Bestätigung über Lebensmittelzuwendungen für Betriebe: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
NicoH (Diskussion | Beiträge) |
NicoH (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 10: | Zeile 10: | ||
Am besten wird es direkt beim Betrieb aufbewahrt und bei jeder Abholung von den abholenden Foodsavern ausgefüllt. | Am besten wird es direkt beim Betrieb aufbewahrt und bei jeder Abholung von den abholenden Foodsavern ausgefüllt. | ||
− | [https://drive.google.com/file/d/ | + | [https://drive.google.com/file/d/1-OR2AauZJQAQBmFdFqeGI4JwAOOy9nXo Liste Lebensmittelabfälle gemäß GewAbfV] |
__NOTOC__ | __NOTOC__ |
Version vom 16. Dezember 2019, 02:58 Uhr
Bestätigungen für die Betriebe zur Abgabe an das Finanzamt
Lebensmittelbetriebe möchten manchmal eine Bescheinigung für das Finanzamt darüber, dass sie Ausschussware an die Foodsaver abgeben. Sie möchten damit sichergehen, dass nicht der Anschein erweckt wird, sie würden diese Lebensmittel schwarz verkaufen. Hier findest du die Vorlage für den Betrieb:
Bestätigung über Lebensmittelzuwendungen
Bestätigungen für die Betriebe nach Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
Gemäß der Novelle der Gewerbeabfallverordnung vom Juli 2017 sind alle Lebensmittelbetriebe verpflichtet, den Verbleib ihrer abgeschriebenen Lebensmittel (ihres Mülls) zu dokumentieren. Dafür kann von uns das folgende Formular verwendet werden.
Am besten wird es direkt beim Betrieb aufbewahrt und bei jeder Abholung von den abholenden Foodsavern ausgefüllt.
Liste Lebensmittelabfälle gemäß GewAbfV