Regelverletzungen - Erläuterungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Meldungen von Regelverletzungen sind ein wichtiges Hilfsmittel, um Probleme, Ungereimtheiten und Missverständnisse nicht unter den Tisch fallen zu lassen. Wenn man solche Dinge gleich anspricht, dann besteht die Chance, dass es nicht zu größeren Problemen kommt.
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<u>''[[Wiki-Artikel-Typ]]: 2 (Info-Artikel)''</u>
  
:''Der Zweck von Meldungen ist deswegen nicht eine restriktive Verfolgung von unangemessenem Verhalten, sondern die aktive Beschäftigung mit bestimmten Situationen mit dem Ziel, Verständnis und eine Lösung zu schaffen, die alle Beteiligten akzeptieren können. Eine Konsequenz auszusprechen, sollte nur die letzte Möglichkeit sein.''
 
  
Unter einer Regelverletzung verstehen wir die Nichtbeachtung der [[Verhaltensregeln]], zum Beispiel Unpünktlichkeit, Unzuverlässigkeit, unfreundlichen Umgang miteinander und jedes Verhalten, das dem Ansehen oder dem guten Ruf von foodsharing in der Öffentlichkeit schaden kann.<br>
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<font size = 3>'''''Erläuterungen zu [[Regelverletzungen - Konsequenzen und Bearbeitung]]''''' (foodsharing-Grundlagen 3)</font><br>
Regelverletzungen werden an euren Stammbezirk gemeldet und können bei häufiger Wiederholung zu einer vorübergehenden Sperre oder sogar zum Ausschluss führen.
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Einige Festlegungen dort sind vorläufig und werden noch weitergedacht und weiter diskutiert. <font color="red"><i>Sie sind dort rot und kursiv gekennzeichnet.</i></font>
  
'''''Festlegungen, Erläuterungen und Begründungen'''''<br>
 
Das Verfahren für den Umgang mit Meldungen von Regelverletzungen und ihre Behandlung ist in [[Regelverletzungen_-_Konsequenzen_und_Bearbeitung|Regelverletzungen - Konsequenzen und Bearbeitung]] festgelegt.<br>
 
Es gibt auch eine Seite, auf der alle im Frühjahr 2018 eingegangenen [[Verhaltensregeln_und_Regelverletzungen_-_Entscheidungen und Begründungen#foodsharing-Regelverletzungen|Anregungen]] besprochen werden; zu jeder Entscheidung, ob eine Anregung aufgegriffen wurde oder nicht, ist dort eine ausführliche Begründung angegeben.<br>
 
Schließlich steht auch eine [https://drive.google.com/file/d/13h7ElqrLpEM6zeZKCli62LMiCz5DZ29t Gegenüberstellung] der neuen und der alten Fassung zur Verfügung (als pdf-Datei).
 
  
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==Konsequenzen für Regelverletzungen==
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====a) – Verwarnung====
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Eine Verwarnung kann als deutlicher Hinweis genutzt werden, dass ein Verhalten nicht unseren Regeln entspricht und dass der Foodsaver hier sein Verhalten überdenken und verbessern sollte.
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====b) – Suspendierung (Gelbe Karte)====
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* Regelverletzungen, welche nur die ''interne Zusammenarbeit'' betreffen, können ggf. innerhalb von foodsharing aufgefangen werden. Wenn eine Regelverletzung aber eine deutlich ''negative Wirkung'' nach außen hat (gegenüber Betrieben, gegenüber Lebensmittel übernehmenden Menschen oder der sonstigen Öffentlichkeit), dann kann foodsharing sehr schnell in ein schlechtes Licht rutschen.<br>
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* Wenn einem Foodsaver solche Regelverletzungen passieren, dann kann es nötig sein, erst einmal die Notbremse zu ziehen und eine gewisse "Bedenkzeit" zu schaffen, in der die Sache eventuell auch gemeinsam besprochen werden kann.<br>
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* Das bezieht sich nicht unbedingt nur auf "Abholungen", sondern kann auch ''weitere Aktivitäten'' (z.B. Teilnahme an foodsharing-Veranstaltungen) betreffen, z.B. wenn jemand generell unangenehm auftritt oder sich regelmäßig sehr negativ über foodsharing äußert.<br>
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* Wenn ''drei Verwarnungen'' innerhalb eines recht kurzen Zeitraums auftauchen, dann kann das ein Zeichen sein, dass jemand wirklich Schwierigkeiten mit den foodsharing-Regeln oder mangelnde Akzeptanz für sie hat. Auch in diesem Fall kann eine Suspendierung für eine gewisse Zeit nötig und hilfreich sein.
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* Nach dem Ablauf einer Sperre hat der Foodsaver ''ein selbstverständliches Recht darauf'', wieder verifiziert zu werden. Wenn er eine*n BOT seines Stammbezirks dazu auffordert, dann kann der/die BOT nicht ''entscheiden'', ob er/sie den Foodsaver wieder verifiziert, sondern ist ''verpflichtet'' dazu.
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====c) – Herabstufung zum Foodsharer (Gelb-rote Karte)====
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* Wenn jemand ''zweimal innerhalb von 2 Jahren'' mit einer Suspendierung belegt wird, dann stellt sich sehr die Frage, ob er/sie die foodsharing-Regeln und -Vorgehensweisen verstanden hat. Das Quiz noch einmal zu absolvieren, kann dann eine sinnvolle Forderung sein.
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* Ein gewisser zeitlicher Abstand gibt die Chance, dass ein Foodsaver sich nochmal besser über die foodsharing-Ideen und -regeln informieren kann und vielleicht darüber nachdenken kann, ob foodsharing wirklich die geeignete Organisation für sein/ihr Engagement ist.
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* Dabei kann sich die Sperre durchaus auf mehr als nur die ''Abholungen'' beziehen. Sie kann unter Umständen auch ''weitere Aktivitäten'' (z.B. Teilnahme an foodsharing-Veranstaltungen) betreffen, z.B. wenn jemand dort deutlich unangenehm auftritt oder sich regelmäßig sehr negativ über foodsharing äußert.
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====d) – Sperrung des Accounts (Rote Karte)====
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* Die Sperrung des Accounts ist eine ''letzte Konsequenz'' für Situationen, in denen jemand als Foodsaver oder Foodsharer wirklich nicht mehr tragbar ist.
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* Eine ''Straftat'' innerhalb von foodsharing oder gegen andere Foodsaver (z.B. Diebstahl eines Kühlschranks aus dem Fairteiler oder ein tätlicher Angriff) lässt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit kaum noch zu. Auch wenn jemand immer wieder die ''Grundsätze verletzt'', dann ist ein klares Bekenntnis zu foodsharing fraglich.
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* Und wenn selbst die ''Herabstufung und ein neues Quiz'' nicht dazu führen, dass jemandes Verhalten angemessener wird, dann muss leider in Frage gestellt werden, ob eine Besserung noch zu erwarten ist.
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==A) Umgang mit Regelverletzungen==
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====Regel A1-3)====
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* Meldungen von Regelverletzungen sind ein wichtiges Hilfsmittel, um Probleme, Ungereimtheiten und Missverständnisse ''nicht unter den Tisch fallen'' zu lassen. Wenn man solche Dinge gleich anspricht, dann besteht die Chance, dass es nicht zu größeren Problemen kommt.
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* Die Meldung einer Regelverletzung bietet in erster Linie die ''Chance'', eine bestimmte Situation ''gemeinsam zu besprechen'' und vielleicht die Wichtigkeit einer Regel zu vermitteln. Auf diese Weise kann vielleicht vermieden werden, dass mangelndes Verständnis einer Regel oder deren Bedeutung eskaliert und irgendwann zu wirklich schwierigen Situationen führt.
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* Deswegen sollte bei einer Meldung vor allem im Vordergrund stehen, die Situation aufzuklären und beizulegen. Nur wenn das nicht gelingt, ist eine ''Konsequenz die letzte Möglichkeit''.
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====Regel A4)====
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* Es ist nie angenehm, wenn man mit Foodsavern über Regelverletzungen sprechen muss. Je mehr Leute dabei sind, desto unangenehmer wird es für die gemeldete Person.
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* Deswegen sollte man das Gremium, das sie behandelt, relativ klein halten und auch konsequent niemanden von außen hinzulassen.
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====Regel A5)====
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* Regeln geben Vorgaben. Aber in der Praxis sind Situationen und Menschen unterschiedlich, und auch ihr Umgang mit Fehlern oder Problemen. Nicht nur die ''formale Regelverletzung'' ist entscheidend, sondern auch die ''Perspektive'', ob ein Foodsaver seinen Fehler einsieht oder ob es nach der Gefahr aussieht, dass er dieselbe Regelverletzung (oder andere) in Zukunft wieder machen wird.<
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* Deswegen sollte man in jedem Fall sowohl die Situation als auch die Menschen in der Situation mit in die Überlegungen einbeziehen.
  
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==B) Gruppen für die Meldungsbearbeitung==
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====Regel B1)====
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* Die ''Bearbeitung vor Ort'' im Bezirk bietet deutliche Vorteile, da die Leute vor Ort den Bezirk, ggf. den betroffenen Betrieb und die gesamte Situation im Bezirk kennen. Hinzu kommt die starke Motivation, Regelverletzungen ruhig und konstruktiv zu besprechen, damit man im Bezirk auch weiterhin gut zusammenarbeiten kann.
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* Schließlich sollten die Angelegenheiten auch deshalb, wann immer möglich, innerhalb der Bezirke behandelt werden, um nicht die Bundesland-Mediations- und Meldungsgruppen mit lokalen Konflikten zu überlasten.
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* ''Zur Namensfestlegung'': In Zukunft soll die Zustellung der Meldungen automatisch durch die Software geschehen. Das ist nur mit einem einheitlichen Namens-Schema möglich, weil die Software sonst nicht alle Gruppen finden würde oder Meldungen gelegentlich falsch zustellen würde.
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* Eine ''Übergangsregelung'' ist nötig, bis ein Bezirk eine LMG hat. Es gibt in allen Bezirken von Anfang an "Verifizierungs-AGs" - die aber auch andere Namen tragen können. Selbst wenn es diese AGs nicht gibt oder sie nicht aktiv sind, dann gibt es doch (meistens) ''irgendeinen Kreis von Personen'', der Meldungen bearbeitet. Diese Gruppe jeweilige Gruppe ist die beste Option für eine Übergangslösung, da sie erstens vorhanden ist und zweitens jederzeit durch Wahl einer LMG ersetzt werden kann.
  
===Wer darf Regelverletzungen melden?===
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====Regel B2)====
Alle, die bei foodsharing.de angemeldet sind.
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* Wenn ein Foodsaver sich von der LMG aus irgendeinem Grund ungerecht behandelt fühlt, dann soll er die Chance haben, dass nochmal jemand anders in die Beurteilung der Situation eingebunden wird. Deswegen ist es wünschenswert, eine ''Lokale Schiedsstelle'' (LS) zu haben. Dieses Team kann vielleicht vermittelnd eingreifen.
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* Allerdings bedeutet die Formulierung "anrufen" nicht, dass die LS auch ''verpflichtet'' ist, diesem Anruf Folge zu leisten. Sie kann nach eigenem Ermessen auch die Befassung ablehnen, insbesondere wenn sie den Fall als offensichtlich klar und eine weitere Vermittlung als nicht sinnvoll oder nicht notwendig erachtet.
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* Ob die Foodsaver eines Bezirks eine LS aufstellen und damit die Möglichkeit einer Vermittlung durch eine zweite Gruppe schaffen, liegt in ihrer ''Eigenverantwortung''. Es ist aber keinesfalls eine Lösung, die Vermittlung statt dessen an ein entsprechendes Bundesland-Team abzugeben. Denn die BS wäre sehr schnell überlastet, wenn sie alle strittigen Fälle aus allen Bezirken bearbeiten müsste.
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* Zum ''Namensschema'' siehe die Erläuterung zu [[Regelverletzungen - Erläuterungen#Regel_B)_1)|B1)]].
  
===Wie meldet man Regelverletzungen ?===
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====Regel B3)====
Du gehst auf das Profil des Foodsavers. Unter dem Profilbild gibt es den Button "Regelverletzung melden" (derzeit heißt er noch "Verstoß melden"). Da klickst du drauf und gibst dann die Art der Regelverletzung, ggf. den Betrieb und nähere Informationen dazu an.<br>
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* foodsharing soll insgesamt in allen Bereichen demokratisch aufgebaut werden. Das muss insbesondere auch alle Gruppen betreffen, die Meldungen von Regelverletzungen bearbeiten.
Bitte schildere den Sachverhalt so neutral und sachlich wie möglich.
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* Natürlich darf ''niemand in 2 Gruppen'' sein, die möglicherweise nacheinander dieselbe Meldung bearbeiten. Denn sonst würde der Sinn verloren gehen, dass die Meldung im 2. Schritt von einer anderen Gruppe (d.h. von anderen Leuten) bearbeitet wird. Auch in "parallelen" Gruppen zu sein (z.B. den LMGs verschiedener Bezirke), kann schnell zu viel Einfluss und Machtkonzentration einzelner Personen führen.
  
Du solltest eine Regelverletzung nur melden, wenn du auch bei der Situation dabei warst, damit du bei Rückfragen Auskunft geben kannst und die Situation genau besprochen werden kann. Bitte mache keine Meldung, wenn du nur von jemand anderem von der Situation gehört hast; das führt selten zu einer guten Darstellung der Ereignisse.
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====Regel B4)====
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Es wäre offensichtlich nicht Vertrauen erweckend, wenn Leute Regelverletzungen beurteilen, die selbst die Regeln bedeutend verletzt haben.
  
===Wer erhält die Meldungen?===
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==C) Zuständigkeiten==
*Die Meldungen gehen an die lokale Meldungsgruppe (''LMG'') im Stammbezirk des/der Gemeldeten. Wer in dieser Gruppe ist, das entscheidet jeder Bezirk selbständig. Zum Beispiel kann entschieden werden, dass keine BOTs, nur BOTs oder eine Mischung aus BOTs und Nicht-BOTs in der Gruppe sind.<br>
 
*Bei Meldungen gegen BOTs kannst du angeben, dass sie statt dessen an das Mediationsteam oder die Schiedsstelle des Bezirks gehen. Das ist dafür gedacht, falls der/die gemeldete BOT selbst in der lokalen Meldungsgruppe ist und du daher nicht möchtest, dass sie in dieser Gruppe behandelt wird.<br>
 
*Für Meldungen gegen Mitglieder der LMG funktioniert dies technisch noch nicht, ist aber für die Zukunft angedacht.
 
  
Da die Software dies alles noch nicht automatisch macht, gehen für eine Übergangszeit die Meldungen noch an die zentrale Meldungsgruppe, die sie manuell per Email an die Bezirke weitergibt.
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====Regel C1-2)====
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* Um eine ''klare Zuständigkeit'' zu schaffen, ist der Stammbezirk als zuständig für die Bearbeitung festgelegt. Wer genau die Bearbeitung übernimmt, das soll jeder Bezirk selbst festlegen, indem im Bezirk eine ''Lokale Meldungsgruppe (LMG)'' eingerichtet und gewählt wird. Dies schafft insbesondere die Möglichkeit, dass in der LMG nicht nur oder gar keine BOTs sind.
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* Wechselt ein Foodsaver den Stammbezirk, dann wechselt damit aber nicht die Zuständigkeit für schon eingegangene Meldungen. Ansonsten könnte ein Foodsaver sich (zumindest vorübergehend) einer Meldung entziehen, indem er den Stammbezirk wechselt. Es kann aber sinnvoll sein, dass die Meldung trotzdem vom neuen Stammbezirk bearbeitet wird; das müssen dann beide Bezirke gemeinsam besprechen.
  
====Vertraulichkeit====
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====Regel C3)====
*Die gemeldete Person erfährt nicht, von wem eine Meldung gemacht wurde; das erfahren nur die zentrale Meldungsgruppe und diejenigen aus deinem Stammbezirk (LMG und evtl. Mediationsteam / Schiedsstelle), die die Meldung bearbeiten; außerdem bei Meldungen gegen BOTs eventuell die Bundeslandmediatoren. Außerdem können Personen mit Orgarechten theoretisch alle Meldungen sehen, wenn sie danach suchen, sie erhalten aber weder die Meldungen noch einen Hinweis darauf.
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* Wenn bei der Meldung einer Regelverletzung die gemeldete Person Mitglied der LMG oder BOT ist, dann könnte der meldende Foodsaver unter Umständen Bedenken haben, wenn diese Meldung an die LMG geht – insbesondere dann, wenn in der LMG auch der gemeldete BOT oder andere BOTs des Bezirks sind.
*Ausnahme: Bei Meldungen gegen eine dieser Personen ist es derzeit technisch nicht möglich zu verhindern, dass sie deinen Namen erfahren. Falls du das nicht möchtest, dann kannst du die Meldung auf anderem Weg einreichen - z.B. einen BOT deines Bezirks um Hilfe bei der Übermittlung der Meldung bitten.
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* Im ersten Fall (MRV gegen LMG-Mitglied) wird es kaum zu verhindern sein, dass die gemeldete Person die Identität der meldenden Person erfährt, und unter Umständen könnten die anderen Mitglieder der Gruppe nicht unbefangen an die Bearbeitung herangehen.
*Du kannst aber in der Meldung angeben, dass du einverstanden bist, deinen Namen auch der gemeldeten Person zu nennen. Das kann manchmal bei der Aufklärung der Situation helfen.
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* Im zweiten Fall (MRV gegen BOT) ist ebenso die Gefahr gegeben, dass der/die gemeldete BOT die Identität der meldenden Person erfährt und ggf. später Druck auf die Person ausübt.
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* Deswegen soll es möglich sein, in diesem Fall als Alternative eine ''Lokale Schiedsstelle'' (LS) zu haben. In dieser Schiedsstelle dürfen dann gar keine BOTs sein, und sie überschneidet sich auch nicht mit der LMG.
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* Wenn es keine Lokale Schiedsstelle gibt, dann bleibt aber nur die LMG übrig. Es bleibt in der Eigenverantwortung der Foodsaver des Bezirks, ob sie eine LS einrichten und damit eine Alternative für diese Fälle schaffen. Wenn niemand sich engagiert, um eine Schiedsstelle zu bilden, dann müssen alle Foodsaver damit leben, dass alle Meldungen bei der LMG bleiben.
  
===Wie sollen Meldungen bearbeitet werden?===
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====Regel C4)====
*Meldungen über Regelverletzungen sollen möglichst in einem kleinen Kreis von Leuten bearbeitet werden, da es sich um ein sehr vertrauliches Thema handelt. Verschwiegenheit aller Beteiligten ist wichtig!
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Foodsharer haben keinen Stammbezirk. Deswegen muss für diese Fälle eine möglichst einfache Zuordnung gefunden werden, die funktioniert.
*Der/die Gemeldete wird über den Inhalt der Meldung informiert und erhält die Möglichkeit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern. Vor einer Entscheidung sollte möglichst mit allen Beteiligten gesprochen werden und ihre Darstellungen der Situation ernst genommen werden. Bei jeder Meldung einer Regelverletzung soll der einzelne Fall berücksichtigt und nicht eine pauschale Beurteilung vorgenommen werden.
 
*Eventuell kann ein gemeinsames Gespräch mit allen Beteiligten die Situation aufklären.
 
*Eine Konsequenz auszusprechen, sollte nur die letzte Möglichkeit sein.
 
Die Konsequenz wird dem Foodsaver per PN mitgeteilt. Die Gründe, warum das jeweilige Verhalten nicht in Ordnung ist, werden mit angegeben.
 
  
====Wie werden die Meldungen dokumentiert?====
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====Regel C5)====
*Die Meldungen werden automatisch ins Profil der gemeldeten Person geschrieben. Um die Konsequenz (die Entscheidung) dort zu ergänzen, muss sie derzeit der zentralen Meldungsgruppe mitgeteilt werden, die sie dann dort eintragen kann. (Ein einfacherer Weg ist in Planung, muss aber noch programmiert werden.)
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Eine rote Karte und die folgende Löschung des Accounts darf nur mit Zustimmung des ''Vorstand des foodsharing e.V.'' stattfinden.
*Die Meldung und alle weiteren Beiträge (Nachrichten, Gesprächsvermerke und –protokolle, die Entscheidung) werden im Forum der lokalen Meldungsgruppe dokumentiert.
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* Denn bei einer so weitreichenden Konsequenz sollte unbedingt vermieden werden, dass die Entscheidung durch lokale Konflikte und Animositäten entsteht.
*Meldungen und alle Beiträge dazu sollen dort nach gewissen Tilgungsfristen wieder gelöscht (siehe unten).
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* Außerdem entspricht eine rote Karte einem Hausverbot auf der Plattform und kann nur vom Plattformbetreiber, also dem foodsharing e.V., ausgesprochen werden.
*Irgendwelche Dokumentation oder Speicherung außerhalb der Plattform ist aus Datenschutzgründen problematisch und darf daher nicht stattfinden.
 
  
===Was für Konsequenzen gibt es?===
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====Regel C6)====
Es gibt 5 mögliche Konsequenzen: Ermahnung, Verwarnung, gelbe Karte, gelb-rote Karte und rote Karte.
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* Das Recht, einzelne Mitglieder eines bearbeitenden Teams als ''befangen'' abzulehnen, ist ''sehr wichtig''. Wenn ein Foodsaver ''schon vorher'' den Eindruck hat, dass ein Mitglied voreingenommen ist, dann wird der Foodsaver Schwierigkeiten haben, konstruktive, offene Gespräche zu führen oder später eine Entscheidung zu akzeptieren.
  
====Was ist eine Ermahnung?====
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====Regel C7)====
Eine Ermahnung ist ein Hinweis auf ein Verhalten, das möglichst nicht öfter auftreten sollte. Dabei kann man deutlich machenen, dass häufigeres Auftreten zu einer Verwarnung führen kann.
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* Wer in irgendeiner Weise mit der Situation zu tun hat, sollte die Meldung einer Regelverletzung nicht bearbeiten. "Betroffene" klingt erst einmal sehr ungenau, ist aber im foodsharing-Kontext leicht bestimmbar.
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* ''Betroffen'' sind meldende und gemeldete Person sowie alle diejenigen, die bei der gemeldeten Situation dabei / beteiligt waren. Wenn die Angelegenheit bereits im Stammbezirk bearbeitet wurde, dann aber die Bundesland-Schiedsstelle eingeschaltet wird, dann sind die BOTs des Stammbezirks betroffen, weil es ja bereits eine Bearbeitung der Situation in ihrem Wirkungskreis gegeben hat.
  
====Was ist eine Verwarnung?====
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==D) Bearbeitung der Meldung einer Regelverletzung==
Eine Verwarnung weist den/die Foodsaver darauf hin, dass das Verhalten in einer Situation nicht in Ordnung war. Die Verwarnung kann auch den Hinweis enthalten, dass im Wiederholungsfall eine gelbe Karte ausgesprochen werden kann.
 
  
====Was ist eine gelbe Karte?====
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====Regel D1)====
Eine gelbe Karte bedeutet, dass für die Dauer von bis zu 3 Monaten die Verifizierung entfernt wird und man für diese Zeit für Abholungen und ggf. weitere Aktivitäten innerhalb von foodsharing gesperrt ist. Die genaue Dauer wird im Einzelfall festgelegt.<br>
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* Meldungen werden automatisch bei der ''Zentralen Meldungsgruppe (ZMG)'' in eine Liste eingetragen. Außerdem erscheinen sie im Profil des Foodsavers, das entsprechende Feld ist aber nur für Leute mit Orga-Rechten sichtbar. Dies bleibt noch einige Zeit so.
Nach der Auszeit kann sich der/die betreffende Foodsaver bei den BOTs des Bezirks melden; er/sie wird dann wieder verifiziert (das Quiz und die Einführungsabholungen muss er/sie nicht nochmal machen).
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* ''Für die Zukunft'' ist geplant, das Feld sichtbar bei allen Foodsavern eines Bezirks sichtbar zu machen für die BOTs. Bei allen Stamm-Foodsavern sollen die Mitglieder der ''Lokalen Meldungsgruppe'' und der ''Lokalen Schiedsstelle'' dieses Feld sehen und bearbeiten können. Dabei soll niemand sein eigenes feld sehen können.
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:In einem zweiten Feld "Konsequenzen" sollen die ausgesprochenen Konsequenzen eingetragen werden, sichtbar für denselben Personen, aber auch für einen selbst (weil hier nicht die Meldung im Original und damit auch nicht die meldende Person steht).
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:''Dieser Absatz wird sich also noch öfters mit dem Fortschritt der Programmierung ändern.''
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* Die Idee dieses Eintrags ist, dass die Meldungen und Konsequenzen auch nach einem Stammbezirkswechsel noch sichtbar sind, wenn die bisherige LMG oder LS (in deren Forum die Bearbeitung der Meldung dokumentiert ist) nicht mehr zuständig ist.
  
====Was ist eine gelb-rote Karte?====
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====Regel D2)====
Eine gelb-rote Karte bedeutet, dass nicht nur die Verifizierung entzogen, sondern die Person auch zum Foodsharer herabgestuft wird (das bestandene FS-Quiz wird gelöscht) und ggf. für weitere Aktivitäten in foodsharing gesperrt wird.<br> Er/sie kann erst nach 3-6 Monaten wieder das Quiz und die Einführungsabholungen machen, um Foodsaver zu werden. Die genaue Dauer wird im Einzelfall festgelegt.
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* Alle ein- und ausgehenden Texte zu der Bearbeitung einer Meldung müssen dokumentiert werden, damit sie später bei Bedarf nachvollzogen werden können.
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* Vor allem aber kann damit der regelgerechte Ablauf der Bearbeitung belegt werden, falls dieser von irgend jemandem in Frage gestellt wird.
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* Für die Bearbeitung einer Meldung können je nach Situation verschiedene Gruppen zuständig sein (LMG, MT/S, BL-M&M, …) und auch zwei - selten mehr - davon nacheinander (aber nie mehrere gleichzeitig).
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* Jeder Text wird von der Gruppe in ihrem Forum angefügt, die beim Entstehen / Eingang des Textes gerade die Meldung bearbeitet.
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* Geht die Bearbeitung an eine andere Gruppe weiter, dann werden natürlich alle schon vorhandenen Texte auch dorthin weitergegeben.
  
====Was ist eine rote Karte?====
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====Regel D3)====
Die Verifizierung wird entzogen, der Account wird gesperrt, und das wird dem Foodsaver per Email mitgeteilt. Er/sie kann sich erst nach 3 Jahren erneut anmelden und muss dann wieder das Quiz und die Einführungsabholungen machen, um Foodsaver zu werden. Eine rote Karte entspricht einem Hausverbot auf der Plattform.
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Lange zurückliegende Ereignisse sind schwer zu rekonstruieren. Deswegen ist eine Grenze sinnvoll, wie lange das gemeldeten Ereignis bei Abgabe der Meldung zurückliegen darf.
  
===Was kann ich machen, wenn ich mich ungerecht behandelt fühle?===
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====Regel D4)====
Für diesen Fall sollen die Schiedsstelle oder das Mediationsteam deines Stammbezirks zur Verfügung stehen und bei der Konfliktbearbeitung unterstützen. Falls du diese Teams als befangen ansiehst, kannst du auch gerne deine Bundesland-BOTs oder die zentrale Meldungsgruppe (meldungen@lebensmittelretten.de) anschreiben.
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* Eine Konsequenz kann sich auf vorherige Konsequenzen beziehen (z.B. Gelbe Karte bei der 3. Verwarnung).
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* Deswegen müssen vor der Bearbeitung einer Meldung ''alle vergangenen Meldungen und Konsequenzen'' getilgt werden, bei denen die jeweilige Frist abgelaufen ist.
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* Dadurch ist gewährleistet, dass nur vorherige Konsequenzen mit nicht-abgelaufener Frist einbezogen werden.
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* Wie die ''Tilgung abläuft'', ist im Abschnitt F) geregelt.
  
===Welche Regelverletzungen  können zu welchen Konsequenzen führen?===
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====Regel D5)====
Ob eine Konsequenz ausgesprochen wird, entscheidet der Stammbezirk der gemeldeten Person (bei Meldungen gegen BOTs evtl. das überregionale Mediationsteam). Sie können auch entscheiden, eine schwächere Konsequenz auszusprechen, als sie hier steht.<br>
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* Die Stellungnahmen können die Situation aufklären und entschärfen und zu einer guten Entscheidung beitragen. Außerdem muss die gemeldete Person die Möglichkeit haben, zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen.
In besonders schwerwiegenden Fällen kann eine stärkere Konsequenz ausgesprochen werden; das sollte aber die Ausnahme bleiben und nur aus wirklich gutem Grund geschehen.
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* Dabei darf sie allerdings nicht einfach die Meldung erhalten, sondern nur ''in anonymisierter Form'' (siehe E3) ), so dass die meldende Person geschützt ist.
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* Die Frist soll nicht zu lange sein, da es für alle Beteiligten angenehmer ist, wenn sie schnell Klarheit über die Entscheidung bekommen.
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* Auf welchem Weg man die gemeldete Person informiert (mündlich, schriftlich [= ''E-Mail oder Papier''], bei einem persönlichen Treffen, per Telefon …), sollte der einzelnen Situation angepasst sein. Dasselbe gilt für die Stellungnahmen.
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* Wenn aber eine ''Konsequenz ausgesprochen'' werden soll, dann ist es wichtig, dass sowohl die Nachrichten an beide Personen als auch die Stellungnahmen schriftlich (E-Mail oder Papier) verschickt wurden, damit nicht im Nachhinein der Vorwurf aufkommt, man habe einzelne Darstellungen und Sichtweisen von vorneherein ausgeschlossen. Damit kann der regelgerechte Ablauf der Bearbeitung belegt werden.
 +
* Dabei ist ''E-Mail der beste und sicherste Weg'' dafür. PNs sind unbrauchbar, weil sie nicht von anderen Foodsavern eingesehen werden dürfen, und weitere Medien außerhalb der foodsharing-Plattform (What´s App, Facebook, ...) sind aus Datenschutzgründen und wegen der mangelnden Nachverfolgbarkeit für foodsharing ungeeignet. Falls jemand keine E-Mail-Adresse hat, dann ist natürlich auch die Papierform (Brief) möglich.
  
====Ermahnung, Verwarnung====
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====Regel D6)====
Eine Ermahnung oder Verwarnung kann bei allen Regelverletzungen ausgesprochen werden.
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* Niemand soll davon abgehalten werden, eine Regelverletzung zu melden, weil er/sie Angst vor möglichen Folgen hat.
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* Deswegen wird die ''Identität der meldenden Person'' zunächst einmal nicht an die gemeldete Person weitergegeben; allerdings lässt sich oft nicht vermeiden, dass sich aus der Schilderung einer Situation auch Hinweise ergeben, wer die Situation gemeldet hat.
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* Die Bearbeitung der Meldung wird aber oft ''erheblich einfacher'', wenn über die Situation mit allen Beteiligten offen (und eventuell sogar gemeinsam) gesprochen werden kann. Deswegen soll der meldenden Person die Möglichkeit geboten werden, auf die anonymisierte Form zu verzichten.
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* Die meldende Person kann dies daher gleich im Meldungsformular gestatten (''das Meldungsformular muss noch entsprechend umprogrammiert werden!''). Die bearbeitende Gruppe kann auch später nachfragen, wenn sie es für hilfreich hält.
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* Falls eine Klärung der Situation gar nicht möglich ist ohne die Bekanntgabe der meldenden an die gemeldete Person, dann muss auf die Bearbeitung der Meldung verzichtet werden. Der Schutz der meldenden Person ist hier im Zweifelsfall wichtiger als die Bearbeitung einer Meldung.
  
====Gelbe Karte (Suspendierung von Abholungen)====
+
====Regel D7)====
Eine gelbe Karte kann ausgesprochen werden in folgenden Fällen:
+
* Die Entscheidung wird nicht nur der gemeldeten Person, sondern auch der meldenden Person mitgeteilt. Denn diese sollte auch erfahren, dass die von ihr als problematisch eingeschätzte Situation besprochen wurde. Außerdem erhält sie auf diese Weise eine Rückmeldung zu ihrer eigenen Einschätzung der Situation.
*bei Regelverletzungen, durch welche die Kooperation mit einem Betrieb gefährdet wird
+
* E-Mail ist dabei der einzig sinnvolle Weg (außer der Papierform, also einem Brief), weil alle anderen Wege später nicht nachvollziehbar wären. Auch PNs sind es nicht, da sie privat sind und nicht zugreifbar für andere Personen sind.
*beim Ansprechen eines Betriebs ohne vorherige Absprache mit einem BOT
 
*bei Verletzungen der Hygieneregeln, durch die die Gesundheit von Dritten gefährdet wird
 
*bei Schädigung des Ansehens von foodsharing bei Betrieben oder in der Öffentlichkeit
 
*bei Regelverletzungen, die den Grundsätzen von foodsharing widersprechen
 
*bei 3 Verwarnungen innerhalb eines Jahres
 
  
====Gelb-rote Karte (Herabstufung zum Foodsharer)====
+
====Regel D8)====
Eine gelb-rote Karte kann ausgesprochen werden bei 2 gelben Karten innerhalb von 2 Jahren.
+
Wenn einer der Beteiligten mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, dann kann eine weitere Gruppe um Vermittlung gebeten werden.
 +
* Wenn die LMG die Meldung bearbeitet hat, dann ist dies die LS, falls sie existiert. Gibt es keine LS, dann gibt es keine Vermittlung, und das Verfahren ist beendet. (Die BS springt hier nicht ein; denn sonst könnten es sich Bezirke leichtmachen, indem sie sich die Arbeit einer LS sparen und alle entsprechenden Fäll einfach auf die BS abschieben.)
 +
* Wenn die LS die Meldung bearbeitet hat, dann ist die BS die mögliche Vermittlungsinstanz.
 +
* Beide Gruppen können aber die Vermittlung ablehnen und
 +
* Die ''Frist für die Anrufung'' ist bewusst relativ kurz gewählt, damit die Beteiligten nicht lange Zeit auf eine endgültige Entscheidung warten müssen; wem es wichtig ist, eine Vermittlung anzurufen, wird dies auch schnell machen.
 +
* Eine Verpflichtung zur Übernahme der Vermittlung darf es nicht geben, weil sonst die Gefahr besteht, dass die entsprechende Gruppe mit Fällen überlastet oder mit eigentlich klaren oder banalen Fällen zugeschüttet wird. Sie ist nicht verpflichtet, für die Ablehnung einen Grund zu nennen, damit sie frei entscheiden können, welche Fälle sie übernehmen können.
 +
<!-- * Die BOTs des Stammbezirks können ebenfalls die Vermittlung anrufen, wenn sie der Ansicht sind, dass eine Entscheidung Schwierigkeiten für den Bezirk insgesamt bedeuten könnten. (Die Beteiligten selbst haben meist nur den vom gemeldeten Ereignis betroffenen Betrieb im Blick.) -->
  
====Rote Karte (Accountlöschung)====
+
====Regel D9)====
Eine Rote Karte kann ausgesprochen werden in folgenden Fällen:
+
* Falls eine Konsequenz ausgesprochen wird, dann werden im Profil der gemeldeten Person die wesentlichen Daten dazu eingetragen.
*Verurteilung wegen einer Straftat während der Aktivität für foodsharing
+
* Aus Datenschutzgründen sollen die Details nicht im Profil des FS stehen, sondern nur für die LMG zugreifbar sein. Außerdem soll in dem Feld im Profil übersichtlich verfolgt werden, welche Konsequenzen ausgesprochen wurden. Deswegen werden Meldungen und Konsequenzen dort nur mit kurzen Daten eingetragen.
*Verurteilung wegen einer Straftat gegen Mitglieder oder Eigentum von foodsharing
+
* Das Feld im Profil ist bis auf Weiteres (siehe Erläuterung zu D1) ) nur für Leute mit Orga-Rechten zugreifbar. Deswegen muss die LMG die ZMG um Eintragung bitten.
*einer Verletzung der Grundsätze, die trotz vorheriger Verwarnung zum 3. Mal geschieht
+
* Die Idee dieses Eintrags ist, dass die Konsequenzen auch nach einem Stammbezirkswechsel noch sichtbar sind, wenn die bisherige LMG oder LS (in deren Forum die Bearbeitung der Meldung dokumentiert ist) nicht mehr zuständig ist.
*bei 2 gelb-roten Karten innerhalb von 3 Jahren
 
  
===Wann werden Konsequenzen und die Meldungen dazu ungültig bzw. getilgt (gelöscht)?===
+
==E) Datenschutz / Vertraulichkeit / Selbstauskunft==
Vergangene Konsequenzen werden ungültig wenn innerhalb der Gültigkeitsfrist keine weitere gültige Konsequenz vorliegt. Die Gültigkeitssfrist beträgt für eine
 
*Ermahnung und Verwarnung 6 Monate
 
*gelbe Karte 2 Jahre
 
*gelb-rote Karte 3 Jahre
 
*rote Karte 5 Jahre
 
Ungültige Konsequenzen sollen vom Stammbezirk getilgt werden - d.h. mit den zugehörigen Meldungen und Kommentaren aus dem Profil gelöscht, außerdem alle Stellungnahmen, Emails und sonstigen Beiträge dazu - soweit dies technisch möglich ist (z.B. können PNs nicht gelöscht werden).
 
  
===Regelverletzungen – Konsequenzen – Gültigkeitsfristen===
+
====Regel E1-2)====
 +
* Wenn jemand einen Fehler gemacht hat und dieser gemeldet wurde, dann sollte das zwar angesprochen werden. Es wäre aber sehr unsozial und für ein respektvolles Klima innerhalb der foodsharing-Community sehr schädlich, wenn der Foodsaver vor aller Augen angeprangert würde.
 +
* Auch sollten Aussagen und Stellungnahmen von anderen Beteiligten nicht an die Öffentlichkeit gelangen, damit sie möglichst unbefangen gemacht werden können.
 +
* Deswegen müssen alle an der Bearbeitung Beteiligten das, was sie während der Bearbeitung erfahren, für sich behalten und dürfen es niemandem weitererzählen oder weitergeben.
  
{| class = "wikitable"
+
====Regel E3)====
 +
* Niemand soll davon abgehalten werden, eine Regelverletzung zu melden, weil er/sie Angst vor möglichen Folgen hat. Deswegen wird der Name der meldenden Person in der Regel nicht an die gemeldete Person weitergegeben (außer wenn erstere dies explizit erlaubt).
 +
* Wenn allerdings die gemeldete Person Mitglied der Gruppe ist, welche die Meldung bearbeitet oder nach der Entscheidung zur Vermittlung angerufen wird, dann nützt die anonymisierte Form nichts, weil die Meldung dort in der Gruppe ja vollständig dokumentiert wird.
  
|- style="vertical-align:top;"
+
====Regel E4)====
|'''Art der Regelverletzung'''
+
* Laut DSGVO hat jeder FS das Recht, alle über ihn gespeicherten Daten jederzeit vorgelegt zu bekommen.
|'''mögliche Konsequenz'''
+
* Dazu gehören auch Meldungen über Regelverletzungen und Konsequenzen dazu. Der Schutz der meldenden Person spielt aber auch hier eine Rolle, so dass die Meldung nur in anonymisierter Form herausgegeben wird.
|'''ungültig''' (wenn keine weitere Konsequenz ausgesprochen wird)
 
  
|- style="vertical-align:top;"
+
====Regel E5)====
|alle Regelverletzungen
+
BOTs eines Bezirks sollten informiert sein über vorliegende Konsequenzen für Regelverletzungen eines Foodsavers, der in ihrem Bezirk tätig ist.
|Ermahnung<br />Verwarnung
 
|nach 6 Monaten
 
  
|- style="vertical-align:top;"
+
==F) Tilgung von Meldungen und Konsequenzen==
|mehrere Ermahnungen wegen ähnlicher Regelverletzungen<br />(d.h. alle aus derselben Gruppe A), B) oder C) )
 
|Verwarnung
 
|nach 6 Monaten
 
  
|- style="vertical-align:top;"
+
====Regel F1)====
|3 Verwarnungen
+
* Lange zurückliegende Konsequenzen für Regelverletzungen sollten keine Bedeutung mehr haben. Alle Menschen sollen die Chance bekommen, dass ein Fehler irgendwann vergessen ist.
|gelbe Karte
+
:Zum Beispiel sollte eine gelbe Karte auf Grund von 3 Verwarnungen nur dann ausgesprochen werden können, wenn diese Verwarnungen innerhalb einer gewissen Frist liegen.
|nach 2 Jahren
+
:Die genauen Fristen sind in F) 3) festgelegt.
 +
* Ideal wäre es, alle Meldungen und Konsequenzen zu löschen, sobald sie diese Frist überschritten haben.
 +
:Eine Verpflichtung dazu ist aber rechtlich nicht haltbar.
 +
:Wegen der gesetzlichen Forderung der Datensparsamkeit dürfen Konsequenzen nur gespeichert werden, so lange sie noch benötigt werden.
 +
:Wenn es eine Verpflichtung zur Tilgung gäbe, dann würde foodsharing sich strafbar machen, falls ein Bezirk die Daten nicht löscht (etwa: vergißt zu löschen). foodsharing kann aber nicht garantieren, dass alle Bezirke konsequent alles löschen; außerdem sind PNs gar nicht löschbar.
 +
* Die schließlich gefundene Lösung ist, dass die Daten nur getilgt (gelöscht) werden müssen, wenn die gemeldete Person explizit dazu auffordert.
 +
:Falls sie dies nach nach Ablauf der Fristen macht, hat sie dann aber ein Recht auf auf die Tilgung, d.h. nach einer Aufforderung muss der Bezirk die Tilgung durchführen.
  
|- style="vertical-align:top;"
+
====Regel F2)====
|Gefährdung einer Kooperation
+
Wenn keine Konsequenz ausgesprochen wird, dann sollte diese Entscheidung auch ernst genommen werden, d.h. die Meldung wird dann nicht weiterbearbeitet, hat für die Zukunft keine Bedeutung mehr und kann gelöscht werden.<br>
|1x gelbe Karte<br />2x gelb-rote Karte
+
Dabei muss allerdings abgewartet werden, ob einer der Beteiligten eine weitere Gruppe zur Vermittlung anruft.
|nach 2 Jahren<br />nach 3 Jahren
 
  
|- style="vertical-align:top;"
+
====Regel F3-4)====
|Betrieb angesprochen ohne Absprache mit einem BOT
+
* Zurückliegende Konsequenzen können bei neueren Konsequenzen ''angerechnet werden''. Zum Beispiel kann bei 3 vorliegenden Verwarnungen eine gelbe Karte ausgesprochen werden.
|1x gelbe Karte<br />2x gelb-rote Karte
+
* Dabei sollten aber lange zurückliegende Konsequenzen keine Bedeutung mehr haben. Alle Menschen sollen die Chance bekommen, dass ein Fehler irgendwann vergessen ist.
|nach 2 Jahren<br />nach 3 Jahren
+
* Deswegen sind hier Fristen festgelegt, nach denen Konsequenzen nicht mehr angerechnet werden.
 +
* Wenn ein Foodsaver dies beantragt (siehe F1) ) oder wenn eine weitere Konsequenz gegen den Foodsaver ausgesprochen werden soll (siehe D4) ), dann müssen die Konsequenzen, die die Fristen überschritten haben, vorher getilgt werden, ''sofern danach keine weitere Konsequenz innerhalb der Frist vorliegt''.
 +
* Der letzte Teilsatz bedeutet, dass die Tilgung meistens mit der letzten vorliegenden Konsequenz beginnt; ist sie getilgt, dann gibt es eventuell innerhalb der Frist der vorletzten (nun letzten) Konsequenz keine weitere mehr, und sie kann eventuell auch getilgt und so weiter.
 +
* Es kann aber auch vorkommen, dass eine neuere Konsequenz stehen bleiben muss, während diejenigen davor so lange zurückliegen, dass die neuere nicht innerhalb ihrer Fristen liegt. Dann müssen die älteren getilgt werden.
  
|- style="vertical-align:top;"
+
====Regel F5)====
|Verletzung der Hygieneregeln,<br />durch die die Gesundheit von Dritten gefährdet wird
+
* Bei der Tilgung wird alles gelöscht, was mit der Meldung oder der Konsequenz in Zusammenhang steht und was technisch löschbar ist. PNs etwa sind aber nicht löschbar und müssen daher stehenbleiben.
|1x gelbe Karte<br />2x gelb-rote Karte
+
* Falls mehrere Gruppen die Meldung bearbeitet haben, dann muss die Löschung auch bei allen diesen Gruppen durchgeführt werden.
|nach 2 Jahren<br />nach 3 Jahren
+
* Auch die ZMG muss eingebunden werden, um die Einträge in ihrer Liste zu löschen, derzeit auch noch im Profil des Foodsavers (da dort im Moment die Bezirke keinen Zugriff haben).
  
|- style="vertical-align:top;"
 
|Schädigung des Ansehens von foodsharing
 
|1x gelbe Karte<br />2x gelb-rote Karte
 
|nach 2 Jahren<br />nach 3 Jahren
 
  
|- style="vertical-align:top;"
+
====''Ein paar Beispiele zur Verdeutlichung der Tilgung''====
|Verletzung der Grundsätze von foodsharing
 
|1x gelbe Karte<br />2x gelb-rote Karte
 
|nach 2 Jahren<br />nach 3 Jahren
 
  
|- style="vertical-align:top;"
+
'''''Beispiel 1''''':<br>
|2 gelbe Karten
+
Laurine von Isenburg hat ''3 Verwarnungen'' im Januar, Februar und April 2016 und 'mit der 3. Verwarnung'' eine ''Gelbe Karte'' im April 2016 erhalten.<br>
|gelb-rote Karte
+
Am 1.5.2018 soll eine weitere Verwarnung ausgesprochen werden. Vorher muss geprüft werden, ob frühere Konsequenzen getilgt werden müssen.<br>
|nach 3 Jahren
+
Die jüngste vorhandene Konsequenz ist die Gelbe Karte. Sie ist älter als 2 Jahre und muss daher getilgt werden.<br>
 +
Die ''jetzt'' jüngste vorhandene Konsequenz ist die dritte Verwarnung (April 2016). Sie ist älter als 6 Monate und muss daher getilgt werden.<br>
 +
Die ''jetzt'' jüngste vorhandene Konsequenz ist die zweite Verwarnung (Februar 2016). Sie ist älter als 6 Monate und muss daher getilgt werden.<br>
 +
Die ''jetzt'' jüngste vorhandene Konsequenz ist die erste Verwarnung (Januar 2016). Sie ist älter als 6 Monate und muss daher getilgt werden.<br>
 +
Damit erhält Laurine am 1.5.2018 wieder ihre erste Verwarnung.
  
|- style="vertical-align:top;"
+
'''''Beispiel 2''''':<br>
|2 gelb-rote Karten
+
Klaus von Isenburg hat ''2 Verwarnungen'' im Januar 2019 und im März 2019 erhalten.<br>
|rote Karte
+
Am 1.8.2019 soll eine weitere Verwarnung ausgesprochen werden. Vorher muss geprüft werden, ob frühere Konsequenzen getilgt werden müssen.<br>
|nach 5 Jahren
+
Die jüngste vorhandene Verwarnung (März 2019) ist erst 5 Monate her und damit innerhalb ihrer Tilgungsfrist. Sie kann daher nicht getilgt werden.<br>
 +
Die vorige (erste) Verwarnung (Januar 2019) ist 7 Monate her und hat damit ihre eigene Tilgungsfrist überschritten. Die zweite Verwarnung liegt aber innerhalb der Tilgungsfrist der ersten, daher wird die erste Verwarnung nicht getilgt.<br>
 +
Klaus erhält daher eine 3. Verwarnung; auf Grund von Regel b) im Abschnitt "Konsequenzen für Regelverletzungen" kann (muss aber nicht) auch eine Gelbe Karte ausgesprochen werden.
  
|- style="vertical-align:top;"
+
'''''Beispiel 3''''':<br>
|Straftat während der Aktivität für foodsharing
+
Laurine von Isenburg hat nun die ''Verwarnung vom Mai 2018'' stehen und erhält eine weitere am 31.08.2019.<br>
|rote Karte
+
Am 1.11.2019 soll eine weitere, dritte Verwarnung und mit ihr eine Gelbe Karte ausgesprochen werden. Vorher muss geprüft werden, ob frühere Konsequenzen getilgt werden müssen.<br>
|nach 5 Jahren
+
Die jüngste (zweite) Verwarnung (31.08.2019) liegt weniger als 6 Monate zurück und muss nicht getilgt werden.<br>
 +
Die vorige (erste) Verwarnung (Mai 2018) liegt aber mehr als 6 Monate vor der zweiten Verwarnung vom 31.08.2019, d.h. die zweite liegt nicht innerhalb der Tilgungsfrist der ersten. Daher muss die erste Verwarnung getilgt werden.<br>
 +
Damit liegen nur die Verwarnungen vom 31.08.2019 und die neue vom 1.11.2019 vor, insgesamt also 2 Verwarnungen. Eine Gelbe Karte ist damit unbegründet.
  
|- style="vertical-align:top;"
 
|Straftat gegen Mitglieder oder Eigentum von foodsharing
 
|rote Karte
 
|nach 5 Jahren
 
  
|- style="vertical-align:top;"
+
----
|3x Verletzung des selben Grundsatzes trotz Warnung
 
|rote Karte
 
|nach 5 Jahren
 
  
|}
+
''Artikel von'': &nbsp; [[Gruppe Verhaltensregeln und Meldesystem|AG Verhaltensregeln und Meldesystem]] &nbsp; (''[mailto:verhaltensregeln@foodsharing.network Kontakt]'')<br>
 +
''Letzte Überarbeitung am 14.10.2020''

Aktuelle Version vom 23. Dezember 2020, 01:11 Uhr

Wiki-Artikel-Typ: 2 (Info-Artikel)


Erläuterungen zu Regelverletzungen - Konsequenzen und Bearbeitung (foodsharing-Grundlagen 3)
Einige Festlegungen dort sind vorläufig und werden noch weitergedacht und weiter diskutiert. Sie sind dort rot und kursiv gekennzeichnet.


Konsequenzen für Regelverletzungen

a) – Verwarnung

Eine Verwarnung kann als deutlicher Hinweis genutzt werden, dass ein Verhalten nicht unseren Regeln entspricht und dass der Foodsaver hier sein Verhalten überdenken und verbessern sollte.

b) – Suspendierung (Gelbe Karte)

  • Regelverletzungen, welche nur die interne Zusammenarbeit betreffen, können ggf. innerhalb von foodsharing aufgefangen werden. Wenn eine Regelverletzung aber eine deutlich negative Wirkung nach außen hat (gegenüber Betrieben, gegenüber Lebensmittel übernehmenden Menschen oder der sonstigen Öffentlichkeit), dann kann foodsharing sehr schnell in ein schlechtes Licht rutschen.
  • Wenn einem Foodsaver solche Regelverletzungen passieren, dann kann es nötig sein, erst einmal die Notbremse zu ziehen und eine gewisse "Bedenkzeit" zu schaffen, in der die Sache eventuell auch gemeinsam besprochen werden kann.
  • Das bezieht sich nicht unbedingt nur auf "Abholungen", sondern kann auch weitere Aktivitäten (z.B. Teilnahme an foodsharing-Veranstaltungen) betreffen, z.B. wenn jemand generell unangenehm auftritt oder sich regelmäßig sehr negativ über foodsharing äußert.
  • Wenn drei Verwarnungen innerhalb eines recht kurzen Zeitraums auftauchen, dann kann das ein Zeichen sein, dass jemand wirklich Schwierigkeiten mit den foodsharing-Regeln oder mangelnde Akzeptanz für sie hat. Auch in diesem Fall kann eine Suspendierung für eine gewisse Zeit nötig und hilfreich sein.
  • Nach dem Ablauf einer Sperre hat der Foodsaver ein selbstverständliches Recht darauf, wieder verifiziert zu werden. Wenn er eine*n BOT seines Stammbezirks dazu auffordert, dann kann der/die BOT nicht entscheiden, ob er/sie den Foodsaver wieder verifiziert, sondern ist verpflichtet dazu.

c) – Herabstufung zum Foodsharer (Gelb-rote Karte)

  • Wenn jemand zweimal innerhalb von 2 Jahren mit einer Suspendierung belegt wird, dann stellt sich sehr die Frage, ob er/sie die foodsharing-Regeln und -Vorgehensweisen verstanden hat. Das Quiz noch einmal zu absolvieren, kann dann eine sinnvolle Forderung sein.
  • Ein gewisser zeitlicher Abstand gibt die Chance, dass ein Foodsaver sich nochmal besser über die foodsharing-Ideen und -regeln informieren kann und vielleicht darüber nachdenken kann, ob foodsharing wirklich die geeignete Organisation für sein/ihr Engagement ist.
  • Dabei kann sich die Sperre durchaus auf mehr als nur die Abholungen beziehen. Sie kann unter Umständen auch weitere Aktivitäten (z.B. Teilnahme an foodsharing-Veranstaltungen) betreffen, z.B. wenn jemand dort deutlich unangenehm auftritt oder sich regelmäßig sehr negativ über foodsharing äußert.

d) – Sperrung des Accounts (Rote Karte)

  • Die Sperrung des Accounts ist eine letzte Konsequenz für Situationen, in denen jemand als Foodsaver oder Foodsharer wirklich nicht mehr tragbar ist.
  • Eine Straftat innerhalb von foodsharing oder gegen andere Foodsaver (z.B. Diebstahl eines Kühlschranks aus dem Fairteiler oder ein tätlicher Angriff) lässt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit kaum noch zu. Auch wenn jemand immer wieder die Grundsätze verletzt, dann ist ein klares Bekenntnis zu foodsharing fraglich.
  • Und wenn selbst die Herabstufung und ein neues Quiz nicht dazu führen, dass jemandes Verhalten angemessener wird, dann muss leider in Frage gestellt werden, ob eine Besserung noch zu erwarten ist.

A) Umgang mit Regelverletzungen

Regel A1-3)

  • Meldungen von Regelverletzungen sind ein wichtiges Hilfsmittel, um Probleme, Ungereimtheiten und Missverständnisse nicht unter den Tisch fallen zu lassen. Wenn man solche Dinge gleich anspricht, dann besteht die Chance, dass es nicht zu größeren Problemen kommt.
  • Die Meldung einer Regelverletzung bietet in erster Linie die Chance, eine bestimmte Situation gemeinsam zu besprechen und vielleicht die Wichtigkeit einer Regel zu vermitteln. Auf diese Weise kann vielleicht vermieden werden, dass mangelndes Verständnis einer Regel oder deren Bedeutung eskaliert und irgendwann zu wirklich schwierigen Situationen führt.
  • Deswegen sollte bei einer Meldung vor allem im Vordergrund stehen, die Situation aufzuklären und beizulegen. Nur wenn das nicht gelingt, ist eine Konsequenz die letzte Möglichkeit.

Regel A4)

  • Es ist nie angenehm, wenn man mit Foodsavern über Regelverletzungen sprechen muss. Je mehr Leute dabei sind, desto unangenehmer wird es für die gemeldete Person.
  • Deswegen sollte man das Gremium, das sie behandelt, relativ klein halten und auch konsequent niemanden von außen hinzulassen.

Regel A5)

  • Regeln geben Vorgaben. Aber in der Praxis sind Situationen und Menschen unterschiedlich, und auch ihr Umgang mit Fehlern oder Problemen. Nicht nur die formale Regelverletzung ist entscheidend, sondern auch die Perspektive, ob ein Foodsaver seinen Fehler einsieht oder ob es nach der Gefahr aussieht, dass er dieselbe Regelverletzung (oder andere) in Zukunft wieder machen wird.<
  • Deswegen sollte man in jedem Fall sowohl die Situation als auch die Menschen in der Situation mit in die Überlegungen einbeziehen.

B) Gruppen für die Meldungsbearbeitung

Regel B1)

  • Die Bearbeitung vor Ort im Bezirk bietet deutliche Vorteile, da die Leute vor Ort den Bezirk, ggf. den betroffenen Betrieb und die gesamte Situation im Bezirk kennen. Hinzu kommt die starke Motivation, Regelverletzungen ruhig und konstruktiv zu besprechen, damit man im Bezirk auch weiterhin gut zusammenarbeiten kann.
  • Schließlich sollten die Angelegenheiten auch deshalb, wann immer möglich, innerhalb der Bezirke behandelt werden, um nicht die Bundesland-Mediations- und Meldungsgruppen mit lokalen Konflikten zu überlasten.
  • Zur Namensfestlegung: In Zukunft soll die Zustellung der Meldungen automatisch durch die Software geschehen. Das ist nur mit einem einheitlichen Namens-Schema möglich, weil die Software sonst nicht alle Gruppen finden würde oder Meldungen gelegentlich falsch zustellen würde.
  • Eine Übergangsregelung ist nötig, bis ein Bezirk eine LMG hat. Es gibt in allen Bezirken von Anfang an "Verifizierungs-AGs" - die aber auch andere Namen tragen können. Selbst wenn es diese AGs nicht gibt oder sie nicht aktiv sind, dann gibt es doch (meistens) irgendeinen Kreis von Personen, der Meldungen bearbeitet. Diese Gruppe jeweilige Gruppe ist die beste Option für eine Übergangslösung, da sie erstens vorhanden ist und zweitens jederzeit durch Wahl einer LMG ersetzt werden kann.

Regel B2)

  • Wenn ein Foodsaver sich von der LMG aus irgendeinem Grund ungerecht behandelt fühlt, dann soll er die Chance haben, dass nochmal jemand anders in die Beurteilung der Situation eingebunden wird. Deswegen ist es wünschenswert, eine Lokale Schiedsstelle (LS) zu haben. Dieses Team kann vielleicht vermittelnd eingreifen.
  • Allerdings bedeutet die Formulierung "anrufen" nicht, dass die LS auch verpflichtet ist, diesem Anruf Folge zu leisten. Sie kann nach eigenem Ermessen auch die Befassung ablehnen, insbesondere wenn sie den Fall als offensichtlich klar und eine weitere Vermittlung als nicht sinnvoll oder nicht notwendig erachtet.
  • Ob die Foodsaver eines Bezirks eine LS aufstellen und damit die Möglichkeit einer Vermittlung durch eine zweite Gruppe schaffen, liegt in ihrer Eigenverantwortung. Es ist aber keinesfalls eine Lösung, die Vermittlung statt dessen an ein entsprechendes Bundesland-Team abzugeben. Denn die BS wäre sehr schnell überlastet, wenn sie alle strittigen Fälle aus allen Bezirken bearbeiten müsste.
  • Zum Namensschema siehe die Erläuterung zu B1).

Regel B3)

  • foodsharing soll insgesamt in allen Bereichen demokratisch aufgebaut werden. Das muss insbesondere auch alle Gruppen betreffen, die Meldungen von Regelverletzungen bearbeiten.
  • Natürlich darf niemand in 2 Gruppen sein, die möglicherweise nacheinander dieselbe Meldung bearbeiten. Denn sonst würde der Sinn verloren gehen, dass die Meldung im 2. Schritt von einer anderen Gruppe (d.h. von anderen Leuten) bearbeitet wird. Auch in "parallelen" Gruppen zu sein (z.B. den LMGs verschiedener Bezirke), kann schnell zu viel Einfluss und Machtkonzentration einzelner Personen führen.

Regel B4)

Es wäre offensichtlich nicht Vertrauen erweckend, wenn Leute Regelverletzungen beurteilen, die selbst die Regeln bedeutend verletzt haben.

C) Zuständigkeiten

Regel C1-2)

  • Um eine klare Zuständigkeit zu schaffen, ist der Stammbezirk als zuständig für die Bearbeitung festgelegt. Wer genau die Bearbeitung übernimmt, das soll jeder Bezirk selbst festlegen, indem im Bezirk eine Lokale Meldungsgruppe (LMG) eingerichtet und gewählt wird. Dies schafft insbesondere die Möglichkeit, dass in der LMG nicht nur oder gar keine BOTs sind.
  • Wechselt ein Foodsaver den Stammbezirk, dann wechselt damit aber nicht die Zuständigkeit für schon eingegangene Meldungen. Ansonsten könnte ein Foodsaver sich (zumindest vorübergehend) einer Meldung entziehen, indem er den Stammbezirk wechselt. Es kann aber sinnvoll sein, dass die Meldung trotzdem vom neuen Stammbezirk bearbeitet wird; das müssen dann beide Bezirke gemeinsam besprechen.

Regel C3)

  • Wenn bei der Meldung einer Regelverletzung die gemeldete Person Mitglied der LMG oder BOT ist, dann könnte der meldende Foodsaver unter Umständen Bedenken haben, wenn diese Meldung an die LMG geht – insbesondere dann, wenn in der LMG auch der gemeldete BOT oder andere BOTs des Bezirks sind.
  • Im ersten Fall (MRV gegen LMG-Mitglied) wird es kaum zu verhindern sein, dass die gemeldete Person die Identität der meldenden Person erfährt, und unter Umständen könnten die anderen Mitglieder der Gruppe nicht unbefangen an die Bearbeitung herangehen.
  • Im zweiten Fall (MRV gegen BOT) ist ebenso die Gefahr gegeben, dass der/die gemeldete BOT die Identität der meldenden Person erfährt und ggf. später Druck auf die Person ausübt.
  • Deswegen soll es möglich sein, in diesem Fall als Alternative eine Lokale Schiedsstelle (LS) zu haben. In dieser Schiedsstelle dürfen dann gar keine BOTs sein, und sie überschneidet sich auch nicht mit der LMG.
  • Wenn es keine Lokale Schiedsstelle gibt, dann bleibt aber nur die LMG übrig. Es bleibt in der Eigenverantwortung der Foodsaver des Bezirks, ob sie eine LS einrichten und damit eine Alternative für diese Fälle schaffen. Wenn niemand sich engagiert, um eine Schiedsstelle zu bilden, dann müssen alle Foodsaver damit leben, dass alle Meldungen bei der LMG bleiben.

Regel C4)

Foodsharer haben keinen Stammbezirk. Deswegen muss für diese Fälle eine möglichst einfache Zuordnung gefunden werden, die funktioniert.

Regel C5)

Eine rote Karte und die folgende Löschung des Accounts darf nur mit Zustimmung des Vorstand des foodsharing e.V. stattfinden.

  • Denn bei einer so weitreichenden Konsequenz sollte unbedingt vermieden werden, dass die Entscheidung durch lokale Konflikte und Animositäten entsteht.
  • Außerdem entspricht eine rote Karte einem Hausverbot auf der Plattform und kann nur vom Plattformbetreiber, also dem foodsharing e.V., ausgesprochen werden.

Regel C6)

  • Das Recht, einzelne Mitglieder eines bearbeitenden Teams als befangen abzulehnen, ist sehr wichtig. Wenn ein Foodsaver schon vorher den Eindruck hat, dass ein Mitglied voreingenommen ist, dann wird der Foodsaver Schwierigkeiten haben, konstruktive, offene Gespräche zu führen oder später eine Entscheidung zu akzeptieren.

Regel C7)

  • Wer in irgendeiner Weise mit der Situation zu tun hat, sollte die Meldung einer Regelverletzung nicht bearbeiten. "Betroffene" klingt erst einmal sehr ungenau, ist aber im foodsharing-Kontext leicht bestimmbar.
  • Betroffen sind meldende und gemeldete Person sowie alle diejenigen, die bei der gemeldeten Situation dabei / beteiligt waren. Wenn die Angelegenheit bereits im Stammbezirk bearbeitet wurde, dann aber die Bundesland-Schiedsstelle eingeschaltet wird, dann sind die BOTs des Stammbezirks betroffen, weil es ja bereits eine Bearbeitung der Situation in ihrem Wirkungskreis gegeben hat.

D) Bearbeitung der Meldung einer Regelverletzung

Regel D1)

  • Meldungen werden automatisch bei der Zentralen Meldungsgruppe (ZMG) in eine Liste eingetragen. Außerdem erscheinen sie im Profil des Foodsavers, das entsprechende Feld ist aber nur für Leute mit Orga-Rechten sichtbar. Dies bleibt noch einige Zeit so.
  • Für die Zukunft ist geplant, das Feld sichtbar bei allen Foodsavern eines Bezirks sichtbar zu machen für die BOTs. Bei allen Stamm-Foodsavern sollen die Mitglieder der Lokalen Meldungsgruppe und der Lokalen Schiedsstelle dieses Feld sehen und bearbeiten können. Dabei soll niemand sein eigenes feld sehen können.
In einem zweiten Feld "Konsequenzen" sollen die ausgesprochenen Konsequenzen eingetragen werden, sichtbar für denselben Personen, aber auch für einen selbst (weil hier nicht die Meldung im Original und damit auch nicht die meldende Person steht).
Dieser Absatz wird sich also noch öfters mit dem Fortschritt der Programmierung ändern.
  • Die Idee dieses Eintrags ist, dass die Meldungen und Konsequenzen auch nach einem Stammbezirkswechsel noch sichtbar sind, wenn die bisherige LMG oder LS (in deren Forum die Bearbeitung der Meldung dokumentiert ist) nicht mehr zuständig ist.

Regel D2)

  • Alle ein- und ausgehenden Texte zu der Bearbeitung einer Meldung müssen dokumentiert werden, damit sie später bei Bedarf nachvollzogen werden können.
  • Vor allem aber kann damit der regelgerechte Ablauf der Bearbeitung belegt werden, falls dieser von irgend jemandem in Frage gestellt wird.
  • Für die Bearbeitung einer Meldung können je nach Situation verschiedene Gruppen zuständig sein (LMG, MT/S, BL-M&M, …) und auch zwei - selten mehr - davon nacheinander (aber nie mehrere gleichzeitig).
  • Jeder Text wird von der Gruppe in ihrem Forum angefügt, die beim Entstehen / Eingang des Textes gerade die Meldung bearbeitet.
  • Geht die Bearbeitung an eine andere Gruppe weiter, dann werden natürlich alle schon vorhandenen Texte auch dorthin weitergegeben.

Regel D3)

Lange zurückliegende Ereignisse sind schwer zu rekonstruieren. Deswegen ist eine Grenze sinnvoll, wie lange das gemeldeten Ereignis bei Abgabe der Meldung zurückliegen darf.

Regel D4)

  • Eine Konsequenz kann sich auf vorherige Konsequenzen beziehen (z.B. Gelbe Karte bei der 3. Verwarnung).
  • Deswegen müssen vor der Bearbeitung einer Meldung alle vergangenen Meldungen und Konsequenzen getilgt werden, bei denen die jeweilige Frist abgelaufen ist.
  • Dadurch ist gewährleistet, dass nur vorherige Konsequenzen mit nicht-abgelaufener Frist einbezogen werden.
  • Wie die Tilgung abläuft, ist im Abschnitt F) geregelt.

Regel D5)

  • Die Stellungnahmen können die Situation aufklären und entschärfen und zu einer guten Entscheidung beitragen. Außerdem muss die gemeldete Person die Möglichkeit haben, zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen.
  • Dabei darf sie allerdings nicht einfach die Meldung erhalten, sondern nur in anonymisierter Form (siehe E3) ), so dass die meldende Person geschützt ist.
  • Die Frist soll nicht zu lange sein, da es für alle Beteiligten angenehmer ist, wenn sie schnell Klarheit über die Entscheidung bekommen.
  • Auf welchem Weg man die gemeldete Person informiert (mündlich, schriftlich [= E-Mail oder Papier], bei einem persönlichen Treffen, per Telefon …), sollte der einzelnen Situation angepasst sein. Dasselbe gilt für die Stellungnahmen.
  • Wenn aber eine Konsequenz ausgesprochen werden soll, dann ist es wichtig, dass sowohl die Nachrichten an beide Personen als auch die Stellungnahmen schriftlich (E-Mail oder Papier) verschickt wurden, damit nicht im Nachhinein der Vorwurf aufkommt, man habe einzelne Darstellungen und Sichtweisen von vorneherein ausgeschlossen. Damit kann der regelgerechte Ablauf der Bearbeitung belegt werden.
  • Dabei ist E-Mail der beste und sicherste Weg dafür. PNs sind unbrauchbar, weil sie nicht von anderen Foodsavern eingesehen werden dürfen, und weitere Medien außerhalb der foodsharing-Plattform (What´s App, Facebook, ...) sind aus Datenschutzgründen und wegen der mangelnden Nachverfolgbarkeit für foodsharing ungeeignet. Falls jemand keine E-Mail-Adresse hat, dann ist natürlich auch die Papierform (Brief) möglich.

Regel D6)

  • Niemand soll davon abgehalten werden, eine Regelverletzung zu melden, weil er/sie Angst vor möglichen Folgen hat.
  • Deswegen wird die Identität der meldenden Person zunächst einmal nicht an die gemeldete Person weitergegeben; allerdings lässt sich oft nicht vermeiden, dass sich aus der Schilderung einer Situation auch Hinweise ergeben, wer die Situation gemeldet hat.
  • Die Bearbeitung der Meldung wird aber oft erheblich einfacher, wenn über die Situation mit allen Beteiligten offen (und eventuell sogar gemeinsam) gesprochen werden kann. Deswegen soll der meldenden Person die Möglichkeit geboten werden, auf die anonymisierte Form zu verzichten.
  • Die meldende Person kann dies daher gleich im Meldungsformular gestatten (das Meldungsformular muss noch entsprechend umprogrammiert werden!). Die bearbeitende Gruppe kann auch später nachfragen, wenn sie es für hilfreich hält.
  • Falls eine Klärung der Situation gar nicht möglich ist ohne die Bekanntgabe der meldenden an die gemeldete Person, dann muss auf die Bearbeitung der Meldung verzichtet werden. Der Schutz der meldenden Person ist hier im Zweifelsfall wichtiger als die Bearbeitung einer Meldung.

Regel D7)

  • Die Entscheidung wird nicht nur der gemeldeten Person, sondern auch der meldenden Person mitgeteilt. Denn diese sollte auch erfahren, dass die von ihr als problematisch eingeschätzte Situation besprochen wurde. Außerdem erhält sie auf diese Weise eine Rückmeldung zu ihrer eigenen Einschätzung der Situation.
  • E-Mail ist dabei der einzig sinnvolle Weg (außer der Papierform, also einem Brief), weil alle anderen Wege später nicht nachvollziehbar wären. Auch PNs sind es nicht, da sie privat sind und nicht zugreifbar für andere Personen sind.

Regel D8)

Wenn einer der Beteiligten mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, dann kann eine weitere Gruppe um Vermittlung gebeten werden.

  • Wenn die LMG die Meldung bearbeitet hat, dann ist dies die LS, falls sie existiert. Gibt es keine LS, dann gibt es keine Vermittlung, und das Verfahren ist beendet. (Die BS springt hier nicht ein; denn sonst könnten es sich Bezirke leichtmachen, indem sie sich die Arbeit einer LS sparen und alle entsprechenden Fäll einfach auf die BS abschieben.)
  • Wenn die LS die Meldung bearbeitet hat, dann ist die BS die mögliche Vermittlungsinstanz.
  • Beide Gruppen können aber die Vermittlung ablehnen und
  • Die Frist für die Anrufung ist bewusst relativ kurz gewählt, damit die Beteiligten nicht lange Zeit auf eine endgültige Entscheidung warten müssen; wem es wichtig ist, eine Vermittlung anzurufen, wird dies auch schnell machen.
  • Eine Verpflichtung zur Übernahme der Vermittlung darf es nicht geben, weil sonst die Gefahr besteht, dass die entsprechende Gruppe mit Fällen überlastet oder mit eigentlich klaren oder banalen Fällen zugeschüttet wird. Sie ist nicht verpflichtet, für die Ablehnung einen Grund zu nennen, damit sie frei entscheiden können, welche Fälle sie übernehmen können.

Regel D9)

  • Falls eine Konsequenz ausgesprochen wird, dann werden im Profil der gemeldeten Person die wesentlichen Daten dazu eingetragen.
  • Aus Datenschutzgründen sollen die Details nicht im Profil des FS stehen, sondern nur für die LMG zugreifbar sein. Außerdem soll in dem Feld im Profil übersichtlich verfolgt werden, welche Konsequenzen ausgesprochen wurden. Deswegen werden Meldungen und Konsequenzen dort nur mit kurzen Daten eingetragen.
  • Das Feld im Profil ist bis auf Weiteres (siehe Erläuterung zu D1) ) nur für Leute mit Orga-Rechten zugreifbar. Deswegen muss die LMG die ZMG um Eintragung bitten.
  • Die Idee dieses Eintrags ist, dass die Konsequenzen auch nach einem Stammbezirkswechsel noch sichtbar sind, wenn die bisherige LMG oder LS (in deren Forum die Bearbeitung der Meldung dokumentiert ist) nicht mehr zuständig ist.

E) Datenschutz / Vertraulichkeit / Selbstauskunft

Regel E1-2)

  • Wenn jemand einen Fehler gemacht hat und dieser gemeldet wurde, dann sollte das zwar angesprochen werden. Es wäre aber sehr unsozial und für ein respektvolles Klima innerhalb der foodsharing-Community sehr schädlich, wenn der Foodsaver vor aller Augen angeprangert würde.
  • Auch sollten Aussagen und Stellungnahmen von anderen Beteiligten nicht an die Öffentlichkeit gelangen, damit sie möglichst unbefangen gemacht werden können.
  • Deswegen müssen alle an der Bearbeitung Beteiligten das, was sie während der Bearbeitung erfahren, für sich behalten und dürfen es niemandem weitererzählen oder weitergeben.

Regel E3)

  • Niemand soll davon abgehalten werden, eine Regelverletzung zu melden, weil er/sie Angst vor möglichen Folgen hat. Deswegen wird der Name der meldenden Person in der Regel nicht an die gemeldete Person weitergegeben (außer wenn erstere dies explizit erlaubt).
  • Wenn allerdings die gemeldete Person Mitglied der Gruppe ist, welche die Meldung bearbeitet oder nach der Entscheidung zur Vermittlung angerufen wird, dann nützt die anonymisierte Form nichts, weil die Meldung dort in der Gruppe ja vollständig dokumentiert wird.

Regel E4)

  • Laut DSGVO hat jeder FS das Recht, alle über ihn gespeicherten Daten jederzeit vorgelegt zu bekommen.
  • Dazu gehören auch Meldungen über Regelverletzungen und Konsequenzen dazu. Der Schutz der meldenden Person spielt aber auch hier eine Rolle, so dass die Meldung nur in anonymisierter Form herausgegeben wird.

Regel E5)

BOTs eines Bezirks sollten informiert sein über vorliegende Konsequenzen für Regelverletzungen eines Foodsavers, der in ihrem Bezirk tätig ist.

F) Tilgung von Meldungen und Konsequenzen

Regel F1)

  • Lange zurückliegende Konsequenzen für Regelverletzungen sollten keine Bedeutung mehr haben. Alle Menschen sollen die Chance bekommen, dass ein Fehler irgendwann vergessen ist.
Zum Beispiel sollte eine gelbe Karte auf Grund von 3 Verwarnungen nur dann ausgesprochen werden können, wenn diese Verwarnungen innerhalb einer gewissen Frist liegen.
Die genauen Fristen sind in F) 3) festgelegt.
  • Ideal wäre es, alle Meldungen und Konsequenzen zu löschen, sobald sie diese Frist überschritten haben.
Eine Verpflichtung dazu ist aber rechtlich nicht haltbar.
Wegen der gesetzlichen Forderung der Datensparsamkeit dürfen Konsequenzen nur gespeichert werden, so lange sie noch benötigt werden.
Wenn es eine Verpflichtung zur Tilgung gäbe, dann würde foodsharing sich strafbar machen, falls ein Bezirk die Daten nicht löscht (etwa: vergißt zu löschen). foodsharing kann aber nicht garantieren, dass alle Bezirke konsequent alles löschen; außerdem sind PNs gar nicht löschbar.
  • Die schließlich gefundene Lösung ist, dass die Daten nur getilgt (gelöscht) werden müssen, wenn die gemeldete Person explizit dazu auffordert.
Falls sie dies nach nach Ablauf der Fristen macht, hat sie dann aber ein Recht auf auf die Tilgung, d.h. nach einer Aufforderung muss der Bezirk die Tilgung durchführen.

Regel F2)

Wenn keine Konsequenz ausgesprochen wird, dann sollte diese Entscheidung auch ernst genommen werden, d.h. die Meldung wird dann nicht weiterbearbeitet, hat für die Zukunft keine Bedeutung mehr und kann gelöscht werden.
Dabei muss allerdings abgewartet werden, ob einer der Beteiligten eine weitere Gruppe zur Vermittlung anruft.

Regel F3-4)

  • Zurückliegende Konsequenzen können bei neueren Konsequenzen angerechnet werden. Zum Beispiel kann bei 3 vorliegenden Verwarnungen eine gelbe Karte ausgesprochen werden.
  • Dabei sollten aber lange zurückliegende Konsequenzen keine Bedeutung mehr haben. Alle Menschen sollen die Chance bekommen, dass ein Fehler irgendwann vergessen ist.
  • Deswegen sind hier Fristen festgelegt, nach denen Konsequenzen nicht mehr angerechnet werden.
  • Wenn ein Foodsaver dies beantragt (siehe F1) ) oder wenn eine weitere Konsequenz gegen den Foodsaver ausgesprochen werden soll (siehe D4) ), dann müssen die Konsequenzen, die die Fristen überschritten haben, vorher getilgt werden, sofern danach keine weitere Konsequenz innerhalb der Frist vorliegt.
  • Der letzte Teilsatz bedeutet, dass die Tilgung meistens mit der letzten vorliegenden Konsequenz beginnt; ist sie getilgt, dann gibt es eventuell innerhalb der Frist der vorletzten (nun letzten) Konsequenz keine weitere mehr, und sie kann eventuell auch getilgt und so weiter.
  • Es kann aber auch vorkommen, dass eine neuere Konsequenz stehen bleiben muss, während diejenigen davor so lange zurückliegen, dass die neuere nicht innerhalb ihrer Fristen liegt. Dann müssen die älteren getilgt werden.

Regel F5)

  • Bei der Tilgung wird alles gelöscht, was mit der Meldung oder der Konsequenz in Zusammenhang steht und was technisch löschbar ist. PNs etwa sind aber nicht löschbar und müssen daher stehenbleiben.
  • Falls mehrere Gruppen die Meldung bearbeitet haben, dann muss die Löschung auch bei allen diesen Gruppen durchgeführt werden.
  • Auch die ZMG muss eingebunden werden, um die Einträge in ihrer Liste zu löschen, derzeit auch noch im Profil des Foodsavers (da dort im Moment die Bezirke keinen Zugriff haben).


Ein paar Beispiele zur Verdeutlichung der Tilgung

Beispiel 1:
Laurine von Isenburg hat 3 Verwarnungen im Januar, Februar und April 2016 und 'mit der 3. Verwarnung eine Gelbe Karte im April 2016 erhalten.
Am 1.5.2018 soll eine weitere Verwarnung ausgesprochen werden. Vorher muss geprüft werden, ob frühere Konsequenzen getilgt werden müssen.
Die jüngste vorhandene Konsequenz ist die Gelbe Karte. Sie ist älter als 2 Jahre und muss daher getilgt werden.
Die jetzt jüngste vorhandene Konsequenz ist die dritte Verwarnung (April 2016). Sie ist älter als 6 Monate und muss daher getilgt werden.
Die jetzt jüngste vorhandene Konsequenz ist die zweite Verwarnung (Februar 2016). Sie ist älter als 6 Monate und muss daher getilgt werden.
Die jetzt jüngste vorhandene Konsequenz ist die erste Verwarnung (Januar 2016). Sie ist älter als 6 Monate und muss daher getilgt werden.
Damit erhält Laurine am 1.5.2018 wieder ihre erste Verwarnung.

Beispiel 2:
Klaus von Isenburg hat 2 Verwarnungen im Januar 2019 und im März 2019 erhalten.
Am 1.8.2019 soll eine weitere Verwarnung ausgesprochen werden. Vorher muss geprüft werden, ob frühere Konsequenzen getilgt werden müssen.
Die jüngste vorhandene Verwarnung (März 2019) ist erst 5 Monate her und damit innerhalb ihrer Tilgungsfrist. Sie kann daher nicht getilgt werden.
Die vorige (erste) Verwarnung (Januar 2019) ist 7 Monate her und hat damit ihre eigene Tilgungsfrist überschritten. Die zweite Verwarnung liegt aber innerhalb der Tilgungsfrist der ersten, daher wird die erste Verwarnung nicht getilgt.
Klaus erhält daher eine 3. Verwarnung; auf Grund von Regel b) im Abschnitt "Konsequenzen für Regelverletzungen" kann (muss aber nicht) auch eine Gelbe Karte ausgesprochen werden.

Beispiel 3:
Laurine von Isenburg hat nun die Verwarnung vom Mai 2018 stehen und erhält eine weitere am 31.08.2019.
Am 1.11.2019 soll eine weitere, dritte Verwarnung und mit ihr eine Gelbe Karte ausgesprochen werden. Vorher muss geprüft werden, ob frühere Konsequenzen getilgt werden müssen.
Die jüngste (zweite) Verwarnung (31.08.2019) liegt weniger als 6 Monate zurück und muss nicht getilgt werden.
Die vorige (erste) Verwarnung (Mai 2018) liegt aber mehr als 6 Monate vor der zweiten Verwarnung vom 31.08.2019, d.h. die zweite liegt nicht innerhalb der Tilgungsfrist der ersten. Daher muss die erste Verwarnung getilgt werden.
Damit liegen nur die Verwarnungen vom 31.08.2019 und die neue vom 1.11.2019 vor, insgesamt also 2 Verwarnungen. Eine Gelbe Karte ist damit unbegründet.



Artikel von:   AG Verhaltensregeln und Meldesystem   (Kontakt)
Letzte Überarbeitung am 14.10.2020