Foodsharing ab 18

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foodsharing.de Plattformnutzung erst ab 18 Jahren möglich

Warum kann foodsharing.de Plattform erst ab 18 Jahren genutzt werden?

Altersgrenze aus Sicht des Datenschutzes: Hinsichtlich des Datenschutzes liegt die entscheidende Altersgrenze bei 16 Jahren. Erst ab dem 16. Lebensjahr dürfen Minderjährige eigenständig in die Datenschutzerklärung einwilligen. Unter 16 Jahren benötigt der Seitenbetreiber die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Bestehende Einwilligungen sind ungültig und müssten neu eingeholt werden. Somit wäre aus Datenschutzsicht die Untergrenze auf 16 Jahre festzulegen.

Altersgrenze lebensmittel- und haftungsrechtlich:

Da wir auch Essenskörbe und Abholungen über die Plattform organisieren und die Nutzer*innen mit Lebensmitteln umgehen bzw. diese in Verkehr bringen, sind hier auch lebensmittel- und haftungsrechtliche Aspekte berührt, weshalb nach Rücksprache mit dem Anwalt zunächst festgelegt ist, dass Foodsharing ab 18 Jahren ist.

Was bedeutet das?

Das Geburtsdatum wird bei der Anmeldung ein Pflichtfeld und das Alter muss über 18 Jahre liegen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann sich nicht angemeldet werden.

Was ist mit den Einverständniserklärungen von Eltern?

Es gab hier große Hoffnung, das dies subsidiär mit den Botschaftern gelöst werden könnte. Daher die verschiedenen Ausarbeitungen in der Vergangenheit. Leider müssten die Einverständniserklärungen dem Seitenbetreiber mitgeteilt werden, das ist ein Verwaltungsaufwand, den wir ehrenamtlich nicht leisten können. Alle unter 18 Jährigen können außerhalb der Plattform weiterhin aktiv bei euch bleiben z. B. in Form von Unterstützung bei Infoständen oder als Teilnehmer*innen bei Schnibbelpartys . Nur eine Anmeldung auf foodsharing.de ist nicht möglich.

Was ist zu tun?

Kontrolliert euer Geburtsdatum! Ihr klickt dafür auf euer Profilfoto, geht dann auf Einstellungen. Anschließend auf "Deine Angaben" und tragt das Geburtsdatum ein und klickt dann auf Speichern.

Was ist mit bestehenden Accounts?

Ideal wäre eine Aufforderung beim Login das Geburtsdatum nach zu pflegen. Die Anfrage wurde an die Entwicklung gestellt und wird noch erörtert.

Wird es immer so bleiben? Was ist mit der Jugendarbeit?

Es kann sich gerne eine Arbeitsgruppe finden, die sich mit der Thematik beschäftigt (meldet euch dazu gerne unter ags.bezirke@lebensmittelretten.de, die für euch dann eine überregionale AG auf foodsharing.de anlegen können). Das wäre super! Ihr könnt weiterhin vor Ort mit Jugendlichen arbeiten im gesetzlichen Rahmen, jedoch können sie sich nicht auf der Plattform anmelden.