Hygieneregeln: Unterschied zwischen den Versionen
		
		
		
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NicoH (Diskussion | Beiträge)  Die Seite wurde neu angelegt: „<b><font size = 4>foodsharing-Grundlagen 2</font></b>  Stand: Mai 2018<br> ''(derzeit in Überarbeitung)''  ===Tätigkeitsverbote beim Umgang mit Lebensmit…“  | 
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<u>b) Weitergabe allgemein</u>  | |||
:i) Foodsaver sind ''verantwortlich'' für Lebensmittel, die sie weitergeben.  | |||
:ii) Ein ''Haftungsanspruch'' des/der Empfangenden für Folgeschäden besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.  | |||
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::*Lebensmittel ''korrekt transportieren und lagern'' (siehe Abschnitt a) )  | |||
::*vor der Weitergabe jedes einzelne Stück auf Genießbarkeit ''kontrollieren'':<br>  | |||
:::Nur weitergeben, was man auch noch selbst essen würde !  | |||
:::Aussehen und Geruch prüfen (soweit ohne Öffnen der Verpackung möglich) !  | |||
:iv) ''Verboten'' ist die Weitergabe von Lebensmitteln ...  | |||
::*mit Schimmel oder mit faulen Stellen, die dunkelbraun / schwarz / feucht sind  | |||
::*nach dem Verbrauchsdatum  | |||
::*bei denen die Kühlkette unterbrochen wurde  | |||
::*die nicht korrekt verpackt waren (nicht lebensmittelecht)  | |||
Version vom 31. Januar 2019, 03:17 Uhr
Stand: Mai 2018
(derzeit in Überarbeitung)
Tätigkeitsverbote beim Umgang mit Lebensmitteln (§§42, 43 IfSG)
Der Umgang mit Lebensmitteln ist nicht erlaubt in folgenden Fällen:
- bei Durchfall, starker Übelkeit, Erbrechen
 - bei ansteckenden Krankheiten, insbesondere Cholera, Typhus, Paratyphus, Hepatitis
 - Hauterkrankungen und offene Wunden, die entzündet sind, eitern oder nässen
 - bei Fieber über 38,5°C
 
Beim Auftreten eines dieser Symptome ist man verpflichtet, vor dem Umgang mit Lebensmitteln einen Arzt aufzusuchen und seiner Beurteilung zu folgen.
Umgang mit Lebensmitteln (HACCP-Schulung nach VO EG Nr. 852/2004, Art. 5 und Anh. Kap. XII)
a) Direkter Umgang, Transport und Lagerung
- i) Backwaren: Handschuhe sind zwingend erforderlich; Behälter für Kuchen sind wichtig.
 - ii) Kühlwaren: Die Kühlkette muss eingehalten werden. Kühlwaren sind ununterbrochen in einer Kühlbox oder Kühltasche mit Kühlelementen zu transportieren und zu lagern.
 - iii) Angefaulte Lebensmittel müssen getrennt von anderen Lebensmitteln verpackt werden
 - iv) Lebensmittel dürfen nur in lebensmittelechten Verpackungen transportiert und gelagert werden; diese sind erkennbar an den Angaben:
- Polyethylen (Markierung "PE") und Polypropylen (Markierung "PP")
 - "für Lebensmittel" oder Glas-und-Gabel-Symbol
 
 
b) Weitergabe allgemein
- i) Foodsaver sind verantwortlich für Lebensmittel, die sie weitergeben.
 - ii) Ein Haftungsanspruch des/der Empfangenden für Folgeschäden besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
 - iii) Grobe Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn eine der folgenden Vorsichtsmaßnahmen unterlassen wird:
- Lebensmittel korrekt transportieren und lagern (siehe Abschnitt a) )
 - vor der Weitergabe jedes einzelne Stück auf Genießbarkeit kontrollieren:
 
- Nur weitergeben, was man auch noch selbst essen würde !
 - Aussehen und Geruch prüfen (soweit ohne Öffnen der Verpackung möglich) !
 
 - iv) Verboten ist die Weitergabe von Lebensmitteln ...
- mit Schimmel oder mit faulen Stellen, die dunkelbraun / schwarz / feucht sind
 - nach dem Verbrauchsdatum
 - bei denen die Kühlkette unterbrochen wurde
 - die nicht korrekt verpackt waren (nicht lebensmittelecht)