Bestätigung über Lebensmittelzuwendungen für Betriebe: Unterschied zwischen den Versionen

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Am besten wird es direkt beim Betrieb aufbewahrt und bei jeder Abholung von den abholenden Foodsavern ausgefüllt.
 
Am besten wird es direkt beim Betrieb aufbewahrt und bei jeder Abholung von den abholenden Foodsavern ausgefüllt.
  
[https://drive.google.com/file/d/1_B9a9hHZSinaOLR8thASBOzi35bKdieX FoS-Bezirk - 4.03a Liste Lebensmittelabfälle gemäß GewAbfV]
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[https://drive.google.com/file/d/1M_xd4fk7gK0YSHY4YEDtmau7zrg68mhq FoS-Bezirk - 4.03a Liste Lebensmittelabfälle gemäß GewAbfV]
  
 
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Version vom 1. Februar 2019, 00:04 Uhr

Bestätigungen für die Betriebe zur Abgabe an das Finanzamt

Lebensmittelbetriebe möchten manchmal eine Bescheinigung für das Finanzamt darüber, dass sie Ausschussware an die Foodsaver abgeben. Sie möchten damit sichergehen, dass nicht der Anschein erweckt wird, sie würden diese Lebensmittel schwarz verkaufen. Hier findest du die Vorlage für den Betrieb:

Bestätigung über Lebensmittelzuwendungen: pdf, doc

Bestätigungen für die Betriebe nach Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)

Gemäß der Novelle der Gewerbeabfallverordnung vom Juli 2017 sind alle Lebensmittelbetriebe verpflichtet, den Verbleib ihrer abgeschriebenen Lebensmittel (ihres Mülls) zu dokumentieren. Dafür kann von uns das folgende Formular verwendet werden.
Am besten wird es direkt beim Betrieb aufbewahrt und bei jeder Abholung von den abholenden Foodsavern ausgefüllt.

FoS-Bezirk - 4.03a Liste Lebensmittelabfälle gemäß GewAbfV