Bezirksverein - Handbuch
Wiki-Artikel-Typ: 3 (AG- und Event-Artikel)
Liebe Nutzer*innen des Handbuchs,
wir möchten Euch gerne ein paar Grundinformationen rund um das Thema Vereinsgründung geben, die euch die Gründung eures Bezirksvereins erleichtern soll. Dieses Handbuch ist von der Vereins-AG zwar nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt worden, aber es handelt sich dabei um keine Rechtsberatung. Dennoch hoffen wir, dass wir Euch mit diesem Handbuch wertvolle Tipps geben.
Falls ihr eure Erkenntnisse teilen möchtet oder ein Dokument habt, das ihr allen zur Verfügen stellen wollt, schreibt gerne eine Mail an verein@foodsharing.network
Weitere Infos, Hinweise, Downloads findet ihr auf der Seite Satzung.
Viel Spaß bei der Vereinsgründung!
Wichtig: Vor Gründung bitte Satzung einreichen
Bitte wende Dich VOR Gründung an die Vereins-AG, da diese die Gründungen koordinieren wird. Das ist wichtig, damit auch später alle im Bundesverband Mitglied werden können und damit die Gründungen möglichst konfliktfrei ablaufen.
- Einerseits steht euch die Vereins-AG unterstützend zur Seite, wenn ihr Fragen habt.
- Andererseits schaut sie darauf, dass die für den Bundesverband relevanten Paragraphen in eurer Satzung enthalten sind (orange markierte Abschnitte).
- Außerdem wird die Vereins-AG darauf achten, dass Konflikte vermieden werden - nach innen und nach außen:
- nach innen, indem geschaut wird, dass nicht nur ein kleines Grüppchen in eurem Bezirk "diktatorisch" einen Verein gründet - sondern dass es (unter den Aktiven) eine Mehrheit dafür gibt.
- nach außen, indem bei der Namensgebung keine Konflikte mit umliegenden Bezirken entstehen (z.B. weil "zu viel Gebiet beansprucht wird").
Formulare
Wir haben eine Sammlung von Formularen entworfen, aus der ihr euch für euren foodsharing-Bezirksverein bedienen könnt. Ihr findet sie hier als zip-Datei.
Darin findet ihr z.B. einen Aufnahmeantrag, Musterschreiben für Kündigungen oder Vereinsausschlüsse, Mustereinladungen zu Mitgliederversammlungen und vieles andere.
Wie sieht die Struktur in Zukunft aus?
Die Bezirke sind als eigene juristische Personen organisiert. Welche Rechtsform ein Bezirk annimmt, ist aber nicht verpflichtend festgelegt.
Es gibt folgende Möglichkeiten (und vielleicht noch weitere):
- a) den eingetragenen Verein
- b) den nicht-eingetragenen Verein
- c) die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- d) die Initiative (ein Oberbegriff für alle möglichen Rechtsformen)
Alle Bezirksvereine und Bezirke in anderen Rechtsformen sollen in dem später zu gründenden foodsharing-Bundesverband organisiert sein.
zu a) Der eingetragene Verein:
- offiziell anerkannt und nachlesbar festgehalten (Handelsregister) -> juristische Person
- Verein haftet mit seinem gesamten Vereinsvermögen für Vereinsangelegenheiten (z.B. Handeln des Vorstandes)
- Vorstandsmitglieder haften privat nur für finanzielle Schäden des Vereins, die sie direkt verursachen (typischerweise im Bereich Steuern)
- Kosten für die Eintragung, jede Satzungsänderung und die Umbesetzung des geschäftsführenen Vorstands
- kann Gemeinnützigkeit beantragen
Verpflichtend:
- eine Satzung
- ein gewählter Vorstand
- min. sieben Mitglieder
- Vereinshaftpflicht sinnvoll
zu b) Der nicht-eingetragene Verein/ Initiative
- wird gemäß BGB behandelt, es sei denn, dass eine Satzung andere Regelungen beinhaltet (z.B. bezüglich Haftungsbeschränkung)
- kann kein Eigentümer sein (weder von Besitz noch Vermögen); Eigentümer sind die Mitglieder gemeinsam
- Vertragspartner und juristisch handelnde Partei(en) sind die einzelnen Mitglieder, nicht der Verein
- alle Mitglieder haften privat für den Verein
- verursacht keine Kosten für Eintragung, Satzungsänderungen und Vorstandsumbesetzungen
- kann Gemeinnützigkeit beantragen
Rechtsstatus nicht-eingetragener Vereine - PDF
zu c) Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Gruppe von Leuten, die irgend etwas gemeinsam machen
- ist eine Art "Sonstiges"-Rechtsform: alles, was nichts anderes ist, ist eine GbR
- existiert auch, auch ohne dies offiziell zu deklarieren
- Besitz und Vermögen gehört allen Beteiligten gemeinsam
- alle Beteiligten haften gemeinsam
zu d) Die Initiative
- ist kein festgelegter juristischer Begriff, nur ein informaler Oberbegriff
- die Rechtsform einer Initiative muss dann noch festgelegt werden.
Der Bundesverband
Langfristig soll der foodsharing Bundesverband gegründet werden, in dem alle Bezirke als juristische Personen (egal in welcher Rechtsform) Mitglieder sind. Der Bundesverband soll sich um überregionale Themen, Lobby- und Bildungsarbeit kümmern.
Wie gründe ich einen Verein?
Hier findet sich ein ausführlicher Leitfaden.
Schritt 1: Satzung
- Als erstes muss eine Satzung erstellt und mit den Gründungsmitgliedern diskutiert werden. Sie enthält die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein.
- Soll der Verein gemeinnützig werden, dann sollte die Satzung unbedingt vor der Anmeldung zum Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. Hat das Finanzamt nämlich Bedenken bei der Gewährung der Gemeinnützigkeit, dann sind Satzungsänderungen nötig, die zu weiterem organisatorischer Aufwand und zusätzlichen Kosten (Notar, Vereinsregister) führen.
- Zusätzlich können Vereinsordnungen erstellt werden, die Detailregelungen umfassen. Sie haben den Vorteil, dass sie geändert werden können, ohne dass man die Änderungen beim Vereinsregister eintragen muss. Dadurch entstehen dann auch keine Kosten (und weniger Aufwand). Beispiele sind
- eine Geschäftsordnung für den Verein (oder für den Vorstand, die Mitgliederversammlung, … einzeln)
- Finanzordnung, Beitragsordnung, Ehrenordnung
Schritt 2: Gründungsversammlung
Für die Gründung eines Vereins sind nur 2 Personen erforderlich, für die Eintragung als e.V. allerdings 7 Mitglieder. Wenn der Verein eingetragen ist, dann darf die Mitgliederzahl nicht unter 3 sinken.
- Eine Gründungsversammlung wird einberufen. Dort wird
- die Gründung eines Vereins mit der vorgelegten Satzung beschlossen, indem mindestens 2 Personen mit 'Ja' stimmen. Die Anzahl der 'Nein'-Stimmen ist irrelevant, da die "Ja-Stimmenden" den Verein eben ohne sie gründen (können).
- danach von mindestens 7 (e.V.) bzw. 2 (n.V.) Anwesenden ein Mitgliedsantrag eingereicht,
- eventuell weitere Vereinsordnungen beschlossen
- der geschäftsführende Vorstand gewählt (und ggf. weitere Wahlen durchgeführt),
- die Gründungssatzung von mindestens 7 (e.V.) bzw. 2 (n.V.) Gründungsmitgliedern unterschrieben, darunter den Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstands
- die eingereichten Mitgliedsanträge durch den*die gerade gewählte*n Vorsitzende*n oder Stellvertretende*n angenommen
- Ein Protokoll der Gründungsversammlung muss erstellt werden, das entsprechend den Satzungsregelungen unterschrieben sein muss. Es muss enthalten:
- Liste der Anwesenden
- alle Beschlüsse
- Ergebnisse aller Wahlen incl. Bemerkungen über die Annahme der Wahl
Schritt 3: Beantragung der Gemeinnützigkeit
Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt beantragt werden. Dafür muss die Satzung eingereicht werden. (Für Details kann man ruhig mal beim Finanzamt anrufen.)
Die Gemeinnützigkeit hat folgende Vorteile:
- Steuerbegünstigung
- Spendenquittungen können vom Verein ausgestellt werden.
- Imageeffekt durch die Gemeinwohlorientierung
- Bestimmte Fördermittel werden nur an gemeinnützige Organisationen vergeben.
- Die Gemeinnützigkeit ist erforderlich für Mitgliedschaft im zukünftigen Bundesverband foodsharing e.V.
- Die Gebühren beim Amtsgericht für die Eintragung des Vereins und für Satzungsänderungen werden in manchen Bundesländern für gemeinnützige Vereine nicht erhoben.
Schritt 4: Eintragung des Vereins
- Die Satzung legt fest, wer den Verein rechtsfähig vertreten darf (Mustersatzung §12 Ziffer 3).
- Die Unterschriften der Vertretungsberechtigten (d.h. normaler Weise des kompletten geschäftsführenden Vorstands) auf dem Gründungsprotokoll müssen beglaubigt werden.
- Die Eintragung geschieht dann beim Amtsgericht.
- Die Beglaubigung kann ein Notar machen; meist übernimmt der Notar die Eintragung beim Amtsgericht mit. Mandche Amtsgerichte verlangen allerdings die Anwesenheit des geschäftsführenden Vorstands bei der Eintragung.
- In manchen Bundesländern und in manchen Städten/Gemeinden kann nicht nur die Eintragung, sondern auch die Beglaubigung beim Gerichts mitgemacht werden (z.B. in Hessen bei den "Ortsgerichten"). Das kostet weniger als ein Notar.
- Eingereicht werden müssen die Gründungssatzung, das Gründungsprotokoll und ein Antrags-Schreiben, das von dem/den rechtsfähigen Vertretende(n) des Vereins unterschrieben sein muss.
Was kostet die Vereinsgründung?
- Die Kosten für die Vereinsgründung setzen sich so zusammen (dabei wird regelmäßig ein Gegenstandswert des Vereins von 3.000 € unterlegt):
- - der Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (10-75 € zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren)
- - der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (etwa 50 €)
- - die Bekanntmachung der Eintragung (10 - 30 €)
- Zusammen sind das ca. 90 bis 140 €.
- Weitere Kosten fallen nicht an; es sei denn, man beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Erstellung der Satzung usf.
- In manchen Bundesländern erlassen die Registergerichte gemeinnützigen Vereinen die Eintragungsgebühr (beim Amtsgericht erfragen).
- Zu beachten ist aber, dass auch spätere Eintragungen ins Vereinsregister mit Kosten verbunden sind. Regelmäßig sind das vor allem Änderungen im Vorstand.
- Ein Vereinskonto kann bei vielen Banken für gemeinnützige Vereine kostenlos oder sehr günstig geführt werden.
- Tipp: beim zuständigen Amtsgericht nachfragen ob eine kostenlose Prüfung der Satzung vor der Eintragung möglich ist.
Die Mustersatzung
Es gibt eine Mustersatzung, die foodsharing e.V. allen foodsharing-Bezirken zur Verfügung stellen möchte.
- Es handelt sich dabei nicht um eine verpflichtende, fertige Satzung, sondern um einen Entwurf, den jeder Bezirk verwenden kann, um eine eigene Vereins-Satzung zu entwerfen.
- Allerdings enthält sie in paar Abschnitte, die bundesweit einheitlich bleiben sollen. Sie machen nur ca. 10% der Satzung aus, alles andere kann von den Bezirken flexibel verändert werden.
- Dafür gibt es zwei Gründe:
- - Einige Regelungen sind aus juristischen Gründen unbedingt erforderlich.
- - Einige Regelungen sollen dafür sorgen, dass wir als foodsharing eine Organisation bleiben, die nach gemeinsamen Grundsätzen arbeitet: z.B. kein Geld zu nehmen für gerettete Lebensmittel, außerdem soll es Foodsavern möglich sein, von einem Bezirk zum anderen zu wechseln u.ä.
- Diese Teile sind verpflichtend für alle Vereine, die später dem foodsharing-Bundesverband angehören wollen.
- Um die Einheitlichkeit der Satzungen zu gewährleisten und eventuelle Probleme schon im Vorfeld zu erkennen, schickt bitte die Satzung vor der Gründung an die Vereins-AG (verein@foodsharing.network). Sie wird dort gegengelesen, und ihr bekommt schnellstmöglich ein Feedback. Danach könnt ihr euren Verein gründen. Auf diese Weise kann auch der Überblick über alle Gründungsprozesse gehalten werden, und wir können unsere Erfahrungen und unser Wissen untereinander austauschen.
Entstehungsgeschichte
Schritt 1: Der Vorstand des foodsharing e.V. hat einen Rechtsanwalt beauftragt, eine juristisch haltbare Satzung zu erarbeiten.
Schritt 2: Der Vorstand hat diesen ersten Entwurf mehrfach diskutiert, wichtige foodsharing-relevante Themen ergänzt und dann erneut vom Rechtsanwalt prüfen lassen.
Schritt 3: Die bundesweite AG Verein hat diese zweite Fassung sehr ausführlich und genau geprüft, alle vorkommenden Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit hin diskutiert, unzählige Verbesserungen in Details und Formulierungen vorgenommen und weitere wichtige Aspekte entwickelt und hinzugefügt.
Schritt 4: Die daraus entstandene dritte Fassung wurde dann noch einmal vom Vorstand diskutiert und in Kleinigkeiten abgeändert.
Schritt 5: Nach einer abschließenden Prüfung durch den Rechtsanwalt steht die Mustersatzung der Community zur Verfügung.
Für die Bezirksvereine werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt
- Die Mustersatzung; sie enthält ein paar verpflichtenden Teile, das meiste kann aber angepasst werden.
- Die Alternativen: Zu vielen Regelungen gibt es mehrere Möglichkeiten oder Ideen, wie man sie umsetzen kann. Deswegen gibt es ein zusätzliches Dokument mit Alternativ-Vorschlägen zu vielen Paragraphen und Absätzen. Natürlich sind auch diese Formulierungen nur als Vorschlag und Hilfestellung gedacht bei der Erstellung der eigenen Bezirks-Satzung.
- Die Erläuterungen: Hier stehen ausführliche Erklärungen zu der Mustersatzung als Ganzes und zu den einzelnen Paragraphen. Viele Fragen zur Mustersatzung sind dort zusammen mit den Antworten aufgenommen worden. Wenn Fragen zur Mustersatzung entstehen, dann wäre es gut, erst einmal in diesen Erläuterungen nach Antworten zu suchen. Findet sich in diesem Dokument keine Antwort, dann stehen die Mitglieder der AG Verein gerne zur Verfügung (verein@foodsharing.network) und werden weitere Fragen und Antworten in das Dokument aufnehmen.
- Hygieneordnung, Verhaltens- und Verstoßordnung (werden gerade überarbeitet)
- Beispiele für Geschäftsordnungen Beispiel 1
- Formulare für Vereine (Mitgliedsantrag u.v.a.)
- Handbuch zur Vereinsgründung (dieses Dokument hier)
- Handbuch Vereinsverwaltung: "Kochrezepte" für typische Abläufe im Verein wie z.B: Durchführung Mitgliederversammlung, Kündigung von Mitgliedern, ... Das sollen natürlich auch nur Vorschläge sein, die jeder Verein verwenden oder nicht verwenden, anpassen und umschreiben kann. (In Arbeit - etwa Ende 2017 fertig).
Vereinsname und Bezirksgrenzen
- Wenn ein Bezirksverein nur einen foodsharing-Bezirk (gemäß der der foodsharing-Plattform) umfasst, dann hat er den Namen “foodsharing <Bezirksname>”.
- Ein Verein kann aber auch mehrere Bezirke umfassen. Dann kann als “<Bezirksname>”
- ein geeigneter Oberbegriff stehen: z.B. “foodsharing Süd-Gondor”
- eine Aufzählung: “foodsharing Bree, Auenlandkreis, Wetterspitzkreis”
- nur ein zentraler Ort “foodsharing Bree” (wenn die anderen Bezirke einverstanden sind!!)
- Falls foodsharing in einem beteiligten Bezirk stark wächst, kann dort natürlich später ein eigener Verein gegründet werden. (Das führt allerdings zu Gründungskosten für den neuen Verein und Satzungsänderungskosten für den alten Verein.)
- Wichtig ist, die Bezirksgrenzen räumlich genau festzulegen, damit klar wird, welcher Verein wo zuständig ist und später Streitigkeiten ausgeschlossen sind. Das sollte ganz klar und einfach sein, am besten beschränkt man sich auf eine der folgenden Vorschläge:
- Ein Bezirk umfasst eine Liste von kompletten Städten, Gemeinden und Landkreisen. Beispiel: “Der Bezirk Gondor umfasst das Gebiet der Gemeinden Minas, Tirith und Minas Morgul und des Landkreises West-Gondor.”
- Ein Bezirk umfasst eine komplette Stadt / Gemeinde / Landkreis. Beispiel: “Der Bezirk Bruchtal umfasst das Gebiet der Stadt Bruchtal an der Lautwasser.”
- Ein Bezirk umfasst einen Teil einer Stadt, aber nur komplette Postleitzahlenbereiche. Beispiel: “Der Bezirk Isengart umfasst auf dem Gebiet der Stadt Enedwaith City die Postleitzahlenbereiche 63056, 63057 und 63061.”
- Ggf. ist es wichtig, die Bezirksgrenzen vorher mit den Nachbarbezirken abzusprechen.