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:** Lebensmitteln, die in nicht-lebensmittelechten oder verschmutzten Verpackungen übergeben wurden oder längere Zeit darin gelagert wurden
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:** Lebensmitteln mit Schimmel oder offenen / faulen Stellen
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:** Hackfleisch, rohem Fisch, Produkten aus nicht erhitzter Rohmilch
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:** Frisch zubereiteten Speisen mit rohem Ei
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:** Cremes, Pudding, Tiramisu, Mayonnaise (wenn selbstgemacht mit Ei und Milch)
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:** selbstgesammelten Pilzen
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:** Alkohol, Tabak
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:b) <u>''Erdbehaftete''</u> Lebensmittel dürfen nicht oberhalb von anderen Lebensmitteln lagern.
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:c) <u>''Zubereitete''</u> Speisen müssen abgedeckt oder in verschlossenem Behälter sein.
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:d) <u>''Zutatenliste''</u>: Bei selbstgemachten oder zubereiteten Speisen müssen alle Zutaten und das Datum der Zubereitung draufgeschrieben werden.
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:e) <u>''Umgefüllte''</u> Lebensmittel müssen mit der vollständigen Zutatenliste, dem Umfülldatum und ggf. dem MHD beschriftet sein.

Version vom 1. Februar 2020, 00:31 Uhr

Wiki-Artikel-Typ: 1 (Regel-Artikel)

foodsharing-Grundlagen 4

Gültig ab 02.01.2020
Änderungen gegenüber der vorigen Fassung (pdf)


Erläuterungen und Begründungen
Zu den neuen Hygieneregeln gibt es eine Seite mit Erläuterungen, auf der für jede einzelne Regel erklärt wird, warum sie wichtig für foodsharing ist.
Die Hygieneregeln als pdf-Datei zum Download.

Die Hygieneregeln werden weiterentwickelt von der AG Hygiene – Austausch und (Fach)Wissen. Verbesserungsvorschläge und Ideen können jederzeit an die AG Hygiene geschickt werden (möglichst per Email an foodsharing.hygiene@foodsharing.network).
Die AG sichtet alle eingegangenen Ideen und Vorschläge; eine Änderung der gültigen Regeln ist einmal pro Jahr – in der Regel im November – vorgesehen.
Zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe sind alle Interessierten herzlich eingeladen.



A) Tätigkeitsverbote beim Umgang mit Lebensmitteln (§§42, 43 IfSG)

1) Für den Umgang mit Lebensmitteln sind saubere Kleidung, Haare und Hände Voraussetzung.
2) Der Umgang mit Lebensmitteln ist nicht erlaubt in folgenden Fällen:
● bei Durchfall, starker Übelkeit, Erbrechen
● bei ansteckenden Krankheiten, insbesondere Cholera, Typhus, Paratyphus, Hepatitis:
● Hauterkrankungen und offene Wunden, die entzündet sind, eitern oder nässen
● bei Fieber über 38,5°C
Beim Auftreten eines dieser Symptome ist man verpflichtet, vor dem Umgang mit Lebensmitteln einen Arzt aufzusuchen und seiner Beurteilung zu folgen.

B) Umgang mit Lebensmitteln

1) Direkter Umgang, Transport und Lagerung

a) Unverpackte Backwaren: Gebäckzange, Handschuhe (möglichst abwaschbare Mehrweghandschuhe) oder sorgfältig gewaschene Hände sind zwingend erforderlich.
Für alle anderen Lebensmittel sind Handschuhe nicht erforderlich.
Für Kuchen und Torten sollten möglichst feste Behälter verwendet werden.
b) Kühlwaren: Die Kühlkette soll, wenn möglich, eingehalten werden:
  • Transport ununterbrochen in einer Kühltasche oder Kühlbox mit Kühlelementen
  • Lagerung ununterbrochen in einem Kühlschrank oder (nur für kurze Zeit) in einer Kühltasche oder Kühlbox mit Kühlelementen
c) Kühlwaren sind:
  • Lebensmittel die laut Verpackung bei +2 bis +8°C gelagert werden sollen
  • Nudel- und Kartoffelsalat, zubereitete Speisen mit Öl/Fett
  • Kuchen mit nicht durchgebackener Füllung, Creme- und Sahnetorten
d) Angefaulte Lebensmittel sollen getrennt von anderen Lebensmitteln verpackt werden.
e) Unverpackte Lebensmittel dürfen nur in sauberen, lebensmittelechten Verpackungen transportiert und gelagert werden.
Lebensmittelechte Verpackungen sind erkennbar
  • an der Angabe "für Lebensmittel" oder dem Glas-und-Gabel-Symbol         Glas-und-Gabel.png
  • an Original-Etiketten, die die ursprüngliche Verwendung für Lebensmittel belegen
Bei heißen Lebensmitteln dürfen nur Behälter verwendet werden, die für die entsprechende Temperatur ausgelegt sind.
Ausnahme:
  • Nicht-lebensmittelechte Verpackungen dürfen verwendet werden für den direkten Transport vom Betrieb nach Hause, zur Fair-Teilung oder zum Lagerort. Danach sollten die Lebensmittel so schnell wie möglich umgepackt werden.
  • Lebensmittel, die von einem Betrieb in einer nicht-lebensmittelechten oder verschmutzten Verpackung übergeben werden, sollten möglichst noch am Abholort umgepackt werden. Sie können in extremen Fällen auch bei der Abholung als ungenießbar beurteilt und zurückgelassen werden.

2) Weitergabe allgemein

Die folgenden Regeln gelten nur für die Weitergabe von geretteten Lebensmitteln.
Foodsaver können ohne Einschränkung alle geretteten Lebensmittel und auch andere gerettete Güter auf eigenes Risiko selbst verwenden oder als Tierfutter nutzen.

a) Foodsaver sind verantwortlich für Lebensmittel, die sie weitergeben.
b) Ein Haftungsanspruch des/der Empfänger*in für Folgeschäden besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
c) Um grobe Fahrlässigkeit auszuschließen:
  • müssen die Lebensmittel korrekt transportiert und gelagert werden (siehe Abschnitt B1) )
  • müssen Lebensmittel nach dem Verbrauchsdatum aussortiert werden
  • muss vor der Weitergabe jedes einzelne Stück auf Genießbarkeit geprüft werden:
    • Nur weitergeben, was man auch noch selbst essen würde !
    • Auge-Nase-Mund-Test: Aussehen, Geruch und ggf. Geschmack prüfen (soweit ohne Öffnen der Verpackung möglich) !
d) Verboten ist die Weitergabe von Lebensmitteln
  • mit Schimmel oder schwarzen Stellen
  • nach dem Verbrauchsdatum
  • mit VD bei geöffneter innerster Verpackung
  • mit MHD bei geöffneter innerster Verpackung, wenn der Zeitpunkt des Öffnens unbekannt ist oder lange zurückliegt
  • die so angeboten waren, dass Kund*innen sich selbst bedienen konnten
e) Verboten ist außerdem die Weitergabe von Arzneimitteln.
f) Tierfutter darf weitergegeben werden
g) Andere Dinge außer Lebens- und Futtermitteln (z.B. Reinigungs- und Pflegeprodukte, Kosmetika, Bücher, Kleidung) dürfen nicht im Namen von foodsharing weitergegeben werden.

C) Zusätzliche Regeln für verschiedene Stufen der Weitergabe

Gerettete Lebensmittel müssen für 4 Stufen der Weitergabe aufgeteilt werden:

Stufe 1: nicht-persönliche Weitergabe
Stufe 2: persönliche Weitergabe
Stufe 3: Eigenkonsum oder Tierfutter
Stufe 4: Entsorgung.

Je nach Stufe gelten weitere Regeln zusätzlich zu denen aus Abschnitt B).


Stufe 1) Nicht-persönliche Weitergabe

ohne direkten Kontakt zu den Empfänger*innen (z.B. Fair-Teiler, andere Organisationen)

a) Verboten ist die Weitergabe von
    • Kühlwaren, bei denen die Kühlkette unterbrochen wurde
    • Lebensmitteln mit VD oder MHD, deren (innerste) Packung geöffnet ist
    • Lebensmitteln, die in nicht-lebensmittelechten oder verschmutzten Verpackungen übergeben wurden oder längere Zeit darin gelagert wurden
    • Lebensmitteln mit Schimmel oder offenen / faulen Stellen
    • Hackfleisch, rohem Fisch, Produkten aus nicht erhitzter Rohmilch
    • Frisch zubereiteten Speisen mit rohem Ei
    • Cremes, Pudding, Tiramisu, Mayonnaise (wenn selbstgemacht mit Ei und Milch)
    • selbstgesammelten Pilzen
    • Alkohol, Tabak
b) Erdbehaftete Lebensmittel dürfen nicht oberhalb von anderen Lebensmitteln lagern.
c) Zubereitete Speisen müssen abgedeckt oder in verschlossenem Behälter sein.
d) Zutatenliste: Bei selbstgemachten oder zubereiteten Speisen müssen alle Zutaten und das Datum der Zubereitung draufgeschrieben werden.
e) Umgefüllte Lebensmittel müssen mit der vollständigen Zutatenliste, dem Umfülldatum und ggf. dem MHD beschriftet sein.