Steuer und Spendenquittungen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Was gilt es bei „Gewinnen/ finanziellen Zuwendungen“ zu beachten? –eine kleine Steuerkunde ==
== Preisgelder und Spenden in foodsharing-Bezirken ==
Liebe Bots/ Foodsaver,
Preisgelder, Spenden und Gewinne können zur Steuerpflicht führen. Spenden und Spendenquittungen sind nur möglich, wenn Gemeinnützigkeit vorliegt. Bei Preisgeldern hängt die Steuerpflicht von der empfangenden Person ab. Der foodsharing e.V. ist zur Ausstellung von Spendenquittungen berechtigt und kann deshalb Spenden empfangen. Ein Rückfluss dieser Gelder an die Bezirke ist nicht möglich. Sollte sich trotzdem eine Einzelperson aus eurem Bezirk für einen Preis bewerben, muss diese Bewerbung vorher im Bezirk und dem foodsharing e.V. abgesprochen werden und im Vorfeld festgelegt werden, wie das Geld verwendet werden soll.


in der Vergangenheit durften wir schon einigen Bezirken unsere Glückwünsche aussprechen, weil sie von unterschiedlichen Stellen für ihr Engagement im Rahmen des Lebensmittel-Rettens gewürdigt wurden. Es freut uns sehr, dass so viele Ortsgruppen ausgezeichnet werden! Diese Zuwendungen sind in den meisten Fällen mit einem Geldwert verbunden, woraus sich bestimmte steuerrechtliche Maßnahmen ergeben (1). An dieser Stelle ein kurzer Exkurs, wie bei finanziellen Gewinnen/Zuwendungen verfahren werden kann und was ihr als Begünstigte tun könnt:
== Spendenquittungen ==
Bei den Lebensmitteln von Kooperationsbetrieben handelt es sich um Lebensmittelabgaben und nicht um Lebensmittelspenden. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Kooperationsbetriebe nach einer Spendenquittung fragen, was in jedem Fall abgelehnt werden muss. Die meisten foodsharing-Bezirke haben keine anerkannte Gemeinnützigkeit und dürfen deshalb keine Spendenquittungen ausstellen. Kooperationsbetriebe geben uns Lebensmittel, die sie als nicht mehr verkaufsfähig einstufen. Die Lebensmittel werden deshalb vor der Abgabe an uns abgeschrieben und ihr Geldwert mit 0 € angesetzt. Es besteht somit die Möglichkeit, dass dem Betrieb über unseren [[Lieferschein]] bescheinigt wird, dass er die Lebensmittel nicht verkauft hat. Auf unseren Lieferscheinen müssen deshalb immer Mengen oder Massen und niemals Geldwerte stehen.


* Wenn die Gewinne einer foodsharing-Gruppe eines Bezirks zugesprochen wird, die kein gemeinnütziger Verein (im juristischen Sinne) ist, dann muss dieser Gewinn bei der Steuer angegeben werden. Ist die Bezirksgruppe ein Nicht eingetragener Verein, dann muss das entsprechend im Kassenbuch verwaltet und bei der Steuer angegeben werden.
** Der Foodsharing e.v ist gemeinnützig und ist von Steuerabgaben befreit. Hier würde in Absprache mit dem Verein die Möglichkeit bestehen, die Spende zweckgebunden für ein genau definiertes Projekt oder für den Bezirk anzugeben.
** Wird der Gewinn einer Einzelperson zugesprochen, muss diese den Gewinn selbst versteuern, also bei der Steuererklärung mit angeben. Das liegt daran, dass der Gewinn sonst als Einnahme für die Einzelperson zählt und genau wie ein Honorar o.ä. versteuert wird. Kommt man dabei über den Steuerfreibetrag, so findet eine Besteuerung statt.
**Die Einzelperson kann den Betrag an den Foodsharing e.v. spenden. Der Foodsharing e.v ist gemeinnützig und ist von Steuerabgaben befreit.


'''Fazit''' : Preisgelder müssen in den meisten Fällen versteuert werden! (Ausnahmen bei Preisen, deren Verleihung in erster Linie dazu bestimmt sind, das Lebenswerk des Empfängers zu würdigen oder die Persönlichkeit des Preisträgers zu ehren)(2).


Und aus Erfahrung: Sollte sich trotz der steuerrechtlichen Konsequenzen eine Einzelperson aus deinem/eurem Bezirk für einen Preis bewerben, dann achte/t darauf, dass diese Bewerbung in Absprache mit allen geschieht! Und darauf, dass die Person den Gewinn auch tatsächlich für die foodsharing-Gruppe ausgibt! In Einzelfällen ist dies nicht passiert, was enorm negative Auswirkungen für die Außenwirkung von foodsharing hat und gerade ein großes Hindernis für die Kooperation mit einer großen Kette ist (3).
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Bisher wurden die Preisgelder von den Gewinner-Bezirken primär an den Verein gespendet-also an die Bewegung-uns Alle! Das freut uns natürlich besonders und ist eine wichtige Stütze hinsichtlich der Finanzierung von beispielsweise Öffentlichkeitsarbeit (Printmaterialien) und Rechtsberatungen sowie des alljährlichen foodsharing-Festivals. Einen herzlichen Dank dafür an Euch!
''Artikel von'': &nbsp; [[Foodsharing_e.V._und_dessen_Vorstand|Vorstand foodsharing e.V.]] &nbsp; (''[mailto:vorstand@foodsharing.network Kontakt]''); &nbsp; [[Gruppe_Organisationsstruktur_-_Verein|AG Organisationsstruktur - Verein]] &nbsp; (''[mailto:verein@foodsharing.network Kontakt]'')<br>
 
''Letzte Überarbeitung am 29.06.2025''
Alles Liebe und weiterhin viel Erfolg beim Retten und Teilen unserer lebenswichtigen Ressourcen!
 
Euer foodsharing-Vorstand
 
== Einzelnachweise ==
1) www.steuertipps.de/lexikon/p/preisgelder&sa=D&ust=1493379987669000&usg=AFQjCNH0BTgOazUP-DaqEY6Ki8lohpg2tg
2) www.steuerberaterkammer-muenchen.de/pressedetails/items/steuerfreie-gewinne-und-preisgelder-spielt-der-fiskus-mit.html&sa=D&ust=1493379987676000&usg=AFQjCNGI2h2LZz3HCH3AnG1fV84FhZMjGg
3) www.lebensmittelretten.de/?page%3Dbezirk%26bid%3D332%26sub%3Dforum%26tid%3D9635%26pid%3D212199%23post212199&sa=D&ust=1493379987674000&usg=AFQjCNGJqta3Qk34AwsxskR1ma0BkDIYiw

Aktuelle Version vom 29. Juni 2025, 20:40 Uhr

Wiki-Artikel-Typ: 2 (Info-Artikel)

Preisgelder und Spenden in foodsharing-Bezirken

Preisgelder, Spenden und Gewinne können zur Steuerpflicht führen. Spenden und Spendenquittungen sind nur möglich, wenn Gemeinnützigkeit vorliegt. Bei Preisgeldern hängt die Steuerpflicht von der empfangenden Person ab. Der foodsharing e.V. ist zur Ausstellung von Spendenquittungen berechtigt und kann deshalb Spenden empfangen. Ein Rückfluss dieser Gelder an die Bezirke ist nicht möglich. Sollte sich trotzdem eine Einzelperson aus eurem Bezirk für einen Preis bewerben, muss diese Bewerbung vorher im Bezirk und dem foodsharing e.V. abgesprochen werden und im Vorfeld festgelegt werden, wie das Geld verwendet werden soll.

Spendenquittungen

Bei den Lebensmitteln von Kooperationsbetrieben handelt es sich um Lebensmittelabgaben und nicht um Lebensmittelspenden. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Kooperationsbetriebe nach einer Spendenquittung fragen, was in jedem Fall abgelehnt werden muss. Die meisten foodsharing-Bezirke haben keine anerkannte Gemeinnützigkeit und dürfen deshalb keine Spendenquittungen ausstellen. Kooperationsbetriebe geben uns Lebensmittel, die sie als nicht mehr verkaufsfähig einstufen. Die Lebensmittel werden deshalb vor der Abgabe an uns abgeschrieben und ihr Geldwert mit 0 € angesetzt. Es besteht somit die Möglichkeit, dass dem Betrieb über unseren Lieferschein bescheinigt wird, dass er die Lebensmittel nicht verkauft hat. Auf unseren Lieferscheinen müssen deshalb immer Mengen oder Massen und niemals Geldwerte stehen.



Artikel von:   Vorstand foodsharing e.V.   (Kontakt);   AG Organisationsstruktur - Verein   (Kontakt)
Letzte Überarbeitung am 29.06.2025