Hygieneregeln: Unterschied zwischen den Versionen

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::* dass sie die Lebensmittel vor dem Verbrauch noch einmal <u>prüfen</u> sollen
 
::* dass sie die Lebensmittel vor dem Verbrauch noch einmal <u>prüfen</u> sollen
 
::* falls die <u>Kühlkette</u> nicht eingehalten werden konnte
 
::* falls die <u>Kühlkette</u> nicht eingehalten werden konnte
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::* bei zubereiteten Lebensmitteln, falls die Lebensmittel so angeboten wurden, dass Kund*innen unmittelbaren Kontakt mit den Lebensmitteln haben konnten.
  
 
====Stufe 3) Eigenkonsum oder Tierfutter====
 
====Stufe 3) Eigenkonsum oder Tierfutter====

Version vom 3. Februar 2020, 22:35 Uhr

Wiki-Artikel-Typ: 1 (Regel-Artikel)

foodsharing-Grundlagen 4

Gültig ab 02.01.2020
Änderungen gegenüber der vorigen Fassung (pdf)


Erläuterungen und Begründungen
Zu den neuen Hygieneregeln gibt es eine Seite mit Erläuterungen, auf der für jede einzelne Regel erklärt wird, warum sie wichtig für foodsharing ist.
Die Hygieneregeln als pdf-Datei zum Download.

Die Hygieneregeln werden weiterentwickelt von der AG Hygiene – Austausch und (Fach)Wissen. Verbesserungsvorschläge und Ideen können jederzeit an die AG Hygiene geschickt werden (möglichst per Email an foodsharing.hygiene@foodsharing.network).
Die AG sichtet alle eingegangenen Ideen und Vorschläge; eine Änderung der gültigen Regeln ist einmal pro Jahr – in der Regel im November – vorgesehen.
Zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe sind alle Interessierten herzlich eingeladen.



A) Tätigkeitsverbote beim Umgang mit Lebensmitteln (§§42, 43 IfSG)

1) Für den Umgang mit Lebensmitteln sind saubere Kleidung, Haare und Hände Voraussetzung.

2) Der Umgang mit Lebensmitteln ist nicht erlaubt in folgenden Fällen:

  • bei Durchfall, starker Übelkeit, Erbrechen
  • bei ansteckenden Krankheiten, insbesondere Cholera, Typhus, Paratyphus, Hepatitis:
  • Hauterkrankungen und offene Wunden, die entzündet sind, eitern oder nässen
  • bei Fieber über 38,5°C

Beim Auftreten eines dieser Symptome ist man verpflichtet, vor dem Umgang mit Lebensmitteln einen Arzt aufzusuchen und seiner Beurteilung zu folgen.
Erläuterung

B) Umgang mit Lebensmitteln

1) Direkter Umgang, Transport und Lagerung

a) Unverpackte Backwaren: Gebäckzange, Handschuhe (möglichst abwaschbare Mehrweghandschuhe) oder sorgfältig gewaschene Hände sind zwingend erforderlich.
Für alle anderen Lebensmittel sind Handschuhe nicht erforderlich.
Für Kuchen und Torten sollten möglichst feste Behälter verwendet werden. Erläuterung
b) Kühlwaren: Die Kühlkette soll, wenn möglich, eingehalten werden: Erläuterung
  • Transport ununterbrochen in einer Kühltasche oder Kühlbox mit Kühlelementen
  • Lagerung ununterbrochen in einem Kühlschrank oder (nur für kurze Zeit) in einer Kühltasche oder Kühlbox mit Kühlelementen
c) Kühlwaren sind: Erläuterung
  • Lebensmittel die laut Verpackung bei +2 bis +8°C gelagert werden sollen
  • Nudel- und Kartoffelsalat, zubereitete Speisen mit Öl/Fett
  • Kuchen mit nicht durchgebackener Füllung, Creme- und Sahnetorten
d) Angefaulte Lebensmittel sollen getrennt von anderen Lebensmitteln verpackt werden. Erläuterung
e) Unverpackte Lebensmittel dürfen nur in sauberen, lebensmittelechten Verpackungen transportiert und gelagert werden. Erläuterung
Lebensmittelechte Verpackungen sind erkennbar
  • an der Angabe "für Lebensmittel" oder dem Glas-und-Gabel-Symbol         Glas-und-Gabel.png
  • an Original-Etiketten, die die ursprüngliche Verwendung für Lebensmittel belegen
Bei heißen Lebensmitteln dürfen nur Behälter verwendet werden, die für die entsprechende Temperatur ausgelegt sind.
Ausnahme: Erläuterung
  • Nicht-lebensmittelechte Verpackungen dürfen verwendet werden für den direkten Transport vom Betrieb nach Hause, zur Fair-Teilung oder zum Lagerort. Danach sollten die Lebensmittel so schnell wie möglich umgepackt werden.
  • Lebensmittel, die von einem Betrieb in einer nicht-lebensmittelechten oder verschmutzten Verpackung übergeben werden, sollten möglichst noch am Abholort umgepackt werden. Sie können in extremen Fällen auch bei der Abholung als ungenießbar beurteilt und zurückgelassen werden.

2) Weitergabe allgemein

Die folgenden Regeln gelten nur für die Weitergabe von geretteten Lebensmitteln.
Foodsaver können ohne Einschränkung alle geretteten Lebensmittel und auch andere gerettete Güter auf eigenes Risiko selbst verwenden oder als Tierfutter nutzen.
Erläuterung

a) Foodsaver sind verantwortlich für Lebensmittel, die sie weitergeben. Erläuterung
b) Ein Haftungsanspruch des/der Empfänger*in für Folgeschäden besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Erläuterung
c) Um grobe Fahrlässigkeit auszuschließen: Erläuterung
  • müssen die Lebensmittel korrekt transportiert und gelagert werden (siehe Abschnitt B1) )
  • müssen Lebensmittel nach dem Verbrauchsdatum aussortiert werden
  • muss vor der Weitergabe jedes einzelne Stück auf Genießbarkeit geprüft werden:
    • Nur weitergeben, was man auch noch selbst essen würde !
    • Auge-Nase-Mund-Test: Aussehen, Geruch und ggf. Geschmack prüfen (soweit ohne Öffnen der Verpackung möglich) !
d) Verboten ist die Weitergabe von Lebensmitteln Erläuterung
  • mit Schimmel oder schwarzen Stellen
  • nach dem Verbrauchsdatum
  • mit VD bei geöffneter innerster Verpackung
  • mit MHD bei geöffneter innerster Verpackung, wenn der Zeitpunkt des Öffnens unbekannt ist oder lange zurückliegt
e) Verboten ist außerdem die Weitergabe von Arzneimitteln. Erläuterung
f) Tierfutter darf weitergegeben werden. Erläuterung
g) Andere Dinge außer Lebens- und Futtermitteln (z.B. Reinigungs- und Pflegeprodukte, Kosmetika, Bücher, Kleidung) dürfen nicht im Namen von foodsharing weitergegeben werden. Erläuterung

C) Zusätzliche Regeln für verschiedene Stufen der Weitergabe

Gerettete Lebensmittel müssen für 4 Stufen der Weitergabe aufgeteilt werden:

Stufe 1: nicht-persönliche Weitergabe
Stufe 2: persönliche Weitergabe
Stufe 3: Eigenkonsum oder Tierfutter
Stufe 4: Entsorgung.

Je nach Stufe gelten weitere Regeln zusätzlich zu denen aus Abschnitt B). Erläuterung

Stufe 1) Nicht-persönliche Weitergabe

ohne direkten Kontakt zu den Empfänger*innen (z.B. Fair-Teiler, andere Organisationen) Erläuterung

a) Verboten ist die Weitergabe von
  • Kühlwaren, bei denen die Kühlkette unterbrochen wurde
  • Lebensmitteln mit VD oder MHD, deren (innerste) Packung geöffnet ist
  • Lebensmitteln, die in nicht-lebensmittelechten oder verschmutzten Verpackungen übergeben wurden oder längere Zeit darin gelagert wurden
  • Lebensmitteln mit Schimmel oder offenen / faulen Stellen
  • Hackfleisch, rohem Fisch, Produkten aus nicht erhitzter Rohmilch
  • Frisch zubereiteten Speisen mit rohem Ei
  • Cremes, Pudding, Tiramisu, Mayonnaise (wenn selbstgemacht mit Ei und Milch)
  • selbstgesammelten Pilzen
  • Alkohol, Tabak
  • zubereiteten Lebensmitteln, die so angeboten wurden, dass Kund*innen unmittelbaren Kontakt mit den Lebensmitteln haben konnten.
Erläuterung
b) Erdbehaftete Lebensmittel dürfen nicht oberhalb von anderen Lebensmitteln lagern. Erläuterung
c) Zubereitete Speisen müssen abgedeckt oder in verschlossenem Behälter sein. Erläuterung
d) Zutatenliste: Bei selbstgemachten oder zubereiteten Speisen müssen alle Zutaten und das Datum der Zubereitung draufgeschrieben werden. Erläuterung
e) Umgefüllte Lebensmittel müssen mit der vollständigen Zutatenliste, dem Umfülldatum und ggf. dem MHD beschriftet sein. Erläuterung

Stufe 2) Persönliche Weitergabe

mit der Möglichkeit zum Gespräch mit den Empfänger*innen Erläuterung

a) Verboten: Erläuterung
  • Lebensmittel, die nur noch bedingt und mit Vorsicht genießbar oder sehr unansehnlich sind (z.B. Obst/Gemüse mit sehr weichen Stellen oder Teilen, brauner Hälfte, wild abgerissenes oder zäh-vertrocknetes Brot)
  • Lebensmittel, bei denen die Kühlkette für längere Zeit unterbrochen war (je nach Lebensmittel und aktuellem Wetter – Faustregel: direkter Weg vom Betrieb zum Kühlschrank geht)
b) Entscheidung nach Person im Einzelfall: Lebensmittel dürfen nur weitergegeben werden, wenn man Empfänger*innen die verantwortungsvolle Behandlung und Beurteilung der Lebensmittel zutraut (z.B. bei Alkohol, Fisch oder angefaultem Obst/Gemüse). Erläuterung
c) Mündliche Hinweise: Die Empfänger*innen sollten ggf. darauf hingewiesen werden, Erläuterung
  • dass die Lebensmittel schnell verbraucht werden müssen
  • dass nicht mehr genießbare Stellen abgeschnitten werden müssen
  • dass sie die Lebensmittel vor dem Verbrauch noch einmal prüfen sollen
  • falls die Kühlkette nicht eingehalten werden konnte
  • bei zubereiteten Lebensmitteln, falls die Lebensmittel so angeboten wurden, dass Kund*innen unmittelbaren Kontakt mit den Lebensmitteln haben konnten.

Stufe 3) Eigenkonsum oder Tierfutter

a) Foodsaver können Lebensmittel selbst verbrauchen oder als Futter für Tiere weitergeben. Erläuterung
b) Foodsaver dürfen andere gerettete Dinge außer Lebens- und Futtermitteln selbst verbrauchen, aber nicht im Namen von foodsharing weitergeben. Erläuterung

Stufe 4) Entsorgung

Lebensmittel, die nicht in die Kategorien 1), 2) oder 3) fallen, müssen fachgerecht entsorgt werden (Mülltonne, Kompostierung usw.). Erläuterung



Artikel von:   AG Hygiene - Austausch und (Fach)Wissen   (Kontakt)
Letzte Überarbeitung am 01.02.2020