Satzung - Alternativen

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In diesem Artikel sammeln wir Ergänzungen und alternative Formulierungen zur Mustersatzung.

Unten wirst du zuerst Ergänzungen und Alternativen zu den Paragraphen finden - und später auch Beispiel-Satzungen diverser Ortsgruppen.

§7 Mitgliedsbeiträge/Änderung der Adresse

Ziffer 1 - Mitgliedsbeiträge

Um die Geldfreiheit zu unterstreichen, könnt ihr auch folgende Formulierung nutzen, wodurch ordentliche Mitglieder keine Beiträge leisten können - lediglich Spenden.

Die Mitgliedschaft ist für ordentliche Mitglieder kostenlos.

Eine Mitgliedschaft muss in jedem Fall kostenlos möglich sein (foodsharing Grundsatz 1)!

§9 Mitgliederversammlung

Ziffer 3 - Dringlichkeitsanträge (Ergänzung)

Um Dringlichketsanträge zu ermöglichen, könnt ihr folgenden Absatz hinzufügen. Dies empfehlen wir nicht, da wir es für wichtig halten, alle Mitglieder im Voraus zu informieren, welche Beschlüsse gefasst werden.

Die Mitgliederversammlung kann an ihrem Beginn mit einfacher Mehrheit beschließen, dass die Tagesordnung ergänzt wird (Dringlichkeitsanträge). Entsprechende Anträge müssen spätestens nach der Begrüßung durch den Vorstand und vor Eintritt in die eigentliche, vom Vorstand in der Einladung vorgegebene Tagesordnung, gestellt werden.
Im Wege von Dringlichkeitsanträgen können jedoch keine Satzungsänderungen beschlossen werden und auch weder eine Abwahl noch eine Neuwahl von Vorstandsmitgliedern erfolgen.

Ziffer 4 - Beschlussfähigkeit

Dadurch wird es undemokratischer, da eine Mitgliederversammlung auch mit sehr wenigen Mitgliedern stimmberechtigt ist - dafür ist das Risiko geringer, nicht beschlussfähig zu sein:

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn satzungsgemäß zur Mitgliederversammlung eingeladen wurde.

Ziffer 5 - Versammlungsleitung

Die Satzung legt an dieser Stelle einen Fokus auf eine schnelle Entscheidung zur Versammlungsleitung - mehr Mitbestimmung bekommt ihr durch diese Formulierung:

Die Mitgliederversammlung bestimmt mit Mehrheitsbeschluss die Versammlungsleitung und die Protokollführung.

Ziffer 6 - geheime Abstimmungen

Wenn ihr zwar geheime Wahlen ermöglichen wollt, es Euch bei "normalen" Abstimmungen aber zu viel Aufwand ist (geheime Abstimmungen) könnt ihr aus dieser Ziffer das Wort "Abstimmung" an jeder Stelle streichen.

Ziffer 7 - Stimmrecht übertragen

Wenn ihr nicht möchtet, dass das Stimmrecht übertragen werden kann, streicht einfach den letzten (dritten) Satz.

Ziffer 10 - Kooption (Alternative)

Ergänzend oder statt den Ersatzdelegierten könnt ihr euch auch dazu entscheiden, dem Vorstand die Entscheidungsgewalt zu geben:

Im Falle eines vorzeitigen Rücktritts von Delegierten kann der Vorstand neue Delegierte kooptieren, die bis zur folgenden Mitgliederversammlung im Amt bleiben.

Ziffer 11 - Geschäftsordnung (Ergänzung)

Sofern ihr doch Punkte haben solltet, die ihr nicht in der Satzung, sondern in einer Geschäftsordnung regeln wollt, müsst ihr folgenden Absatz hinzufügen. Satzungsänderungen erfordern normalerweise eine andere Mehrheit (hier: 2/3 Mehrheit) als Änderungen einer Geschäftsordnung (einfache Mehrheit), sofern nicht anders geregelt (vgl. hier). Außerdem muss bei einem eingetragenen Verein jede Satzungsänderung beim Amtsgericht vermerkt werden, während die Geschäftsordnung unabhängig von diesem geändert werden kann.

11. Die Mitgliederversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.

§12 Vorstand

Ziffer 2 - Größe des Vorstands

Die Angaben zu der Zahl der Mitglieder sind zwar variabel, aber von uns mit Bedacht gewählt. Ein Vorstand sollte nicht unendlich viele Mitglieder haben, weil dies von den Amtsgerichten (bei eingetragenen Vereinen) nicht akzeptiert wird, da sie dann den Vorstand als nicht mehr handlungsfähig einstufen.

Ein Alternativ-Beispiel: Der Vorstand des bundesweiten foodsharing e.V. besteht beispielsweise aus "dem/r Vorsitzenden, ein oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden, einem/r Schatzmeister/in und bis zu drei Beisitzer/innen (maximal sieben Personen)." (diese bilden den geschäftsführender Vorstand) Zusätzlich kann der Vorstand "um bis zu zehn weitere Mitglieder mit vollem Stimmrecht erweitert werden (erweiterter Vorstand)." Momentan (05/17) sind 5 im geschäftsführenden Vorstand und 7 im erweiterten, also insgesamt 12 Vorstände. (Satzung s.u. Achtung: Der Begriff "Beisitzer" kann sowohl für Menschen im geschäftsführenden, als auch erweiterten Vorstand benutzt werden! Das definiert die jeweilige Satzung. Die Mustersatzung benutzt den Begriff anders (erweiterter V.) als das o.g. Beispiel! (geschäftsführender V.))

Ziffer 3 - Vertretungsberechtigung

Ziffer 3 könnt ihr auch bedingt verändern: Z.B. dass Vorstände nur bis zu einem gewissen Wert alleine vertretungsberechtigt sind und darüber nur zu zweit. Oder:

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes vertreten.

Ziffer 12 - Geschäftsordnung

Sofern ihr doch Punkte haben solltet, die ihr nicht in der Satzung, sondern in einer Geschäftsordnung regeln wollt, müsst ihr folgenden Absatz hinzufügen. Satzungsänderungen erfordern normalerweise eine andere Mehrheit (hier: 2/3 Mehrheit) als Änderungen einer Geschäftsordnung (einfache Mehrheit), sofern nicht anders geregelt (vgl. hier). Außerdem muss bei einem eingetragenen Verein jede Satzungsänderung beim Amtsgericht vermerkt werden, während die Geschäftsordnung unabhängig von diesem geändert werden kann.

12. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.

oder

12. Die Mitgliederversammlung kann dem Vorstand eine Geschäftsordnung geben.

§12a Botschafter*innen

Eine Alternative zu Botschafter*innen können Gruppensprecher*innen sein. Die Arbeit im Bezirk wird dann beispielsweise auf vier Gruppen (Foodsaver*innen Organisation, Fair-Teiler, Öffentlichkeitsarbeit/Events und Kooperationen) aufgeteilt, die jeweils Gruppensprecher*innen wählen (Anzahl variabel). Außerdem gibt es noch ein Mediationsteam, das bei Streitigkeiten schlichten soll und die Verstoßmeldungen bearbeitet. Zur Vernetzung der Gruppen kann dann z.B. ein Bezirksgremium eingeführt werden, in dem sich die Gruppensprecher*innen zur gruppenübergreifenden Organisation zusammenfinden. Die eigentliche Arbeit und Entscheidungsfindung sollte jedoch von den Gruppenmitgliedern übernommen werden. (Dieses Konzept verwendet Mannheim. Hier noch eine kleine Erklärungspräsentation.) Für Rückfragen: Mannheim kontaktieren.

§15 Entscheidungen; Satzungs- und Zweckänderungen

Inspirationen für andere Entscheidungsmodelle findet ihr zum Beispiel in der Geschäftsordnung vom GfK-DACHverband (Datei:DACH-Geschäftsordnung.pdf - (Soziokratie, Konsent-Entscheidungen) oder in der Geschäftsordnung der Regionalen Wirtschaftsgenossenschaft Allgäu (Datei:ReWiG-Allgäu GO 2014.pdf)

Ziffer 3 - Zweckänderungen

Um eine grundlegende Änderung des Vereinszwecks (§2 Ziffer 1) vorzunehmen, bedarf es der Zustimmung aller Vereinsmitglieder: Das heißt, dass auch alle bei einer Mitgliederversammlung abwesenden Mitglieder schriftlich gefragt werden müssen und eine festgelegte Frist zum Widerspruch erhalten. Wenn Euch diese Hürde zu groß ist, könnt ihr das "(...) ist nur mit Zustimmung aller Vereinsmitglieder (...) zulässig" durch eine Prozentzahl ersetzen (z.B. Zustimmung von 80% der Mitglieder). Der Vereinszweck ist Kern des Vereins und der Gemeinnützigkeit und sollte deswegen nicht leicht änderbar sein.

Ziffer 4 - Formale Gründe

Ziffer 4 könnt ihr natürlich auch streichen. Dann muss bei angeforderten Satzungsänderungen eine außerordentliche Mitgliederversammlung berufen werden (z.B. wenn das Finanzamt eine Änderung wegen der Gemeinnützigkeit fordert). Da es sich normalerweise nur um Kleinigkeiten und Formalia handelt, empfehlen wir Euch Ziffer 4 zu übernehmen - die Mitgliederversammlung muss diese Änderung ja bestätigen und kann sie ggf. ändern.

§17 Auflösung

Ziffer 1 - außerordentliche Mitgliederversammlung

Natürlich könnt ihr euch auch bei einer ordentlichen Mitgliederversammlung auflösen - einfach nach Euren Vorstellungen anpassen.

Alternativvorschläge: Folgendes streichen:

Beschlussfähigkeit liegt diesbezüglich nur vor, wenn mindestens 75 % der stimmberechtigten Vereinsmitglieder anwesend sind.

Dadurch fällt die Auflösung leichter - überlegt euch selber, wie groß die Hürde sinnvoller Weise sein sollte. Die Auflösung ist irreversibel!

Ziffer 2 - Liquidation

Dieser Fall wird höchst wahrscheinlich nicht eintreten, aber statt "(...) die*der Vorsitzende und die*der stellvertretende Vorsitzende als Liquidator*innen des Vereins bestellt." könnt ihr diese Aufgabe auch so übertragen: "(...) der geschäftsführende Vorstand als Liquidator*innen des Vereins bestellt"

Beispiele von Satzungen verschiedener Orte

foodsharing e.V.

zur Satzung: Datei:Satzung foodsharing e.V. 2016-12-04.pdf (vom 4.12.2016)

Dies ist keine Ortsgruppe, sondern die aktuelle Satzung des foodsharing e.V. mit Sitz in Köln, der die Webseite betreibt. Sie ist NICHT repräsentativ für Gründungen von Ortsgruppen - du wirst direkt merken, dass die Mustersatzung viel ausgefeilter ist. Sie steht hier lediglich zu Transparenz-Zwecken. Der Verein wird später durch den foodsharing Bundesverband abgelöst.