Grundsätze: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Grundsätze wurden über mehrere Jahre erarbeitet, anfänglich durch das Orga-Team, danach durch den erweiterten Vorstand des foodsharing e.V., und sind als "Kleinster gemeinsamer Nenner" von foodsharing zu verstehen. Sie enthalten keine neuen Vorschriften, sondern fassen die Kernidee unserer Bewegung zusammen. In der Zukunft werden alle den Grundsätzen, ähnlich wie aktuell der Rechtsvereinbarung, zustimmen müssen (dies bedarf noch der IT-technischen Umsetzung). Sie können später durch den noch zu gründen Bundesverband geändert und an die Bedürfnisse der Community angepasst werden.(1)
 
Die Grundsätze wurden über mehrere Jahre erarbeitet, anfänglich durch das Orga-Team, danach durch den erweiterten Vorstand des foodsharing e.V., und sind als "Kleinster gemeinsamer Nenner" von foodsharing zu verstehen. Sie enthalten keine neuen Vorschriften, sondern fassen die Kernidee unserer Bewegung zusammen. In der Zukunft werden alle den Grundsätzen, ähnlich wie aktuell der Rechtsvereinbarung, zustimmen müssen (dies bedarf noch der IT-technischen Umsetzung). Sie können später durch den noch zu gründen Bundesverband geändert und an die Bedürfnisse der Community angepasst werden.(1)
 
:(1)Der foodsharing e.V. übernimmt die Aufgaben des noch zu gründenden Bundesverbands foodsharing e.V., bis dieser sich aus den Ortsvereinen gegründet hat.
 
  
 
Alle unter dem Namen foodsharing auftretenden juristischen Personen, Einzelpersonen ebenso wie foodsharing-Ortsgruppen (darin eingeschlossen sind die Ortsvereine), verpflichten sich, folgende Grundsätze bei ihrem Engagement für foodsharing einzuhalten:  
 
Alle unter dem Namen foodsharing auftretenden juristischen Personen, Einzelpersonen ebenso wie foodsharing-Ortsgruppen (darin eingeschlossen sind die Ortsvereine), verpflichten sich, folgende Grundsätze bei ihrem Engagement für foodsharing einzuhalten:  
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* 1. Lebensmittel und andere überschüssige Waren dürfen nur unentgeltlich, ohne jede Gegenleistung, weitergegeben werden.
 
* 1. Lebensmittel und andere überschüssige Waren dürfen nur unentgeltlich, ohne jede Gegenleistung, weitergegeben werden.
  
* 2. Dabei müssen die vom Bundesverband foodsharing e.V.* vorgegebenen Hygieneregeln und -vorschriften (Wiki) eingehalten werden.  
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* 2. Dabei müssen die vom Bundesverband foodsharing e.V. (1) vorgegebenen Hygieneregeln und -vorschriften (Wiki) eingehalten werden.  
  
 
* 3. Alle bei foodsharing Aktiven müssen sich an die aktuell bei foodsharing geltenden Regeln, Qualitäts- und Leistungsmerkmale halten.
 
* 3. Alle bei foodsharing Aktiven müssen sich an die aktuell bei foodsharing geltenden Regeln, Qualitäts- und Leistungsmerkmale halten.
  
 
=Grundsatz 2 - Umgang mit Geld=
 
=Grundsatz 2 - Umgang mit Geld=
Die Arbeit von foodsharing ist grundsätzlich ehrenamtlich. Sie kann – wenn möglich und notwendig – unterstützt werden durch unterschiedlich finanzierte und geförderte Mitarbeitende. Grundsätzlich gilt beim Umgang mit Geld das Prinzip: „So wenig wie möglich, so viel wie nötig“.
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Die Arbeit von foodsharing ist grundsätzlich ehrenamtlich. Sie kann – wenn möglich und notwendig – unterstützt werden durch unterschiedlich finanzierte und geförderte Mitarbeitende. Grundsätzlich gilt beim Umgang mit Geld das Prinzip: "So wenig wie möglich, so viel wie nötig".
 
   
 
   
 
Der Bundesverband und alle Ortsgruppen unterliegen dem Grundsatz der Transparenz.
 
Der Bundesverband und alle Ortsgruppen unterliegen dem Grundsatz der Transparenz.
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3. Die Ortsgruppen können ihre Mittel in erster Linie aus freiwilligen Beiträgen und Spenden decken. Zur Erfüllung der Vereinszwecke sind zusätzlich öffentliche Zuwendungen möglich.
 
3. Die Ortsgruppen können ihre Mittel in erster Linie aus freiwilligen Beiträgen und Spenden decken. Zur Erfüllung der Vereinszwecke sind zusätzlich öffentliche Zuwendungen möglich.
  
4. Bei der Annahme von Spendengeldern ist darauf zu achten, dass die Idee und der soziale Auftrag von foodsharing durch den/die Spender*in nicht geschädigt wird. Im Zweifelsfall entscheidet der Bundesverband foodsharing e.V.*.
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4. Bei der Annahme von Spendengeldern ist darauf zu achten, dass die Idee und der soziale Auftrag von foodsharing durch den/die Spender*in nicht geschädigt wird. Im Zweifelsfall entscheidet der Bundesverband foodsharing e.V.(1)
  
 
5. Eine Mitgliedschaft ohne Mitgliedsbeitrag muss in jedem foodsharing-Verein ohne jede Ausnahme möglich sein.
 
5. Eine Mitgliedschaft ohne Mitgliedsbeitrag muss in jedem foodsharing-Verein ohne jede Ausnahme möglich sein.
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1. Bei Unstimmigkeiten in der regionalen foodsharing-Arbeit, z. B. bei Vereinsneugründungen oder bei bereits bestehenden Ortsgruppen, sollte vorrangig eine einvernehmliche Lösung vor Ort angestrebt werden.
 
1. Bei Unstimmigkeiten in der regionalen foodsharing-Arbeit, z. B. bei Vereinsneugründungen oder bei bereits bestehenden Ortsgruppen, sollte vorrangig eine einvernehmliche Lösung vor Ort angestrebt werden.
  
2. Ist dies nicht möglich, ist der Bundesverband foodsharing e.V.* hinzuzuziehen, der dann Entscheidungsbefugnis erhält.
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2. Ist dies nicht möglich, ist der Bundesverband foodsharing e.V.(1) hinzuzuziehen, der dann Entscheidungsbefugnis erhält.
  
 
3. Die Ortsgruppen tauschen regional und überregional Informationen und Erfahrungen aus.
 
3. Die Ortsgruppen tauschen regional und überregional Informationen und Erfahrungen aus.
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1. Die Bezeichnung der Ortsgruppe ist grundsätzlich der nachgestellte Ortsname in Verbindung mit dem Namen „foodsharing“ und ggf. e.V., z.B. "foodsharing Berlin e.V."
 
1. Die Bezeichnung der Ortsgruppe ist grundsätzlich der nachgestellte Ortsname in Verbindung mit dem Namen „foodsharing“ und ggf. e.V., z.B. "foodsharing Berlin e.V."
  
2. Alle sich neu gründenden Ortsgruppen mit deren Namensgebung bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesverbandes foodsharing e.V.*.
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2. Alle sich neu gründenden Ortsgruppen mit deren Namensgebung bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesverbandes foodsharing e.V.(1)
  
3. Der Name „foodsharing“ ist schriftlich beim Bundesverband foodsharing e.V.* zu beantragen und wird ausschließlich an Ortsgruppen für konkrete foodsharing-Projekte vergeben.
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3. Der Name „foodsharing“ ist schriftlich beim Bundesverband foodsharing e.V.(1) zu beantragen und wird ausschließlich an Ortsgruppen für konkrete foodsharing-Projekte vergeben.
  
4. Das Logo des Bundesverbandes foodsharing e.V.* ist von jeder Ortsgruppe in Form und Farbe ohne jede Veränderung zu übernehmen. Ausnahmen können beim Bundesverband foodsharing e.V.* beantragt werden.
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4. Das Logo des Bundesverbandes foodsharing e.V.(1) ist von jeder Ortsgruppe in Form und Farbe ohne jede Veränderung zu übernehmen. Ausnahmen können beim Bundesverband foodsharing e.V.(1) beantragt werden.
  
 
=Grundsatz 6 - Umgang mit Konflikten=
 
=Grundsatz 6 - Umgang mit Konflikten=
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===Durchführungsbestimmungen:===
 
===Durchführungsbestimmungen:===
  
1. Streitigkeiten und Unstimmigkeiten sind zuerst intern anzusprechen und zu klären. Dabei gilt es, immer sachlich und höflich zu bleiben, einen kühlen Kopf zu bewahren und überlegt zu antworten. Kommt es zu keiner Einigung, entscheidet entsprechend die Ortsgruppe oder der Bundesverband foodsharing e.V.*.
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1. Streitigkeiten und Unstimmigkeiten sind zuerst intern anzusprechen und zu klären. Dabei gilt es, immer sachlich und höflich zu bleiben, einen kühlen Kopf zu bewahren und überlegt zu antworten. Kommt es zu keiner Einigung, entscheidet entsprechend die Ortsgruppe oder der Bundesverband foodsharing e.V.(1)
  
 
2. Im Konfliktfall und bei Verstößen entscheidet die jeweilige Schiedsstelle.
 
2. Im Konfliktfall und bei Verstößen entscheidet die jeweilige Schiedsstelle.
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=Grundsatz 8 - Einhaltung der Grundsätze=
 
=Grundsatz 8 - Einhaltung der Grundsätze=
  
1. Die foodsharing-Grundsätze sind Leitlinien zur Arbeit aller Foodsaver*innen und ihrer Ortsgruppen.
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1. Die foodsharing-Grundsätze sind Leitlinien zur Arbeit aller Foodsaver und ihrer Ortsgruppen.
 
Die Privatpersonen und Ortsgruppen erklären durch ihre Zustimmung die Anerkennung und Einhaltung der foodsharing-Grundsätze.
 
Die Privatpersonen und Ortsgruppen erklären durch ihre Zustimmung die Anerkennung und Einhaltung der foodsharing-Grundsätze.
  
2. Der Bundesverband foodsharing e.V.* achtet zukünftig auf die Einhaltung der foodsharing-Grundsätze.
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2. Der Bundesverband foodsharing e.V.(1) achtet zukünftig auf die Einhaltung der foodsharing-Grundsätze.
Bei Nichteinhaltung der foodsharing-Grundsätze beantragt der Bundesverband foodsharing e.V.* ein satzungsgemäßes Verfahren zur Aberkennung des Namens 'foodsharing' und ein Verfahren zum Ausschluss aus dem Bundesverband foodsharing e.V.(1)
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Bei Nichteinhaltung der foodsharing-Grundsätze beantragt der Bundesverband foodsharing e.V.(1) ein satzungsgemäßes Verfahren zur Aberkennung des Namens 'foodsharing' und ein Verfahren zum Ausschluss aus dem Bundesverband foodsharing e.V.(1)
  
 
:(1)Der foodsharing e.V. übernimmt die Aufgaben des noch zu gründenden Bundesverbands foodsharing e.V., bis dieser sich aus den Ortsvereinen gegründet hat.
 
:(1)Der foodsharing e.V. übernimmt die Aufgaben des noch zu gründenden Bundesverbands foodsharing e.V., bis dieser sich aus den Ortsvereinen gegründet hat.

Version vom 4. September 2018, 00:25 Uhr

Die Grundsätze wurden über mehrere Jahre erarbeitet, anfänglich durch das Orga-Team, danach durch den erweiterten Vorstand des foodsharing e.V., und sind als "Kleinster gemeinsamer Nenner" von foodsharing zu verstehen. Sie enthalten keine neuen Vorschriften, sondern fassen die Kernidee unserer Bewegung zusammen. In der Zukunft werden alle den Grundsätzen, ähnlich wie aktuell der Rechtsvereinbarung, zustimmen müssen (dies bedarf noch der IT-technischen Umsetzung). Sie können später durch den noch zu gründen Bundesverband geändert und an die Bedürfnisse der Community angepasst werden.(1)

Alle unter dem Namen foodsharing auftretenden juristischen Personen, Einzelpersonen ebenso wie foodsharing-Ortsgruppen (darin eingeschlossen sind die Ortsvereine), verpflichten sich, folgende Grundsätze bei ihrem Engagement für foodsharing einzuhalten:


Grundsatz 1 - Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung

foodsharing verfolgt in erster Linie einen Nachhaltigkeitsanspruch und legt damit den Fokus nicht darauf, wer die Lebensmittel bzw. Waren konsumiert, sondern dass diese nicht im Müll landen. Deshalb rettet foodsharing überschüssige Lebensmittel und andere überschüssige Waren vor dem Wegwerfen und verteilt sie sowohl an bedürftige wie nicht bedürftige Personen, Gruppen und Einrichtungen. Dabei dürfen Aktive (Foodsaver*innen) einen Teil der geretteten Waren zum Selbstverzehr nutzen.

Durchführungsbestimmungen:

  • 1. Lebensmittel und andere überschüssige Waren dürfen nur unentgeltlich, ohne jede Gegenleistung, weitergegeben werden.
  • 2. Dabei müssen die vom Bundesverband foodsharing e.V. (1) vorgegebenen Hygieneregeln und -vorschriften (Wiki) eingehalten werden.
  • 3. Alle bei foodsharing Aktiven müssen sich an die aktuell bei foodsharing geltenden Regeln, Qualitäts- und Leistungsmerkmale halten.

Grundsatz 2 - Umgang mit Geld

Die Arbeit von foodsharing ist grundsätzlich ehrenamtlich. Sie kann – wenn möglich und notwendig – unterstützt werden durch unterschiedlich finanzierte und geförderte Mitarbeitende. Grundsätzlich gilt beim Umgang mit Geld das Prinzip: "So wenig wie möglich, so viel wie nötig".

Der Bundesverband und alle Ortsgruppen unterliegen dem Grundsatz der Transparenz.

Durchführungsbestimmungen:

1. Die Ortsgruppen sind selbstlos tätig. Sie verfolgen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

3. Die Ortsgruppen können ihre Mittel in erster Linie aus freiwilligen Beiträgen und Spenden decken. Zur Erfüllung der Vereinszwecke sind zusätzlich öffentliche Zuwendungen möglich.

4. Bei der Annahme von Spendengeldern ist darauf zu achten, dass die Idee und der soziale Auftrag von foodsharing durch den/die Spender*in nicht geschädigt wird. Im Zweifelsfall entscheidet der Bundesverband foodsharing e.V.(1)

5. Eine Mitgliedschaft ohne Mitgliedsbeitrag muss in jedem foodsharing-Verein ohne jede Ausnahme möglich sein.

6. Notwendige Aufwendungen für Inhaber von Ämtern zur Erfüllung ihrer Aufgaben können erstattet werden. Darüber hinaus können Tätigkeiten nur im Rahmen von Ehrenamtspauschalen vergütet werden.

7. Finanz- und Tätigkeitsberichte sollen jährlich online transparent einsehbar sein.

8. Der Zugang zur foodsharing-Plattform ist und bleibt kostenlos.

Grundsatz 3 - Politik und Toleranz

foodsharing arbeitet unabhängig von politischen Parteien und Konfessionen.

foodsharing verteilt Lebensmittel an alle Menschen. Ausgrenzung, Rassismus, Sexismus und Diskriminierung in jeglicher Form werden ebenso wenig toleriert wie Belästigungen, Beleidigungen, Beschimpfungen, Diffamierung und faschistische oder rassistische Äußerungen.

Grundsatz 4 - Kooperation und Zusammenarbeit

Die Arbeit der Ortsgruppen von foodsharing steht überwiegend im lokalen Bezug. Die Ortsgruppen respektieren die Bezirksgrenzen, sollten eng und gut zusammenarbeiten, ohne miteinander zu konkurrieren .

Durchführungsbestimmungen:

1. Bei Unstimmigkeiten in der regionalen foodsharing-Arbeit, z. B. bei Vereinsneugründungen oder bei bereits bestehenden Ortsgruppen, sollte vorrangig eine einvernehmliche Lösung vor Ort angestrebt werden.

2. Ist dies nicht möglich, ist der Bundesverband foodsharing e.V.(1) hinzuzuziehen, der dann Entscheidungsbefugnis erhält.

3. Die Ortsgruppen tauschen regional und überregional Informationen und Erfahrungen aus.

4. Alle Ortsgruppen helfen einander mit dem Ziel, die lokale foodsharing-Arbeit wirkungsvoll zu unterstützen.

Grundsatz 5 - foodsharing-Namensnutzung

Die Wort-Bild-Marke 'foodsharing' ist als eingetragenes Markenzeichen durch den Bundesverband foodsharing e.V.* rechtlich geschützt.

Durchführungsbestimmungen:

1. Die Bezeichnung der Ortsgruppe ist grundsätzlich der nachgestellte Ortsname in Verbindung mit dem Namen „foodsharing“ und ggf. e.V., z.B. "foodsharing Berlin e.V."

2. Alle sich neu gründenden Ortsgruppen mit deren Namensgebung bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesverbandes foodsharing e.V.(1)

3. Der Name „foodsharing“ ist schriftlich beim Bundesverband foodsharing e.V.(1) zu beantragen und wird ausschließlich an Ortsgruppen für konkrete foodsharing-Projekte vergeben.

4. Das Logo des Bundesverbandes foodsharing e.V.(1) ist von jeder Ortsgruppe in Form und Farbe ohne jede Veränderung zu übernehmen. Ausnahmen können beim Bundesverband foodsharing e.V.(1) beantragt werden.

Grundsatz 6 - Umgang mit Konflikten

Streitigkeiten unter Foodsaver*innen, unter Ortsgruppen und im Netzwerk werden nicht öffentlich ausgetragen.

Durchführungsbestimmungen:

1. Streitigkeiten und Unstimmigkeiten sind zuerst intern anzusprechen und zu klären. Dabei gilt es, immer sachlich und höflich zu bleiben, einen kühlen Kopf zu bewahren und überlegt zu antworten. Kommt es zu keiner Einigung, entscheidet entsprechend die Ortsgruppe oder der Bundesverband foodsharing e.V.(1)

2. Im Konfliktfall und bei Verstößen entscheidet die jeweilige Schiedsstelle.

Grundsatz 7 - Verlässlichkeit und Qualität

foodsharing steht für Qualität der organisatorischen Abläufe des Lebensmittelrettens und der absoluten Verlässlichkeit bei der Abholung und Verteilung der Lebensmittel.

Durchführungsbestimmungen:

1. Damit Qualität und Verlässlichkeit einheitlich sichergestellt werden können, sollen die im Wiki festgelegten Grundsätze und Verhaltensregeln Anwendung finden.

2. Die Ortsgruppen sind dazu aufgefordert, den Wissenstransfer zwischen Wiki und Foodsaver*innen zu gewähren.

Grundsatz 8 - Einhaltung der Grundsätze

1. Die foodsharing-Grundsätze sind Leitlinien zur Arbeit aller Foodsaver und ihrer Ortsgruppen. Die Privatpersonen und Ortsgruppen erklären durch ihre Zustimmung die Anerkennung und Einhaltung der foodsharing-Grundsätze.

2. Der Bundesverband foodsharing e.V.(1) achtet zukünftig auf die Einhaltung der foodsharing-Grundsätze. Bei Nichteinhaltung der foodsharing-Grundsätze beantragt der Bundesverband foodsharing e.V.(1) ein satzungsgemäßes Verfahren zur Aberkennung des Namens 'foodsharing' und ein Verfahren zum Ausschluss aus dem Bundesverband foodsharing e.V.(1)

(1)Der foodsharing e.V. übernimmt die Aufgaben des noch zu gründenden Bundesverbands foodsharing e.V., bis dieser sich aus den Ortsvereinen gegründet hat.