Wahlen: Unterschied zwischen den Versionen

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==Verfahren zur Bezirkswahl in Berlin als Beispiel==
 
==Verfahren zur Bezirkswahl in Berlin als Beispiel==
 
* Jeder verifizierte Foodsaver, der im Stammbezirk der zur Wahl stehenden Botschaftenden gemeldet und im Besitz eines gültigen Foodsaver-Ausweises ist, ist wahlberechtigt.
 
* Jeder verifizierte Foodsaver, der im Stammbezirk der zur Wahl stehenden Botschaftenden gemeldet und im Besitz eines gültigen Foodsaver-Ausweises ist, ist wahlberechtigt.
* Foodsaver anderer Bezirke sind prinzipiell nicht wahlberechtigt, es sei denn, es wurde zuvor über das Online-Forum des betroffenen Bezirks eine rechtzeitig öffentlich angekündigte, demokratische Abstimmung unter den Stammbezirks-Foodsavern durchgeführt, die eine Mehrheit zu abweichenden Regelungen (wie z.B. der Wahlberechtigung von Foodsavern mit Stammbezirk außerhalb des Wahlbezirks), ergibt.
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* Foodsaver anderer Bezirke sind prinzipiell nicht wahlberechtigt, es sei denn, es wurde zuvor über das Online-Forum des betroffenen Bezirks eine rechtzeitig öffentlich angekündigte, demokratische Abstimmung unter den Stammbezirks-Foodsavern durchgeführt, die eine Mehrheit zu abweichenden Regelungen (wie z.B. der Wahlberechtigung von Foodsavern mit Stammbezirk außerhalb des Wahlbezirks) ergibt.
* Die Foodsaver bringen ihren gültigen Ausweis zur Wahl mit und werden damit zunächst in einem Wahlregister vermerkt, damit sichergestellt ist, dass die Zahl der abgegeben Stimmen mit der Zahl der Wahlberechtigten übereinstimmt.
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* Die Foodsaver bringen ihren gültigen Ausweis zur Wahl mit und werden damit zunächst in einem Wahlregister vermerkt, damit sichergestellt ist, dass die Zahl der abgegebenen Stimmen mit der Zahl der Wahlberechtigten übereinstimmt.
 
* Dann erhalten sie zwei Briefumschläge, einer davon nummeriert, und ihren Wahlzettel mit den Namen aller Kandidat*innen. Pro Kandidat*in können sie jeweils zwischen JA/NEIN/ENTHALTUNG entscheiden.
 
* Dann erhalten sie zwei Briefumschläge, einer davon nummeriert, und ihren Wahlzettel mit den Namen aller Kandidat*innen. Pro Kandidat*in können sie jeweils zwischen JA/NEIN/ENTHALTUNG entscheiden.
 
* Der Wahlzettel wird ausgefüllt in den nicht-nummerierten Umschlag gesteckt, dieser dann in den nummerierten.
 
* Der Wahlzettel wird ausgefüllt in den nicht-nummerierten Umschlag gesteckt, dieser dann in den nummerierten.
 
* Bei der öffentlichen Auszählung wird die Anzahl der nummerierten Umschläge mit der Registrierungsliste abgeglichen. Danach werden alle nicht-nummerierten Umschläge aus den nummerierten herausgenommen und gemischt. Anschließend werden die Wahlzettel aus den (anonymisierten) Blanko-Umschlägen ausgezählt.
 
* Bei der öffentlichen Auszählung wird die Anzahl der nummerierten Umschläge mit der Registrierungsliste abgeglichen. Danach werden alle nicht-nummerierten Umschläge aus den nummerierten herausgenommen und gemischt. Anschließend werden die Wahlzettel aus den (anonymisierten) Blanko-Umschlägen ausgezählt.
* Gewählt ist der/die Kandidat*in, der/die eine einfachen Mehrheit erreicht, d.h. über 50% Ja-Stimmen auf sich vereint.
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* Gewählt ist der/die Kandidat*in, der/die eine einfache Mehrheit erreicht, d.h. über 50% Ja-Stimmen auf sich vereint.
* Im Regelfall arbeiten alle gewählten Kandidat*innen in einem Team zusammen. Sollten Kandidat*innen aus nachvollziehbaren Gründen nicht zusammenarbeiten wollen oder die Anzahl der zur Wahl stehenden Kandidat*innen eine für den betroffenen Bezirk angemessene Teamgröße übersteigen, kann im Vorfeld der Wahl eine Höchstgrenze an zu wählenden Botschaftenden festgelegt werden. Gewählt sind dann jeweils die Kandidat*innen mit der höchsten Anzahl an JA-Stimmen. Kommt es dabei zu einer Stimmengleichheit, gelten jeweils die Kandidat*innen als gewählt, welche die geringere Zahl an NEIN-Stimmen auf sich vereinen. Sollten Kandidat*innen dieselbe Anzahl an JA und NEIN-Stimmen erhalten, wird für diese Kandidat*innen eine Stichwahl durchgeführt, sofern eine Aufnahme beider Kandidat*innen im Team (z.B bei grundlegenden Differenzen oder zu großer Teamstärke) nicht infrage kommt.
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* Im Regelfall arbeiten alle gewählten Kandidat*innen in einem Team zusammen. Sollten Kandidat*innen aus nachvollziehbaren Gründen nicht zusammenarbeiten wollen oder die Anzahl der zur Wahl stehenden Kandidat*innen eine für den betroffenen Bezirk angemessene Teamgröße übersteigen, dann kann im Vorfeld der Wahl eine Höchstgrenze an zu wählenden Botschaftenden festgelegt werden. Gewählt sind dann jeweils die Kandidat*innen mit der höchsten Anzahl an JA-Stimmen. Kommt es dabei zu einer Stimmengleichheit, gelten jeweils die Kandidat*innen als gewählt, welche die geringere Zahl an NEIN-Stimmen auf sich vereinen. Sollten Kandidat*innen dieselbe Anzahl an JA und NEIN-Stimmen erhalten, wird für diese Kandidat*innen eine Stichwahl durchgeführt, sofern eine Aufnahme beider Kandidat*innen im Team (z.B bei grundlegenden Differenzen oder zu großer Teamstärke) nicht infrage kommt.
 
* Es ist den Kandidat*innen nicht erlaubt, sich in Form einer gemeinsamen Kandidat*innen-Liste einer Botschaftenden-Wahl zu stellen, damit für alle Foodsaver unabhängig ihrer Vernetzung innerhalb der Community gleichberechtigter Zugang besteht und sich Botschaftenden-Teams nicht nur aus untereinander befreundeten Foodsavern bzw. homogenen Interessensgruppen zusammensetzen. Eigene Wünsche zur Zusammenarbeit mit anderen Kandidat*innen dürfen im Zuge der persönlichen Vorstellung zwar transparent gemacht werden, aber nicht zum Ausschluss anderer Konstellationen bzw. zur Benachteiligung anderer Kandidat*innen (z.B. in Form von Abstimmungswerbung: "Wenn ihr mich als Botschaftenden wollt, wählt auch folgende Kandidat*innen: ... !") führen. Die Entscheidung, welche Botschaftenden in einem Team nach der Wahl tatsächlich zusammenarbeiten, treffen grundsätzlich die abstimmungsberechtigten Foodsaver durch ihr Wahlverhalten.
 
* Es ist den Kandidat*innen nicht erlaubt, sich in Form einer gemeinsamen Kandidat*innen-Liste einer Botschaftenden-Wahl zu stellen, damit für alle Foodsaver unabhängig ihrer Vernetzung innerhalb der Community gleichberechtigter Zugang besteht und sich Botschaftenden-Teams nicht nur aus untereinander befreundeten Foodsavern bzw. homogenen Interessensgruppen zusammensetzen. Eigene Wünsche zur Zusammenarbeit mit anderen Kandidat*innen dürfen im Zuge der persönlichen Vorstellung zwar transparent gemacht werden, aber nicht zum Ausschluss anderer Konstellationen bzw. zur Benachteiligung anderer Kandidat*innen (z.B. in Form von Abstimmungswerbung: "Wenn ihr mich als Botschaftenden wollt, wählt auch folgende Kandidat*innen: ... !") führen. Die Entscheidung, welche Botschaftenden in einem Team nach der Wahl tatsächlich zusammenarbeiten, treffen grundsätzlich die abstimmungsberechtigten Foodsaver durch ihr Wahlverhalten.
 
   
 
   
 
===Stimmübertragung===
 
===Stimmübertragung===
 
* Falls jemand zum Wahltermin verhindert ist, gibt es die Option einer Stimmübertragung. Dabei kann pro Foodsaver je eine zusätzliche Stimme abgegeben werden.
 
* Falls jemand zum Wahltermin verhindert ist, gibt es die Option einer Stimmübertragung. Dabei kann pro Foodsaver je eine zusätzliche Stimme abgegeben werden.
* Voraussetzung ist, dass die verhinderte Person bis spätestens 24 Stunden vor dem Wahltermin schriftlich über das von der Wahlhelfer-AG des Wahlbezirks öffentlich mitgeteilten Postfachadresse ihren Wunsch und den Namen der Person mitteilt, an welche die Stimme übertragen werden soll.
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* Voraussetzung ist, dass die verhinderte Person bis spätestens 24 Stunden vor dem Wahltermin schriftlich über die von der Wahlhelfer-AG des Wahlbezirks öffentlich mitgeteilte Postfachadresse ihren Wunsch und den Namen der Person mitteilt, an welche die Stimme übertragen werden soll.
* Am Wahltag muss ein Foto (Selfie) des Stimmübertragenden mit lesbarem Foodsaver-Ausweis in der Hand als Ausdruck oder digital (Mobiltelefon, Tablet, Laptop) durch den/die Vertretungswähler/in vorgelegt werden, der/die dann einen zweiten Stimmzettel erhält.
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* Am Wahltag muss ein Foto (Selfie) des/der Stimmübertragenden mit lesbarem Foodsaver-Ausweis in der Hand als Ausdruck oder digital (Mobiltelefon, Tablet, Laptop) durch den/die Vertretungswähler/in vorgelegt werden, der/die dann einen zweiten Stimmzettel erhält.
  
 
===Sonstiges===
 
===Sonstiges===
* Alle im Zusammenhang mit einer Botschaftenden-Wahl stehenden Vorgänge, z.B. die Betreuung des ggf. für Stimmübertragungen bereitgestellten Postfachs und die Abwicklung des Wahlvorgangs selbst, muss durch eine unabhängige Wahlhelfer AG durchgeführt werden, deren Mitglieder selbst nicht als Botschaftende tätig sein oder als Kandidat*innen bei der Wahl antreten dürfen. Steht auf Bezirksebene keine Wahlhelfer AG zur Verfügung, wird die Wahl stellvertretend durch Mitglieder der Wahlhelfer AG Berlin ( wahlhelfer.berlin@foodsharing.network ) durchgeführt.
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* Alle im Zusammenhang mit einer Botschaftenden-Wahl stehenden Vorgänge, z.B. die Betreuung des ggf. für Stimmübertragungen bereitgestellten Postfachs und die Abwicklung des Wahlvorgangs selbst, muss durch eine unabhängige Wahlhelfer-AG durchgeführt werden, deren Mitglieder selbst nicht als Botschaftende tätig sein oder als Kandidat*innen bei der Wahl antreten dürfen. Steht auf Bezirksebene keine Wahlhelfer-AG zur Verfügung, dann wird die Wahl stellvertretend durch Mitglieder der Wahlhelfer-AG Berlin ( wahlhelfer.berlin@foodsharing.network ) durchgeführt.
  
  

Version vom 6. Mai 2020, 21:57 Uhr

Wiki-Artikel-Typ: 2 (Info-Artikel)

foodsharing soll demokratischer werden. Das bedeutet, dass

  • Botschafter*innen und andere Funktionsträger*innen von den Foodsavern des Bezirks gewählt werden: sowohl in den Bezirken als auch auf allen anderen Ebenen (Bundesland, Staat, Kontinent, Welt und mögliche Zwischenebenen), außerdem auch die Mitglieder von Mediationsteams und Schiedsstellen.
  • Bezirke und Arbeitsgruppen gewählte Delegierte entsenden, die dann zusammen überregionale Entscheidungen treffen
  • Abstimmungen über grundsätzliche und weitreichende Entscheidungen in den Bezirken oder auf anderen Ebenen sollten ebenfalls auf diesem demokratischen Weg stattfinden.

Auf dieser Seite möchten wir verschiedene Möglichkeiten sammeln, wie Wahlen durchgeführt werden können. Dabei gibt es viele Spielräume, da einige Menschen berechtigte Kritik an "Standard-Wahlen" haben.

Wir freuen uns über deine Beiträge und Erfahrungen! Bitte wende dich mit deinen Ideen und Verbesserungsvorschlägen an die Gruppe Wiki. Sie wird deine Ideen in diesen Artikel aufnehmen.


Generelle Anforderungen für Wahlen

Die folgenden Anforderungen sollten bei allen Wahlen eingehalten werden, ebenso bei Abstimmungen über grundsätzliche und weitreichende Entscheidungen:

  1. Alle müssen die Möglichkeit haben, sich zu beteiligen.
    • *Alle Stamm-Foodsaver eines Bezirks oder eines anderen Bereichs, für den eine Wahl oder Abstimmung stattfindet, müssen mit abstimmen können (aktiv) und die Möglichkeit haben, bei Wahlen zu kandidieren (passiv).
    • Stamm-Foodsaver eines Bezirks oder Bereichs sind diejenigen, deren Stammbezirk dieser Bezirk ist oder zu diesem Bereich gehört.
    • Die Beschränkung auf Stamm-Foodsaver dient dazu, dass niemand Ämter in mehreren Bezirken/Bereichen anhäuft oder durch Abstimmung in mehreren Bezirken/Bereichen seine/ihre Stimme eine stärkere Gewichtung bei foodsharing erhält als die anderer Foodsaver.
  2. Es kann eine Frist festgelegt werden (z.B. 1, 3 oder 6 Monate), wie lange jemand Stamm-Foodsaver sein muss oder im Bezirk sein muss, um - passives oder aktives - Wahlrecht zu haben. Dadurch kann man Majorisierung durch Massen-Eintritte in den Bezirk verhindern.
  3. Ankündigung und Zeitplan
    • Wichtig ist vor allem, dass die Ankündigung so rechtzeitig und ggf. auf mehreren Wegen gemacht wird, dass alle von der Wahl erfahren und sich beteiligen können.
    • Bei Wahlen auf persönlichen Treffen ist es wichtig, dass der Ort für alle gut erreichbar ist.
    • Bei Wahlen, die online stattfinden, sollte ein Weg gefunden werden, um Leute ohne Internetzugang nicht auszuschließen.
  4. Das Ergebnis der Wahl muss protokolliert, von einem Wahlausschuss oder Zeugen bestätigt und veröffentlicht werden.
  5. Für Inhaber*innen von Funktionen sollte jederzeit eine Abwahl möglich sein, wenn eine festzulegendes Quorum (z.B. mindestens 10% der Stamm-Foodsaver) dies beantragt.

Durchführung von Wahlen

Wahlen auf persönlichen Treffen

  • Wahlen auf persönlichen Treffen müssen in der Einladung zum Treffen angekündigt werden.
  • Dabei ist eine Frist einzuhalten. Üblich sind 2-3 Wochen, in dringenden Fällen weniger.
  • Wahlen auf persönlichen Treffen müssen geheim durchgeführt werden (schriftlich), falls ein*e Stimmberechtigte*r das wünscht.

Als Beispiel das Verfahren, das in Hamburg für die Wahl der Delegierten entwickelt worden ist:

  • Die Wahl wird für ein Plenum (Treffen aller Hamburger Foodsaver) angekündigt, und auf der Online-Plattform wird dazu eingeladen.
  • Kandidat*innen: Bis eine Woche vor dem lokalen foodsharing-Treffen/-Plenum können sich Leute zur Wahl stellen oder von anderen vorgeschlagen werden. Bis 3 Tage vor dem Treffen müssen vorgeschlagene Personen ablehnen, wenn sie nicht mit in die Wahl genommen werden wollen.
  • Ablauf: Auf dem Treffen hat jede*r Anwesende zwei Stimm-Zettel und es wird mit diesen geheim abgestimmt. Die zwei Personen mit den meisten Stimmen sind gewählt und vertreten die Stadt bei dem Delegierten-Treffen.
  • Stimmübertragung: Menschen, die zum Treffen verhindert sind, können bis 24h vorher ihre zwei Stimmen auf eine anwesende Person übertragen und müssen dies im foodsharing-Event auf der Pinnwand (Webseite) posten. Diese Person bekommt dann die zusätzlichen Stimmzettel ausgehändigt und reicht diese mit ein. Die Stimm-Übertragung basiert auf Vertrauen.

Online-Wahlen

Online-Wahlen bringen verschiedene Herausforderungen mit sich, die ihr vorher klären und lösen solltet:

  1. Auf welcher Webseite wird wie abgestimmt?
  2. Wie stellt man sicher, dass
    • alle Foodsaver auch tatsächlich eingeladen sind und abstimmen können:
      1. Foodsaver, die sich nicht täglich einloggen
      2. Leute ohne Internet
      3. Zugang zum Wahlort
    • nur Foodsaver abstimmen und nur Stamm-Foodsaver abstimmen?
    • jede Person nur eine Stimme hat?
    • Für den Fall, dass die Wahl/Abstimmung online zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem Chatroom stattfindet, gibt es ein Grundsatzurteil vom OLG Hamm, Beschl. v. 27.09.2011 - I-27 W 106/11. Es ist in Teilen auch auf Abstimmungen per PN oder Forum übertragbar.
  3. Die Wahl darf nicht für alle öffentlich sichtbar (z.B. in einem Forum auf der Online-Plattform) stattfinden, falls ein*e Stimmberechtigte*r damit nicht einverstanden ist.
  4. Denkbar ist ein Wahlausschuss, der sich zur Verschwiegenheit verpflichtet und an den die Stimmen z.B. per PN abgegeben werden.

Das Amtsgericht in einem Bezirk (Offenbach) hat weitere Anforderungen genannt, die zumindest im Vereinsrecht so vorgegeben sind. Ob sie auch für Wahlen/Abstimmungen in Bezirken ohne Verein gelten, ist juristisch nicht klar. Es könnte aber eine gute Idee sein, diese Anforderungen ebenfalls zu erfüllen:

  1. Die Identität der abstimmenden Person muss nachgewiesen werden (können).
    • Ohne weiteren Nachweis sind daher als Wege nur PN und Beiträge direkt auf der Plattform (Forum, Pinnwand) zulässig, E-Mail dagegen nicht.
    • Bei Abstimmung auf der Plattform müssen alle Mitglieder sich verpflichten, ihre Zugangsdaten zur Plattform nicht weiterzugeben. (Das steht aktuell nicht so in der Rechtsvereinbarung.)
  2. Vor der Abstimmung muss eine Diskussion möglich sein, also etwa ein Thema im entsprechenden Forum mit einer ausreichenden Frist für die Diskussion.
  3. Die Entgegennahme und Auszählung der Stimmen darf nicht durch Personen mit Führungsaufgaben stattfinden (Botschafter*innen, Vereinsvorstände, AG-Admins).
  4. Der Begriff "Umlaufverfahren" darf nicht verwendet werden, da dies die Stimmabgabe *aller* Stimmberechtigten erfordert. Mögliche Begriffe sind zum Beispiel "Online-Wahl", "Online-Abstimmung", "Online-Entscheidung", "Fern-Abstimmung", "Fern-Wahl".

Tools / Webseiten / Möglichkeiten

Entscheidungsformen

Eine Wahl oder Abstimmung kann auf verschiedene Weisen entschieden werden, die jeweils Vor- und Nachteile haben. Das wichtigste bei allen Entscheidungen ist jedoch eine gute Vorbereitung der Frage (Was wird eigentlich entschieden?) und bei wichtigeren Entscheidungen die Möglichkeit, sich auszutauschen, Wünsche zu äußern etc.

Entscheidungsform 1: Mehrheitsentscheid

Es kann entweder einen einzigen Vorschlag geben, über den mit ja/nein/Enthaltung abgestimmt wird, oder eine Fragestellung, zu der es mehrere Vorschläge gibt, von denen dann einer angenommen wird.

  • Im ersten Fall (nur ein Vorschlag) kann jede*r Beteiligte dafür oder dagegen stimmen - oder sich enthalten. Der Vorschlag ist dann gewählt/angenommen, wenn
  1. mehr als 50% der abgegebenen Stimmen dafür sind
  2. mehr Stimmen dafür als dagegen sind (in dem Fall haben die Enthaltungen keine Bedeutung)
Bei wichtigen Entscheidungen kann eine Prozenthürde eingeführt werden (mindestens 50% Zustimmung, d.h. absolute Mehrheit; 2/3-Mehrheit etc.).
  • Im zweiten Fall (mehrere Vorschläge) kann jede*r Beteiligte für einen der Vorschläge stimmen. Manchmal wird auch eine Entscheidungsform gewählt, bei der man für 2 oder mehr Vorschläge stimmen (d.h. mehrere Stimmen abgeben) kann.
  1. In diesem Falls ist der Vorschlag gewählt/angenommen, der die meisten Stimmen erhält (relative Mehrheit).
  2. Man kann zusätzlich festlegen, dass ein Vorschlag nur dann angenommen/gewählt ist, wenn er mehr als 50% der abgegebenen Stimmen (mit oder ohne Enthaltungen) erhält. Kann das kein Vorschlag erzielen, dann wird anschließend eine Stichwahl zwischen den beiden Vorschlägen mit den meisten Stimmen durchgeführt.

Vorteile

  • Das Verfahren ist schnell und effektiv.
  • Das Verfahren ist allen bekannt und leicht verständlich.

Nachteile

  • Minderheiten sind nur bedingt geschützt.
  • Unzufriedenheit mit dem Prozess kann entstehen, da bei einer reinen Mehrheitswahl (ohne etwa 50%-Hürde) 30% Zustimmung für eine Entscheidung reichen können - was aber 70% Ablehnung bedeuten kann.

Entscheidungsform 2: Konsens

Gemeinsam wird ein Vorschlag erarbeitet. Über diesen Vorschlag wird dann entschieden, indem nach Bedenken, Einwänden oder Vetos gefragt wird. Wenn es keine Vetos gibt, zählt ein Vorschlag als angenommen.

Es ist ein falsches Vorurteil, dass ein Konsens volle Zustimmung benötigt, was nahezu unmöglich ist. Ein Konsens kann bedeuten, dass es Menschen mit (starken) Bedenken gibt - diese aber trotzdem kein Veto äußern (z.B. da ihre Bedenken gehört wurden oder sie ihre Bedenken zugunsten der Gemeinschaft zurückstellen).

Vorteile

  • Konsens ist die Entscheidungsform schlechthin, die auf alle Rücksicht nimmt.
  • Das Ergebnis wird von allen am ehesten unterstützt.

Nachteile

  • Eine Entscheidung kann viel Zeit brauchen, außerdem sind für die Moderation Menschen mit großer Moderations-Erfahrung nötig.
  • Blockaden (Nicht-Entscheiden) sind durch Vetos möglich, so dass es häufig zur Ablehnung aller Vorschlägen kommt.

Entscheidungsform 3: Systemisches Konsensieren

Jede Person bewertet bei der Entscheidung jeden Vorschlag anhand der Frage: "Wieviel Widerstand habe ich dagegen, wenn dieser Vorschlag umgesetzt wird?"
Bei einer Skala von 0 bis 10 steht dann 0 für gar keine Widerstände und 10 für höchste Widerstände - damit könnte ich nicht leben; die Werte dazwischen können nach Gefühl gewählt werden.

Danach werden für jeden Vorschlag alle Widerstandspunkt summiert. Als entschieden/konsensiert zählt der Vorschlag, der insgesamt die wenigsten Widerstandspunkte hat - also die höchste Akzeptanz.

Eine genaue Beschreibung findet sich in einem eigenen Wiki-Artikel Systemisches Konsensieren

Vorteile

  • Es geht nicht darum, andere zu überzeugen (Dafür-Stimmen sammeln) - sondern darum, Widerstände bei anderen abzubauen.
  • Systemische Konsensieren ist oft schneller und effektiver als Konsens.

Nachteile

  • Das Verfahren bedarf einiger Erklärung, da es für die meisten Beteiligten völlig neu ist.
  • Das Verfahren sollte geübt werden, bevor es für wichtige Entscheidungen angewendet wird.

Entscheidungsform 4: Vorschlag und Vetorecht

Diese Variante eignet sich vor allem für große Gruppen, in denen eine kleine Gruppe viel Vorarbeit leistet, oder bei Personenwahlen für Gruppen, die gegenüber normalen Wahlen große Vorbehalte haben (z.B. wegen Wahl"kampf" und dadurch verlorenen Inhalten; oder weil sie andere nicht für fachkompetent halten). Normalerweise findet diese Form online statt.

Eine kleinere Gruppe (z.B. BIEBs/BOTs) arbeitet einen Vorschlag aus. Dieser wird der gesamten Gruppe als Vorschlag unterbreitet mit der Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist Einspruch (Veto) einzulegen. Bei größeren Gruppen kann es eine Mindest-Quote an Vetos geben (z.B. mindestens 5% - bei 1000 Beteiligten also 50 Menschen, die ein Veto äußern).

Wichtig ist, dass tatsächlich auch die Möglichkeit für ein Veto besteht.

  • Das ist nur bei ausreichender Frist möglich.
  • Außerdem sollten alle auch per E-Mail über die Entscheidung benachrichtigt werden, damit auch diejenigen die Ankündigung erhalten, die sich selten auf der Online-Plattform einloggen.
  • Ferner muss es eine neutrale Stelle geben, an die ein Veto geheim und vertraulich (z.B. per Mail oder PN) geäußert werden kann.

Vorteile

  • Das Verfahren ist relativ schnell und in großen Gruppen möglich.
  • Das Verfahren zwingt zu einer guten Vorarbeit durch eine Fachgruppe.

Nachteile

  • Eventuell werden die meisten Beteiligten nicht sehr stark eingebunden, was zu einer Entscheidung führen kann, die ggf. nur von wenigen unterstützt wird.
  • Es besteht ein großes Risiko, dass dieses Verfahren auf die Dauer zu sehr undemokratischen Entscheidungen führt (eine Art Oligarchie - eine herrschende Klasse aus einer Kleingruppe).

Verfahren zur Bezirkswahl in Berlin als Beispiel

  • Jeder verifizierte Foodsaver, der im Stammbezirk der zur Wahl stehenden Botschaftenden gemeldet und im Besitz eines gültigen Foodsaver-Ausweises ist, ist wahlberechtigt.
  • Foodsaver anderer Bezirke sind prinzipiell nicht wahlberechtigt, es sei denn, es wurde zuvor über das Online-Forum des betroffenen Bezirks eine rechtzeitig öffentlich angekündigte, demokratische Abstimmung unter den Stammbezirks-Foodsavern durchgeführt, die eine Mehrheit zu abweichenden Regelungen (wie z.B. der Wahlberechtigung von Foodsavern mit Stammbezirk außerhalb des Wahlbezirks) ergibt.
  • Die Foodsaver bringen ihren gültigen Ausweis zur Wahl mit und werden damit zunächst in einem Wahlregister vermerkt, damit sichergestellt ist, dass die Zahl der abgegebenen Stimmen mit der Zahl der Wahlberechtigten übereinstimmt.
  • Dann erhalten sie zwei Briefumschläge, einer davon nummeriert, und ihren Wahlzettel mit den Namen aller Kandidat*innen. Pro Kandidat*in können sie jeweils zwischen JA/NEIN/ENTHALTUNG entscheiden.
  • Der Wahlzettel wird ausgefüllt in den nicht-nummerierten Umschlag gesteckt, dieser dann in den nummerierten.
  • Bei der öffentlichen Auszählung wird die Anzahl der nummerierten Umschläge mit der Registrierungsliste abgeglichen. Danach werden alle nicht-nummerierten Umschläge aus den nummerierten herausgenommen und gemischt. Anschließend werden die Wahlzettel aus den (anonymisierten) Blanko-Umschlägen ausgezählt.
  • Gewählt ist der/die Kandidat*in, der/die eine einfache Mehrheit erreicht, d.h. über 50% Ja-Stimmen auf sich vereint.
  • Im Regelfall arbeiten alle gewählten Kandidat*innen in einem Team zusammen. Sollten Kandidat*innen aus nachvollziehbaren Gründen nicht zusammenarbeiten wollen oder die Anzahl der zur Wahl stehenden Kandidat*innen eine für den betroffenen Bezirk angemessene Teamgröße übersteigen, dann kann im Vorfeld der Wahl eine Höchstgrenze an zu wählenden Botschaftenden festgelegt werden. Gewählt sind dann jeweils die Kandidat*innen mit der höchsten Anzahl an JA-Stimmen. Kommt es dabei zu einer Stimmengleichheit, gelten jeweils die Kandidat*innen als gewählt, welche die geringere Zahl an NEIN-Stimmen auf sich vereinen. Sollten Kandidat*innen dieselbe Anzahl an JA und NEIN-Stimmen erhalten, wird für diese Kandidat*innen eine Stichwahl durchgeführt, sofern eine Aufnahme beider Kandidat*innen im Team (z.B bei grundlegenden Differenzen oder zu großer Teamstärke) nicht infrage kommt.
  • Es ist den Kandidat*innen nicht erlaubt, sich in Form einer gemeinsamen Kandidat*innen-Liste einer Botschaftenden-Wahl zu stellen, damit für alle Foodsaver unabhängig ihrer Vernetzung innerhalb der Community gleichberechtigter Zugang besteht und sich Botschaftenden-Teams nicht nur aus untereinander befreundeten Foodsavern bzw. homogenen Interessensgruppen zusammensetzen. Eigene Wünsche zur Zusammenarbeit mit anderen Kandidat*innen dürfen im Zuge der persönlichen Vorstellung zwar transparent gemacht werden, aber nicht zum Ausschluss anderer Konstellationen bzw. zur Benachteiligung anderer Kandidat*innen (z.B. in Form von Abstimmungswerbung: "Wenn ihr mich als Botschaftenden wollt, wählt auch folgende Kandidat*innen: ... !") führen. Die Entscheidung, welche Botschaftenden in einem Team nach der Wahl tatsächlich zusammenarbeiten, treffen grundsätzlich die abstimmungsberechtigten Foodsaver durch ihr Wahlverhalten.

Stimmübertragung

  • Falls jemand zum Wahltermin verhindert ist, gibt es die Option einer Stimmübertragung. Dabei kann pro Foodsaver je eine zusätzliche Stimme abgegeben werden.
  • Voraussetzung ist, dass die verhinderte Person bis spätestens 24 Stunden vor dem Wahltermin schriftlich über die von der Wahlhelfer-AG des Wahlbezirks öffentlich mitgeteilte Postfachadresse ihren Wunsch und den Namen der Person mitteilt, an welche die Stimme übertragen werden soll.
  • Am Wahltag muss ein Foto (Selfie) des/der Stimmübertragenden mit lesbarem Foodsaver-Ausweis in der Hand als Ausdruck oder digital (Mobiltelefon, Tablet, Laptop) durch den/die Vertretungswähler/in vorgelegt werden, der/die dann einen zweiten Stimmzettel erhält.

Sonstiges

  • Alle im Zusammenhang mit einer Botschaftenden-Wahl stehenden Vorgänge, z.B. die Betreuung des ggf. für Stimmübertragungen bereitgestellten Postfachs und die Abwicklung des Wahlvorgangs selbst, muss durch eine unabhängige Wahlhelfer-AG durchgeführt werden, deren Mitglieder selbst nicht als Botschaftende tätig sein oder als Kandidat*innen bei der Wahl antreten dürfen. Steht auf Bezirksebene keine Wahlhelfer-AG zur Verfügung, dann wird die Wahl stellvertretend durch Mitglieder der Wahlhelfer-AG Berlin ( wahlhelfer.berlin@foodsharing.network ) durchgeführt.



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