine allgemeine Festlegung ?
Es gibt keine allgemeingültige Festlegung oder genauere Ausführung, welche Lebensmittel "in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblich" sind und folglich ein Verbrauchsdatum benötigen. Die Entscheidung liegt in jedem Einzelfall beim Hersteller eines Lebensmittels.
Das Schweizerische Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen gibt eine Erklärung dazu: "Die Wahl von Verbrauchs- oder MHD-Datierung hängt von der konkreten Rezeptur und dem Herstellverfahren bzw. dem damit verbundenen Haltbarkeitsrisiko ab." ([12]) Ähnlich äußert sich das deutsche Bundesministerium ([10]).
Bei was für Lebensmitteln ist das Verbrauchsdatum sinnvoll?
Entscheidende Anlässe für die Vergabe eines VD statt eines MHD sind,
- wenn in einem Lebensmittel Giftstoffe entstehen oder Mikroorganismen wachsen können, die für die menschliche Gesundheit gefährlich oder sogar lebensgefährlich sind (kluge Beschreibung der Schweizer Regierung, wenn auch kein Gesetz mehr: [16], 2.2).
- wenn man diese Stoffe oder Mikroorganismen von außen nicht bemerken kann (Auge-Nase-Mund-Test). Ein VD steht meist auf Lebensmitteln, bei denen geruchslose Giftstoffe entstehen oder Mikroorganismen keine Änderung der Farbe oder der Textur (Festigkeit, Oberflächenrauhheit, Feuchtigkeit u.ä.) hervorrufen.
- wenn das Lebensmittel vergleichsweise schnell verdirbt
- wenn das Lebensmittel nur unter besonderen Lagerbedingungen überhaupt essbar erhalten werden kann (niedrige Kühltemperatur oder sogar gefroren)
Was mache ich mit Verbrauchsdatums-Lebensmitteln ?
Wenn ein Lebensmittel ein Verbrauchsdatum hat, dann muss man ganz besonders aufmerksam und vorsichtig damit umgehen.
Was ist wichtig bei VD-Lebensmitteln?
Bei Lebensmitteln mit Verbrauchsdatum gibt es 4 wichtige Dinge zu beachten.
- Nach Ablauf: Nach dem Verbrauchsdatums sind die Lebensmittel mit hoher Wahrscheinlichkeit ein gefährliches Gift! Sie müssen dann auf jeden Fall entsorgt werden.
- Kühlkette: Bei diesen Lebensmitteln muss ununterbrochen die Kühlkette eingehalten werden, d.h. die Lebensmittel müssen permanent entsprechend der Angaben auf ihrer Verpackung kühl gelagert werden (Ausnahme: kurzer Transportweg, siehe Hygieneregeln B1b)). Ist das nicht gewährleistet, dann dürfen sie nicht weitergegeben werden.
- Auge-Nase-Mund-Test: Die Überprüfung mit den Sinnen funktioniert nicht! Man kann und darf sich keinesfalls darauf verlassen, was einem die Sinne sagen. Am besten lässt man sie einfach, denn sie kann einen höchstens irreführen.
- Verpackung offen: Wenn bei einem Verbrauchsdatums-Lebensmittel die Verpackung offen oder beschädigt ist, dann können noch schneller Mikroorganismen eindringen. Das Lebensmittel kann dann schon früher schlecht werden, d.h. noch vor dem Verbrauchsdatum.
In allen diesen Fällen dürfen die Lebensmittel auf keinen Fall weitergegeben oder als Zutat für die Zubereitung einer Speise verwendet werden, die dann weitergegeben wird. Man selbst sollte sie ebenfalls nicht mehr verwenden, sondern einfach entsorgen.
Verbrauchsdatums-Lebensmittel konservieren durch Einfrieren
Die meisten Lebensmittel mit Verbrauchsdatum können eingefroren werden und dann auch über das Verbrauchsdatum hinaus aufbewahrt werden ([18]). Wichtig dabei ist ([17]):
- Das Lebensmittel muss überhaupt zum Einfrieren geeignet sein (siehe die ausführlichen Tipps).
- Das Lebensmittel muss vor dem Verbrauchsdatum eingefroren werden.
- Tiefgekühltes Fleisch hält nur eine gewisse Zeit (siehe unten: Einfrierdatum)
- Bei Fleisch muss die Auftauflüssigkeit weggegossen werden (Salmonellengefahr).
- Das Lebensmittel muss nach dem Auftauen sofort durcherhitzt und sofort verbraucht werden.
- Auf den Packungen stehen manchmal besondere Hinweise zum Einfrieren und Auftauen, die man beachten sollte.
Die Überschreitung des Verbrauchsdatum ist also doch nicht in jedem Fall das Ende der Verwendbarkeit. Man kann dem Verbrauchsdatum ein Schnippchen schlagen, wenn man rechtzeitig daran denkt. Wenn man aber Lebensmittel erst nach ihrem Verbrauchsdatum erhält (oder im Kühlschrank wiederfindet), dann ist leider nichts mehr zu retten.
Besondere Datumsangaben
Neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum und dem Verbrauchsdatum gibt es noch ein paar weitere Angaben, die in bestimmten Fällen vorkommen bzw. vorgeschrieben sind. Um einen möglichst vollständigen Überblick zu bekommen, sollen sie hier kurz beschrieben werden.
Für die Verzehrbarkeit von Lebensmitteln ist nur das erste Datum in der Liste relevant, das Einfrierdatum. Die anderen Datumsangaben haben andere Zwecke und zielen auf die Erhaltung von Qualitätsanforderungen, genau wie das Mindesthaltbarkeitsdatum.
Einfrierdatum
Das Datum des (ggf. ersten) Einfrierens ist vorgeschrieben für "eingefrorenes Fleisch, eingefrorene Fleischzubereitungen und eingefrorene unverarbeitete Fischereierzeugnisse" ([1], Anh. III 6. und Anh. X 3 sowie Art. 24, Überschrift).
Denn Fleisch- und Fisch-Produkte können auch im tiefgefrorenen Zustand nicht unbegrenzt aufbewahrt werden. Nach einiger Zeit beginnt das enthaltene Fett sich zu zersetzen, so dass das Lebensmittel ranzig wird und von den meisten Menschen nicht mehr als wohlschmeckend empfunden wird.
Eine gesundheitliche Gefährdung besteht allerdings nicht, da die Mikroorganismen sich bei Temperaturen unter 0°C nicht weiter vermehren.
Die Aufbewahrungsdauer ist abhängig von Fleischsorte, Fettgehalt und Gefriertemperatur. Für eine Temperatur von -18°C kann man ungefähr folgende Lagerdauern annehmen (Zeitspanne für mageres bis fettes Fleisch):
- Rindfleisch - 9-12 Monate;
- Schweinefleisch - 4-8 Monate;
- Hackfleisch - 1-3 Monate
- Hähnchen - 8-10 Monate
- (Quelle: [17])
Bei weniger tiefen Gefriertemperaturen verkürzen sich die Lagerzeiten.
Verkaufsdatum, Legedatum und Kühldatum
Diese 3 Datumsangaben existieren (bzw. existierten) in der europäischen Union verpflichtend ausschließlich bei Eiern. Sie kommen aber gelegentlich bei anderen Lebensmitteln als freiwillige Zusatzangabe vor. Im englisch-sprachigen Raum ist zum Beispiel die “shelf life”-Angabe in der Form “Display until ...” recht verbreitet.
Für rohe Eier ist - als einziges Lebensmittel überhaupt - ein maximales Mindesthaltbarkeitsdatum festgelegt, nämlich auf 28 Tage ([19], Art. 13). Darauf beziehen sich die anderen 3 Datumsangaben.
Das Verkaufsdatum wird nicht explizit auf der Packung angegeben, sondern muss berechnet werden. Rohe, verpackte Eier dürfen maximal 21 Tage nach dem Legedatum verkauft werden ([20], Anh. III Abschn. X Kap. I 3.; [13], §22 (3)), ausgenommen bei direktem Verkauf durch den Erzeugerbetrieb an Privatpersonen. Das maximale Verkaufsdatum bestimmt man daher als 7 Tage vor dem Mindesthaltbarkeitsdatum (oder aus dem Legedatum, falls es angegeben ist).
Dabei wird auch deutlich, dass das Verkaufsdatum nichts mit der Genießbarkeit der Eier zu tun hat. Es soll dazu dienen, dass Eier nach dem Kaufen noch mindestens 7 Tage lang unveränderte Qualität behalten.
Das Legedatum anzugeben, ist allgemein nicht verpflichtend. Wenn die Eier aber auf der Verpackung als "extra" oder "extra frisch" bezeichnet werden, dann dürfen sie nur bis zu 9 Tage nach dem Legen verkauft werden, und das Legedatum muss angegeben sein ([19], Art. 14).
Das Kühldatum für Eier musste man früher aus dem MHD oder dem Legedatum berechnen, weil Eier "ab dem 18. Tag nach dem Legen bei einer Temperatur von +5°C bis +8°C" aufbewahrt werden mussten, um noch verkauft werden zu dürfen ([13], §20). Die Vorschrift ist 2016 abgeschafft worden, da Eier ja bereits 3 Tage später sowieso nicht mehr verkauft werden dürfen.
Alle 3 Daten beziehen sich nur auf den unmittelbaren Verkauf; Eier dürfen auch danach noch verarbeitet werden. Das ist nach den vorigen Abschnitten dieses Artikels auch ganz klar, denn die Daten liegen alle deutlich vor dem MHD. Sie haben also keine Relevanz für die Verzehrfähigkeit.
Weitere Datumsangaben
Es gibt neben den bisher aufgeführten, verpflichtenden Angaben noch eine ganze Reihe weiterer, die für besondere Produkte oder in besonderen Situationen freiwillig von den Herstellern angegeben werden können. Zum Beispiel steht auf Weinflaschen meist (aber nicht immer) ein Abfülljahrgang, auf anderen Getränken manchmal ein Abfülldatum, und bei gebrannten alkoholischen Getränken kann ein Destillierdatum angegeben sein.
Der Fantasie für freiwillige Angaben sind natürlich keine Grenzen gesetzt - und sie können ja auch oft für spezielle Produkte interessante Informationen geben. Wer weiß, was wir noch alles entdecken können: ein Räucherdatum vielleicht, ein Fangdatum für frische Fische, ein Einlegedatum oder ein Fermentierungsdatum?
Artikel von: AG Hygiene - Austausch und (Fach)Wissen (Kontakt)
Letzte Überarbeitung am 24.12.2020