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<font size=4>'''Präambel'''</font>
 
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Version vom 9. Juli 2018, 00:44 Uhr

Verhaltensregeln für Foodsaver
Gültig ab 16.07.2018

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Präambel

foodsharing braucht einheitliche Verhaltensregeln für alle Foodsaver, um als große, inzwischen sogar internationale Bewegung gemeinschaftlich zusammenarbeiten zu können und in der Öffentlichkeit – bei Kooperationsbetrieben, Privatleuten und in der Politik – ein positives Bild und Vertrauen in uns zu schaffen und zu erhalten.

Diese Regeln sind daher Grundlage für alle Foodsaver und alle foodsharing-Bezirke. Angesichts der vielen verschiedenen Ansätze in der Praxis ist es aber nicht möglich, allgemeine Regeln für jede Situation für alle Bezirke festzulegen. Daher gibt es ein paar Regeln (B7, C3 teilweise, C4) , die von den Bezirken den lokalen Gegebenheiten und Vorstellungen angepasst werden können und sollen; sie sind kursiv gesetzt.

Außerdem steht es jedem Bezirk frei, in Maßen Regeln zu ergänzen, wenn die Ergänzungen nicht den anderen Regeln widersprechen.


In diesem Text werden folgende Abkürzungen verwendet:
FS = Foodsaver, BV = Betriebsverantwortliche(r), BOT = Botschafter*in


A) Allgemeines Verhalten bei foodsharing

[Verhaltensregeln_-_Erläuterungen#Teil_A.29_Allgemeines_Verhalten_bei_foodsharing|Erläuterung]]

A1) Der Umgang mit anderen FS erfolgt stets freundlich, respektvoll und friedlich. Erläuterung
A2)   FS untereinander verwenden als Anrede das “Du”. Erläuterung
A3)   Meinungsverschiedenheiten in einem Betriebsteam sollen teamintern, innerhalb eines Bezirks bezirksintern diskutiert werden. Persönliche Streitigkeiten werden nicht in Foren, auf Pinnwänden oder im Teamchat ausgetragen. Sie sind per privater Nachricht oder persönlich zu klären oder mit Unterstützung der für den Bezirk vorgesehenen Gruppen. Erläuterung
A4)   Bei Streitigkeiten und Konflikten gilt es, immer sachlich und höflich zu bleiben, Ironie und Sarkasmus zu vermeiden, einen kühlen Kopf zu bewahren und überlegt zu antworten, insbesondere bei politischen Diskussionen oder anderen ernsten Themen. Erläuterung
A5) Private Nachrichten dürfen nur mit Erlaubnis des Absenders/der Absenderin veröffentlicht oder weitergegeben werden. Erläuterung
A6) Auf der Online-Plattform sind urheberrechtlich geschützte Werke und Materialien, Werbung und Spam nicht gestattet.
Beiträge, durch welche eine dieser Regeln verletzt wird, und foodsharing-fremde Themen können gelöscht werden. Über die Löschung entscheiden in Arbeitsgruppen deren Admins, bei Veranstaltungen der/die Termin-Erstellende, bei Betriebs-Pinnwänden die Betriebsverantwortlichen. In Foren entscheidet das Mediationsteam auf Antrag eines Forumsmitglieds, die Löschung wird von der ZMG durchgeführt. Erläuterung
A7) In Foren wird vor der Löschung eines Beitrags eine PN mit dem Text und Begründung für das Löschen an den/die Autor*in geschickt.
Transparenz ist wichtig. Deswegen wird jeder gelöschte Beitrag markiert in Form von: "Dieser Beitrag/Dieses Thema von [...] wurde gelöscht, weil durch ihn/es eine Verhaltensregel von foodsharing verletzt wurde oder das Thema nicht zum Aufgabenbereich von foodsharing gehört." Erläuterung
A8)   FS sind verpflichtet, in ihrem Profil auf der foodsharing-Plattform Name, Postadresse, Geburtsdatum, ein Profilfoto, auf dem sie erkennbar sind, und, falls vorhanden, eine Telefonnummer (empfohlen) korrekt einzutragen, aktuell zu halten und sie auf Anfrage mit einem Ausweisdokument nachzuweisen. Erläuterung


B) Planung und Verhalten bei Abholungen

Erläuterung

B1) Bei Abholterminen ist pünktliches Erscheinen und angemessenes Auftreten wichtig. Das Mitbringen von Tieren in den Betrieb ist verboten.
Die Mitnahme von Kindern ist nicht erlaubt. BV können in Absprache mit dem Betrieb Ausnahmen für einzelne FS und einzelne Kinder zulassen.
Der FS-Ausweis ist bei Abholungen grundsätzlich mitzuführen. Erläuterung
B2) Abholungen außerhalb der festgelegten Termine sind nur nach Absprache mit einem BV erlaubt. Erläuterung
B3) Holen mehrere FS gemeinsam ab, dann betreten und verlassen sie den Betrieb gemeinsam und führen die Abholung ohne Streit oder Diskussion durch. Erläuterung
B4) Die abholenden FS nehmen immer alle vom Betrieb übergebenen Lebensmittel mit, die noch genießbar sind. Ausnahmen können mit dem Betrieb vereinbart werden.
Alle FS übernehmen gleich viele Lebensmittel, außer wenn alle mit einer anderen Aufteilung einverstanden sind. Erläuterung
B5) Bei einer Abholung dürfen den Betrieb nur betreten:
– für den Termin eingetragene FS mit Ausweis;
– angehende FS nach Akzeptierung der Rechtsvereinbarung im Rahmen einer Einführungsabholung gemeinsam mit einem FS
Weitere Personen müssen als "Tragehilfe" abseits des Betriebs warten. Erläuterung
B6) Während der Abholung ist Rücksicht auf die Kundschaft und Beschäftigten des Betriebs zu nehmen. Diskussionen werden nicht geführt.
Die Abholenden richten sich nach den Wünschen der Beschäftigten und hinterlassen den Abholort ordentlich. Erläuterung
B7) Eine vom Betrieb gewünschte Wartezeit (Abweichung von der vereinbarten Uhrzeit) bis 15 Minuten muss akzeptiert werden, danach kann die Abholung höflich abgesagt werden. Erläuterung
B8) Wenn sich die Beschäftigten eines Betriebs unfreundlich verhalten, bleiben die Abholenden trotzdem höflich; sie können anschließend einen der BV informieren. Erläuterung
B9) Kommentare zu Menge, Art und Verwendung der LM sind zu unterlassen. Wenn der Betrieb nur wenige LM aussortiert hat, ist das in unserem Sinn und darf lobend erwähnt werden. Erläuterung
B10) Es dürfen keine Lebensmittel verkauft oder als Tauschware genutzt werden, auch nicht solche, für die gerettete Lebensmittel verarbeitet wurden. Pfand für Kisten, Flaschen oder dergleichen darf angenommen oder verlangt werden, falls er bei der Abholung bezahlt wurde. Erläuterung
B11) Für die Abholungen sollen möglichst ökologisch schonende Mittel eingesetzt werden. Weite Autofahrten und die unnötige Verwendung von Einwegartikeln sollen nach Möglichkeit vermieden werden. Wenn die Abholung ohne PKW möglich ist, sollen die BV durch ausreichende Slot-Anzahl dafür sorgen, dass diese Art der Abholung möglich gemacht und gefördert wird. Erläuterung
B12) Das Ziel bei foodsharing ist, Lebensmittel vor der Tonne zu retten. Die Abholenden entscheiden eigenständig, an wen die Lebensmittel weitergegeben werden. Bedürftigkeit ist nicht entscheidend. Erläuterung
B13)   Alle Abholenden sollen sich bemühen, die geretteten Lebensmittel vollständig zu verbrauchen oder zu fair-teilen (an Menschen, notfalls auch an Tiere). Erläuterung


C) Betriebe, Betriebsteam, Planung von Abholungen

Erläuterung

C1) Vor einer Abholung müssen FS die aktuelle Fassung der Betriebs-Besonderheiten sowie aktuelle Pinnwandeinträge und Beiträge im Teamchat kennen. Erläuterung
C2) Alle Abholungen bei Betrieben werden über die jeweilige Betriebsseite auf der Online-Plattform von foodsharing koordiniert. Für einzelne Betriebe können in Absprache mit den BOTs auch andere Kommunikationswege genutzt werden, sofern dadurch kein Teammitglied ausgeschlossen wird. Erläuterung
C3) Wer sich für einen Abholtermin einträgt, ist für die Abholung verantwortlich. Wer in Ausnahmefällen einen Abholtermin nicht wahrnehmen kann, muss sich unverzüglich aus dem Termin austragen und per Nachricht an das Team nach Ersatz suchen.
Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin muss der/die FS per Nachricht an das Team und telefonisch Ersatz suchen und im Notfall eine*n BV telefonisch informieren.
Erläuterung
C4) Mitteilungen von Beschäftigten eines Betriebs an die Abholenden müssen direkt an mindestens eine*n BV weitergegeben werden (Empfehlung). Erläuterung
C5) Spezielle Regelungen für einen Betrieb werden stets von den BV mit dem Betrieb vereinbart und in den Besonderheiten auf der Betriebsseite festgelegt. Erläuterung
C6) Neue Betriebe dürfen initiativ nur von Leuten mit bestandenem BV-Quiz in Absprache mit einem BOT und bei Betriebsketten dem/der zuständigen KAM oder der Gruppe Betriebsketten angesprochen werden. Erläuterung
C7)   Vor dem Ansprechen eines Betriebs muss der Betrieb auf der Online-Plattform von foodsharing eingetragen werden. Erläuterung