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Testartikel
  
<font size = 3>'''''''Erläuterungen zu [[Hygieneregeln]]''''''' (foodsharing-Grundlagen 4)</font><br>
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__TOC__
 
 
 
===A) Tätigkeitsverbote beim Umgang mit Lebensmitteln (§§42, 43 IfSG)===
 
 
====Regeln A1-A2) - Sauberkeit, Krankheitssymptome====
 
* Diese Regeln entsprechen der offiziellen Hygienebelehrung (Belehrung nach IfSG) der Gesundheitsämter.
 
* ''Zu A2)'': Bei Auftreten der '''''Symptome haften''''' Foodsaver für Folgen (etwa Ansteckung) und können sich '''''strafbar''''' machen (gefährliche Körperverletzung).
 
* Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass dies passiert und dann auch noch nachweisbar ist, nicht allzu groß.
 
* Mit '''''schriftlicher''''' Freigabe des Arztes geht die Verantwortung auf den Arzt über.
 
 
 
===B) Umgang mit Lebensmitteln===
 
 
====Regel B1a) - Unverpackte Backwaren====
 
* Wer von den Foodsavern Backwaren erhält, kann diese nicht '''''abwaschen'''''. Deswegen sollte man sie nur mit ''sauberen'' Händen oder ''gar nicht'' anfassen.
 
* Tipp: Nur 1 Handschuh - eine ''saubere'' Hand für die Backwaren, eine ''schmutzige'' Hand, um alles andere anzufassen.
 
* Bei allen ''abwaschbaren Lebensmitteln'' ist die Verwendung von Handschuhen dagegen überflüssig und würde ''unnötig Müll'' produzieren. Das ist auch nicht im Sinne von uns als ökologischer Bewegung.
 
* Die Verwendung von '''''Handhygiene-Gels oder Hygiene-Sprays''''' ist keine gute Idee. Zwar werden dadurch die Hände keimfrei. Andererseits verschmutzt man möglicher Weise die Lebensmittel mit Inhaltsstoffen der Gels oder Sprays. Das kann auch sehr ungesund sein.  (Immerhin sind die Gels und Sprays ja dazu da, Leben - nämlich Bakterien - abzutöten).
 
 
====Regel B1b), B1c) - Kühlkette====
 
* Nicht-gekühlte Kühlwaren dürfen ''nur mit Vorsicht'' und nur noch unter ''besonderen Bedingungen'' weitergegeben werden.
 
* ''Kühltaschen'' und ''Kühlboxen''''' sind für die kurze Zeit des Transports in Ordnung, aber nicht für die längere Lagerung, da sie recht schnell an Kälte verlieren.
 
 
====Regel B1d) - Angefaulte Lebensmittel====
 
* Wenn angefaulte Lebensmittel mit anderen zusammen verpackt oder gelagert werden, dann können die angefaulten Lebensmittel die anderen ''anstecken'' oder zumindest ''verschmutzen''.
 
* Oft ist es daher ein guter Tipp, die Lebensmittel “sortiert nach Zustand” zu verpacken und zu lagern.
 
 
====Regel B1e), 1. Absatz - Lebensmittelechte (und saubere) Verpackungen====
 
Viele Verpackungen sind nicht für Lebensmittel geeignet, da sie ungesunde oder giftige Stoffe an die Lebensmittel abgeben können, die nicht selbst verpackt sind: Weichmacher, Farbstoffe und weitere Beschichtungen der Verpackung, die verschiedenen Zwecken dienen. Diese Stoffe sind meist fett- und wasserlöslich, so dass sie vor allem (aber nicht nur!) in feuchte oder fettige Lebensmittel übergehen.
 
* Verpackungen mit dem '''''Glas-und-Gabel-Symbol''''' sind geeignet. Ein '''''Original-Etikett''''' (von einem gewerblichen Hersteller) auf einem Behälter verrät einem, ob ursprünglich Lebensmittel in dem Behälter waren und der Behälter folglich für Lebensmittel geeignet ist - oder nicht.
 
* Es gibt keine vollständige ''Liste von Kriterien'', mit denen man ''immer und für jedes Material'' entscheiden kann, ob es für Lebensmittel geeignet ist. Es kann durchaus Materialien geben, die unproblematisch sind, bei denen man es aber nicht weiß - und das ist dann ein Risiko, was wir lieber nicht eingehen sollten.
 
* Zum Beispiel sind '''''Mülltüten''''' nicht für Lebensmittel gedacht. Ob sie für Lebensmittel geeignet sind, ist folglich nie geprüft worden und daher kaum herauszubekommen.
 
: (Abgesehen davon, dass vor dem Müll gerettete Lebensmittel in Mülltüten auch irgendwie widersprüchlich aussieht.)
 
* Auch bei '''''Ikea-Taschen''''' und '''''großen Einkaufstaschen''''' (Umhängetaschen) kann man nicht sicher sein, dass sie lebensmittelecht sind.
 
* Auch die Angabe von an sich unbedenklichen Materialien wie Polyethylen und Polypropylen (“PE” und “PP”) reicht nicht aus. Denn die Materialien können trotzdem zusätzlich mit anderen Stoffen beschichtet sein.
 
Noch ein paar '''warnende Beispiele''' von Verpackungen, die leider nicht lebensmittelecht sind:
 
* '''''Müllsäcke''''' (also die großen, blauen oder schwarzen mit 60-200 Liter Inhalt) sind fast immer mit einem Stoff beschichtet, der das Verrotten des Inhalts beschleunigt - ganz und gar nicht gut für Lebensmittel, die man noch zum Essen weitergeben will.
 
* '''''Getreidesäcke''''' von Mühlen können mit Schimmelsporen verseucht sein, die man auch durch Ausspülen nicht herausbekommt. Sie sind also ein großes Risiko für den Transport von Lebensmitteln.
 
* Kritisch sind auch '''''bedruckte (oder bunte) Taschen'''''. Sie können giftige Farbstoffe an die Lebensmittel abgeben.
 
Und sonst noch ...
 
* '''''Saubere Verpackungen''''': Natürlich sollte es klar sein, dass man ausschließlich saubere Verpackungen verwendet. Alte Lebensmittelreste oder andere Verschmutzungen kontaminieren die neuen Lebensmittel und machen sie damit im Normalfall ungenießbar.
 
* '''''Tipps und Ideen''''': Was kann man noch verwenden, um Lebensmittel zu transportieren?
 
**Stoffbeutel oder Jutetaschen (aber mit der unbedruckten Seite nach innen)
 
**Textilien wie alte Kissenbezüge oder Bettbezüge sind für große Mengen sehr praktisch, und man kann sich vielleicht sogar Griffe annähen oder anbringen.
 
**Weitere Ideen werden gesammelt und hier ergänzt!
 
* '''''Lebensmittelechte Tüten''''' sind üblicherweise nicht im Einzelhandel erhältlich, sondern nur im Großhandel und meist in großen Mengen. Sie sind aber '''nicht teurer''' als gewöhnliche Müllbeutel. Wenn man solche Tüten anschaffen möchte, kann das vielleicht für den ganzen Bezirk gemeinsam geschehen, der sie dann an einzelne Foodsaver gegen Kostenbeteiligung weitergibt.
 
Die ''AG Hygiene - Austausch und (Fach)Wissen'' ist gerade dabei, eine Liste mit Produkten, Bezeichnungen und Bezugsquellen zusammenzustellen, die demnächst am Ende dieses Artikels veröffentlicht wird.
 
 
====Regel B1e), Ausnahme - nicht-lebensmittelechte Verpackungen====
 
Ein vollständiger Verzicht auf nicht-lebensmittelechte Verpackungen ist in der foodsharing-Praxis nicht in allen Fällen umsetzbar.<br>
 
Deswegen gibt es eine Ausnahmeregelung, die solche Verpackungen zulässt. Dabei muss man aber besondere Sorgfalt und Vorsicht an den Tag legen.
 
* Vor allem ist es wichtig, Lebensmittel '''''so kurz wie möglich''''' in nicht-lebensmittelechten Verpackungen zu lassen. Denn je länger die Lebensmittel sich darin befinden, desto größer wird das Risiko, dass ungesunde Stoffe in die Lebensmittel abgegeben werden (bzw. desto größer kann die Menge werden).
 
* Zum Transportieren sind andere Behältnisse wie Kisten und große Boxen manchmal unpraktisch; aber spätestens ''nach dem Transport'' sollte man die Lebensmittel schleunigst umpacken.
 
* Nicht-lebensmittelechte Verpackungen sollten nur verwendet werden, wenn es gar nicht anders geht.
 
* Manchmal erhalten Foodsaver Lebensmittel von einem Betrieb schon '''''in einer nicht-lebensmittelechten Verpackung''''' (z.B. Brötchen in einem blauen Müllsack). Dann wäre es am besten, sie noch am Abholort umzupacken. Wenn das nicht geht, sollte man das spätestens zu Hause (oder am Lagerort) machen.
 
* Man weiß dann oft nicht, ''wie lange'' die Lebensmittel schon nicht-lebensmittelecht gelagert wurden. Man sollte daher große Vorsicht walten lassen: lieber nicht weitergeben, sondern höchstens selbst verzehren; oder nur trockene Sachen weitergeben, bei denen das Risiko geringer ist (''siehe oben, Regel B1e), 1. Absatz''). Für die nicht-persönliche Weitergabe sind solche Lebensmittel dann vorsichtshalber nicht erlaubt (''siehe Regel C1a)'' ).
 
* Bei großen Bedenken können die Lebensmittel ggf. auch ''abgelehnt'' (nicht aus dem Betrieb mitgenommen) werden. ''Verhaltensregel B4'' erlaubt ja durchaus, Lebensmittel nicht mitzunehmen, wenn die abholenden Foodsaver sie als ''ungenießbar'' einschätzen.
 
* Wenn die Lebensmittel schon im Betrieb in sehr '''''verschmutzten Kisten oder Säcken''''' gelagert werden, gilt natürlich dasselbe.
 
 
====Abschnitt B2) Weitergabe allgemein====
 
* Diese Regeln gelten für jeglich '''''Weitergabe''''' von geretteten Lebensmitteln. Sie gelten aber nicht für den ''Eigenverbrauch'', denn in diesem Fall verwendet man die Lebensmittel auf eigenes, persönliches Risiko.
 
* Das heißt: Lebensmittel, die laut diesen Regeln nicht mehr weitergegeben werden dürfen, kann man ''trotzdem retten'' und selbst konsumieren.
 
 
====Regel B2a) - Verantwortlichkeit der Foodsaver====
 
Falls jemand von weitergegebenen Lebensmittel krank wird und tatsächlich nachweisen kann, dass die geretteten Lebensmittel schuld sind, dann haftet der Foodsaver. Dies ist sehr schwer zu beweisen, daher sehr unwahrscheinlich, aber nicht völlig auszuschließen. Man sollte deswegen nicht zu unvorsichtig sein bei der Weitergabe von foodsharing.
 
 
====Regel B2b), B2c) - Grobe Fahrlässigkeit (und Vorsatz)====
 
'''''Grobe Fahrlässigkeit''''' (in normaldeutsch: ''ganz besondere Dusseligkeit'') besteht dann, wenn man bei den Lebensmitteln etwas Offensichtliches übersieht, sie nicht angemessen überprüft oder nicht angemessen behandelt.
 
* Man muss für '''''korrekte Verpackung und Lagerung''''' (z.B. Kühlkette, trockene Lagerung) sorgen.
 
* Bei Lebensmitteln mit '''''Verbrauchsdatum''''' muss dieses vor der Weitergabe geprüft werden. Nach dem Verbrauchsdatum sind sie Gift!
 
* Unmittelbar vor der Weitergabe muss bei jedem einzelnen Stück nochmal die Genießbarkeit kontrolliert werden. Dazu dient der '''''Auge-Nase-Mund-Test'''''
 
:* ''Auge-Test'': Man schaut die Lebensmittel an und sortiert sie ggf. aus.
 
:* ''Nase-Test'' (wenn die LM nicht verpackt sind): man riecht man kurz daran, und ''das allererste Gefühl'' beim Riechen - “gut” oder “nicht-gut” - ist fast immer richtig. Etwa nach 1 Sekunde setzt allerdings das - von Werbung, Medien und Mythen geprägte - Denken ein, das einen oft in die Irre führt.
 
:* Ergänzend und optional kann man (wenn das Lebensmittel dafür geeignet ist) auch noch einen kleinen Teil auf die Zunge legen und kurz den Geschmack prüfen. Selbst bei verdorbenen Lebensmitteln besteht keine gesundheitliche Gefahr, wenn man sie anschließend wieder ausspuckt.
 
:* Man sollte nur weitergeben, was man '''''selbst auch noch essen''''' würde.
 
:* Die '''''eigene Beurteilung''''' ist immer (auch juristisch) gültig außer bei den verbotenen Lebensmitteln in Regel B2d).
 
:* '''''Aber Vorsicht''''': Bei Lebensmitteln mit Verbrauchsdatum '''''versagt''''' der Auge-Nase-Mund-Test.
 
* Die ''Kontrolle des Verbrauchsdatums‘‘ bzw. der Auge-Nase-Mund-Test - ''mindestens Auge-Test'' und bei nicht-verpackten LM ''der Nase-Test'' - sind '''''gesetzlich verpflichtend'''''! Wenn man sie vergisst und dann jemand von den weitergegebenen Lebensmitteln erkrankt, macht man sich ggf. '''''strafbar'''''.
 
 
====Regel B2d) - Verbotene Lebensmittel====
 
:* Lebensmittel, die ein offensichtliches Gesundheitsrisiko beinhalten oder nicht mehr präsentabel aussehen, dürfen nicht weitergegeben werden, auch um den Eindruck zu vermeiden, dass foodsharing wirklich unbrauchbaren Müll weitergibt.
 
:* '''''Schimmel''''' kann sich ''unsichtbar ausbreiten''. '''''Schwarze Stellen''''' deuten oft auf Schimmel hin.
 
:* Lebensmittel mit '''''Verbrauchsdatum''''' verderben sehr schnell. Deswegen sind Lebensmittel nach dem Verbrauchsdatum '''''Gift!'''''
 
:* Wenn bei ''VD-Ware'' die (innerste) '''''Packung geöffnet''''' ist, so dass Krankheitserreger eindringen können, dann besteht schon vorher ein vergleichweise hohes Gesundheitsrisiko.
 
:* Dasselbe gilt bei ''MHD-Ware'', wenn sie '''''sehr lange''''' ''in einer offenen Packung'' lagert. Wenn nicht bekannt ist, wie lange eine Packung schon offen ist, dann ist die Weitergabe daher auch riskant.
 
:* Lebensmittel, die von Kund*innen eines Betriebs '''''angefasst werden konnten''''', sind möglicherweise verunreinigt, da für die Kund*innen (im Gegensatz zu den Beschäftigten) keine Hygieneregeln gelten.
 
 
====Regel B2e) - Arzneimittel====
 
Ein Arzneimittel ist eindeutig daran erkennbar, dass “Arznei” oder “Arzneimittel” auf der Packung steht. '''''Nahrungsergänzungsmittel''''' sind dagegen keine Arzneimittel und dürfen daher weitergegeben werden.
 
 
====Regel B2f) - Tierfutter====
 
Lebensmittel und Tierfutter sind gesetzlich weitgehend einheitlich geregelt (''siehe Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB''). Tierfutter fällt daher in den Zuständigkeitsbereich von foodsharing.
 
 
====Regel B2g) - andere Dinge außer Lebensmitteln====
 
foodsharing gibt Lebensmittel weiter, und die dafür gültigen gesetzlichen Vorschriften sind inzwischen weitgehend geklärt (wenn es auch noch ein paar offene Fragen gibt).
 
:* Ob wir auch andere gerettete Güter weitergeben dürfen, dazu gibt es bei foodsharing kein sicheres Wissen, und wir kennen die Vorschriften Bedingungen dazu nicht.
 
:* Zwar sind auch Kosmetika und Bedarfsgegenstände im ''Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch'' (vergleiche ''Regel B2f'') ) enthalten. Aber für diese Produktgruppen gelten - ebenso wie für Lebensmittel - noch zusätzlich viele weitere Vorschriften. Diese alle zu kennen und einzuhalten, ist für foodsharing nicht zu bewältigen.
 
:* Deswegen sollten diese anderen Dinge nicht im Namen von foodsharing und nicht im Zusammenhang mit von foodsharing geretteten Lebensmitteln, sondern allerhöchstens klar getrennt davon weitergegeben werden.
 
 
===Teil C) - Stufen der Weitergabe===
 
Nicht alle geretteten Lebensmittel können bedingungslos weitergegeben werden. Zum Beispiel kann man manche Lebensmittel nicht mehr in einen Fair-Teiler legen, aber durchaus noch selbst verzehren.<br>
 
Um diese Unterscheidungen möglichst einfach treffen zu können, gibt es zusätzliche Regeln für die verschiedenen Stufen der Weitergabe:
 
# nicht-persönliche Weitergabe
 
# persönliche Weitergabe
 
# Eigenkonsum oder Tierfutter
 
# Entsorgung
 
 
====Abschnitt C1) - Nicht-persönliche Weitergabe====
 
''Nicht-persönliche Weitergabe'' ist dann gegeben, wenn die Lebensmittel nicht direkt an jemanden übergeben werden, sondern irgendwo hingelegt werden, wo sie sich später jemand nimmt (ohne Anwesenheit der Foodsaver, die die Lebensmittel angeliefert haben).<br>
 
Beispiele dafür sind die Fair-Teiler, aber auch Abgabestellen wie zum Beispiel ein Obdachlosen- oder Flüchtlingsheim und alle Fälle, in denen Lebensmittel irgendwo hingelegt werden zum Mitnehmen.<br>
 
Entscheidend ist, dass
 
*die Foodsaver keine Kontrolle darüber haben, wie lange die Lebensmittel dort genau liegen bleiben und ob sie angemessen gelagert bleiben
 
*die Foodsaver nicht mit den Personen sprechen können, welche die Lebensmittel mitnehmen
 
 
====Regel C1a) - Verbotene Lebensmittel====
 
:* Für die nicht-persönliche Weitergabe ist eine ''unterbrochene Kühlkette'', ''offene VD- und MHD-Ware'' und ''nicht-lebensmittelechte Verpackung'' absolut '''''inakzeptabel''''' und auch gesetzlich streng verboten. Denn man hat keine Möglichkeit, die entsprechenden Hinweise zu geben.
 
::* ''Achtung'': Die Regel '''''unterscheidet sich''''' bezüglich offener MHD-Ware '''''von Regel B2d)''''' im Abschnitt “Weitergabe allgemein”! Hier ist auch bei bekanntem Öffnungszeitpunkt die Weitergabe nicht möglich, weil man ja nicht weiß, wie lange die Ware noch am Verteilort liegen ''wird''.
 
:* Neben '''''Schimmel''''' (offensichtlich) haben auch Lebensmittel mit '''''offenen oder faulen Stellen''''' in der nicht-persönlichen Weitergabe nichts zu suchen. Feuchte Stellen oder Löcher in Obst und Gemüse bieten einen guten Nährboden und ein gutes Einfallstor für Sporen und andere Krankheitserreger. Erneut weiß man nicht, wie lange die Lebensmittel noch liegen ''werden'', und die Leute, die sie dann nehmen, wissen nicht, wie lange sie schon gelegen ''haben''.
 
:: Außerdem haben Nicht-Foodsaver nicht immer die ''Kenntnisse'', um die Genießbarkeit von Lebensmitteln genau genug beurteilen zu können.
 
:: Schließlich geben öffentliche Verteilstellen auch immer ein ''Bild von foodsharing'' ab - ein gutes oder ein nicht so gutes. Deswegen sollten dort nur Lebensmittel liegen, die nicht zu verdorben oder nahe daran aussehen.
 
:* Einige Produkte sind '''''besonders anfällig''''' dafür, schnell zu verderben. Sie sind hier extra aufgeführt und für die nicht-persönliche Weitergabe verboten. Das '''''Risiko''''', dass eines dieser Lebensmittel bei längerer Lagerung oder unsachgemäßem Umgang in der Verteilstelle schlecht wird, ist einfach zu groß und nicht gut kalkulierbar. Es reicht nicht, wenn “meistens” nichts passiert. Denn jeder einzelne Fall hätte sehr ärgerliche Folgen für die Gesundheit eines Menschen und für das Image von foodsharing.
 
:* '''''Alkohol und Tabak''''' gehören auf keinen Fall in eine öffentliche Verteilstelle. Denn dort haben üblicher Weise auch Kinder und Jugendliche (und auch Alkoholiker*innen) Zugriff.
 
:: Die Abgabe von Alkohol und Tabak dort würde nicht nur deren Gesundheit gefährden, sondern auch zum Beispiel gegen den gesetzlichen Jugendschutz verstoßen.
 
 
====Regel C1b) - Erdbehaftete Lebensmittel====
 
Herunterrieselnde Erde von einem Bund Radieschen auf dem Käsekuchen darunter ist weder lecker noch gesund und sieht auch nicht gut aus.<br>
 
Man sollte also beim ''Einräumen'' eines Fair-Teilers o.ä darauf achten, dass Lebensmittel so gelagert werden, dass sie sich nicht gegenseitig verschmutzen.
 
 
====Regel C1c), C1d), C1e) - Zubereitete Speisen und das Umfüllen von Lebensmitteln====
 
:* '''''Zubereitete Speisen''''' sind generell anfälliger für Krankheitserreger als frische oder originalverpackte Lebensmittel. Denn beim Zubereiten wird vielleicht die schützende Schale entfernt (z.B. Kohlrabi), beim Kochen stabile chemische Strukturen zerstört, besonders anfälliges Fett oder Wasser zugegeben und anderes mehr.
 
:: Deswegen müssen sie in gut verschlossenen (und geeigneten) Verpackungen / Behältern oder ordentlich abgedeckt gelagert werden.
 
:* Bei allen '''''selbst zubereiteten Speisen''''' - also auch bei ''eingekochter Marmelade, Tomatensauce, Pesto, gedörrtem Obst usw.'' - fordern die gesetzlichen Vorschriften eine vollständige Zutatenliste und das Herstellungsdatum. Dadurch haben Leute mit Allergien und Unverträglichkeiten die Möglichkeit, sich darüber zu informieren, ob das Lebensmittel für sie essbar ist.
 
:: Die Zutaten müssen aber ''nicht in der Reihenfolge'' ihrer Mengenanteile stehen. Diese Forderung gilt nur für Lebensmittelunternehmen, nicht für private Köche und Köchinnen wie bei foodsharing.
 
:* Wenn man '''''Lebensmittel umfüllt''''' (z.B. von einer großen in viele kleine Packungen), dann müssen die neuen Packungen ebenfalls beschriftet werden: mit allen Zutaten, dem Umfülldatum (statt dem Herstellungsdatum) und dem MHD, falls das Produkt eines hat.
 
:: Ein VD muss nicht drauf, weil man zum Umfüllen die Packung öffnen müsste und das Lebensmittel dann laut Regel C1a) gar nicht mehr weitergegeben werden darf.
 
 
====Abschnitt C2) - Persönliche Weitergabe====
 
Eine ''persönliche Weitergabe'' ist gegeben, wenn man die Lebensmittel jemandem gibt und direkt mit ihm oder ihr sprechen kann.
 
 
====Regel C2a) - Verbotene Lebensmittel====
 
Auch bei der persönlichen Weitergabe sollten Lebensmittel in '''''schon sehr grenzwertigem''''' Zustand nicht weitergegeben werden. Das betrifft sowohl das Aussehen als auch die Genießbarkeit.
 
:* Wenn Lebensmittel '''''sehr unansehnlich''''' sind, wird mancher einen eher ablehnenden Eindruck von foodsharing bekommen.
 
:* Wenn ein '''''Risiko''''' für die Gesundheit besteht, dann ist es besser, die Weitergabe nicht zu riskieren. Im Zweifelsfall zählt die Gesundheit der Menschen mehr als die Rettung eines einzelnen Lebensmittels.
 
:* Eine '''''lange Unterbrechung der Kühlkette''''' kann durchaus so ein Risiko darstellen. Als Faustregel kann man sich nehmen, dass der direkte Weg nach Hause kein Problem darstellt, aber eine längere Zeit schon.
 
::* Das hängt aber auch sehr von der Art des Lebensmittels und den Temperaturen ab (also dem Wetter und der Raumtemperatur): roher Fisch im Hochsommer ist kritischer als Joghurt im Winter. Man muss also im Einzelfall entscheiden, wie lange man Lebensmittel ungekühlt lassen kann.
 
 
====Regel C2b) - Entscheidung im Einzelfall====
 
Mit etwas Menschenkenntnis kann man abschätzen und Unterschiede machen, wem man welche Lebensmittel gibt:
 
    • :* Für wen ist Alkohol geeignet und für wen nicht?
 
    • :* Wer kommt mit etwas matschigem Obst und aufgerissenem Brot zurecht, und wer würde sich davon eher abgestoßen fühlen?
 
    • :* Wer geht verantwortungsvoll mit dem rohen Fisch um, lagert ihn gut und verbraucht ihn zügig?
 
 
====Regel C2c) - Mündliche Hinweise====
 
Bei einer persönlichen Übergabe kann man Hinweise und Informationen zu den Lebensmitteln geben. Zum Beispiel kann man Leute darauf hinweisen, dass
 
:* die '''''Kühlkette''''' unterbrochen war und die Lebensmittel entsprechend schnell verbraucht werden müssen
 
:* sie die Lebensmittel vor dem Verbrauch noch einmal aufmerksam '''''prüfen''''' sollen
 
:* eventuell '''''ungenießbare Stellen''''' abgeschnitten werden müssen
 
 
====Abschnitt C3) - Eigenkonsum oder Tierfutter====
 
Wenn Lebensmittel nach den Regeln in Abschnitt C2) und C3) ''nicht mehr weitergegeben'' werden können, dann heißt das nicht unbedingt, dass sie schlecht sind.
 
    • :* Es bedeutet nur, dass vielleicht ein ''gewisses Risiko'' besteht oder sie nicht mehr ''ansehnlich aussehen''.
 
    • :* Foodsaver können diese Lebensmittel aber ''selbst noch verwenden''. Denn die Ausbildung und Erfahrung als Foodsaver kann dazu führen, dass man mehr Lebensmittel als noch verwendbar erkennt, als es die meisten anderen Menschen tun würden.
 
    • :* Wenn ein geringes Risiko besteht, dass die Lebensmittel nicht mehr gut sind, dann gehen die Foodsaver in diesem Fall das Risiko nur selbst und ''auf eigene Gefahr'' ein. Es besteht also keine Gefahr, sich strafbar zu machen oder haftbar zu sein.
 
    • :* Außerdem haben sie ja selbst die Lebensmittel gerettet und ''wissen oder können besser einschätzen'', inwieweit sie vorsichtig sein müssen oder die Lebensmittel ''auf besondere Weise behandeln'' müssen (zum Beispiel kochen statt roh essen).
 
    • :* Die Weitergabe als ''Tierfutter'' kann in diesem Fall ebenfalls noch möglich sein. Was genau man an Tiere weitergibt, muss man dann auch in jedem Einzelfall beurteilen.
 
 
====Abschnitt C4) - Entsorgung====
 
Manche Lebensmittel sind selbst für den Eigenkonsum oder als Tierfutter nicht mehr geeignet. Wenn Lebensmittel wirklich nicht mehr genießbar sind, dann sollten sie auch entsorgt werden (natürlich sachgerecht, d.h. in die richtige Mülltonne, Komposthaufen o.ä.).
 
    • :* Lebensmittel mit '''''Schimmel''''' und Lebensmittel nach dem '''''Verbrauchsdatum''''' sind Gift! Sie noch zu essen, ist ein großes Risiko, das man sich sehr gut überlegen sollte.
 
    • :* Bei geöffneten Packungen von MHD-Ware sollte man vorsichtig, bei VD-Ware sogar sehr vorsichtig sein und sie ggf. lieber entsorgen.
 
    • :* Lebensmittel, die eindeutig durch den '''''Auge-Test''''' oder '''''Nase-Test''''' fallen (''siehe Regel B2c'') ), sollten auch entsorgt werden. Vor allem der Nase-Test sagt einem deutlich, wann etwas nicht mehr genießbar ist.
 
  
  
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''Artikel von'': &nbsp; [https://foodsharing.de/?page=bezirk&bid=1686 AG Hygiene - Austausch und (Fach)Wissen] &nbsp; (''[mailto:foodsharing.hygiene@foodsharing.network Kontakt]'')<br>
''Letzte Überarbeitung am 01.02.2020''
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''Letzte Überarbeitung am 24.12.2020''

Aktuelle Version vom 28. Dezember 2020, 22:37 Uhr

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