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Wiki-Artikel-Typ: 2 (Info-Artikel)
Verbrauchsdatum
Auf einigen Lebensmitteln steht ein Verbrauchsdatum (VD). Es sollte auf keinen Fall mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) verwechselt werden, das im Allgemeinen eher unwichtig ist. Denn im Gegensatz dazu ist das Verbrauchsdatum eine wichtige Information zur Verzehrfähigkeit eines Produkts. Sie zu ignorieren, kann sehr gefährlich sein.
Was ist das Verbrauchsdatum ?
Das Verbrauchsdatum muss angegeben werden mit der Bezeichnung "Zu verbrauchen bis: <Datum>" (oder einem Hinweis darauf, wo das Datum steht). Außerdem müssen die erforderlichen Lagerbedingungen für das Produkt angegeben werden. Das ist meistens vor allem die Lagertemperatur. Wenn diese Bedingungen nicht eingehalten werden, dann kann das Lebensmittel schon vor dem Verbrauchsdatum schlecht werden.
Übrigens: Für das Verbrauchsdatum wird oft auch der Begriff Verfallsdatum verwendet. Er ist zwar von der Wortbedeutung her durchaus zutreffend, bezeichnet aber eigentlich etwas anderes, nämlich die Verwendbarkeit von Arzneimitteln.
Das Verbrauchsdatum - ein Mindesthaltbarkeitsdatum Stufe 2 ?
Das Verbrauchsdatum wird - ebenso wie das Mindesthaltbarkeitsdatum - durch die Lebensmittel-Informationsverordnung der EU vorgeschrieben, und alle Festlegungen dazu stehen gemeinsam mit denen für das Mindesthaltbarkeitsdatum, und es muss auch in derselben Form angegeben werden wie das Mindesthaltbarkeitsdatum.
In Art. 24 (1) steht:
- "Bei in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, die folglich nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen können, wird das Mindesthaltbarkeitsdatum durch das Verbrauchsdatum ersetzt." ([1])
Das erweckt den Eindruck, dass beide Datumsangaben eng verwandt sind und nur verschiedene Fälle oder Stufen von Haltbarkeit darstellen. Dieser Eindruck ist jedoch völlig falsch. Die beiden Datumsangaben haben in Wirklichkeit fast nichts miteinander zu tun.
Das Verbrauchsdatum ist wichtig! Das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht.
Der wichtigste - und auffälligste - Unterschied zwischen den beiden Angaben ist: die eine davon weist auf eine reale Gefahr durch eventuell verdorbene Lebensmittel hin - die andere dagegen nicht.
Wenn es darum geht, ob ein Lebensmittel noch verzehrbar ist, dann ist das Verbrauchsdatum sehr wichtig, das Mindesthaltbarkeitsdatum dagegen nahezu nutzlos (oder etwas freundlicher ausgedrückt: weitgehend überflüssig).
Wer genau liest, sieht das schon in der bereits zitierten EU-Verordnung. Dort steht nämlich:
- "Nach Ablauf des Verbrauchsdatums gilt ein Lebensmittel als nicht sicher im Sinne von Artikel 14 Absätze 2 bis 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002." ([1], Anh. X. 2a-c))
In der VO Nr. 178 steht dann unter anderem:
- "Lebensmittel, die nicht sicher sind, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden."([7], Art. 14 (1))
Dabei wird auf die Verordnung Nr. 178 nur im Zusammenhang mit dem Verbrauchsdatum verwiesen, aber nicht beim MHD. Es wird also deutlich, dass das MHD mit der “Sicherheit von Lebensmitteln” (d.h. der sicheren Verzehrbarkeit) nichts zu tun hat. (Vgl. auch z.B. [10] und [11].)
Das MHD ist eine Angabe darüber, ob ein Lebensmittel seine "spezifischen Eigenschaften behält" ([1], Art. 2 (2) r)). Es bezieht sich also auf Qualitätsstandards und gibt an, wie lange ein Lebensmittel bestimmte Anforderungen an Geschmack, gutes Aussehen, guten Duft und andere erfüllt, letztendlich also festgelegten Ansprüchen genügt; oder anders herum ausgedrückt: wann es es diesen Schönheitsidealen nicht mehr entspricht.
Bei dem VD dagegen geht es um die Verzehrbarkeit - oder anders herum ausgedrückt: um Gesundheitsgefährdung. Während man das MHD also getrost ignorieren kann (von Ausnahmen abgesehen, siehe oben), ist die Beachtung des VD quasi lebenswichtig.
Welche Lebensmittel haben ein Verbrauchsdatum, und warum ?
Für fast alle Lebensmittel ist die Angabe eines Verbrauchsdatums nicht vorgeschrieben. Die Hersteller können sich für jedes ihrer Produkte zwischen einem VD und einem MHD entscheiden.
Verpflichtend ist die Angabe eines Verbrauchsdatums nur für Vorzugsmilch (Rohmilch) und für Geflügelfleisch ([13], §17 (2) 4; [14], Art. 5 (3)).
Üblicherweise steht ein Verbrauchsdatum auch auf (Liste von [15]):
- Hackfleisch oder anderem zerkleinerten Fleisch, frischer Bratwurst
- anderen frischen Fleischprodukten
- geräuchertem Fisch
- Feinkostsalaten, bereits geschnittenen Salaten
Artikel von: AG Hygiene - Austausch und (Fach)Wissen (Kontakt)
Letzte Überarbeitung am 24.12.2020