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Version vom 10. Juli 2018, 02:42 Uhr

foodsharing-Regelverletzungen

foodsharing-Grundlagen 3

Gültig ab 16.07.2018

Die Festlegungen für Regelverletzungen als pdf-Datei zum Download.

Die Festlegungen werden weiterentwickelt von der AG Verhaltensregeln. Verbesserungsvorschläge und Ideen können jederzeit an die AG Verhaltensregeln geschickt werden (möglichst per Email an verhaltensregeln@lebensmittelretten.de).
Die AG wird zweimal im Jahr (Oktober/November und März/April) alle eingegangenen Ideen und Vorschläge sichten und ggf. die Regeln angepasst. Bei diesen Besprechungen sind alle Interessierten herzlich zur Mitarbeit eingeladen. Die Termine werden rechtzeitig vorher bekannt gegeben.

Erläuterungen und Begründungen

Die neuen Festlegungen für Regelverletzungen werden im Wiki-Artikel Regelverletzungen erläutert.

Außerdem gibt es eine Seite, auf der alle im Frühjahr 2018 eingegangenen Anregungen besprochen werden; zu jeder Entscheidung, ob eine Anregung aufgegriffen wurde oder nicht, ist dort eine ausführliche Begründung angegeben.



Konsequenzen für Regelverletzungen

a) Eine Ermahnung kann bei allen Regelverletzungen ausgesprochen werden.
b) Eine Verwarnung kann bei allen Regelverletzungen ausgesprochen werden, insbesondere als Folge vorhergehender Ermahnungen.
c) Eine vorübergehende Suspendierung von Abholungen durch Entzug der Verifizierung und ggf. Sperrung für weitere Aktivitäten innerhalb von foodsharing für bis zu 3 Monate (gelbe Karte) kann ausgesprochen werden
i) bei Verletzungen der Regeln A)-C), durch welche die Kooperation mit einem Betrieb gefährdet wird
ii) bei Verletzung der Regel C6)
iii) bei Verletzungen der Hygieneregeln, durch die die Gesundheit von Dritten gefährdet wird
iv) bei Schädigung des Ansehens von foodsharing bei Betrieben oder in der Öffentlichkeit
v) bei Regelverletzungen, die den Grundsätzen von foodsharing widersprechen
vi) wenn (nach korrekter Tilgung) 3 nicht-getilgte Verwarnungen vorliegen

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