Z Testartikel
Version vom 9. Juli 2018, 02:48 Uhr von NicoH (Diskussion | Beiträge)
E) Datenschutz / Vertraulichkeit / Selbstauskunft
E) (1) (alt: A) IV) )
alte Fassung: Der Name des/der Meldenden wird der gemeldeten Person nicht mitgeteilt. Der/die Meldende kann dies aber im VM-Formular durch ein Häkchen aufheben, um eine einfachere Klärung der Situation zu ermöglichen.
- Entscheidung: Bleibt erhalten. Allerdings ist dies für eine Übergangszeit technisch nicht möglich bei Meldungen gegen Mitglieder der LMG.
- Begründung: Niemand soll davon abgehalten werden, eine Regelverletzung zu melden, weil er/sie Angst vor möglichen Folgen hat.
E) (2) – (4) (alt: C)) )
im Wesentlichen unverändert, nur um ein paar Klarstellungen ergänzt