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<u>''[[Wiki-Artikel-Typ]]: 1 (Regel-Artikel)''</u>
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<u>''[[Wiki-Artikel-Typ]]: 3 (AG- und Event-Artikel)''</u>
 
 
<b><font size = 3>[[foodsharing-Grundlagen|foodsharing-Grundlagen]]  3</font></b>
 
 
 
Gültig ab 01.02.2020<br>
 
''[https://drive.google.com/file/d/1w8ycwByRSrUWBeURRBfvtofHiw4dXXWC Änderungen] gegenüber der [https://drive.google.com/file/d/1DwEiKz1cZcFRH3w6aLHJfv90416prQDV vorigen Fassung] (pdf)''
 
 
 
 
 
'''''Erläuterungen und Begründungen'''''<br>
 
Die Bearbeitung von Regelverletzungen wird im Wiki-Artikel [[Regelverletzungen]] ausführlich erläutert. Der Artikel [[Regelverletzungen - Erläuterungen]] bietet Begründungen und Erklärungen zu jeder einzelnen Festlegung.<br>
 
Die [https://drive.google.com/file/d/19RxT2wlf8PQ2AdaLYxHR0WXnCNzJW2Nj Festlegungen für Regelverletzungen als pdf-Datei zum Download].
 
 
 
Diese Festlegungen werden weiterentwickelt von der ''AG Verhaltensregeln''. Verbesserungsvorschläge und Ideen können jederzeit an die AG Verhaltensregeln geschickt werden (möglichst per Email an [mailto:verhaltensregeln@foodsharing.network verhaltensregeln@foodsharing.network]).''<br>
 
Die AG sichtet alle eingegangenen Ideen und Vorschläge; eine Änderung der gültigen Regeln ist zweimal pro Jahr – in der Regel im Mai und im November - vorgesehen.<br>
 
Zur [https://foodsharing.de/?page=bezirk&bid=1640 Mitarbeit in der Arbeitsgruppe] sind alle Interessierten herzlich eingeladen.''
 
  
 +
<font size = 3>'''''Erläuterungen zu [[Regelverletzungen - Konsequenzen und Bearbeitung]]''''' (foodsharing-Grundlagen 3)</font><br>
  
 
__TOC__
 
__TOC__
  
<h2>Konsequenzen für Regelverletzungen</h2>
+
==Konsequenzen für Regelverletzungen==
"Regeln" im Sinne dieses Abschnitts sind alle Festlegungen in den foodsharing-Grundlagen 2 ("Verhaltensregeln") und 3 ("Regelverletzungen - Konsequenzen und Bearbeitung").
 
 
 
{|
 
 
 
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|a)
 
|Eine '''''Verwarnung''''' kann bei allen Regelverletzungen ausgesprochen werden. [[Regelverletzungen - Erläuterungen#a)_-_Verwarnung|Erläuterung]]
 
 
 
|- style="vertical-align:top;"
 
|b)
 
|Eine vorübergehende '''''Suspendierung von Abholungen''''' durch Entzug der Verifizierung und ggf. Sperrung für weitere Aktivitäten innerhalb von foodsharing für bis zu 3 Monate ('''''gelbe Karte''''') kann ausgesprochen werden
 
 
 
  |- style="vertical-align:top;"
 
  |
 
  |i) bei Verletzungen der [[Verhaltensregeln#A.29_Allgemeines_Verhalten_bei_foodsharing|Regeln A)-C)]], durch welche die Kooperation mit einem Betrieb gefährdet wird
 
  |- style="vertical-align:top;"
 
  |
 
  |ii) bei Verletzung der Regel [[Verhaltensregeln#C.29_Betriebe.2C_Betriebsteam.2C_Planung_von_Abholungen|C6)]]
 
  |- style="vertical-align:top;"
 
  |
 
  |iii) bei Verletzungen der Hygieneregeln, durch die die Gesundheit von Dritten gefährdet wird
 
  |- style="vertical-align:top;"
 
  |
 
  |iv) bei Schädigung des Ansehens von foodsharing bei Betrieben oder in der Öffentlichkeit
 
  |- style="vertical-align:top;"
 
  |
 
  |v) bei Regelverletzungen, die den Grundsätzen von foodsharing widersprechen
 
  |- style="vertical-align:top;"
 
  |
 
  |vi) wenn (nach korrekter Tilgung) 3 nicht-getilgte Verwarnungen vorliegen
 
  |- style="vertical-align:top;"
 
  |
 
  |[[Regelverletzungen - Erläuterungen#b)_-_Gelbe_Karte|Erläuterung]]
 
 
 
|- style="vertical-align:top;"
 
|c)
 
|Eine '''''Herabstufung zum Foodsharer''''' ('''''gelb-rote Karte''''') kann ausgesprochen werden, wenn 2 gelbe Karten vorliegen.<br />
 
Gleichzeitig wird für die Dauer von 3-6 Monaten ein Verbot für die erneute Absolvierung des FS-Quiz festgelegt, eventuell auch eine Sperrung für weitere Aktivitäten innerhalb von foodsharing für dieselbe Dauer.<br />
 
Der aussprechende Bezirk kann das Verbot und die Sperre jederzeit aufheben. [[Regelverletzungen - Erläuterungen#c)_-_Gelb-rote_Karte|Erläuterung]]
 
 
 
|- style="vertical-align:top;"
 
|d)
 
|Eine '''''dauerhafte Sperrung des Accounts''''' mit Verbot der Wiederanmeldung ('''''rote Karte''''') kann ausgesprochen werden bei
 
 
 
  |- style="vertical-align:top;"
 
  |
 
  |i) Verurteilung wegen einer Straftat während der Aktivität für foodsharing
 
  |- style="vertical-align:top;"
 
  |
 
  |ii) Verurteilung wegen einer Straftat gegen Mitglieder oder Eigentum von foodsharing
 
  |- style="vertical-align:top;"
 
  |
 
  |iii) einer Verletzung der [[Grundsätze]], die trotz vorheriger Verwarnung zum 3. Mal geschieht
 
  |- style="vertical-align:top;"
 
  |
 
  |iv) wenn 2 gelb-rote Karten vorliegen.
 
[[Regelverletzungen - Erläuterungen#d)_-_Rote_Karte|Erläuterung]]
 
 
 
|}
 
 
 
===Begriffe und Abkürzungen===
 
* Meldung einer Regelverletzung ('''MRV''')
 
* [[Lokale Meldungsgruppe]] ('''LMG''')
 
* [[Lokales Mediationsteam bzw. Schiedsstelle|Lokales Mediationsteam / Schiedsstelle]] im Bezirk ('''LMT/S''')
 
* Bundesland-Mediations- und Meldungsgruppe ('''BL-M&M''')
 
* zentrale Meldungsgruppe ('''ZMG''')
 
* Personen mit BOT-Rechten in einem Bezirk, egal unter welcher Bezeichnung ('''BOT''') - inclusive Bundesland-Bezirke, Staat-Bezirke, Kontinent-Bezirke u.a.
 
  
===A) Umgang mit Regelverletzungen===
+
====a) – Verwarnung====
{|
+
Eine Verwarnung kann als deutlicher Hinweis genutzt werden, dass ein Verhalten nicht unseren Regeln entspricht und dass der Foodsaver hier sein Verhalten überdenken und verbessern sollte.
  
|- style="vertical-align:top;"
+
====b) – Suspendierung (Gelbe Karte)====
|&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;
+
Regelverletzungen, welche nur die ''interne Zusammenarbeit'' betreffen, können ggf. innerhalb von foodsharing aufgefangen werden. Wenn eine Regelverletzung aber eine deutlich ''negative Wirkung'' nach außen hat (gegenüber Betrieben, gegenüber Lebensmittel übernehmenden Menschen oder der sonstigen Öffentlichkeit), dann kann foodsharing sehr schnell in ein schlechtes Licht rutschen.<br>
|(1)
+
Wenn einem Foodsaver solche Regelverletzungen passieren, dann kann es nötig sein, erst einmal die Notbremse zu ziehen und eine gewisse "Bedenkzeit" zu schaffen, in der die Sache eventuell auch gemeinsam besprochen werden kann.<br>
|Die Meldung einer Regelverletzung hat nicht den Zweck einer restriktiven Verfolgung von unangemessenem Verhalten. [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_A)_(1-3)|Erläuterung]]
+
Das bezieht sich nicht unbedingt nur auf "Abholungen", sondern kann auch ''weitere Aktivitäten'' (z.B. Teilnahme an foodsharing-Veranstaltungen) betreffen, z.B. wenn jemand generell unangenehm auftritt oder sich regelmäßig sehr negativ über foodsharing äußert.<br>
 +
Wenn ''drei Verwarnungen'' innerhalb eines recht kurzen Zeitraums auftauchen, dann kann das ein Zeichen sein, dass jemand wirklich Schwierigkeiten mit den foodsharing-Regeln oder mangelnde Akzeptanz für sie hat. Auch in diesem Fall kann eine Suspendierung für eine gewisse Zeit nötig und hilfreich sein.
  
|- style="vertical-align:top;"
+
====) – Herabstufung zum Foodsharer (Gelb-rote Karte)====
|
+
Wenn jemand ''zweimal innerhalb von 2 Jahren'' mit einer Suspendierung belegt wird, dann stellt sich sehr die Frage, ob er/sie die foodsharing-Regeln und -Vorgehensweisen verstanden hat. Das Quiz noch einmal zu absolvieren, kann dann eine sinnvolle Forderung sein.<br>
|(2)
+
Ein gewisser zeitlicher Abstand gibt die Chance, dass ein Foodsaver sich nochmal besser über die foodsharing-Ideen und -regeln informieren kann und vielleicht darüber nachdenken kann, ob foodsharing wirklich die geeignete Organisation für sein/ihr Engagement ist.<br>
|Ziel ist vielmehr die aktive Beschäftigung mit bestimmten Situationen, um Verständnis für die Regeln zu schaffen und eine Lösung zu finden, die alle Beteiligten akzeptieren können. [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_A)_(1-3)|Erläuterung]]
+
Dabei kann sich die Sperre durchaus auf mehr als nur die ''Abholungen'' beziehen. Sie kann unter Umständen auch ''weitere Aktivitäten'' (z.B. Teilnahme an foodsharing-Veranstaltungen) betreffen, z.B. wenn jemand dort deutlich unangenehm auftritt oder sich regelmäßig sehr negativ über foodsharing äußert.
  
|- style="vertical-align:top;"
+
====d) – Sperrung des Accounts (Rote Karte)====
|
+
Die Sperrung des Accounts ist eine ''letzte Konsequenz'' für Situationen, in denen jemand als Foodsaver oder Foodsharer wirklich nicht mehr tragbar ist.<br>
|(3)
+
Eine ''Straftat'' innerhalb von foodsharing oder gegen andere Foodsaver (z.B. Diebstahl eines Kühlschranks aus dem Fair-Teiler oder ein tätlicher Angriff) lässt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit kaum noch zu. Auch wenn jemand immer wieder die ''Grundsätze verletzt'', dann ist ein klares Bekenntnis zu foodsharing fraglich.
|Eine Konsequenz auszusprechen, sollte nur die letzte Möglichkeit sein. [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_A)_(1-3)|Erläuterung]]
+
Und wenn selbst die ''Herabstufung und ein neues Quiz'' nicht dazu führen, dass jemandes Verhalten angemessener wird, dann muss leider in Frage gestellt werden, ob eine Besserung noch zu erwarten ist.
  
|- style="vertical-align:top;"
 
|
 
|(4)
 
|Die Meldung soll in einem möglichst kleinen Kreis von Leuten bearbeitet werden, da es sich um ein sehr vertrauliches Thema handelt. [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_A)_(4)|Erläuterung]]
 
  
|- style="vertical-align:top;"
+
==A) Umgang mit Regelverletzungen==
|
 
|(5)
 
|Bei jeder MRV soll der einzelne Fall berücksichtigt und nicht eine pauschale Beurteilung vorgenommen werden. [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_A)_(5)|Erläuterung]]
 
  
|}
+
====Regel A) (1-3)====
 +
Meldungen von Regelverletzungen sind ein wichtiges Hilfsmittel, um Probleme, Ungereimtheiten und Missverständnisse ''nicht unter den Tisch fallen'' zu lassen. Wenn man solche Dinge gleich anspricht, dann besteht die Chance, dass es nicht zu größeren Problemen kommt.<br>
 +
Die Meldung einer Regelverletzung bietet in erster Linie die ''Chance'', eine bestimmte Situation ''gemeinsam zu besprechen'' und vielleicht die Wichtigkeit einer Regel zu vermitteln. Auf diese Weise kann vielleicht vermieden werden, dass mangelndes Verständnis einer Regel oder deren Bedeutung eskaliert und irgendwann zu wirklich schwierigen Situationen führt.<br>
 +
Deswegen sollte bei einer Meldung vor allem im Vordergrund stehen, die Situation aufzuklären und beizulegen. Nur wenn das nicht gelingt, ist eine ''Konsequenz die letzte Möglichkeit''.
  
===B) Gruppen für die Meldungsbearbeitung===
+
====Regel A) (4)====
{|
+
Es ist nie angenehm, wenn man mit Foodsavern über Regelverletzungen sprechen muss. Je mehr Leute dabei sind, desto unangenehmer wird es für die gemeldete Person. Deswegen sollte man das Gremium, das sie behandelt, relativ klein halten und auch konsequent niemanden von außen hinzulassen.
  
|- style="vertical-align:top;"
+
====Regel A) (5)====
|&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;
+
Regeln geben Vorgaben. Aber in der Praxis sind Situationen und Menschen unterschiedlich, und auch ihr Umgang mit Fehlern oder Problemen. Nicht nur die ''formale Regelverletzung'' ist entscheidend, sondern auch die ''Perspektive'', ob ein Foodsaver seinen Fehler einsieht oder ob es nach der Gefahr aussieht, dass er dieselbe Regelverletzung (oder andere) in Zukunft wieder machen wird.<br>
|(1)
+
Deswegen sollte man in jedem Fall sowohl die Situation als auch die Menschen in der Situation mit in die Überlegungen einbeziehen.
|Für die Bearbeitung von MRV richtet jeder Bezirk eine Lokale Meldungsgruppe (LMG) ein. Sie hat den Namen "Meldungen Bezirksname" und die E-Mailadresse "meldungen.bezirksname@foodsharing.network". [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_B)_(1)|Erläuterung]]
 
  
|- style="vertical-align:top;"
 
|
 
|(2)
 
|Die Einrichtung eines zusätzlichen LMT/S wird empfohlen, das in den Fällen gemäß [[C) (3) und D) (9) angerufen werden kann. [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_B)_(2)|Erläuterung]]
 
  
|- style="vertical-align:top;"
+
==B) Gruppen für die Meldungsbearbeitung==
|
 
|(3)
 
|Die Mitglieder von LMG, LMT/S und BL-M&M werden von den FS des Bezirks bzw. des Bundesland-Bezirks demokratisch gewählt. Niemand darf Mitglied in beiden Gruppen (LMG, LMT/S) oder zusätzlich im übergeordneten BL-M&M oder der ZMG sein. [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_B)_(3)|Erläuterung]]
 
  
|- style="vertical-align:top;"
+
====Regel B) (1)====
|
+
Die ''Bearbeitung vor Ort'' im Bezirk bietet deutliche Vorteile, da die Leute vor Ort den Bezirk, ggf. den betroffenen Betrieb und die gesamte Situation im Bezirk kennen. Hinzu kommt die starke Motivation, Regelverletzungen ruhig und konstruktiv zu besprechen, damit man im Bezirk auch weiterhin gut zusammenarbeiten kann.<br>
|(4)
+
Schließlich sollten die Angelegenheiten auch deshalb, wann immer möglich, innerhalb der Bezirke behandelt werden, um nicht die Bundesland-Mediations- und Meldungsgruppen mit lokalen Konflikten zu überlasten.
|Foodsaver mit nicht-getilgten gelben, gelb-roten oder roten Karten dürfen nicht Mitglied in LMG, LMT/S, BL-M&M oder ZMG sein. [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_B)_(4)|Erläuterung]]
 
  
|}
+
====Regel B) (2)====
 +
Wenn ein Foodsaver sich von der LMG aus irgendeinem Grund ungerecht behandelt fühlt, dann soll er die Chance haben, dass nochmal jemand anders in die Beurteilung der Situation eingebunden wird.<br>
 +
Deswegen ist es wünschenswert, ein ''Lokales Mediationsteam'' zu haben, das in manchen Bezirken auch ''Schiedsstelle'' heißt – deswegen die Abkürzung ''LMT/S''. Dieses Team kann vielleicht vermittelnd eingreifen.<br>
 +
Allerdings bedeutet die Formulierung "anrufen" nicht, dass das LMT/S auch ''verpflichtet'' ist, diesem Anruf Folge zu leisten. Es kann nach eigenem Ermessen auch die Befassung ablehnen, insbesondere wenn es den Fall als offensichtlich klar und eine weitere Vermittlung als nicht sinnvoll oder nicht notwendig erachtet.<br>
 +
Ob die Foodsaver eines Bezirks ein LMT/S aufstellen und damit die Möglichkeit einer Vermittlung durch eine zweite Gruppe schaffen, liegt in ihrer ''Eigenverantwortung''. Es ist keinesfalls eine Lösung, die Mediation statt dessen an das entsprechende Bundesland-Team abzugeben. Denn das BL-M&M wäre sehr schnell überlastet, wenn es alle strittigen Fälle aus allen Bezirken bearbeiten müsste.
  
===C) Zuständigkeiten===
+
====Regel B) (3)====
{|
+
foodsharing soll insgesamt in allen Bereichen demokratisch aufgebaut werden. Das muss insbesondere auch alle Gruppen betreffen, die Meldungen von Regelverletzungen bearbeiten.<br>
 +
Natürlich darf ''niemand in 2 Gremien'' sein, die möglicherweise nacheinander dieselbe Meldung bearbeiten. Denn sonst würde der Sinn verloren gehen, dass die Meldung im 2. Schritt von einer anderen Gruppe (d.h. von anderen Leuten) bearbeitet wird.
  
|- style="vertical-align:top;"
+
====Regel B) (4)====
|&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;
+
Es wäre offensichtlich nicht Vertrauen erweckend, wenn Leute Regelverletzungen beurteilen, die selbst die Regeln bedeutend verletzt haben.
|(1)
 
|Zuständig für die Bearbeitung einer MRV ist grundsätzlich der Stammbezirk der gemeldeten Person.<br>
 
Bei einem Stammbezirkswechsel werden vorliegende, nicht abschließend bearbeitete Meldungen vom vorigen Stammbezirk abschließend bearbeitet, wenn nicht beide Bezirke gemeinsam etwas anderes vereinbaren. [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_C)_(1-2)|Erläuterung]]
 
  
|- style="vertical-align:top;"
 
|
 
|(2)
 
|Meldungen werden grundsätzlich von der LMG des Bezirks bearbeitet. [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_C)_(1-2)|Erläuterung]]
 
  
|- style="vertical-align:top;"
+
==C) Zuständigkeiten==
|
 
|(3)
 
|Für Meldungen gegen Mitglieder der LMG oder BOTs seines/ihres Stammbezirks kann der/die Meldende abweichend festlegen, dass die Meldung durch LMT/S bearbeitet werden soll. Falls kein LMT/S existiert, wird die Meldung von der BL-M&M bearbeitet. [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_C)_(3)|Erläuterung]]
 
  
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+
====Regel C) (1-2)====
|
+
Um eine ''klare Zuständigkeit'' zu schaffen, ist der Stammbezirk als zuständig für die Bearbeitung festgelegt. Wer genau die Bearbeitung übernimmt, das soll jeder Bezirk selbst festlegen, indem im Bezirk eine ''Lokale Meldungsgruppe (LMG)'' eingerichtet und gewählt wird. Dies schafft insbesondere die Möglichkeit, dass in der LMG nicht nur oder gar keine BOTs sind.<br>
|(4)
+
Wechselt ein Foodsaver den Stammbezirk, dann wechselt damit aber nicht die Zuständigkeit für schon eingegangene Meldungen. Ansonsten könnte ein Foodsaver sich (zumindest vorübergehend) einer Meldung entziehen, indem er den Stammbezirk wechselt. Es kann aber sinnvoll sein, dass die Meldung trotzdem vom neuen Stammbezirk bearbeitet wird; das müssen dann beide Bezirke gemeinsam besprechen.
|Meldungen gegen Foodsharer werden von der ZMG an den Bezirk weitergegeben, der für den Wohnort des gemeldeten Foodsharers zuständig ist, falls der Wohnort bekannt ist, ansonsten an den Wohnort des/der Meldenden, falls der Wohnort bekannt ist. [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_C)_(4)|Erläuterung]]
 
  
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+
====Regel C) (3)====
|
+
''Anmerkung 1: Über das genaue Verfahren für diese Fälle wird noch beraten. Hier wird es noch Änderungen geben, außerdem stehen noch Überlegungen zu Mitglieder weiterer meldungsbearbeitender Gruppen, Bundesland-BOTs usw. aus.""
|(5)
+
Wenn bei der Meldung einer Regelverletzung die gemeldete Person Mitglied der LMG oder BOT ist, dann könnten Foodsaver unter Umständen Bedenken haben, wenn diese Meldung an die LMG geht  – insbesondere dann, wenn in der LMG auch der gemeldete BOT oder andere BOTs des Bezirks sind.<br>
|Eine rote Karte als Konsequenz darf nur gemeinsam mit der ZMG und dem Vorstand des foodsharing e.V. ausgesprochen werden. [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_C)_(5)|Erläuterung]]
+
Im ersten Fall (MRV gegen LMG-Mitglied) wird es kaum zu verhindern sein, dass die gemeldete Person die Identität der meldenden Person erfährt, und unter Umständen könnten die anderen Mitglieder der Gruppe nicht unbefangen an die Bearbeitung herangehen.<br>
 +
Im zweiten Fall (MRV gegen BOT) ist ebenso die Gefahr gegeben, dass der/die gemeldete BOT die Identität der meldenden Person erfährt und ggf. später Druck auf die Person ausübt.<br>
 +
Deswegen ist es wünschenswert, in diesem Fall als Alternative ein ''Lokales Mediationsteam'' zu haben, das in manchen Bezirken auch ''Schiedsstelle'' heißt – deswegen die Abkürzung ''LMT/S''. In diesem Team dürfen dann gar keine BOTs sein, und es überschneidet sich auch nicht mit der LMG.<br>
 +
Im Fall, dass es kein Lokales Mediationsteam/Schiedsstelle gibt, übernimmt die Bundesland-Mediations- und Meldungsgruppe die Bearbeitung. Da Meldungen gegen BOTs oder LMG-Mitglieder schwierige Situationen darstellen, wird die BL-M&M hier - anders als im Fall von D9) - auf jeden Fall die Meldung bearbeiten. In diesem Fall gibt es dann aber keine weitere Gruppe mehr, die bei Unzufriedenheit mit der Entscheidung als Vermittlungsinstanz angerufen werden kann. Bezirke mit LMT/S sind daher in einer besseren Situation.
 +
''Anmerkung 2: Für diesen Fall, dass es kein LMT/S gibt, wird noch an einer eventuell besseren Lösung gearbeitet.''
  
|- style="vertical-align:top;"
+
====Regel C) (4)====
|
+
Foodsharer haben keinen Stammbezirk. Deswegen muss für diese Fälle eine möglichst einfache Zuordnung gefunden werden.
|(6)
 
|Der/die gemeldete FS kann einzelne Mitglieder einer bearbeitenden Gruppe ablehnen, falls er/sie sie für befangen hält. [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_C)_(6)|Erläuterung]]
 
  
|- style="vertical-align:top;"
+
====Regel C) (5)====
|
+
Eine rote Karte und die folgende Löschung des Accounts darf nur ''in Abstimmung mit der ZMG'' stattfinden. Denn bei einer so weitreichenden Konsequenz sollte unbedingt vermieden werden, dass die Entscheidung durch lokale Konflikte und Animositäten entsteht.<br>
|(7)
+
Außerdem muss der ''Vorstand des foodsharing e.V.'' zustimmen. Denn eine rote Karte entspricht einem Hausverbot auf der Plattform und kann nur vom Plattformbetreiber, also dem foodsharing e.V., ausgesprochen werden.
|Betroffene Parteien dürfen MRV nicht bearbeiten. Als betroffen gelten meldende und gemeldete Person sowie alle bei der gemeldeten Situation Anwesenden, im BL-M&M  außerdem BOTs aus dem Stammbezirk der gemeldeten Person. [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_C)_(7)|Erläuterung]]
 
  
|}
+
====Regel C) (6)====
 +
Das Recht, einzelne Mitglieder eines bearbeitenden Teams als ''befangen'' abzulehnen, ist ''sehr wichtig''. Wenn ein Foodsaver ''schon vorher'' den Eindruck hat, dass ein Mitglied voreingenommen ist, dann wird der Foodsaver Schwierigkeiten haben, konstruktive, offene Gespräche zu führen oder später eine Entscheidung zu akzeptieren.<br>
 +
Die Gefahr, dass das ganze bearbeitende Gremium als befangen abgelehnt wird, steht dabei wohl kaum im Raum. Denn es liegt ja auch im Interesse der gemeldeten Person, dass die Situation geklärt wird. Sie wird daher einzelne nur ablehnen, wenn es einen wichtigen Grund gibt.
  
===D) Bearbeitung einer Meldung===
+
====Regel C) (7)====
{|
+
Wer in irgendeiner Weise mit der Situation zu tun hat, sollte die Meldung einer Regelverletzung nicht bearbeiten (aber natürlich eine Stellungnahme dazu abgeben). "Betroffene" klingt erst einmal sehr ungenau, ist aber im foodsharing-Kontext leicht bestimmbar.<br>
 +
''Betroffen'' sind meldende und gemeldete Person sowie alle diejenigen, die bei der gemeldeten Situation dabei / beteiligt waren. Wenn die Angelegenheit bereits im Stammbezirk bearbeitet wurde, dann aber die Bundesland-Gruppe eingeschaltet wird, dann sind die BOTs des Stammbezirks betroffen, weil es ja bereits eine Bearbeitung der Situation in ihrem Wirkungskreis gegeben hat.
 +
''Anmerkung: Auch hier (vgl. C3) ) wird die Regelung noch auf Bundesland-BOTs, BL-M&M-Mitglieder usw. ausgedehnt, sobald diese Struktur entwickelt ist.''
  
|- style="vertical-align:top;"
 
|&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;
 
|(1)
 
|Die MRV wird in der Liste der ZMG abgelegt und im Profil der gemeldeten Person im Feld "Alle Meldungen" verlinkt; Zugriff darauf haben Leute mit Orgarechten.<br>
 
Die ZMG gibt sie per Email je nach Zuständigkeit für die Bearbeitung an die LMG oder das MT/S des Stammbezirks oder die entsprechende BL-M&M weiter. [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_D)_(1)|Erläuterung]]
 
  
|- style="vertical-align:top;"
+
==D) Bearbeitung der Meldung einer Regelverletzung==
|
 
|(2)
 
|Die Meldung und alle weiteren Beiträge (Nachrichten, E-Mails, Gesprächsvermerke und –protokolle, Stellungnahmen, Entscheidung, Anrufung einer anderen Gruppe) werden im Forum der Gruppe dokumentiert, die zu diesem Zeitpunkt die Meldung bearbeitet. [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_D)_(2)|Erläuterung]]
 
  
|- style="vertical-align:top;"
+
====Regel D) (1)====
|
+
Meldungen werden automatisch bei der ''Zentralen Meldungsgruppe (ZMG)'' in eine Liste eingetragen. Außerdem erscheinen sie im Profil des Foodsavers, das entsprechende Feld ist aber nur für Leute mit Orga-Rechten sichtbar. Dies bleibt noch einige Zeit so.<br>
|(3)
+
''Für die Zukunft'' ist geplant, dass die ''Mitglieder der Lokalen Meldungsgruppe'' Zugriff auf dieses Feld bekommen (für Foodsaver des eigenen Bezirks), aber niemand sein eigenes Feld sehen kann; außerdem sollen BOTs nicht das Feld anderer BOTs desselben Bezirks sehen.<br>
|Die Meldung wird nicht bearbeitet, falls sie mehr als 2 Monate nach dem gemeldeten Ereignis abgegeben wird. [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_D)_(3)|Erläuterung]]
+
''Dieser Absatz wird sich also noch öfters mit dem Fortschritt der Programmierung ändern.''
  
|- style="vertical-align:top;"
+
====Regel D) (2)====
|
+
Alle ein- und ausgehenden Texte zu der Bearbeitung einer Meldung müssen dokumentiert werden, damit sie später bei Bedarf nachvollzogen werden können. Vor allem aber kann damit der regelgerechte Ablauf der Bearbeitung belegt werden, falls dieser von irgend jemandem in Frage gestellt wird.<br>
|(4)
+
Für die Bearbeitung einer Meldung können je nach Situation verschiedene Gruppen zuständig sein (LMG, MT/S, BL-M&M, …) und auch zwei - selten mehr - davon nacheinander (aber nie mehrere gleichzeitig). Jeder Text wird von der Gruppe in ihrem Forum angefügt, die beim Entstehen / Eingang des Textes gerade die Meldung bearbeitet. Geht die Bearbeitung an eine andere Gruppe weiter, dann werden natürlich alle schon vorhandenen Texte auch dorthin weitergegeben.
|Vor der Bearbeitung einer Meldung muss die LMG für die gemeldete Person die Tilgung von Meldungen und Konsequenzen gemäß Abschnitt F) vornehmen. [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_D)_(4)|Erläuterung]]
 
  
|- style="vertical-align:top;"
+
====Regel D) (3)====
|
+
Lange zurückliegende Ereignisse sind schwer zu rekonstruieren. Deswegen ist eine Grenze sinnvoll, wie lange das gemeldeten Ereignis bei Abgabe der Meldung zurückliegen darf.
|(5)
 
|Die gemeldete Person muss über die Meldung und den Grund der Meldung - in anonymisierter Form gemäß E)(3) - informiert werden und zu einer Stellungnahme innerhalb von 2 Wochen nach dieser Mitteilung aufgefordert werden.
 
|- style="vertical-align:top;"
 
|
 
|
 
|Der meldenden Person muss ebenfalls die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden.
 
|- style="vertical-align:top;"
 
|
 
|
 
|Eine Konsequenz darf erst ausgesprochen werden, wenn beide Mitteilungen sowie alle eingegangenen Stellungnahmen schriftlich vorliegen. [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_D)_(5)|Erläuterung]]
 
|- style="vertical-align:top;"
 
|
 
|
 
|[https://drive.google.com/file/d/1G-tvtx1j3im3QcBN_5nf40B54hnT5lom E-Mail-Muster] (docx)
 
  
|- style="vertical-align:top;"
+
====Regel D) (4)====
|
+
Eine Konsequenz kann sich auf vorherige Konsequenzen beziehen (z.B. Gelbe Karte bei der 3. Verwarnung). Deswegen müssen vor der Bearbeitung einer Meldung ''alle vergangenen Meldungen und Konsequenzen'' getilgt werden, bei denen die jeweilige Frist abgelaufen ist. Dadurch ist gewährleistet, dass nur vorherige Konsequenzen mit nicht abgelaufener Frist einbezogen werden.<br>
|(6)
+
Wie die ''Tilgung abläuft'', ist im Abschnitt F) geregelt.
|Der/die Meldende kann im Meldungsformular oder später auf Anfrage der bearbeitenden Gruppe auf die anonymisierte Form gemäß E)(3) verzichten.<br>
 
Wenn der Nichtverzicht die Bearbeitung der Meldung verhindert, dann endet die Bearbeitung durch diese Gruppe mit der Entscheidung "keine Konsequenz". [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_D)_(6)|Erläuterung]]
 
  
|- style="vertical-align:top;"
+
====Regel D) (5)====
|
+
Die Stellungnahmen können die Situation aufklären und entschärfen und zu einer guten Entscheidung beitragen. Außerdem muss die gemeldete Person die Möglichkeit haben, zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen.<br>
|(7)
+
Dabei darf sie allerdings nicht einfach die Meldung erhalten, sondern nur ''in anonymisierter Form'' (siehe E3) ), so dass die meldende Person geschützt ist.<br>
|Die Entscheidung incl. der Begründung wird der meldenden und der gemeldeten Person per E-Mail oder in Papierform mitgeteilt, zusammen mit der Frist für die Anrufung von LMT/S oder BL-M&M gemäß D)(8). [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_D)_(7)|Erläuterung]]
+
Die Frist soll nicht zu lange sein, da es für alle Beteiligten angenehmer ist, wenn sie schnell Klarheit über die Entscheidung bekommen. Für die meldende Person gibt es gar keine Frist, da sie ja schon eine Meldung geschrieben hat und sehr oft gar keine weitere Stellungnahme kommen wird. Es wäre nicht sinnvoll, dann 2 Wochen darauf zu warten.<br>
 +
Auf welchem Weg man die gemeldete Person informiert (mündlich, schriftlich, E-Mail, bei einem persönlichen Treffen, per Telefon …), sollte der einzelnen Situation angepasst sein. Dasselbe gilt für die Stellungnahmen.<br>
 +
Wenn aber eine ''Konsequenz ausgesprochen'' werden soll, dann ist es wichtig, dass sowohl die Nachrichten an beide Personen als auch die Stellungnahmen schriftlich vorliegen, damit nicht im Nachhinein der Vorwurf aufkommt, man habe einzelne Darstellungen und Sichtweisen von vorneherein ausgeschlossen. Damit kann der regelgerechte Ablauf der Bearbeitung belegt werden.<br>
 +
Dabei ist ''E-Mail der beste und sicherste Weg'' dafür. PNs sind unbrauchbar, weil sie nicht von anderen Foodsavern eingesehen werden dürfen, und weitere Medien außerhalb der foodsharing-Plattform (What´s App, Facebook, ...) sind aus Datenschutzgründen und wegen der mangelnden Nachverfolgbarkeit für foodsharing keine gute Idee. Falls jemand keine E-Mail-Adresse hat, dann ist natürlich auch die Papierform (Brief) möglich.
  
|- style="vertical-align:top;"
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====Regel D) (6)====
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Niemand soll davon abgehalten werden, eine Regelverletzung zu melden, weil er/sie Angst vor möglichen Folgen hat. Deswegen wird die ''Identität der meldenden Person'' zunächst einmal nicht an die gemeldete Person weitergegeben; allerdings lässt sich oft nicht vermeiden, dass sich aus der Schilderung einer Situation auch Hinweise ergeben, wer die Situation gemeldet hat.<br>
|(8)
+
Die Bearbeitung der Meldung wird aber oft ''erheblich einfacher'', wenn über die Situation mit allen Beteiligten offen (und eventuell sogar gemeinsam) gesprochen werden kann. Deswegen soll der meldenden Person die Möglichkeit geboten werden, auf die anonymisierte Form zu verzichten.<br>
|Meldende und gemeldete Person sowie die BOTs des Stammbezirks der gemeldeten Person können innerhalb einer Frist von 2 Wochen die nächste zuständige Gruppe um Vermittlung bitten, falls es sie gibt.
+
Die meldende Person kann dies daher gleich im Meldungsformular gestatten (''das Meldungsformular muss noch entsprechend umprogrammiert werden!''). Die bearbeitende Gruppe kann auch später nachfragen, wenn sie es für hilfreich hält.<br>
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Falls eine Klärung der Situation gar nicht möglich ist ohne die Bekanntgabe der meldenden an die gemeldete Person, dann muss auf die Bearbeitung der Meldung verzichtet werden. Der Schutz der meldenden Person ist hier im Zweifelsfall wichtiger als die Bearbeitung einer Meldung.
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|Diese Gruppe ist
 
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  |(i) bei Bearbeitung durch die LMG das LMT/S, falls es existiert, ansonsten BL-M&M<br>
 
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  |(ii) bei Bearbeitung durch das LMT/S die BL-M&M.<br>
 
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  |(iii) Bei Bearbeitung durch BL-M&M gibt es keine weitere Gruppe. Die Vermittlungsgruppe kann die Vermittlung ohne Begründung ablehnen. Ihre Entscheidung ist endgültig. [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_D)_(8)|Erläuterung]]
 
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|[https://drive.google.com/file/d/1G-tvtx1j3im3QcBN_5nf40B54hnT5lom E-Mail-Muster] (docx)
 
  
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====Regel D) (7)====
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+
Die Entscheidung wird nicht nur der gemeldeten Person, sondern auch der meldenden Person mitgeteilt. Denn diese sollte auch erfahren, dass die von ihr als problematisch eingeschätzte Situation besprochen wurde. Außerdem erhält sie auf diese Weise eine Rückmeldung zu ihrer eigenen Einschätzung der Situation.<br>
|(9)
+
E-Mail ist dabei der einzig sinnvolle Weg (außer der Papierform, also einem Brief), weil alle anderen Wege später nicht nachvollziehbar wären. Auch PNs sind es nicht, da sie privat sind und nicht zugreifbar für andere Personen sind.
|Falls eine Konsequenz ausgesprochen wird, dann wird im Profil der gemeldeten Person im Feld “Notizen und Entscheidungen” eingetragen: Nummer, Datum und Grund der Meldung sowie die Konsequenz mit dem Datum der Entscheidung. Dafür teilt der Bezirk die Konsequenz der ZMG mit, die sie dort einträgt. [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_D)_(9)|Erläuterung]]
 
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|[https://drive.google.com/file/d/1G-tvtx1j3im3QcBN_5nf40B54hnT5lom E-Mail-Muster] (docx)
 
  
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====Regel D) (8)====
 +
Wenn einer der Beteiligten mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, dann kann eine weitere Gruppe um Vermittlung gebeten werden. Wenn die LMG die Meldung bearbeitet hat, dann ist dies das LMT/S; gibt es kein LMT/S oder hat das LMT/S die Meldung bearbeitet, dann ist die BL-M&M die mögliche Vermittlungsinstanz.<br>
 +
Beide Gruppen können aber die Vermittlung ablehnen und sind nicht verpflichtet, dafür einen Grund zu nennen, damit sie frei entscheiden können, welche Fälle sie übernehmen können.<br>
 +
In jedem Fall ist die Entscheidung nach Vermittlung der zweiten Gruppe endgültig.<br>
 +
Wenn eine Meldung direkt von der BL-M&M bearbeitet wurde, dann gibt es dazu (zumindest derzeit) keine weitere Vermittlungsgruppe.<br>
 +
Die ‘’Frist für die Anrufung’’ ist bewusst relativ kurz gewählt, damit die Beteiligten nicht lange Zeit auf eine endgültige Entscheidung warten müssen; wem es wichtig ist, nochmal eine Vermittlung anzurufen, wird dies auch schnell machen.<br>
 +
Eine Verpflichtung zur Übernahme der Vermittlung darf es nicht geben, weil sonst die Gefahr besteht, dass die entsprechende Gruppe mit Fällen überlastet oder mit eigentlich klaren oder banalen Fällen zugeschüttet wird.<br>
 +
Die BOTs des Stammbezirks können ebenfalls die Vermittlung anrufen, wenn sie der Ansicht sind, dass eine Entscheidung Schwierigkeiten für den Bezirk insgesamt bedeuten könnten. (Die Beteiligten selbst haben meist nur den vom gemeldeten Ereignis betroffenen Betrieb im Blick.)
  
===E) Datenschutz / Vertraulichkeit / Selbstauskunft===
 
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====Regel D) (9)====
|&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;
+
Falls eine Konsequenz ausgesprochen wird, dann wird im Profil der gemeldeten Person im Feld "Notizen und Entscheidungen" eingetragen: Nummer, Datum und Grund der Meldung sowie die Konsequenz mit dem Datum der Entscheidung. Dafür teilt der Bezirk die Konsequenz der ZMG mit, die sie dort einträgt.<br>
|(1)
+
Aus Datenschutzgründen sollen die Details nicht im Profil des FS stehen, sondern nur für die LMG zugreifbar sein. Außerdem soll in dem Feld im Profil übersichtlich verfolgt werden, welche Konsequenzen ausgesprochen wurden. Deswegen werden Meldungen und Konsequenzen dort nur mit kurzen Daten eingetragen.<br>
|<u>Vertraulichkeit</u>: Alles, was MRV betrifft, muss streng vertraulich behandelt werden. Alle Beteiligten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, außer wenn meldende Person, gemeldete Person und alle in der Meldung genannten Personen der Herausgabe schriftlich zugestimmt haben. [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_E)_(1-2)|Erläuterung]]
+
Das Feld im Profil ist (zumindest derzeit, siehe Erläuterung zu D1) ) nur für Leute mit Orga-Rechten zugreifbar. Deswegen muss die LMG die ZMG um Eintragung bitten.
  
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|(2)
 
|<u>Weitergabe</u>: Die Weitergabe ist nur zulässig an Personen und Gremien, die für die Bearbeitung des jeweiligen, einzelnen Falles zuständig sind (LMG oder LMT/S des Stammbezirks, BL-M&M, ZMG). [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_E)_(1-2)|Erläuterung]]
 
  
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==E) Datenschutz / Vertraulichkeit / Selbstauskunft==
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|(3)
 
|<u>Anonymisierte Form</u>: Die Mitteilung der Meldung an die gemeldete Person ist nur in anonymisierter Form erlaubt, d.h. der Name des/der Meldenden darf nicht herausgegeben werden.
 
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|Wenn die gemeldete Person Mitglied der bearbeitende Gruppe (LMG, LMT/S, BL-M&M, ZMG) ist, dann ist die anonymisierte Form nicht möglich. [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_E)_(3)|Erläuterung]]
 
  
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====Regel E) (1-2)====
|
+
Wenn jemand einen Fehler gemacht hat und dieser gemeldet wurde, dann sollte das zwar angesprochen werden. Es wäre aber sehr unsozial und für ein respektvolles Klima innerhalb der foodsharing-Community sehr schädlich, wenn der Foodsaver vor aller Augen angeprangert würde. Auch sollten Aussagen und Stellungnahmen von anderen Beteiligten nicht an die Öffentlichkeit gelangen, damit sie möglichst unbefangen gemacht werden können.<br>
|(4)
+
Deswegen müssen alle an der Bearbeitung Beteiligten das, was sie während der Bearbeitung erfahren, für sich behalten und dürfen es niemandem weitererzählen oder weitergeben.
|<u>Selbstauskunft</u>: Jeder FS kann bei der LMG seines Stammbezirks die aktuell gegen ihn vorliegenden Konsequenzen sowie die zugehörigen Meldungen in anonymisierter Form gemäß E)_(3) anfordern. [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_E)_(4)|Erläuterung]]
 
  
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====Regel E) (3)====
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+
Niemand soll davon abgehalten werden, eine Regelverletzung zu melden, weil er/sie Angst vor möglichen Folgen hat. Deswegen wird der Name der meldenden Person in der Regel nicht an die gemeldete Person weitergegeben (außer wenn erstere dies explizit erlaubt).<br>
|(5)
+
Wenn allerdings die gemeldete Person Mitglied der Gruppe ist, welche die Meldung bearbeitet, dann nützt die anonymisierte Form nichts, weil die Meldung dort in der Gruppe ja vollständig dokumentiert wird.<br>
|<u>Auskunft für Bezirke</u>: Jeder Bezirk kann für seine Foodsaver von deren Stammbezirk eine Aufstellung der vorliegenden Konsequenzen verlangen, beim Wechsel des Stammbezirks auch der neue Stammbezirk vom vorigen.
+
In diesen Fällen kann die meldende Person explizit die Bearbeitung durch diese Gruppe ausschließen. Dies wird in naher Zukunft im Meldungsformular möglich sein; bis dahin muss in diesem Fall ein anderer Übermittlungsweg als die Meldung auf der Plattform genutzt werden.
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|
 
|Die Auflistung enthält zu jeder Meldung nur Nummer, Datum und Grund der Meldung sowie die Konsequenz mit dem Datum der Entscheidung. [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_E)_(5)|Erläuterung]]
 
  
|}
+
====Regel E) (4)====
 +
Laut DSGVO hat jeder FS das Recht, alle über ihn gespeicherten Daten jederzeit vorgelegt zu bekommen. Dazu gehören auch Meldungen über Regelverletzungen und Konsequenzen dazu. Der Schutz der meldenden Person spielt aber auch hier eine Rolle, so dass die Meldung nur in anonymisierter Form herausgegeben wird.
  
===F) Tilgung von Meldungen und Konsequenzen===
+
====Regel E) (5)====
{|
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BOTs eines Bezirks sollten informiert sein über vorliegende Konsequenzen für Regelverletzungen eines Foodsavers, der in ihrem Bezirk tätig ist.
  
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|&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;
 
|(1)
 
|Die gemeldete Person kann bei der LMG die Tilgung von Meldungen und Konsequenzen gegen sich beantragen. [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_F)_(1)|Erläuterung]]
 
  
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==F) Tilgung von Meldungen und Konsequenzen==
|
 
|(2)
 
|Die LMG ist dann verpflichtet, alle Meldungen zu tilgen, bei denen keine Konsequenz ausgesprochen wurde und bei denen eine weitere Gruppe zur Vermittlung nicht angerufen wurde, die Vermittlung abgelehnt oder abgeschlossen wurde. [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_F)_(2)|Erläuterung]]
 
  
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====Regel F) (1)====
|
+
Lange zurückliegende Konsequenzen für Regelverletzungen sollten keine Bedeutung mehr haben. Alle Menschen sollen die Chance bekommen, dass ein Fehler irgendwann vergessen ist. Zum Beispiel sollte eine gelbe Karte auf Grund von 3 Ermahnungen nur dann ausgesprochen werden können, wenn diese Ermahnungen innerhalb einer gewissen Frist liegen. Die genauen Fristen sind in F)(3) festgelegt.<br>
|(3)
+
Ideal wäre es, alle Meldungen und Konsequenzen zu löschen, sobald sie diese Frist überschritten haben. Diese Regelung ist aber rechtlich nicht haltbar. Wegen der gesetzlichen Forderung der Datensparsamkeit dürfen Konsequenzen nur gespeichert werden, so lange sie noch benötigt werden. Wenn es eine Verpflichtung zur Tilgung gäbe, dann würde foodsharing sich strafbar machen, falls ein Bezirk die Daten nicht löscht (etwa: vergißt zu löschen). foodsharing kann aber nicht garantieren, dass alle Bezirke konsequent alles löschen; außerdem sind PNs gar nicht löschbar.<br>
|Die LMG ist dann außerdem verpflichtet, alle Konsequenzen zu tilgen, bei denen die Entscheidung bei einer
+
Die schließlich gefundene Lösung ist, dass die Daten nur getilgt (gelöscht) werden müssen, wenn die gemeldete Person explizit dazu auffordert. Falls sie dies nach Sie hat aber nach Ablauf der Fristen macht, hat sie dann aber ein Recht auf auf die Tilgung, d.h. nach einer Aufforderung muss der Bezirk die Tilgung durchführen.
  
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====Regel F) (2)====
  |
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Wenn keine Konsequenz ausgesprochen wird, dann sollte diese Entscheidung auch ernst genommen werden, d.h. die Meldung wird dann nicht weiterbearbeitet, hat für die Zukunft keine Bedeutung mehr und kann gelöscht werden.<br>
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+
Dabei muss allerdings abgewartet werden, ob einer der Beteiligten eine weitere Gruppe zur Vermittlung anruft.
  |i) Ermahnung oder Verwarnung 6 Monate
 
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  | ii) gelben Karte nach 2 Jahre
 
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  |iii) gelb-roten Karte 3 Jahre
 
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  |iv) roten Karte 5 Jahre
 
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  |zurückliegt und innerhalb dieser Frist keine weitere Konsequenz vorliegt. [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_F)_(3-4)|Erläuterung]]
 
  
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====Regel F) (3-4)====
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+
Zurückliegende Konsequenzen können bei neueren Konsequenzen ''angerechnet werden''. Zum Beispiel kann bei 3 vorliegenden Ermahnungen eine gelbe Karte ausgesprochen werden. Dabei sollten aber lange zurückliegende Konsequenzen keine Bedeutung mehr haben. Alle Menschen sollen die Chance bekommen, dass ein Fehler irgendwann vergessen ist.<br>
|(4)
+
Deswegen sind hier Fristen festgelegt, nach denen Konsequenzen nicht mehr angerechnet werden. Wenn ein Foodsaver dies beantragt (siehe F1) ) oder vor dem Aussprechen einer weiteren Konsequenz (siehe D4) ), dann müssen die Konsequenzen, die die Fristen überschritten haben, getilgt werden, sofern danach keine weitere Konsequenz innerhalb der Frist vorliegt.<br>
|Wenn eine Konsequenz getilgt wird, dann kann das dazu führen, dass die nächst-frühere Konsequenz ebenfalls getilgt werden muss. [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_F)_(3-4)|Erläuterung]]
+
Der letzte Teilsatz bedeutet, dass die Tilgung meistens mit der letzten vorliegenden Konsequenz beginnt; ist sie getilgt, dann gibt es eventuell innerhalb der Frist der vorletzten (nun letzten) Konsequenz keine weitere mehr, und sie kann eventuell auch getilgt und so weiter.<br>
 +
Es kann aber auch vorkommen, dass eine neuere Konsequenz stehen bleiben muss, während diejenigen davor so lange zurückliegen, dass die neuere nicht innerhalb ihrer Fristen liegt. Dann müssen die älteren getilgt werden.
  
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====Regel F(5)====
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Bei der Tilgung wird alles gelöscht, was mit der Meldung oder der Konsequenz in Zusammenhang steht und was technisch löschbar ist. PNs etwa sind aber nicht löschbar und müssen daher stehenbleiben.<br>
|(5)
+
Falls mehrere Gruppen die Meldung bearbeitet haben, dann muss die Löschung auch bei allen diesen Gruppen durchgeführt werden.<br>
|Die Tilgung einer Konsequenz bedeutet, dass bei allen an der Bearbeitung beteiligten Gruppen gelöscht bzw. vernichtet werden, soweit technisch möglich:
+
Auch die ZMG muss eingebunden werden, um die Einträge in ihrer Liste zu löschen, derzeit auch noch im Profil des Foodsavers (da dort im Moment die Bezirke keinen Zugriff haben).
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  |● die Meldung, Stellungnahmen, Entscheidung und alle weiteren Forumsbeiträge und Kommentare
 
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  |● alle E-Mails, sonstigen Nachrichten und Dateien, auch aus dem Papierkorb
 
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  |● alle Papierdokumente
 
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  |Die ZMG löscht die Meldung in ihrer Liste auf Mitteilung der LMG. [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_F)_(5)|Erläuterung]]
 
  
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Version vom 31. Januar 2020, 21:04 Uhr

Wiki-Artikel-Typ: 3 (AG- und Event-Artikel)

Erläuterungen zu Regelverletzungen - Konsequenzen und Bearbeitung (foodsharing-Grundlagen 3)

Konsequenzen für Regelverletzungen

a) – Verwarnung

Eine Verwarnung kann als deutlicher Hinweis genutzt werden, dass ein Verhalten nicht unseren Regeln entspricht und dass der Foodsaver hier sein Verhalten überdenken und verbessern sollte.

b) – Suspendierung (Gelbe Karte)

Regelverletzungen, welche nur die interne Zusammenarbeit betreffen, können ggf. innerhalb von foodsharing aufgefangen werden. Wenn eine Regelverletzung aber eine deutlich negative Wirkung nach außen hat (gegenüber Betrieben, gegenüber Lebensmittel übernehmenden Menschen oder der sonstigen Öffentlichkeit), dann kann foodsharing sehr schnell in ein schlechtes Licht rutschen.
Wenn einem Foodsaver solche Regelverletzungen passieren, dann kann es nötig sein, erst einmal die Notbremse zu ziehen und eine gewisse "Bedenkzeit" zu schaffen, in der die Sache eventuell auch gemeinsam besprochen werden kann.
Das bezieht sich nicht unbedingt nur auf "Abholungen", sondern kann auch weitere Aktivitäten (z.B. Teilnahme an foodsharing-Veranstaltungen) betreffen, z.B. wenn jemand generell unangenehm auftritt oder sich regelmäßig sehr negativ über foodsharing äußert.
Wenn drei Verwarnungen innerhalb eines recht kurzen Zeitraums auftauchen, dann kann das ein Zeichen sein, dass jemand wirklich Schwierigkeiten mit den foodsharing-Regeln oder mangelnde Akzeptanz für sie hat. Auch in diesem Fall kann eine Suspendierung für eine gewisse Zeit nötig und hilfreich sein.

) – Herabstufung zum Foodsharer (Gelb-rote Karte)

Wenn jemand zweimal innerhalb von 2 Jahren mit einer Suspendierung belegt wird, dann stellt sich sehr die Frage, ob er/sie die foodsharing-Regeln und -Vorgehensweisen verstanden hat. Das Quiz noch einmal zu absolvieren, kann dann eine sinnvolle Forderung sein.
Ein gewisser zeitlicher Abstand gibt die Chance, dass ein Foodsaver sich nochmal besser über die foodsharing-Ideen und -regeln informieren kann und vielleicht darüber nachdenken kann, ob foodsharing wirklich die geeignete Organisation für sein/ihr Engagement ist.
Dabei kann sich die Sperre durchaus auf mehr als nur die Abholungen beziehen. Sie kann unter Umständen auch weitere Aktivitäten (z.B. Teilnahme an foodsharing-Veranstaltungen) betreffen, z.B. wenn jemand dort deutlich unangenehm auftritt oder sich regelmäßig sehr negativ über foodsharing äußert.

d) – Sperrung des Accounts (Rote Karte)

Die Sperrung des Accounts ist eine letzte Konsequenz für Situationen, in denen jemand als Foodsaver oder Foodsharer wirklich nicht mehr tragbar ist.
Eine Straftat innerhalb von foodsharing oder gegen andere Foodsaver (z.B. Diebstahl eines Kühlschranks aus dem Fair-Teiler oder ein tätlicher Angriff) lässt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit kaum noch zu. Auch wenn jemand immer wieder die Grundsätze verletzt, dann ist ein klares Bekenntnis zu foodsharing fraglich. Und wenn selbst die Herabstufung und ein neues Quiz nicht dazu führen, dass jemandes Verhalten angemessener wird, dann muss leider in Frage gestellt werden, ob eine Besserung noch zu erwarten ist.


A) Umgang mit Regelverletzungen

Regel A) (1-3)

Meldungen von Regelverletzungen sind ein wichtiges Hilfsmittel, um Probleme, Ungereimtheiten und Missverständnisse nicht unter den Tisch fallen zu lassen. Wenn man solche Dinge gleich anspricht, dann besteht die Chance, dass es nicht zu größeren Problemen kommt.
Die Meldung einer Regelverletzung bietet in erster Linie die Chance, eine bestimmte Situation gemeinsam zu besprechen und vielleicht die Wichtigkeit einer Regel zu vermitteln. Auf diese Weise kann vielleicht vermieden werden, dass mangelndes Verständnis einer Regel oder deren Bedeutung eskaliert und irgendwann zu wirklich schwierigen Situationen führt.
Deswegen sollte bei einer Meldung vor allem im Vordergrund stehen, die Situation aufzuklären und beizulegen. Nur wenn das nicht gelingt, ist eine Konsequenz die letzte Möglichkeit.

Regel A) (4)

Es ist nie angenehm, wenn man mit Foodsavern über Regelverletzungen sprechen muss. Je mehr Leute dabei sind, desto unangenehmer wird es für die gemeldete Person. Deswegen sollte man das Gremium, das sie behandelt, relativ klein halten und auch konsequent niemanden von außen hinzulassen.

Regel A) (5)

Regeln geben Vorgaben. Aber in der Praxis sind Situationen und Menschen unterschiedlich, und auch ihr Umgang mit Fehlern oder Problemen. Nicht nur die formale Regelverletzung ist entscheidend, sondern auch die Perspektive, ob ein Foodsaver seinen Fehler einsieht oder ob es nach der Gefahr aussieht, dass er dieselbe Regelverletzung (oder andere) in Zukunft wieder machen wird.
Deswegen sollte man in jedem Fall sowohl die Situation als auch die Menschen in der Situation mit in die Überlegungen einbeziehen.


B) Gruppen für die Meldungsbearbeitung

Regel B) (1)

Die Bearbeitung vor Ort im Bezirk bietet deutliche Vorteile, da die Leute vor Ort den Bezirk, ggf. den betroffenen Betrieb und die gesamte Situation im Bezirk kennen. Hinzu kommt die starke Motivation, Regelverletzungen ruhig und konstruktiv zu besprechen, damit man im Bezirk auch weiterhin gut zusammenarbeiten kann.
Schließlich sollten die Angelegenheiten auch deshalb, wann immer möglich, innerhalb der Bezirke behandelt werden, um nicht die Bundesland-Mediations- und Meldungsgruppen mit lokalen Konflikten zu überlasten.

Regel B) (2)

Wenn ein Foodsaver sich von der LMG aus irgendeinem Grund ungerecht behandelt fühlt, dann soll er die Chance haben, dass nochmal jemand anders in die Beurteilung der Situation eingebunden wird.
Deswegen ist es wünschenswert, ein Lokales Mediationsteam zu haben, das in manchen Bezirken auch Schiedsstelle heißt – deswegen die Abkürzung LMT/S. Dieses Team kann vielleicht vermittelnd eingreifen.
Allerdings bedeutet die Formulierung "anrufen" nicht, dass das LMT/S auch verpflichtet ist, diesem Anruf Folge zu leisten. Es kann nach eigenem Ermessen auch die Befassung ablehnen, insbesondere wenn es den Fall als offensichtlich klar und eine weitere Vermittlung als nicht sinnvoll oder nicht notwendig erachtet.
Ob die Foodsaver eines Bezirks ein LMT/S aufstellen und damit die Möglichkeit einer Vermittlung durch eine zweite Gruppe schaffen, liegt in ihrer Eigenverantwortung. Es ist keinesfalls eine Lösung, die Mediation statt dessen an das entsprechende Bundesland-Team abzugeben. Denn das BL-M&M wäre sehr schnell überlastet, wenn es alle strittigen Fälle aus allen Bezirken bearbeiten müsste.

Regel B) (3)

foodsharing soll insgesamt in allen Bereichen demokratisch aufgebaut werden. Das muss insbesondere auch alle Gruppen betreffen, die Meldungen von Regelverletzungen bearbeiten.
Natürlich darf niemand in 2 Gremien sein, die möglicherweise nacheinander dieselbe Meldung bearbeiten. Denn sonst würde der Sinn verloren gehen, dass die Meldung im 2. Schritt von einer anderen Gruppe (d.h. von anderen Leuten) bearbeitet wird.

Regel B) (4)

Es wäre offensichtlich nicht Vertrauen erweckend, wenn Leute Regelverletzungen beurteilen, die selbst die Regeln bedeutend verletzt haben.


C) Zuständigkeiten

Regel C) (1-2)

Um eine klare Zuständigkeit zu schaffen, ist der Stammbezirk als zuständig für die Bearbeitung festgelegt. Wer genau die Bearbeitung übernimmt, das soll jeder Bezirk selbst festlegen, indem im Bezirk eine Lokale Meldungsgruppe (LMG) eingerichtet und gewählt wird. Dies schafft insbesondere die Möglichkeit, dass in der LMG nicht nur oder gar keine BOTs sind.
Wechselt ein Foodsaver den Stammbezirk, dann wechselt damit aber nicht die Zuständigkeit für schon eingegangene Meldungen. Ansonsten könnte ein Foodsaver sich (zumindest vorübergehend) einer Meldung entziehen, indem er den Stammbezirk wechselt. Es kann aber sinnvoll sein, dass die Meldung trotzdem vom neuen Stammbezirk bearbeitet wird; das müssen dann beide Bezirke gemeinsam besprechen.

Regel C) (3)

Anmerkung 1: Über das genaue Verfahren für diese Fälle wird noch beraten. Hier wird es noch Änderungen geben, außerdem stehen noch Überlegungen zu Mitglieder weiterer meldungsbearbeitender Gruppen, Bundesland-BOTs usw. aus."" Wenn bei der Meldung einer Regelverletzung die gemeldete Person Mitglied der LMG oder BOT ist, dann könnten Foodsaver unter Umständen Bedenken haben, wenn diese Meldung an die LMG geht – insbesondere dann, wenn in der LMG auch der gemeldete BOT oder andere BOTs des Bezirks sind.
Im ersten Fall (MRV gegen LMG-Mitglied) wird es kaum zu verhindern sein, dass die gemeldete Person die Identität der meldenden Person erfährt, und unter Umständen könnten die anderen Mitglieder der Gruppe nicht unbefangen an die Bearbeitung herangehen.
Im zweiten Fall (MRV gegen BOT) ist ebenso die Gefahr gegeben, dass der/die gemeldete BOT die Identität der meldenden Person erfährt und ggf. später Druck auf die Person ausübt.
Deswegen ist es wünschenswert, in diesem Fall als Alternative ein Lokales Mediationsteam zu haben, das in manchen Bezirken auch Schiedsstelle heißt – deswegen die Abkürzung LMT/S. In diesem Team dürfen dann gar keine BOTs sein, und es überschneidet sich auch nicht mit der LMG.
Im Fall, dass es kein Lokales Mediationsteam/Schiedsstelle gibt, übernimmt die Bundesland-Mediations- und Meldungsgruppe die Bearbeitung. Da Meldungen gegen BOTs oder LMG-Mitglieder schwierige Situationen darstellen, wird die BL-M&M hier - anders als im Fall von D9) - auf jeden Fall die Meldung bearbeiten. In diesem Fall gibt es dann aber keine weitere Gruppe mehr, die bei Unzufriedenheit mit der Entscheidung als Vermittlungsinstanz angerufen werden kann. Bezirke mit LMT/S sind daher in einer besseren Situation. Anmerkung 2: Für diesen Fall, dass es kein LMT/S gibt, wird noch an einer eventuell besseren Lösung gearbeitet.

Regel C) (4)

Foodsharer haben keinen Stammbezirk. Deswegen muss für diese Fälle eine möglichst einfache Zuordnung gefunden werden.

Regel C) (5)

Eine rote Karte und die folgende Löschung des Accounts darf nur in Abstimmung mit der ZMG stattfinden. Denn bei einer so weitreichenden Konsequenz sollte unbedingt vermieden werden, dass die Entscheidung durch lokale Konflikte und Animositäten entsteht.
Außerdem muss der Vorstand des foodsharing e.V. zustimmen. Denn eine rote Karte entspricht einem Hausverbot auf der Plattform und kann nur vom Plattformbetreiber, also dem foodsharing e.V., ausgesprochen werden.

Regel C) (6)

Das Recht, einzelne Mitglieder eines bearbeitenden Teams als befangen abzulehnen, ist sehr wichtig. Wenn ein Foodsaver schon vorher den Eindruck hat, dass ein Mitglied voreingenommen ist, dann wird der Foodsaver Schwierigkeiten haben, konstruktive, offene Gespräche zu führen oder später eine Entscheidung zu akzeptieren.
Die Gefahr, dass das ganze bearbeitende Gremium als befangen abgelehnt wird, steht dabei wohl kaum im Raum. Denn es liegt ja auch im Interesse der gemeldeten Person, dass die Situation geklärt wird. Sie wird daher einzelne nur ablehnen, wenn es einen wichtigen Grund gibt.

Regel C) (7)

Wer in irgendeiner Weise mit der Situation zu tun hat, sollte die Meldung einer Regelverletzung nicht bearbeiten (aber natürlich eine Stellungnahme dazu abgeben). "Betroffene" klingt erst einmal sehr ungenau, ist aber im foodsharing-Kontext leicht bestimmbar.
Betroffen sind meldende und gemeldete Person sowie alle diejenigen, die bei der gemeldeten Situation dabei / beteiligt waren. Wenn die Angelegenheit bereits im Stammbezirk bearbeitet wurde, dann aber die Bundesland-Gruppe eingeschaltet wird, dann sind die BOTs des Stammbezirks betroffen, weil es ja bereits eine Bearbeitung der Situation in ihrem Wirkungskreis gegeben hat. Anmerkung: Auch hier (vgl. C3) ) wird die Regelung noch auf Bundesland-BOTs, BL-M&M-Mitglieder usw. ausgedehnt, sobald diese Struktur entwickelt ist.


D) Bearbeitung der Meldung einer Regelverletzung

Regel D) (1)

Meldungen werden automatisch bei der Zentralen Meldungsgruppe (ZMG) in eine Liste eingetragen. Außerdem erscheinen sie im Profil des Foodsavers, das entsprechende Feld ist aber nur für Leute mit Orga-Rechten sichtbar. Dies bleibt noch einige Zeit so.
Für die Zukunft ist geplant, dass die Mitglieder der Lokalen Meldungsgruppe Zugriff auf dieses Feld bekommen (für Foodsaver des eigenen Bezirks), aber niemand sein eigenes Feld sehen kann; außerdem sollen BOTs nicht das Feld anderer BOTs desselben Bezirks sehen.
Dieser Absatz wird sich also noch öfters mit dem Fortschritt der Programmierung ändern.

Regel D) (2)

Alle ein- und ausgehenden Texte zu der Bearbeitung einer Meldung müssen dokumentiert werden, damit sie später bei Bedarf nachvollzogen werden können. Vor allem aber kann damit der regelgerechte Ablauf der Bearbeitung belegt werden, falls dieser von irgend jemandem in Frage gestellt wird.
Für die Bearbeitung einer Meldung können je nach Situation verschiedene Gruppen zuständig sein (LMG, MT/S, BL-M&M, …) und auch zwei - selten mehr - davon nacheinander (aber nie mehrere gleichzeitig). Jeder Text wird von der Gruppe in ihrem Forum angefügt, die beim Entstehen / Eingang des Textes gerade die Meldung bearbeitet. Geht die Bearbeitung an eine andere Gruppe weiter, dann werden natürlich alle schon vorhandenen Texte auch dorthin weitergegeben.

Regel D) (3)

Lange zurückliegende Ereignisse sind schwer zu rekonstruieren. Deswegen ist eine Grenze sinnvoll, wie lange das gemeldeten Ereignis bei Abgabe der Meldung zurückliegen darf.

Regel D) (4)

Eine Konsequenz kann sich auf vorherige Konsequenzen beziehen (z.B. Gelbe Karte bei der 3. Verwarnung). Deswegen müssen vor der Bearbeitung einer Meldung alle vergangenen Meldungen und Konsequenzen getilgt werden, bei denen die jeweilige Frist abgelaufen ist. Dadurch ist gewährleistet, dass nur vorherige Konsequenzen mit nicht abgelaufener Frist einbezogen werden.
Wie die Tilgung abläuft, ist im Abschnitt F) geregelt.

Regel D) (5)

Die Stellungnahmen können die Situation aufklären und entschärfen und zu einer guten Entscheidung beitragen. Außerdem muss die gemeldete Person die Möglichkeit haben, zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen.
Dabei darf sie allerdings nicht einfach die Meldung erhalten, sondern nur in anonymisierter Form (siehe E3) ), so dass die meldende Person geschützt ist.
Die Frist soll nicht zu lange sein, da es für alle Beteiligten angenehmer ist, wenn sie schnell Klarheit über die Entscheidung bekommen. Für die meldende Person gibt es gar keine Frist, da sie ja schon eine Meldung geschrieben hat und sehr oft gar keine weitere Stellungnahme kommen wird. Es wäre nicht sinnvoll, dann 2 Wochen darauf zu warten.
Auf welchem Weg man die gemeldete Person informiert (mündlich, schriftlich, E-Mail, bei einem persönlichen Treffen, per Telefon …), sollte der einzelnen Situation angepasst sein. Dasselbe gilt für die Stellungnahmen.
Wenn aber eine Konsequenz ausgesprochen werden soll, dann ist es wichtig, dass sowohl die Nachrichten an beide Personen als auch die Stellungnahmen schriftlich vorliegen, damit nicht im Nachhinein der Vorwurf aufkommt, man habe einzelne Darstellungen und Sichtweisen von vorneherein ausgeschlossen. Damit kann der regelgerechte Ablauf der Bearbeitung belegt werden.
Dabei ist E-Mail der beste und sicherste Weg dafür. PNs sind unbrauchbar, weil sie nicht von anderen Foodsavern eingesehen werden dürfen, und weitere Medien außerhalb der foodsharing-Plattform (What´s App, Facebook, ...) sind aus Datenschutzgründen und wegen der mangelnden Nachverfolgbarkeit für foodsharing keine gute Idee. Falls jemand keine E-Mail-Adresse hat, dann ist natürlich auch die Papierform (Brief) möglich.

Regel D) (6)

Niemand soll davon abgehalten werden, eine Regelverletzung zu melden, weil er/sie Angst vor möglichen Folgen hat. Deswegen wird die Identität der meldenden Person zunächst einmal nicht an die gemeldete Person weitergegeben; allerdings lässt sich oft nicht vermeiden, dass sich aus der Schilderung einer Situation auch Hinweise ergeben, wer die Situation gemeldet hat.
Die Bearbeitung der Meldung wird aber oft erheblich einfacher, wenn über die Situation mit allen Beteiligten offen (und eventuell sogar gemeinsam) gesprochen werden kann. Deswegen soll der meldenden Person die Möglichkeit geboten werden, auf die anonymisierte Form zu verzichten.
Die meldende Person kann dies daher gleich im Meldungsformular gestatten (das Meldungsformular muss noch entsprechend umprogrammiert werden!). Die bearbeitende Gruppe kann auch später nachfragen, wenn sie es für hilfreich hält.
Falls eine Klärung der Situation gar nicht möglich ist ohne die Bekanntgabe der meldenden an die gemeldete Person, dann muss auf die Bearbeitung der Meldung verzichtet werden. Der Schutz der meldenden Person ist hier im Zweifelsfall wichtiger als die Bearbeitung einer Meldung.

Regel D) (7)

Die Entscheidung wird nicht nur der gemeldeten Person, sondern auch der meldenden Person mitgeteilt. Denn diese sollte auch erfahren, dass die von ihr als problematisch eingeschätzte Situation besprochen wurde. Außerdem erhält sie auf diese Weise eine Rückmeldung zu ihrer eigenen Einschätzung der Situation.
E-Mail ist dabei der einzig sinnvolle Weg (außer der Papierform, also einem Brief), weil alle anderen Wege später nicht nachvollziehbar wären. Auch PNs sind es nicht, da sie privat sind und nicht zugreifbar für andere Personen sind.

Regel D) (8)

Wenn einer der Beteiligten mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, dann kann eine weitere Gruppe um Vermittlung gebeten werden. Wenn die LMG die Meldung bearbeitet hat, dann ist dies das LMT/S; gibt es kein LMT/S oder hat das LMT/S die Meldung bearbeitet, dann ist die BL-M&M die mögliche Vermittlungsinstanz.
Beide Gruppen können aber die Vermittlung ablehnen und sind nicht verpflichtet, dafür einen Grund zu nennen, damit sie frei entscheiden können, welche Fälle sie übernehmen können.
In jedem Fall ist die Entscheidung nach Vermittlung der zweiten Gruppe endgültig.
Wenn eine Meldung direkt von der BL-M&M bearbeitet wurde, dann gibt es dazu (zumindest derzeit) keine weitere Vermittlungsgruppe.
Die ‘’Frist für die Anrufung’’ ist bewusst relativ kurz gewählt, damit die Beteiligten nicht lange Zeit auf eine endgültige Entscheidung warten müssen; wem es wichtig ist, nochmal eine Vermittlung anzurufen, wird dies auch schnell machen.
Eine Verpflichtung zur Übernahme der Vermittlung darf es nicht geben, weil sonst die Gefahr besteht, dass die entsprechende Gruppe mit Fällen überlastet oder mit eigentlich klaren oder banalen Fällen zugeschüttet wird.
Die BOTs des Stammbezirks können ebenfalls die Vermittlung anrufen, wenn sie der Ansicht sind, dass eine Entscheidung Schwierigkeiten für den Bezirk insgesamt bedeuten könnten. (Die Beteiligten selbst haben meist nur den vom gemeldeten Ereignis betroffenen Betrieb im Blick.)


Regel D) (9)

Falls eine Konsequenz ausgesprochen wird, dann wird im Profil der gemeldeten Person im Feld "Notizen und Entscheidungen" eingetragen: Nummer, Datum und Grund der Meldung sowie die Konsequenz mit dem Datum der Entscheidung. Dafür teilt der Bezirk die Konsequenz der ZMG mit, die sie dort einträgt.
Aus Datenschutzgründen sollen die Details nicht im Profil des FS stehen, sondern nur für die LMG zugreifbar sein. Außerdem soll in dem Feld im Profil übersichtlich verfolgt werden, welche Konsequenzen ausgesprochen wurden. Deswegen werden Meldungen und Konsequenzen dort nur mit kurzen Daten eingetragen.
Das Feld im Profil ist (zumindest derzeit, siehe Erläuterung zu D1) ) nur für Leute mit Orga-Rechten zugreifbar. Deswegen muss die LMG die ZMG um Eintragung bitten.


E) Datenschutz / Vertraulichkeit / Selbstauskunft

Regel E) (1-2)

Wenn jemand einen Fehler gemacht hat und dieser gemeldet wurde, dann sollte das zwar angesprochen werden. Es wäre aber sehr unsozial und für ein respektvolles Klima innerhalb der foodsharing-Community sehr schädlich, wenn der Foodsaver vor aller Augen angeprangert würde. Auch sollten Aussagen und Stellungnahmen von anderen Beteiligten nicht an die Öffentlichkeit gelangen, damit sie möglichst unbefangen gemacht werden können.
Deswegen müssen alle an der Bearbeitung Beteiligten das, was sie während der Bearbeitung erfahren, für sich behalten und dürfen es niemandem weitererzählen oder weitergeben.

Regel E) (3)

Niemand soll davon abgehalten werden, eine Regelverletzung zu melden, weil er/sie Angst vor möglichen Folgen hat. Deswegen wird der Name der meldenden Person in der Regel nicht an die gemeldete Person weitergegeben (außer wenn erstere dies explizit erlaubt).
Wenn allerdings die gemeldete Person Mitglied der Gruppe ist, welche die Meldung bearbeitet, dann nützt die anonymisierte Form nichts, weil die Meldung dort in der Gruppe ja vollständig dokumentiert wird.
In diesen Fällen kann die meldende Person explizit die Bearbeitung durch diese Gruppe ausschließen. Dies wird in naher Zukunft im Meldungsformular möglich sein; bis dahin muss in diesem Fall ein anderer Übermittlungsweg als die Meldung auf der Plattform genutzt werden.

Regel E) (4)

Laut DSGVO hat jeder FS das Recht, alle über ihn gespeicherten Daten jederzeit vorgelegt zu bekommen. Dazu gehören auch Meldungen über Regelverletzungen und Konsequenzen dazu. Der Schutz der meldenden Person spielt aber auch hier eine Rolle, so dass die Meldung nur in anonymisierter Form herausgegeben wird.

Regel E) (5)

BOTs eines Bezirks sollten informiert sein über vorliegende Konsequenzen für Regelverletzungen eines Foodsavers, der in ihrem Bezirk tätig ist.


F) Tilgung von Meldungen und Konsequenzen

Regel F) (1)

Lange zurückliegende Konsequenzen für Regelverletzungen sollten keine Bedeutung mehr haben. Alle Menschen sollen die Chance bekommen, dass ein Fehler irgendwann vergessen ist. Zum Beispiel sollte eine gelbe Karte auf Grund von 3 Ermahnungen nur dann ausgesprochen werden können, wenn diese Ermahnungen innerhalb einer gewissen Frist liegen. Die genauen Fristen sind in F)(3) festgelegt.
Ideal wäre es, alle Meldungen und Konsequenzen zu löschen, sobald sie diese Frist überschritten haben. Diese Regelung ist aber rechtlich nicht haltbar. Wegen der gesetzlichen Forderung der Datensparsamkeit dürfen Konsequenzen nur gespeichert werden, so lange sie noch benötigt werden. Wenn es eine Verpflichtung zur Tilgung gäbe, dann würde foodsharing sich strafbar machen, falls ein Bezirk die Daten nicht löscht (etwa: vergißt zu löschen). foodsharing kann aber nicht garantieren, dass alle Bezirke konsequent alles löschen; außerdem sind PNs gar nicht löschbar.
Die schließlich gefundene Lösung ist, dass die Daten nur getilgt (gelöscht) werden müssen, wenn die gemeldete Person explizit dazu auffordert. Falls sie dies nach Sie hat aber nach Ablauf der Fristen macht, hat sie dann aber ein Recht auf auf die Tilgung, d.h. nach einer Aufforderung muss der Bezirk die Tilgung durchführen.

Regel F) (2)

Wenn keine Konsequenz ausgesprochen wird, dann sollte diese Entscheidung auch ernst genommen werden, d.h. die Meldung wird dann nicht weiterbearbeitet, hat für die Zukunft keine Bedeutung mehr und kann gelöscht werden.
Dabei muss allerdings abgewartet werden, ob einer der Beteiligten eine weitere Gruppe zur Vermittlung anruft.

Regel F) (3-4)

Zurückliegende Konsequenzen können bei neueren Konsequenzen angerechnet werden. Zum Beispiel kann bei 3 vorliegenden Ermahnungen eine gelbe Karte ausgesprochen werden. Dabei sollten aber lange zurückliegende Konsequenzen keine Bedeutung mehr haben. Alle Menschen sollen die Chance bekommen, dass ein Fehler irgendwann vergessen ist.
Deswegen sind hier Fristen festgelegt, nach denen Konsequenzen nicht mehr angerechnet werden. Wenn ein Foodsaver dies beantragt (siehe F1) ) oder vor dem Aussprechen einer weiteren Konsequenz (siehe D4) ), dann müssen die Konsequenzen, die die Fristen überschritten haben, getilgt werden, sofern danach keine weitere Konsequenz innerhalb der Frist vorliegt.
Der letzte Teilsatz bedeutet, dass die Tilgung meistens mit der letzten vorliegenden Konsequenz beginnt; ist sie getilgt, dann gibt es eventuell innerhalb der Frist der vorletzten (nun letzten) Konsequenz keine weitere mehr, und sie kann eventuell auch getilgt und so weiter.
Es kann aber auch vorkommen, dass eine neuere Konsequenz stehen bleiben muss, während diejenigen davor so lange zurückliegen, dass die neuere nicht innerhalb ihrer Fristen liegt. Dann müssen die älteren getilgt werden.

Regel F(5)

Bei der Tilgung wird alles gelöscht, was mit der Meldung oder der Konsequenz in Zusammenhang steht und was technisch löschbar ist. PNs etwa sind aber nicht löschbar und müssen daher stehenbleiben.
Falls mehrere Gruppen die Meldung bearbeitet haben, dann muss die Löschung auch bei allen diesen Gruppen durchgeführt werden.
Auch die ZMG muss eingebunden werden, um die Einträge in ihrer Liste zu löschen, derzeit auch noch im Profil des Foodsavers (da dort im Moment die Bezirke keinen Zugriff haben).



Artikel von:   AG Verhaltensregeln   (Kontakt)
Letzte Überarbeitung am 01.02.2020