Wer darf Öffentlichkeitsarbeit machen?

Aus foodsharing Wiki
Version vom 23. Dezember 2020, 02:08 Uhr von NicoH (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Wiki-Artikel-Typ: 2 (Info-Artikel)


Was genau meinen wir mit Öffentlichkeitsarbeit?

Wenn wir von Öffentlichkeitsarbeit sprechen, dann meinen wir damit die Betreuung von Ständen bei Messen, Festivals und anderen Veranstaltungen, bei denen foodsharing repräsentiert wird.

Wir meinen damit nicht die Pressearbeit, also die Zusammenarbeit mit den Medien wie TV, Radio etc.  

Voraussetzungen für Teilnehmende

Teilnehmende, die Öffentlichkeitsarbeit betreiben werden, müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • das Briefing zur Öffentlichkeitsarbeit vorher lesen
  • mindestens seit 3 Monaten Foodsaver sein
  • mindestens 10 Abholungen getätigt haben
  • mindestens 3 Vertrauensbananen haben
  • der Situation angemessenes Äußeres und gute Umgangsformen mit Menschen
  • sicheres Auftreten im Umgang mit Menschen
  • Kommunikationsfähigkeit und gutes sprachliches Ausdrucksvermögen
  • Fähigkeit, Menschen zu begeistern
  • Teamfähigkeit
  • das OK von ihrer/m Botschafter*in

Die ideale Besetzung bei der Öffentlichkeitsarbeit

Aus Erfahrung wissen wir, dass es Sinn macht, wenn bei der Öffentlichkeitsarbeit immer mindestens ein*e Botschafter*in anwesend ist. Diese*r kann im Vorfeld offene Fragen der Foodsaver klären und steht bei Unklarheiten zur Verfügung. Auch bei entstandenen interessanten Kontakten kann der/die Botschafter*in besser direkt an die dafür zuständige Person weitervermitteln.



Artikel von:   Gruppe Öffentlichkeitsarbeit   (Kontakt)
Letzte Überarbeitung am 19.01.2020