Foodsharing e.V. und dessen Vorstand: Unterschied zwischen den Versionen
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(Eingliederung der FAQ an den Vorstand https://foodsharing.de/?page=bezirk&bid=360&sub=forum&tid=181272) |
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− | == | + | ==Wie begründet sich der foodsharing e.V.?== |
− | Der Verein | + | Der foodsharing e.V. ist Initiator und Betreiber der Webseite foodsharing.de und hat zusammen mit dem damaligen Orgateam von Lebensmittelretten.de die foodsharing-Bewegung ins Leben gerufen. Beide Gruppierungen sind 2014 zu foodsharing fusioniert, wie wir es heute kennen. |
+ | Wie auch in dessen Satzung nachzulesen ist, setzt sich der aktuelle foodsharing Verein für eine erhebliche Reduzierung der Lebensmittelverschwendung ein. Dies geschieht einerseits dadurch, dass er es über die Website möglich macht, dass Privatpersonen nicht mehr benötigte, aber durchaus noch verzehrbare Lebensmittel in Essenskörben und über die bekannten Fair-Teiler anbieten können. Andererseits ermöglicht er, dass die Foodsharing-Community das Lebensmittelretten und Weitergeben sowie die damit nötige Infra- und Kommunikationsstruktur über die Webseite organisieren kann. | ||
+ | Der Verein unterstützt überdies, in Zusammenarbeit mit der Polka-AG und anderen überregional tätigen AGs, andere Initiativen, Organisationen und Unternehmen, um langfristig Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. Gemeinsam mit diesen macht er Lobby- und Kampagnenarbeit und betreibt als gemeinnütziger Träger Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit. Dadurch fördert er einen nachhaltigen Wandel in Politik und Gesellschaft bezüglich des Umgangs mit Lebensmitteln. Idealziel ist, dass sich der Verein respektive foodsharing durch seine erfolgreiche Arbeit selbst abschafft. | ||
− | + | ==Wer ist Vereinsmitglied, kann die Mitgliedschaft transparent eingesehen werden und wenn ja, wo?== | |
+ | Vereinsmitglied ist, wer in den Verein aufgenommen worden ist. Zu den Vereinsmitgliedern zählen hauptsächlich die Gründungsmitglieder oder Personen, die in der Vergangenheit im Orgateam oder Vorstand tätig waren und z.B. nach dem Ausscheiden aus dem Vorstand weiterhin im Verein verblieben sind. Aber auch beispielsweise Personen aus anderen Vereinen oder Initiativen, mit denen wir eng zusammenarbeiten, wie zum Beispiel der Bundestafel. | ||
+ | Die Mitgliederliste ist aus vereins- und datenschutzrechtlichen Gründen nicht einsehbar. | ||
− | == | + | == Wie ist der Zugang zu ihm geregelt? Wie kann man Vereinsmitglied werden? Welche Kriterien gibt es für die Aufnahme? Wer entscheidet über die Aufnahme? Was machen die Vereinsmitglieder, die nicht im Vorstand arbeiten? Wofür sind sie da?== |
− | Die Mitglieder stehen in | + | Die Mitgliedschaft ist wie bei den meisten anderen Vereinen geregelt: Wer Mitglied werden möchte, kann einen Antrag stellen oder der Verein lädt zur Mitgliedschaft bzw. Vorstandsarbeit ein. Der Vorstand ist befugt, Mitglieder aufzunehmen. Dies kann aber auch auf einer Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Vereinsvorstand ist seinen Mitgliedern Rechenschaft schuldig und muss überdies von den Mitgliedern spätestens alle zwei Jahre entlastet werden. |
− | + | Grundsätzlich aber wurde schon bei der Gründung des Vereins darauf geachtet, dass die Mitgliederzahl gering bleibt, um den Vereinsapparat nicht unnötig aufzublasen. Aus der Community wurde von Beginn an signalisiert, dass eine Vereinsmitgliedschaft nicht als erstrebenswert angesehen wird. Als das ehemalige Orgateam in den Verein eintrat, kam erneut die Überlegung auf, ob nicht alle, die sich für foodsharing engagieren, Mitglied im Verein werden sollen bzw. ihnen diese Möglichkeit offen stehen sollten. Aber auch in dieser Situation wurde gemeinsam erneut entschieden, die Mitgliederzahl gering zu halten, um nicht Gefahr zu laufen, einen gewaltigen Verwaltungsapparat aufbauen zu müssen, der nicht nur erhebliche finanzielle Ausgaben für Personal zur Folge gehabt hätte, sondern auch zwangsläufig eine starke Hierarchie. Als seitens des Vereins beschlossen worden ist, seine Tätigkeiten auf wenige, vor allem rechtliche und politische Tätigkeiten zu reduzieren, ist auch beschlossen worden, nur noch Mitglieder aufzunehmen, die sich in den Vorstand wählen lassen wollen. Dabei wurde auch ins Auge gefasst, den Vorstand so klein wie möglich zu halten, da viele Aufgaben, die der Verein vorher ausgeführt hat bzw. an denen er beteiligt war, nicht mehr ausführen möchte, damit sich foodsharing als Community verstärkt selbst organisieren kann. | |
− | + | Für den Verein bzw. Vorstand bedeutet das, | |
+ | dass er sich verkleinert, um Entscheidungslegitimität in vielen Bereichen noch eindeutiger bei der Community zu platzieren, zur Förderung subsidiärer Strukturen. | ||
+ | dass er zukünftig als überregionale Arbeitsgruppe mit klar definierten Aufgaben fungiert. | ||
+ | dass die dann noch verbleibende „Vereins-Arbeitsgruppe“ soweit wie möglich seine Entscheidungsfunktion abgibt bzw. mit überregionalen AGs teilt und als Kernaufgabe die folgenden Funktionen und Entscheidungskompetenzen ausführt: | ||
+ | Schatzmeisteramt | ||
+ | Rechtliches: Verträge, Datenschutz, Rechtsvereinbarung, Versicherungen, Anstellungen, juristische Streitigkeiten | ||
+ | Organisatorisches: interne Vereinsorganisation, Umsetzung von beschlossenen Hausverboten, Post an den Verein bzw. den Vorstand | ||
+ | Wahrung der Grundsätze: also vor allem, dass foodsharing jetzt und auch langfristig gemeinnützig, unkommerziell und kostenlos zugänglich bleibt. | ||
+ | Siehe dazu auch den Post zur Vorstands-internen Umstrukturierung vom 23.12.2020 : https://foodsharing.de/?page=bezirk&bid=392&sub=forum&tid=121686 | ||
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+ | ==Wie bildet sich theoretisch als auch in der praktischen Umsetzung der Vorstand? Wer wählt den Vorstand und wie laufen die Wahlen ab? Welcher Rhythmus?== | ||
+ | Der Vorstand wird mindestens alle zwei Jahre von den Mitgliedern des Vereins gewählt. Wenn Vorstandsmitglieder ausscheiden, sucht der Vorstand Personen, die genau die wegfallenden Aufgaben übernehmen können und spricht diese bzgl. einer Aufgabenübernahme an. | ||
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+ | ==Was für Aufgaben übernimmt der Verein? Und wie sind die Aufgaben verteilt und wer ist wofür Ansprechpartner?== | ||
+ | Dies ist transparent über die AG-Beschreibung des Vereins einzusehen, siehe unter “foodsharing eV - gemeinn. überreg. Verein” in der Gruppenübersicht: https://foodsharing.de/?page=groups . | ||
+ | Intern haben wir die Verantwortlichkeiten folgendermaßen aufgeteilt: | ||
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+ | SCHATZMEISTER-AMT (inkl. Buchhaltung, Kassenbericht, Steuererklärung, Spendenbescheinigungen, Bankkommunikation, etc.): Melinda | ||
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+ | FINANZ-VERGABE (nach den Guidelines der AG "Finanzplanung"): Melinda, Kristijan, Stefan | ||
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+ | RECHTLICHES: | ||
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+ | Verträge unterschreiben: Frank, Anja | ||
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+ | Datenschutzbeauftragter: Jörg | ||
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+ | Versicherungen: Stefan, Frank | ||
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+ | VEREINSPERSONALKOSTEN: | ||
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+ | Buchhaltung/Abwicklung/Krankenkasse+Personalverträge: Melinda | ||
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+ | Kostenstellen-Verwaltung zu Fundsharern, Akademie-Honoraren, etc.: Stefan, Kristijan | ||
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+ | ORGANISATORISCHES: | ||
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+ | Team-Orga/Mitglieder-+Beirats-Verwaltung: Elena | ||
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+ | Orga Vereinsregister: Frank, Anja | ||
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+ | Vereins-Post: Frank | ||
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+ | Orga formaler MVs plus Kassenprüfer: Stefan | ||
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+ | Umsetzung Hausverbote: Frank | ||
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+ | Plattform Orgarechte-Verwaltung: Anja, Kristijan, Stefan | ||
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+ | jährlicher foodsharing-Tätigkeitsbericht: Miriam | ||
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+ | Für weitere Aufgabengebiete ist der Vorstand des foodsharing e.V.s soweit sinnvoll und umsetzbar nicht (mehr) zuständig. Viele weitere Aufgabengebiete, Entscheidungsbefugnisse und Verantwortlichkeiten wurden an andere überregionale Arbeitsgruppen übertragen. Damit erhoffen wir uns, wo möglich, eine breitere Mitarbeit innerhalb der überregional Aktiven und eine transparentere Zusammenarbeit in der foodsharing Community. | ||
+ | Einzelne Team-Portraits des Vorstandsgremiums finden sich hier: https://foodsharing.de/team | ||
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+ | ==Wie gestalten sich die Vorstands- bzw. Vereinssitzungen sowie deren Entscheidungsfindungen?== | ||
+ | Der Vorstand trifft sich, wenn es keine Gründe für außerordentliche Vorstandstreffen gibt, alle 14 Tage online. Für jede Sitzung gibt es eine Agenda und ein Protokoll. Bei allen Themen, mit denen sich der Vorstand beschäftigt, steht am Anfang immer die Frage, ob es überhaupt in den Entscheidungsbereich des Vorstands fällt oder das Thema nicht in den Kompetenzbereich einer überregional tätigen AG fällt und an diese dann abgegeben wird. Bei Entscheidungsfindungen ist der Vorstand stets bemüht, eine Lösung zu finden, die von allen Vorstandsmitgliedern getragen oder aber zumindest toleriert wird. In besonders strittigen Fällen wird konsensiert, damit Entscheidungen auf lange Sicht Bestand haben. | ||
==Erfolge== | ==Erfolge== | ||
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Die Satzung des Vereins ist im [https://foodsharing.de/impressum Impressum] zu finden. | Die Satzung des Vereins ist im [https://foodsharing.de/impressum Impressum] zu finden. | ||
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Version vom 4. November 2022, 09:51 Uhr
Wiki-Artikel-Typ: 2 (Info-Artikel)
Der Verein als “Möglich-Macher”: mit einem e.V. im Rücken werden wir von außen ernster genommen, können politisch mehr erreichen und Bündnissen beitreten. Darüber hinaus ist nur so die explosionsartig gewachsene Seite foodsharing.de mit allen Haftungsrisiken tragbar: niemand haftet persönlich. Der schlank gehaltene Verein versteht sich nicht als Dachverein, sondern als Förderer und Träger der foodsharing-Bewegung.
Wie genau wir funktionieren, erfährst Du in diesem Artikel.
Wie begründet sich der foodsharing e.V.?
Der foodsharing e.V. ist Initiator und Betreiber der Webseite foodsharing.de und hat zusammen mit dem damaligen Orgateam von Lebensmittelretten.de die foodsharing-Bewegung ins Leben gerufen. Beide Gruppierungen sind 2014 zu foodsharing fusioniert, wie wir es heute kennen. Wie auch in dessen Satzung nachzulesen ist, setzt sich der aktuelle foodsharing Verein für eine erhebliche Reduzierung der Lebensmittelverschwendung ein. Dies geschieht einerseits dadurch, dass er es über die Website möglich macht, dass Privatpersonen nicht mehr benötigte, aber durchaus noch verzehrbare Lebensmittel in Essenskörben und über die bekannten Fair-Teiler anbieten können. Andererseits ermöglicht er, dass die Foodsharing-Community das Lebensmittelretten und Weitergeben sowie die damit nötige Infra- und Kommunikationsstruktur über die Webseite organisieren kann. Der Verein unterstützt überdies, in Zusammenarbeit mit der Polka-AG und anderen überregional tätigen AGs, andere Initiativen, Organisationen und Unternehmen, um langfristig Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. Gemeinsam mit diesen macht er Lobby- und Kampagnenarbeit und betreibt als gemeinnütziger Träger Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit. Dadurch fördert er einen nachhaltigen Wandel in Politik und Gesellschaft bezüglich des Umgangs mit Lebensmitteln. Idealziel ist, dass sich der Verein respektive foodsharing durch seine erfolgreiche Arbeit selbst abschafft.
Wer ist Vereinsmitglied, kann die Mitgliedschaft transparent eingesehen werden und wenn ja, wo?
Vereinsmitglied ist, wer in den Verein aufgenommen worden ist. Zu den Vereinsmitgliedern zählen hauptsächlich die Gründungsmitglieder oder Personen, die in der Vergangenheit im Orgateam oder Vorstand tätig waren und z.B. nach dem Ausscheiden aus dem Vorstand weiterhin im Verein verblieben sind. Aber auch beispielsweise Personen aus anderen Vereinen oder Initiativen, mit denen wir eng zusammenarbeiten, wie zum Beispiel der Bundestafel. Die Mitgliederliste ist aus vereins- und datenschutzrechtlichen Gründen nicht einsehbar.
Wie ist der Zugang zu ihm geregelt? Wie kann man Vereinsmitglied werden? Welche Kriterien gibt es für die Aufnahme? Wer entscheidet über die Aufnahme? Was machen die Vereinsmitglieder, die nicht im Vorstand arbeiten? Wofür sind sie da?
Die Mitgliedschaft ist wie bei den meisten anderen Vereinen geregelt: Wer Mitglied werden möchte, kann einen Antrag stellen oder der Verein lädt zur Mitgliedschaft bzw. Vorstandsarbeit ein. Der Vorstand ist befugt, Mitglieder aufzunehmen. Dies kann aber auch auf einer Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Vereinsvorstand ist seinen Mitgliedern Rechenschaft schuldig und muss überdies von den Mitgliedern spätestens alle zwei Jahre entlastet werden. Grundsätzlich aber wurde schon bei der Gründung des Vereins darauf geachtet, dass die Mitgliederzahl gering bleibt, um den Vereinsapparat nicht unnötig aufzublasen. Aus der Community wurde von Beginn an signalisiert, dass eine Vereinsmitgliedschaft nicht als erstrebenswert angesehen wird. Als das ehemalige Orgateam in den Verein eintrat, kam erneut die Überlegung auf, ob nicht alle, die sich für foodsharing engagieren, Mitglied im Verein werden sollen bzw. ihnen diese Möglichkeit offen stehen sollten. Aber auch in dieser Situation wurde gemeinsam erneut entschieden, die Mitgliederzahl gering zu halten, um nicht Gefahr zu laufen, einen gewaltigen Verwaltungsapparat aufbauen zu müssen, der nicht nur erhebliche finanzielle Ausgaben für Personal zur Folge gehabt hätte, sondern auch zwangsläufig eine starke Hierarchie. Als seitens des Vereins beschlossen worden ist, seine Tätigkeiten auf wenige, vor allem rechtliche und politische Tätigkeiten zu reduzieren, ist auch beschlossen worden, nur noch Mitglieder aufzunehmen, die sich in den Vorstand wählen lassen wollen. Dabei wurde auch ins Auge gefasst, den Vorstand so klein wie möglich zu halten, da viele Aufgaben, die der Verein vorher ausgeführt hat bzw. an denen er beteiligt war, nicht mehr ausführen möchte, damit sich foodsharing als Community verstärkt selbst organisieren kann. Für den Verein bzw. Vorstand bedeutet das, dass er sich verkleinert, um Entscheidungslegitimität in vielen Bereichen noch eindeutiger bei der Community zu platzieren, zur Förderung subsidiärer Strukturen. dass er zukünftig als überregionale Arbeitsgruppe mit klar definierten Aufgaben fungiert. dass die dann noch verbleibende „Vereins-Arbeitsgruppe“ soweit wie möglich seine Entscheidungsfunktion abgibt bzw. mit überregionalen AGs teilt und als Kernaufgabe die folgenden Funktionen und Entscheidungskompetenzen ausführt: Schatzmeisteramt Rechtliches: Verträge, Datenschutz, Rechtsvereinbarung, Versicherungen, Anstellungen, juristische Streitigkeiten Organisatorisches: interne Vereinsorganisation, Umsetzung von beschlossenen Hausverboten, Post an den Verein bzw. den Vorstand Wahrung der Grundsätze: also vor allem, dass foodsharing jetzt und auch langfristig gemeinnützig, unkommerziell und kostenlos zugänglich bleibt. Siehe dazu auch den Post zur Vorstands-internen Umstrukturierung vom 23.12.2020 : https://foodsharing.de/?page=bezirk&bid=392&sub=forum&tid=121686
Wie bildet sich theoretisch als auch in der praktischen Umsetzung der Vorstand? Wer wählt den Vorstand und wie laufen die Wahlen ab? Welcher Rhythmus?
Der Vorstand wird mindestens alle zwei Jahre von den Mitgliedern des Vereins gewählt. Wenn Vorstandsmitglieder ausscheiden, sucht der Vorstand Personen, die genau die wegfallenden Aufgaben übernehmen können und spricht diese bzgl. einer Aufgabenübernahme an.
Was für Aufgaben übernimmt der Verein? Und wie sind die Aufgaben verteilt und wer ist wofür Ansprechpartner?
Dies ist transparent über die AG-Beschreibung des Vereins einzusehen, siehe unter “foodsharing eV - gemeinn. überreg. Verein” in der Gruppenübersicht: https://foodsharing.de/?page=groups . Intern haben wir die Verantwortlichkeiten folgendermaßen aufgeteilt:
SCHATZMEISTER-AMT (inkl. Buchhaltung, Kassenbericht, Steuererklärung, Spendenbescheinigungen, Bankkommunikation, etc.): Melinda
FINANZ-VERGABE (nach den Guidelines der AG "Finanzplanung"): Melinda, Kristijan, Stefan
RECHTLICHES:
Verträge unterschreiben: Frank, Anja
Datenschutzbeauftragter: Jörg
Datenschutz Support: Kristijan, Frank
Klagen Abwicklung: Frank
Versicherungen: Stefan, Frank
VEREINSPERSONALKOSTEN:
Buchhaltung/Abwicklung/Krankenkasse+Personalverträge: Melinda
Kostenstellen-Verwaltung zu Fundsharern, Akademie-Honoraren, etc.: Stefan, Kristijan
ORGANISATORISCHES:
Team-Orga/Mitglieder-+Beirats-Verwaltung: Elena
Orga Vereinsregister: Frank, Anja
Vereins-Post: Frank
Orga formaler MVs plus Kassenprüfer: Stefan
Umsetzung Hausverbote: Frank
Plattform Orgarechte-Verwaltung: Anja, Kristijan, Stefan
jährlicher foodsharing-Tätigkeitsbericht: Miriam
Für weitere Aufgabengebiete ist der Vorstand des foodsharing e.V.s soweit sinnvoll und umsetzbar nicht (mehr) zuständig. Viele weitere Aufgabengebiete, Entscheidungsbefugnisse und Verantwortlichkeiten wurden an andere überregionale Arbeitsgruppen übertragen. Damit erhoffen wir uns, wo möglich, eine breitere Mitarbeit innerhalb der überregional Aktiven und eine transparentere Zusammenarbeit in der foodsharing Community. Einzelne Team-Portraits des Vorstandsgremiums finden sich hier: https://foodsharing.de/team
Wie gestalten sich die Vorstands- bzw. Vereinssitzungen sowie deren Entscheidungsfindungen?
Der Vorstand trifft sich, wenn es keine Gründe für außerordentliche Vorstandstreffen gibt, alle 14 Tage online. Für jede Sitzung gibt es eine Agenda und ein Protokoll. Bei allen Themen, mit denen sich der Vorstand beschäftigt, steht am Anfang immer die Frage, ob es überhaupt in den Entscheidungsbereich des Vorstands fällt oder das Thema nicht in den Kompetenzbereich einer überregional tätigen AG fällt und an diese dann abgegeben wird. Bei Entscheidungsfindungen ist der Vorstand stets bemüht, eine Lösung zu finden, die von allen Vorstandsmitgliedern getragen oder aber zumindest toleriert wird. In besonders strittigen Fällen wird konsensiert, damit Entscheidungen auf lange Sicht Bestand haben.
Erfolge
Gemeinsam haben wir viel erreicht: In der Anfangszeit war Lebensmittelverschwendung ein neues Thema im deutschsprachigen Raum. Deswegen lud der Bundestag Fachleute des foodsharing e.V. zu einer Ausschuss-Anhörung ein. Einige unserer Mitglieder reisen durch ganz Deutschland, um Vorträge über Lebensmittelverschwendung zu halten.
Die "Genießt Uns!"-Kampagne wurde von uns gestartet. Sie veranstaltete einen Wettbewerb für Unternehmen, die Vorreiter zur Wertschätzung von Lebensmitteln waren. Der Wettbewerb wurde überflüssig, als die Bundesregierung die gute Idee kopierte und den „Zu gut für die Tonne!“-Preis ausschrieb. foodsharing hat inzwischen nicht nur diesen Preis gewonnen, sondern auch weitere wie zum Beispiel den Greentec Award. Inzwischen hat sich "foodsharing" vor allem im deutschsprachigen Raum, aber auch international etabliert als Begriff für die Wertschätzung von Essen.
Geschichte
Der foodsharing e.V. mit Sitz in Köln wurde im Juni 2012 vom Filmemacher Valentin Thurn ("Taste The Waste") und weiteren Unterstützer*innen gegründet. Ende desselben Jahres ging die Seite foodsharing.de online mit Informationen über Lebensmittelverschwendung und der Möglichkeit, Lebensmittel über Essenskörbe zu teilen. 2014 fusionierte der foodsharing e.V. mit der Lebensmittelretten-Bewegung, die von Raphael Fellmer ins Leben gerufen wurde. Seitdem werden neben den Essenskörben auch das Retten und Abholen von Essen bei Lebensmittelbetrieben über foodsharing.de organisiert.
Weitere Details zur Geschichte und Entwicklung von foodsharing finden sich im Wiki-Artikel Geschichte von foodsharing.
Finanzierung
Momentan finanziert sich der gemeinnützige Verein ausschließlich über Spenden. Es gibt einen kleinen Kreis an Fördermitgliedern und einmalige Spenden. Der Verein haushaltet wie alle bei foodsharing nach dem Grundsatz “so viel Geld wie nötig und so wenig wie möglich”.
In den letzten Jahren war der größte Finanzposten immer das foodsharing-Festival. Ansonsten werden kleinere Summen für Fahrtkosten, Buchhaltungszwecke und einen einzigen Beschäftigten in einem Minijob verwendet. Wir haben allerdings schon lange die Notwendigkeit erkannt, bei der mittlerweile so massiv gewachsenen Community weitere bezahlte Stellen zu schaffen. Weitere Infos dazu findest du in diesem Post an die gesamte Community (interner Link!).
Seit Sommer 2018 sind wir außerdem Mitglied der Initiative "Transparente Zivilgesellschaft".
Die Satzung des Vereins ist im Impressum zu finden.
Artikel von: Vorstand foodsharing e.V. (Kontakt)
Letzte Überarbeitung am 12.02.2020