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Version vom 8. Juli 2018, 22:45 Uhr von NicoH (Diskussion | Beiträge)
Regel C2 [alt: B4)]
alte Fassung: Alle Abholungen bei Betrieben werden in der Regel über die jeweilige Betriebsseite auf der Online-Plattform von foodsharing koordiniert, nicht über handschriftliche Listen, Exceltabellen, Telefonlisten, E-Mail-Verkehr etc.
Vorschlag: “in der Regel” streichen
- Entscheidung: Ja, wird gestrichen, aber um einen Satz über Ausnahmen im Einzelfall ergänzt.
- Begründung: Andere Kommunikationswege sollten prinzipiell ausgeschlossen sein, damit alle Infos über die foodsharing-Plattform laufen. In manchen Fällen (spontane Abholungen, dringende Suche nach Ersatz) kann ein anderer Kommunikationsweg erfolgversprechender sein; dabei sollte aber niemand ausgeschlossen werden (z.B. Leute ohne Facebook oder WhatsApp).