Satzung und Verein - FAQ: Unterschied zwischen den Versionen
NicoH (Diskussion | Beiträge) |
NicoH (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 17: | Zeile 17: | ||
Es gibt aber nur 2 Unterschiede: Erstens sind Gastmitglieder nicht stimmberechtigt. Zweitens werden alle Foodsaver*innen in ihrem Stammbezirk verwaltet (d.h. wo sie ordentliches Mitglied sind, falls es dort einen Verein gibt).<br> | Es gibt aber nur 2 Unterschiede: Erstens sind Gastmitglieder nicht stimmberechtigt. Zweitens werden alle Foodsaver*innen in ihrem Stammbezirk verwaltet (d.h. wo sie ordentliches Mitglied sind, falls es dort einen Verein gibt).<br> | ||
Das soll erstens dazu dienen, dass einzelne Foodsaver*innen nicht gezielt Einfluss bekommen können, indem sie in mehreren Vereinen wahlberechtigt und wählbar sind. Zweitens vereinfacht es vieles, wenn es einen eindeutigen Bezirk gibt, der für jemanden zuständig ist.<br> | Das soll erstens dazu dienen, dass einzelne Foodsaver*innen nicht gezielt Einfluss bekommen können, indem sie in mehreren Vereinen wahlberechtigt und wählbar sind. Zweitens vereinfacht es vieles, wenn es einen eindeutigen Bezirk gibt, der für jemanden zuständig ist.<br> | ||
+ | |||
+ | ===Gastmitglieder=== | ||
+ | ''Wie stelle ich fest ob das Gastmitglied in einem anderen Bezirk wirklich ordentliches Mitglied und versichert ist?<br> | ||
+ | Muss man Gastmitglieder am Ende des Befristungszeitraums entfernen?''<br> | ||
+ | Zuerst - vermutlich wird eine Versicherung im einen Bezirk eventuell nicht für den anderen gelten. Vorsichtshalber sollten wir im Moment Gastmitglieder im eigenen Bezirk nochmal mitversichern. (Da kann sich unser Erkenntnisstand aber auch noch ändern.) | ||
+ | Gastmitglied kann werden, wer woanders ordentliches Mitglied ist. Das braucht man nicht prüfen. Das wird auf dem Aufnahmeantrag abgefragt. Macht jemand falsche Angaben, dann ist der Aufnahmeantrag unwirksam. Die Person ist dann gar nicht Mitglied, folglich nicht über den Verein versichert. Das ist dann das Problem dieser Person. Es könnte sogar gewisse strafbare Tatbestände erfüllen. | ||
+ | Die Befristung: auf dem Aufnahmeantrag kann eingetragen werden, ob die Gastmitgliedschaft befristet sein soll oder nicht. Wenn befristet, dann ist die Person nach einem Jahr automatisch nicht mehr Mitglied, außer wenn sie einen neuen Aufnahmeantrag stellt. Wenn nicht befristet, dann bleibt die Person einfach Mitglied. | ||
+ | Die Möglichkeit zur Befristung soll keine Pflicht für den Verein erzeugen, sondern eine Chance sein, Mitglieder aus der Liste zu streichen, die nur für kurze Zeit im Bezirk waren. |
Version vom 17. September 2017, 01:18 Uhr
In diesem Wiki-Artikel sammeln wir eure Fragen zur Mustersatzung und zu den Folgen für foodsharing-Bezirksvereine. Die Antworten stammen von der Vereins-AG (verein@lebensmittelretten.de) und sind jeweils von 2 Mitgliedern gemeinsam verfasst worden.
Fragen zum Thema "Mitglieder"
Nicht-Vereinsmitglieder, Foodsaver*innen aus anderen Bezirken
Können Nicht-Vereinsmitglieder abholen? Müssen Foodsaver*innen aus anderen Bezirken Gastmitglied sein?
Jeder Bezirk kann das für sich entscheiden. Aber es ist möglicherweise nicht klug, Abholungen ohne (Gast-) Mitgliedschaft zuzulassen. Denn wenn ein*e Foodsaver*in nicht Mitglied des Vereins ist, kann der Verein für ihn/sie keine Haftpflichtversicherung abschließen. Er/Sie ist dann auf eigene Gefahr unterwegs, d.h. er/sie haftet für weitergegebene Lebensmittel, für im Betrieb verursachte Schäden, ist für eigene Unfälle nicht versichert.
Es besteht eine große Gefahr, dass die private Haftpflichtversicherung in so einem Fall nicht zahlt, weil sie argumentiert, dass die Aktivität ja für einen Verein geschehen ist.
Die Mitgliedschaft in einem Verein im anderen Bezirk reicht vermutlich nicht aus, weil dessen Haftpflichtversicherung eventuell nur für Kooperationen haftet, die der andere Verein geschlossen hat - also nur im anderen Bezirk. (Da kann sich unser Erkenntnisstand aber auch noch ändern.)
Mehrfach-Mitgliedschaften
Kann man unbegrenzt in verschiedenen foodsharing-Bezirksvereinen ordentliches Mitglied sein?
Nein. Man darf nur in einem einzigen Bezirk ordentliches Mitglied sein, in allen anderen Gastmitglied.
Es gibt aber nur 2 Unterschiede: Erstens sind Gastmitglieder nicht stimmberechtigt. Zweitens werden alle Foodsaver*innen in ihrem Stammbezirk verwaltet (d.h. wo sie ordentliches Mitglied sind, falls es dort einen Verein gibt).
Das soll erstens dazu dienen, dass einzelne Foodsaver*innen nicht gezielt Einfluss bekommen können, indem sie in mehreren Vereinen wahlberechtigt und wählbar sind. Zweitens vereinfacht es vieles, wenn es einen eindeutigen Bezirk gibt, der für jemanden zuständig ist.
Gastmitglieder
Wie stelle ich fest ob das Gastmitglied in einem anderen Bezirk wirklich ordentliches Mitglied und versichert ist?
Muss man Gastmitglieder am Ende des Befristungszeitraums entfernen?
Zuerst - vermutlich wird eine Versicherung im einen Bezirk eventuell nicht für den anderen gelten. Vorsichtshalber sollten wir im Moment Gastmitglieder im eigenen Bezirk nochmal mitversichern. (Da kann sich unser Erkenntnisstand aber auch noch ändern.)
Gastmitglied kann werden, wer woanders ordentliches Mitglied ist. Das braucht man nicht prüfen. Das wird auf dem Aufnahmeantrag abgefragt. Macht jemand falsche Angaben, dann ist der Aufnahmeantrag unwirksam. Die Person ist dann gar nicht Mitglied, folglich nicht über den Verein versichert. Das ist dann das Problem dieser Person. Es könnte sogar gewisse strafbare Tatbestände erfüllen.
Die Befristung: auf dem Aufnahmeantrag kann eingetragen werden, ob die Gastmitgliedschaft befristet sein soll oder nicht. Wenn befristet, dann ist die Person nach einem Jahr automatisch nicht mehr Mitglied, außer wenn sie einen neuen Aufnahmeantrag stellt. Wenn nicht befristet, dann bleibt die Person einfach Mitglied.
Die Möglichkeit zur Befristung soll keine Pflicht für den Verein erzeugen, sondern eine Chance sein, Mitglieder aus der Liste zu streichen, die nur für kurze Zeit im Bezirk waren.