Regelverletzungen - Erläuterungen
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Erläuterungen zu Regelverletzungen - Konsequenzen und Bearbeitung (foodsharing-Grundlagen 3)
Konsequenzen für Regelverletzungen
a) – Verwarnung
Eine Verwarnung kann als deutlicher Hinweis genutzt werden, dass ein Verhalten nicht unseren Regeln entspricht und dass der Foodsaver hier sein Verhalten überdenken und verbessern sollte.
b) – Suspendierung (Gelbe Karte)
- Regelverletzungen, welche nur die interne Zusammenarbeit betreffen, können ggf. innerhalb von foodsharing aufgefangen werden. Wenn eine Regelverletzung aber eine deutlich negative Wirkung nach außen hat (gegenüber Betrieben, gegenüber Lebensmittel übernehmenden Menschen oder der sonstigen Öffentlichkeit), dann kann foodsharing sehr schnell in ein schlechtes Licht rutschen.
- Wenn einem Foodsaver solche Regelverletzungen passieren, dann kann es nötig sein, erst einmal die Notbremse zu ziehen und eine gewisse "Bedenkzeit" zu schaffen, in der die Sache eventuell auch gemeinsam besprochen werden kann.
- Das bezieht sich nicht unbedingt nur auf "Abholungen", sondern kann auch weitere Aktivitäten (z.B. Teilnahme an foodsharing-Veranstaltungen) betreffen, z.B. wenn jemand generell unangenehm auftritt oder sich regelmäßig sehr negativ über foodsharing äußert.
- Wenn drei Verwarnungen innerhalb eines recht kurzen Zeitraums auftauchen, dann kann das ein Zeichen sein, dass jemand wirklich Schwierigkeiten mit den foodsharing-Regeln oder mangelnde Akzeptanz für sie hat. Auch in diesem Fall kann eine Suspendierung für eine gewisse Zeit nötig und hilfreich sein.
- Nach dem Ablauf einer Sperre hat der Foodsaver ein selbstverständliches Recht darauf, wieder verifiziert zu werden. Wenn er eine*n BOT seines Stammbezirks dazu auffordert, dann kann der/die BOT nicht entscheiden, ob er/sie den Foodsaver wieder verifiziert, sondern ist verpflichtet dazu.
- Wenn jemand zweimal innerhalb von 2 Jahren mit einer Suspendierung belegt wird, dann stellt sich sehr die Frage, ob er/sie die foodsharing-Regeln und -Vorgehensweisen verstanden hat. Das Quiz noch einmal zu absolvieren, kann dann eine sinnvolle Forderung sein.
- Ein gewisser zeitlicher Abstand gibt die Chance, dass ein Foodsaver sich nochmal besser über die foodsharing-Ideen und -regeln informieren kann und vielleicht darüber nachdenken kann, ob foodsharing wirklich die geeignete Organisation für sein/ihr Engagement ist.
- Dabei kann sich die Sperre durchaus auf mehr als nur die Abholungen beziehen. Sie kann unter Umständen auch weitere Aktivitäten (z.B. Teilnahme an foodsharing-Veranstaltungen) betreffen, z.B. wenn jemand dort deutlich unangenehm auftritt oder sich regelmäßig sehr negativ über foodsharing äußert.
d) – Sperrung des Accounts (Rote Karte)
- Die Sperrung des Accounts ist eine letzte Konsequenz für Situationen, in denen jemand als Foodsaver oder Foodsharer wirklich nicht mehr tragbar ist.
- Eine Straftat innerhalb von foodsharing oder gegen andere Foodsaver (z.B. Diebstahl eines Kühlschranks aus dem Fairteiler oder ein tätlicher Angriff) lässt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit kaum noch zu. Auch wenn jemand immer wieder die Grundsätze verletzt, dann ist ein klares Bekenntnis zu foodsharing fraglich.
- Und wenn selbst die Herabstufung und ein neues Quiz nicht dazu führen, dass jemandes Verhalten angemessener wird, dann muss leider in Frage gestellt werden, ob eine Besserung noch zu erwarten ist.
A) Umgang mit Regelverletzungen
Regel A) 1-3)
- Meldungen von Regelverletzungen sind ein wichtiges Hilfsmittel, um Probleme, Ungereimtheiten und Missverständnisse nicht unter den Tisch fallen zu lassen. Wenn man solche Dinge gleich anspricht, dann besteht die Chance, dass es nicht zu größeren Problemen kommt.
- Die Meldung einer Regelverletzung bietet in erster Linie die Chance, eine bestimmte Situation gemeinsam zu besprechen und vielleicht die Wichtigkeit einer Regel zu vermitteln. Auf diese Weise kann vielleicht vermieden werden, dass mangelndes Verständnis einer Regel oder deren Bedeutung eskaliert und irgendwann zu wirklich schwierigen Situationen führt.
- Deswegen sollte bei einer Meldung vor allem im Vordergrund stehen, die Situation aufzuklären und beizulegen. Nur wenn das nicht gelingt, ist eine Konsequenz die letzte Möglichkeit.
Regel A) 4)
- Es ist nie angenehm, wenn man mit Foodsavern über Regelverletzungen sprechen muss. Je mehr Leute dabei sind, desto unangenehmer wird es für die gemeldete Person.
- Deswegen sollte man das Gremium, das sie behandelt, relativ klein halten und auch konsequent niemanden von außen hinzulassen.
Regel A) 5)
- Regeln geben Vorgaben. Aber in der Praxis sind Situationen und Menschen unterschiedlich, und auch ihr Umgang mit Fehlern oder Problemen. Nicht nur die formale Regelverletzung ist entscheidend, sondern auch die Perspektive, ob ein Foodsaver seinen Fehler einsieht oder ob es nach der Gefahr aussieht, dass er dieselbe Regelverletzung (oder andere) in Zukunft wieder machen wird.<
- Deswegen sollte man in jedem Fall sowohl die Situation als auch die Menschen in der Situation mit in die Überlegungen einbeziehen.
B) Gruppen für die Meldungsbearbeitung
Regel B) 1)
- Die Bearbeitung vor Ort im Bezirk bietet deutliche Vorteile, da die Leute vor Ort den Bezirk, ggf. den betroffenen Betrieb und die gesamte Situation im Bezirk kennen. Hinzu kommt die starke Motivation, Regelverletzungen ruhig und konstruktiv zu besprechen, damit man im Bezirk auch weiterhin gut zusammenarbeiten kann.
- Schließlich sollten die Angelegenheiten auch deshalb, wann immer möglich, innerhalb der Bezirke behandelt werden, um nicht die Bundesland-Mediations- und Meldungsgruppen mit lokalen Konflikten zu überlasten.
Regel B) 2)
- Wenn ein Foodsaver sich von der LMG aus irgendeinem Grund ungerecht behandelt fühlt, dann soll er die Chance haben, dass nochmal jemand anders in die Beurteilung der Situation eingebunden wird.
Deswegen ist es wünschenswert, ein Lokales Mediationsteam zu haben, das in manchen Bezirken auch Schiedsstelle heißt – deswegen die Abkürzung LMT/S. Dieses Team kann vielleicht vermittelnd eingreifen.
- Allerdings bedeutet die Formulierung "anrufen" nicht, dass das LMT/S auch verpflichtet ist, diesem Anruf Folge zu leisten. Es kann nach eigenem Ermessen auch die Befassung ablehnen, insbesondere wenn es den Fall als offensichtlich klar und eine weitere Vermittlung als nicht sinnvoll oder nicht notwendig erachtet.
- Ob die Foodsaver eines Bezirks ein LMT/S aufstellen und damit die Möglichkeit einer Vermittlung durch eine zweite Gruppe schaffen, liegt in ihrer Eigenverantwortung. Es ist keinesfalls eine Lösung, die Mediation statt dessen an das entsprechende Bundesland-Team abzugeben. Denn das BL-M&M wäre sehr schnell überlastet, wenn es alle strittigen Fälle aus allen Bezirken bearbeiten müsste.
Regel B) 3)
- foodsharing soll insgesamt in allen Bereichen demokratisch aufgebaut werden. Das muss insbesondere auch alle Gruppen betreffen, die Meldungen von Regelverletzungen bearbeiten.
- Natürlich darf niemand in 2 Gremien sein, die möglicherweise nacheinander dieselbe Meldung bearbeiten. Denn sonst würde der Sinn verloren gehen, dass die Meldung im 2. Schritt von einer anderen Gruppe (d.h. von anderen Leuten) bearbeitet wird.
Regel B) 4)
Es wäre offensichtlich nicht Vertrauen erweckend, wenn Leute Regelverletzungen beurteilen, die selbst die Regeln bedeutend verletzt haben.
C) Zuständigkeiten
Regel C) 1-2)
- Um eine klare Zuständigkeit zu schaffen, ist der Stammbezirk als zuständig für die Bearbeitung festgelegt. Wer genau die Bearbeitung übernimmt, das soll jeder Bezirk selbst festlegen, indem im Bezirk eine Lokale Meldungsgruppe (LMG) eingerichtet und gewählt wird. Dies schafft insbesondere die Möglichkeit, dass in der LMG nicht nur oder gar keine BOTs sind.
- Wechselt ein Foodsaver den Stammbezirk, dann wechselt damit aber nicht die Zuständigkeit für schon eingegangene Meldungen. Ansonsten könnte ein Foodsaver sich (zumindest vorübergehend) einer Meldung entziehen, indem er den Stammbezirk wechselt. Es kann aber sinnvoll sein, dass die Meldung trotzdem vom neuen Stammbezirk bearbeitet wird; das müssen dann beide Bezirke gemeinsam besprechen.
Regel C) 3)
Anmerkung 1: Über das genaue Verfahren für diese Fälle wird noch beraten. Hier wird es noch Änderungen geben, außerdem stehen noch Überlegungen zu Mitglieder weiterer meldungsbearbeitender Gruppen, Bundesland-BOTs usw. aus.
- Wenn bei der Meldung einer Regelverletzung die gemeldete Person Mitglied der LMG oder BOT ist, dann könnten Foodsaver unter Umständen Bedenken haben, wenn diese Meldung an die LMG geht – insbesondere dann, wenn in der LMG auch der gemeldete BOT oder andere BOTs des Bezirks sind.
- Im ersten Fall (MRV gegen LMG-Mitglied) wird es kaum zu verhindern sein, dass die gemeldete Person die Identität der meldenden Person erfährt, und unter Umständen könnten die anderen Mitglieder der Gruppe nicht unbefangen an die Bearbeitung herangehen.
- Im zweiten Fall (MRV gegen BOT) ist ebenso die Gefahr gegeben, dass der/die gemeldete BOT die Identität der meldenden Person erfährt und ggf. später Druck auf die Person ausübt.
- Deswegen ist es wünschenswert, in diesem Fall als Alternative ein Lokales Mediationsteam zu haben, das in manchen Bezirken auch Schiedsstelle heißt – deswegen die Abkürzung LMT/S. In diesem Team dürfen dann gar keine BOTs sein, und es überschneidet sich auch nicht mit der LMG.
- Im Fall, dass es kein Lokales Mediationsteam/Schiedsstelle gibt, übernimmt die Bundesland-Mediations- und Meldungsgruppe die Bearbeitung. Da Meldungen gegen BOTs oder LMG-Mitglieder schwierige Situationen darstellen, wird die BL-M&M hier - anders als im Fall von D9) - auf jeden Fall die Meldung bearbeiten. In diesem Fall gibt es dann aber keine weitere Gruppe mehr, die bei Unzufriedenheit mit der Entscheidung als Vermittlungsinstanz angerufen werden kann. Bezirke mit LMT/S sind daher in einer besseren Situation.
- Anmerkung 2: Für diesen Fall, dass es kein LMT/S gibt, wird noch an einer eventuell besseren Lösung gearbeitet.
Regel C) 4)
Foodsharer haben keinen Stammbezirk. Deswegen muss für diese Fälle eine möglichst einfache Zuordnung gefunden werden.
Regel C) 5)
- Eine rote Karte und die folgende Löschung des Accounts darf nur in Abstimmung mit der ZMG stattfinden. Denn bei einer so weitreichenden Konsequenz sollte unbedingt vermieden werden, dass die Entscheidung durch lokale Konflikte und Animositäten entsteht.
- Außerdem muss der Vorstand des foodsharing e.V. zustimmen. Denn eine rote Karte entspricht einem Hausverbot auf der Plattform und kann nur vom Plattformbetreiber, also dem foodsharing e.V., ausgesprochen werden.
Regel C) 6)
- Das Recht, einzelne Mitglieder eines bearbeitenden Teams als befangen abzulehnen, ist sehr wichtig. Wenn ein Foodsaver schon vorher den Eindruck hat, dass ein Mitglied voreingenommen ist, dann wird der Foodsaver Schwierigkeiten haben, konstruktive, offene Gespräche zu führen oder später eine Entscheidung zu akzeptieren.
- Die Gefahr, dass das ganze bearbeitende Gremium als befangen abgelehnt wird, steht dabei wohl kaum im Raum. Denn es liegt ja auch im Interesse der gemeldeten Person, dass die Situation geklärt wird. Sie wird daher einzelne nur ablehnen, wenn es einen wichtigen Grund gibt.
Regel C) 7)
- Wer in irgendeiner Weise mit der Situation zu tun hat, sollte die Meldung einer Regelverletzung nicht bearbeiten (aber natürlich eine Stellungnahme dazu abgeben). "Betroffene" klingt erst einmal sehr ungenau, ist aber im foodsharing-Kontext leicht bestimmbar.
- Betroffen sind meldende und gemeldete Person sowie alle diejenigen, die bei der gemeldeten Situation dabei / beteiligt waren. Wenn die Angelegenheit bereits im Stammbezirk bearbeitet wurde, dann aber die Bundesland-Gruppe eingeschaltet wird, dann sind die BOTs des Stammbezirks betroffen, weil es ja bereits eine Bearbeitung der Situation in ihrem Wirkungskreis gegeben hat.
Anmerkung: Auch hier (vgl. C3) ) wird die Regelung noch auf Bundesland-BOTs, BL-M&M-Mitglieder usw. ausgedehnt, sobald diese Struktur entwickelt ist.
D) Bearbeitung der Meldung einer Regelverletzung
Regel D) 1)
- Meldungen werden automatisch bei der Zentralen Meldungsgruppe (ZMG) in eine Liste eingetragen. Außerdem erscheinen sie im Profil des Foodsavers, das entsprechende Feld ist aber nur für Leute mit Orga-Rechten sichtbar. Dies bleibt noch einige Zeit so.
- Für die Zukunft ist geplant, dass die Mitglieder der Lokalen Meldungsgruppe Zugriff auf dieses Feld bekommen (für Foodsaver des eigenen Bezirks), aber niemand sein eigenes Feld sehen kann; außerdem sollen BOTs nicht das Feld anderer BOTs desselben Bezirks sehen.
- Dieser Absatz wird sich also noch öfters mit dem Fortschritt der Programmierung ändern.
Regel D) 2)
- Alle ein- und ausgehenden Texte zu der Bearbeitung einer Meldung müssen dokumentiert werden, damit sie später bei Bedarf nachvollzogen werden können.
- Vor allem aber kann damit der regelgerechte Ablauf der Bearbeitung belegt werden, falls dieser von irgend jemandem in Frage gestellt wird.
- Für die Bearbeitung einer Meldung können je nach Situation verschiedene Gruppen zuständig sein (LMG, MT/S, BL-M&M, …) und auch zwei - selten mehr - davon nacheinander (aber nie mehrere gleichzeitig).
- Jeder Text wird von der Gruppe in ihrem Forum angefügt, die beim Entstehen / Eingang des Textes gerade die Meldung bearbeitet.
- Geht die Bearbeitung an eine andere Gruppe weiter, dann werden natürlich alle schon vorhandenen Texte auch dorthin weitergegeben.
Regel D) 3)
Lange zurückliegende Ereignisse sind schwer zu rekonstruieren. Deswegen ist eine Grenze sinnvoll, wie lange das gemeldeten Ereignis bei Abgabe der Meldung zurückliegen darf.
Regel D) 4)
- Eine Konsequenz kann sich auf vorherige Konsequenzen beziehen (z.B. Gelbe Karte bei der 3. Verwarnung).
- Deswegen müssen vor der Bearbeitung einer Meldung alle vergangenen Meldungen und Konsequenzen getilgt werden, bei denen die jeweilige Frist abgelaufen ist.
- Dadurch ist gewährleistet, dass nur vorherige Konsequenzen mit nicht-abgelaufener Frist einbezogen werden.
- Wie die Tilgung abläuft, ist im Abschnitt F) geregelt.
Regel D) 5)
- Die Stellungnahmen können die Situation aufklären und entschärfen und zu einer guten Entscheidung beitragen. Außerdem muss die gemeldete Person die Möglichkeit haben, zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen.
- Dabei darf sie allerdings nicht einfach die Meldung erhalten, sondern nur in anonymisierter Form (siehe E3) ), so dass die meldende Person geschützt ist.
- Die Frist soll nicht zu lange sein, da es für alle Beteiligten angenehmer ist, wenn sie schnell Klarheit über die Entscheidung bekommen.
- Für die meldende Person gibt es gar keine Frist, da sie ja schon eine Meldung geschrieben hat und sehr oft gar keine weitere Stellungnahme kommen wird. Es wäre nicht sinnvoll, dann 2 Wochen darauf zu warten.
- Auf welchem Weg man die gemeldete Person informiert (mündlich, schriftlich [= E-Mail oder Papier], bei einem persönlichen Treffen, per Telefon …), sollte der einzelnen Situation angepasst sein. Dasselbe gilt für die Stellungnahmen.
- Wenn aber eine Konsequenz ausgesprochen werden soll, dann ist es wichtig, dass sowohl die Nachrichten an beide Personen als auch die Stellungnahmen schriftlich (E-Mail oder Papier) vorliegen, damit nicht im Nachhinein der Vorwurf aufkommt, man habe einzelne Darstellungen und Sichtweisen von vorneherein ausgeschlossen. Damit kann der regelgerechte Ablauf der Bearbeitung belegt werden.
- Dabei ist E-Mail der beste und sicherste Weg dafür. PNs sind unbrauchbar, weil sie nicht von anderen Foodsavern eingesehen werden dürfen, und weitere Medien außerhalb der foodsharing-Plattform (What´s App, Facebook, ...) sind aus Datenschutzgründen und wegen der mangelnden Nachverfolgbarkeit für foodsharing keine gute Idee. Falls jemand keine E-Mail-Adresse hat, dann ist natürlich auch die Papierform (Brief) möglich.
Regel D) 6)
- Niemand soll davon abgehalten werden, eine Regelverletzung zu melden, weil er/sie Angst vor möglichen Folgen hat.
- Deswegen wird die Identität der meldenden Person zunächst einmal nicht an die gemeldete Person weitergegeben; allerdings lässt sich oft nicht vermeiden, dass sich aus der Schilderung einer Situation auch Hinweise ergeben, wer die Situation gemeldet hat.
- Die Bearbeitung der Meldung wird aber oft erheblich einfacher, wenn über die Situation mit allen Beteiligten offen (und eventuell sogar gemeinsam) gesprochen werden kann. Deswegen soll der meldenden Person die Möglichkeit geboten werden, auf die anonymisierte Form zu verzichten.
- Die meldende Person kann dies daher gleich im Meldungsformular gestatten (das Meldungsformular muss noch entsprechend umprogrammiert werden!). Die bearbeitende Gruppe kann auch später nachfragen, wenn sie es für hilfreich hält.
- Falls eine Klärung der Situation gar nicht möglich ist ohne die Bekanntgabe der meldenden an die gemeldete Person, dann muss auf die Bearbeitung der Meldung verzichtet werden. Der Schutz der meldenden Person ist hier im Zweifelsfall wichtiger als die Bearbeitung einer Meldung.
Regel D) 7)
- Die Entscheidung wird nicht nur der gemeldeten Person, sondern auch der meldenden Person mitgeteilt. Denn diese sollte auch erfahren, dass die von ihr als problematisch eingeschätzte Situation besprochen wurde. Außerdem erhält sie auf diese Weise eine Rückmeldung zu ihrer eigenen Einschätzung der Situation.
- E-Mail ist dabei der einzig sinnvolle Weg (außer der Papierform, also einem Brief), weil alle anderen Wege später nicht nachvollziehbar wären. Auch PNs sind es nicht, da sie privat sind und nicht zugreifbar für andere Personen sind.
Regel D) 8)
- Wenn einer der Beteiligten mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, dann kann eine weitere Gruppe um Vermittlung gebeten werden. Wenn die LMG die Meldung bearbeitet hat, dann ist dies das LMT/S; gibt es kein LMT/S oder hat das LMT/S die Meldung bearbeitet, dann ist die BL-M&M die mögliche Vermittlungsinstanz.
- Beide Gruppen können aber die Vermittlung ablehnen und sind nicht verpflichtet, dafür einen Grund zu nennen, damit sie frei entscheiden können, welche Fälle sie übernehmen können.
- In jedem Fall ist die Entscheidung nach Vermittlung der zweiten Gruppe endgültig.
- Wenn eine Meldung direkt von der BL-M&M bearbeitet wurde, dann gibt es dazu (zumindest derzeit) keine weitere Vermittlungsgruppe.
- Die ‘’Frist für die Anrufung’’ ist bewusst relativ kurz gewählt, damit die Beteiligten nicht lange Zeit auf eine endgültige Entscheidung warten müssen; wem es wichtig ist, nochmal eine Vermittlung anzurufen, wird dies auch schnell machen.
- Eine Verpflichtung zur Übernahme der Vermittlung darf es nicht geben, weil sonst die Gefahr besteht, dass die entsprechende Gruppe mit Fällen überlastet oder mit eigentlich klaren oder banalen Fällen zugeschüttet wird.
- Die BOTs des Stammbezirks können ebenfalls die Vermittlung anrufen, wenn sie der Ansicht sind, dass eine Entscheidung Schwierigkeiten für den Bezirk insgesamt bedeuten könnten. (Die Beteiligten selbst haben meist nur den vom gemeldeten Ereignis betroffenen Betrieb im Blick.)
Regel D) 9)
- Falls eine Konsequenz ausgesprochen wird, dann wird im Profil der gemeldeten Person im Feld "Notizen und Entscheidungen" eingetragen: Nummer, Datum und Grund der Meldung sowie die Konsequenz mit dem Datum der Entscheidung. Dafür teilt der Bezirk die Konsequenz der ZMG mit, die sie dort einträgt.
- Aus Datenschutzgründen sollen die Details nicht im Profil des FS stehen, sondern nur für die LMG zugreifbar sein. Außerdem soll in dem Feld im Profil übersichtlich verfolgt werden, welche Konsequenzen ausgesprochen wurden. Deswegen werden Meldungen und Konsequenzen dort nur mit kurzen Daten eingetragen.
- Das Feld im Profil ist (zumindest derzeit, siehe Erläuterung zu D1) ) nur für Leute mit Orga-Rechten zugreifbar. Deswegen muss die LMG die ZMG um Eintragung bitten.
E) Datenschutz / Vertraulichkeit / Selbstauskunft
Regel E) 1-2)
- Wenn jemand einen Fehler gemacht hat und dieser gemeldet wurde, dann sollte das zwar angesprochen werden. Es wäre aber sehr unsozial und für ein respektvolles Klima innerhalb der foodsharing-Community sehr schädlich, wenn der Foodsaver vor aller Augen angeprangert würde.
- Auch sollten Aussagen und Stellungnahmen von anderen Beteiligten nicht an die Öffentlichkeit gelangen, damit sie möglichst unbefangen gemacht werden können.
- Deswegen müssen alle an der Bearbeitung Beteiligten das, was sie während der Bearbeitung erfahren, für sich behalten und dürfen es niemandem weitererzählen oder weitergeben.
Regel E) 3)
- Niemand soll davon abgehalten werden, eine Regelverletzung zu melden, weil er/sie Angst vor möglichen Folgen hat. Deswegen wird der Name der meldenden Person in der Regel nicht an die gemeldete Person weitergegeben (außer wenn erstere dies explizit erlaubt).
- Wenn allerdings die gemeldete Person Mitglied der Gruppe ist, welche die Meldung bearbeitet, dann nützt die anonymisierte Form nichts, weil die Meldung dort in der Gruppe ja vollständig dokumentiert wird.
- In diesen Fällen kann die meldende Person explizit die Bearbeitung durch diese Gruppe ausschließen. Dies wird in naher Zukunft im Meldungsformular möglich sein; bis dahin muss in diesem Fall ein anderer Übermittlungsweg als die Meldung auf der Plattform genutzt werden.
Regel E) 4)
- Laut DSGVO hat jeder FS das Recht, alle über ihn gespeicherten Daten jederzeit vorgelegt zu bekommen.
- Dazu gehören auch Meldungen über Regelverletzungen und Konsequenzen dazu. Der Schutz der meldenden Person spielt aber auch hier eine Rolle, so dass die Meldung nur in anonymisierter Form herausgegeben wird.
Regel E) 5)
BOTs eines Bezirks sollten informiert sein über vorliegende Konsequenzen für Regelverletzungen eines Foodsavers, der in ihrem Bezirk tätig ist.
F) Tilgung von Meldungen und Konsequenzen
Regel F) 1)
- Lange zurückliegende Konsequenzen für Regelverletzungen sollten keine Bedeutung mehr haben. Alle Menschen sollen die Chance bekommen, dass ein Fehler irgendwann vergessen ist.
- Zum Beispiel sollte eine gelbe Karte auf Grund von 3 Verwarnungen nur dann ausgesprochen werden können, wenn diese Verwarnungen innerhalb einer gewissen Frist liegen.
- Die genauen Fristen sind in F) 3) festgelegt.
- Ideal wäre es, alle Meldungen und Konsequenzen zu löschen, sobald sie diese Frist überschritten haben.
- Eine Verpflichtung dazu ist aber rechtlich nicht haltbar.
- Wegen der gesetzlichen Forderung der Datensparsamkeit dürfen Konsequenzen nur gespeichert werden, so lange sie noch benötigt werden.
- Wenn es eine Verpflichtung zur Tilgung gäbe, dann würde foodsharing sich strafbar machen, falls ein Bezirk die Daten nicht löscht (etwa: vergißt zu löschen). foodsharing kann aber nicht garantieren, dass alle Bezirke konsequent alles löschen; außerdem sind PNs gar nicht löschbar.
- Die schließlich gefundene Lösung ist, dass die Daten nur getilgt (gelöscht) werden müssen, wenn die gemeldete Person explizit dazu auffordert.
- Falls sie dies nach nach Ablauf der Fristen macht, hat sie dann aber ein Recht auf auf die Tilgung, d.h. nach einer Aufforderung muss der Bezirk die Tilgung durchführen.
Regel F) 2)
Wenn keine Konsequenz ausgesprochen wird, dann sollte diese Entscheidung auch ernst genommen werden, d.h. die Meldung wird dann nicht weiterbearbeitet, hat für die Zukunft keine Bedeutung mehr und kann gelöscht werden.
Dabei muss allerdings abgewartet werden, ob einer der Beteiligten eine weitere Gruppe zur Vermittlung anruft.
Regel F) 3-4)
- Zurückliegende Konsequenzen können bei neueren Konsequenzen angerechnet werden. Zum Beispiel kann bei 3 vorliegenden Verwarnungen eine gelbe Karte ausgesprochen werden.
- Dabei sollten aber lange zurückliegende Konsequenzen keine Bedeutung mehr haben. Alle Menschen sollen die Chance bekommen, dass ein Fehler irgendwann vergessen ist.
- Deswegen sind hier Fristen festgelegt, nach denen Konsequenzen nicht mehr angerechnet werden.
- Wenn ein Foodsaver dies beantragt (siehe F1) ) oder wenn eine weitere Konsequenz gegen den Foodsaver ausgesprochen werden soll (siehe D4) ), dann müssen die Konsequenzen, die die Fristen überschritten haben, vorher getilgt werden, sofern danach keine weitere Konsequenz innerhalb der Frist vorliegt.
- Der letzte Teilsatz bedeutet, dass die Tilgung meistens mit der letzten vorliegenden Konsequenz beginnt; ist sie getilgt, dann gibt es eventuell innerhalb der Frist der vorletzten (nun letzten) Konsequenz keine weitere mehr, und sie kann eventuell auch getilgt und so weiter.
- Es kann aber auch vorkommen, dass eine neuere Konsequenz stehen bleiben muss, während diejenigen davor so lange zurückliegen, dass die neuere nicht innerhalb ihrer Fristen liegt. Dann müssen die älteren getilgt werden.
Regel F) 5)
- Bei der Tilgung wird alles gelöscht, was mit der Meldung oder der Konsequenz in Zusammenhang steht und was technisch löschbar ist. PNs etwa sind aber nicht löschbar und müssen daher stehenbleiben.
- Falls mehrere Gruppen die Meldung bearbeitet haben, dann muss die Löschung auch bei allen diesen Gruppen durchgeführt werden.
- Auch die ZMG muss eingebunden werden, um die Einträge in ihrer Liste zu löschen, derzeit auch noch im Profil des Foodsavers (da dort im Moment die Bezirke keinen Zugriff haben).
Ein paar Beispiele zur Verdeutlichung der Tilgung
Beispiel 1:
Laurine von Isenburg hat 3 Verwarnungen im Januar, Februar und April 2016 und 'mit der 3. Verwarnung eine Gelbe Karte im April 2016 erhalten.
Am 1.5.2018 soll eine weitere Verwarnung ausgesprochen werden. Vorher muss geprüft werden, ob frühere Konsequenzen getilgt werden müssen.
Die jüngste vorhandene Konsequenz ist die Gelbe Karte. Sie ist älter als 2 Jahre und muss daher getilgt werden.
Die jetzt jüngste vorhandene Konsequenz ist die dritte Verwarnung (April 2016). Sie ist älter als 6 Monate und muss daher getilgt werden.
Die jetzt jüngste vorhandene Konsequenz ist die zweite Verwarnung (Februar 2016). Sie ist älter als 6 Monate und muss daher getilgt werden.
Die jetzt jüngste vorhandene Konsequenz ist die erste Verwarnung (Januar 2016). Sie ist älter als 6 Monate und muss daher getilgt werden.
Damit erhält Laurine am 1.5.2018 wieder ihre erste Verwarnung.
Beispiel 2:
Klaus von Isenburg hat 2 Verwarnungen im Januar 2019 und im März 2019 erhalten.
Am 1.8.2019 soll eine weitere Verwarnung ausgesprochen werden. Vorher muss geprüft werden, ob frühere Konsequenzen getilgt werden müssen.
Die jüngste vorhandene Verwarnung (März 2019) ist erst 5 Monate her und damit innerhalb ihrer Tilgungsfrist. Sie kann daher nicht getilgt werden.
Die vorige (erste) Verwarnung (Januar 2019) ist 7 Monate her und hat damit ihre eigene Tilgungsfrist überschritten. Die zweite Verwarnung liegt aber innerhalb der Tilgungsfrist der ersten, daher wird die erste Verwarnung nicht getilgt.
Klaus erhält daher eine 3. Verwarnung; auf Grund von Regel b) im Abschnitt "Konsequenzen für Regelverletzungen" kann (muss aber nicht) auch eine Gelbe Karte ausgesprochen werden.
Beispiel 3:
Laurine von Isenburg hat nun die Verwarnung vom Mai 2018 stehen und erhält eine weitere am 31.08.2019.
Am 1.11.2019 soll eine weitere, dritte Verwarnung und mit ihr eine Gelbe Karte ausgesprochen werden. Vorher muss geprüft werden, ob frühere Konsequenzen getilgt werden müssen.
Die jüngste (zweite) Verwarnung (31.08.2019) liegt weniger als 6 Monate zurück und muss nicht getilgt werden.
Die vorige (erste) Verwarnung (Mai 2018) liegt aber mehr als 6 Monate vor der zweiten Verwarnung vom 31.08.2019, d.h. die zweite liegt nicht innerhalb der Tilgungsfrist der ersten. Daher muss die erste Verwarnung getilgt werden.
Damit liegen nur die Verwarnungen vom 31.08.2019 und die neue vom 1.11.2019 vor, insgesamt also 2 Verwarnungen. Eine Gelbe Karte ist damit unbegründet.
Artikel von: AG Verhaltensregeln und Meldesystem (Kontakt)
Letzte Überarbeitung am 01.02.2020