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Nach der ''Verordnung 852/2004 (EG)'' der Europäischen Union muss jede Organisation, die mit Lebensmitteln umgeht, eine für die eigenen Abläufe angepasste Zusammenstellung von Hygienemaßnahmen entwickeln (Artikel 5). Dieses Konzept trägt die Bezeichnung '''''HACCP''''' ''(Hazard Analysis of Critical Control Points)''. Nach ''Richtlinie 93/43/EWG (1993)'' der Europäischen Union, Artikel 8 und 9, überwachen die Behörden die Einrichtung entsprechender HACCP-Konzepte, deren Eignung und Einhaltung.<br> | Nach der ''Verordnung 852/2004 (EG)'' der Europäischen Union muss jede Organisation, die mit Lebensmitteln umgeht, eine für die eigenen Abläufe angepasste Zusammenstellung von Hygienemaßnahmen entwickeln (Artikel 5). Dieses Konzept trägt die Bezeichnung '''''HACCP''''' ''(Hazard Analysis of Critical Control Points)''. Nach ''Richtlinie 93/43/EWG (1993)'' der Europäischen Union, Artikel 8 und 9, überwachen die Behörden die Einrichtung entsprechender HACCP-Konzepte, deren Eignung und Einhaltung.<br> | ||
− | foodsharing hat diese Vorgabe mit den Hygieneregeln (Grundlagen 4) sowie die speziellen Fairteiler-Regeln umgesetzt. | + | foodsharing hat diese Vorgabe mit den [[Hygieneregeln]] (Grundlagen 4) sowie die speziellen [[Fairteiler und Abgabestellen|Fairteiler-Regeln]] umgesetzt. |
Die foodsharing-Regeln dazu sind also über 2 Dokumente sowie eine Reihe von Anlagen (''Fairteiler-Hygieneplan, Kühltemperaturen-Kontrollliste, Pandemie-Konzept, Fairteiler-Plakat'') verteilt. | Die foodsharing-Regeln dazu sind also über 2 Dokumente sowie eine Reihe von Anlagen (''Fairteiler-Hygieneplan, Kühltemperaturen-Kontrollliste, Pandemie-Konzept, Fairteiler-Plakat'') verteilt. |
Version vom 22. November 2020, 02:02 Uhr
Testartikel
Wiki-Artikel-Typ: 2 (Info-Artikel)
Hintergrund
foodsharing-Bezirke werden oft von Behörden gefragt, wie bei ihnen die Einhaltung der Hygienevorschriften sichergestellt wird.
Nach der Verordnung 852/2004 (EG) der Europäischen Union muss jede Organisation, die mit Lebensmitteln umgeht, eine für die eigenen Abläufe angepasste Zusammenstellung von Hygienemaßnahmen entwickeln (Artikel 5). Dieses Konzept trägt die Bezeichnung HACCP (Hazard Analysis of Critical Control Points). Nach Richtlinie 93/43/EWG (1993) der Europäischen Union, Artikel 8 und 9, überwachen die Behörden die Einrichtung entsprechender HACCP-Konzepte, deren Eignung und Einhaltung.
foodsharing hat diese Vorgabe mit den Hygieneregeln (Grundlagen 4) sowie die speziellen Fairteiler-Regeln umgesetzt.
Die foodsharing-Regeln dazu sind also über 2 Dokumente sowie eine Reihe von Anlagen (Fairteiler-Hygieneplan, Kühltemperaturen-Kontrollliste, Pandemie-Konzept, Fairteiler-Plakat) verteilt.
Fertiges Hygienekonzept
Damit die Bezirke auf Anfragen von Bezirken leichter und schneller reagieren können, haben die AG Hygiene - Austausch und (Fach)Wissen und die AG Fairteiler ein Hygienekonzept zusammengestellt, das unmittelbar verschickt werden kann. Es kann aber auch von den Bezirken auf lokale Gegebenheiten angepasst (verschärft) werden.
Es liegt in zwei Versionen vor: ein foodsharing-Hygienekonzept allgemein und ein Fairteiler-Hygienekonzept mit etwas reduziertem Umfang, das nur die für Fairteiler relevanten Stellen enthält.
Download
Das gesamte Material kann hier heruntergeladen (nicht online bearbeitet!) werden: Hygienekonzept für Behörden
Bestandteile
Dort finden sich folgende Dateien:
- Fairteiler-Hygienekonzept - als Word-Datei und als pdf-Datei
- foodsharing-Hygienekonzept - als Word-Datei und als pdf-Datei
- Anschreiben an Behörden (ein Muster) zur Einrichtung oder Genehmigung eines Fairteilers
Als mögliche Anlage ist auch vorhanden:
- Muster für ein Hygienekonzept für Pandemie-Zeiten
In den Dateien sind außerdem als Anlagen genannt und verlinkt (aber nicht direkt beigefügt):
- die Fairteiler-Regeln als Plakat
- die Formulare Hygieneplan und Kühltemperaturen-Kontrollliste
Sie müssen auf Wunsch noch beigefügt werden.
Artikel von: AG Hygiene - Austausch und (Fach)Wissen (Kontakt)
Letzte Überarbeitung am 21.11.2020